Im seit mehr als einem Jahr laufenden Prozess um einen Angriff auf Journalisten in Thüringen ist nun das Urteil gefallen. Das Strafmaß gegen zwei Männer aus der rechtsextremen Szene überrascht viele – und sorgt für heftige Kritik. Im Prozess um einen Angriff auf Journalisten sind zwei Männer aus der rechtsextremen Szene in Thüringen zu Strafen verurteilt worden, die deutlich niedriger blieben als von der Anklage gefordert. Bei dem Übergriff 2018 in der Region Fretterode waren zwei Journalisten aus Göttingen schwer verletzt worden. Die Vorsitzende Richterin sagte am Donnerstag bei der Urteilsbegründung, die Kammer habe nicht feststellen können, dass es sich bei der Tat um einen gezielten Angriff auf Journalisten gehandelt habe. Der jüngere der beiden Männer wurde zum Ableisten von 200 Arbeitsstunden verurteilt, der ältere Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die auf Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil sorgte für Kritik. Im Zuge der Hauptverhandlung habe sich nicht klar ergeben, dass die Angeklagten die beiden Angegriffenen als Pressevertreter erkannt hätten. Vielmehr gehe die Kammer davon aus, dass die Angeklagten die Journalisten als Angehörige der linken Szene identifiziert hätten, sagte die Vorsitzende Richterin. (…) Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl von Seiten der Staatsanwaltschaft als auch von Seiten der Nebenklage hieß es, man werde Rechtsmittel gegen die Entscheidung prüfen. Die Kammer stellte fest, dass die beiden heute 23 und 28 Jahre alten Angeklagten die Journalisten unter anderem mit einem Schraubenschlüssel, mit einem Baseballschläger und einem Messer attackierten und schwer verletzten. Der Stich mit dem Messer in das Bein eines Journalisten sei sogar „abstrakt lebensgefährlich“ gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin. Dieser Stich sei dem Mann aber durch den jüngeren der beiden Angeklagten beigebracht worden, bei dem noch Jugendstrafrecht anzuwenden gewesen sei, weil er zum Tatzeitpunkt erst 18 Jahre alt gewesen sei, hieß es (…) Die Vorstandsvorsitzende des Deutschen Journalisten Verbandes Thüringen, Heidje Beutel, sagte, sie befürchte durch das Urteil „eine Signalwirkung in die völlig falsche Richtung“. „Die Tat von Fretterode war nicht nur ein Angriff auf die Journalisten, sondern ein gezielter Einschüchterungsversuch mit dem Ziel, Berichterstattung zu unterbinden.“ Der Rechtsstaat habe die Chance verpasst, ein klares Zeichen gegen rechte Angriffe auf Pressefreiheit und Demokratie zu setzen, erklärte auch Verdi-Mediensekretär Peter Dinkloh. Stattdessen sende das Urteil das fatale Signal an die rechtsextreme Szene, dass diese ihren menschen- und demokratiefeindlichen Bestrebungen nachgehen könne, ohne dafür ernsthafte strafrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.

via rnd: Opfer aus Göttingen schwer verletzt Neonazis attackieren Journalisten: Strafen weit unter Forderung der Anklage – heftige Kritik

siehe auch: Urteil zu Neonazi-Angriff in Fretterode :Überraschend milde Strafen Im Fall des Raubüberfalls auf zwei Journalisten 2018 in Thüringen sind die Angeklagten schuldig gesprochen worden. Ins Gefängnis müssen sie aber nicht. Im Saal des Puschkinhauses in Mühlhausen herrscht am Donnerstagmittag drückende Stille, als die Vorsitzende Richterin im sogenannten Fretterode-Prozess den Raum betritt und verkündet, dass die Angeklagten Nordulf H. und Gianluca B. der Sachbeschädigung und gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen werden. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die beiden Neonazis zwei Journalisten gejagt, attackiert und schwer verletzt haben. Im Groben bestätigt die Richterin in ihren Ausführungen die Darstellung der beiden Journalisten, die in dem Prozess als Nebenkläger auftraten. Demnach haben die beiden Angegriffenen im April 2018 ein Treffen von Mitgliedern der rechtsextremen Szene auf dem Anwesen von NPD-Größe Thorsten Heise im thüringischen Fretterode beobachtet. Nachdem sie entdeckt wurden, verfolgten Nordulf H. und Gianluca B. das Auto der beiden Journalisten. Der Wagen kam von der Straße ab, die Neonazis zerstörten die Scheiben des Pkw. Mit einem Schraubenschlüssel, einem Baseballschläger, einem Messer und Reizgas griffen sie Insassen an. Einer der beiden erlitt eine Schädelfraktur und eine Kamera verschwand. Trotzdem kommen die Angeklagten mit vergleichsweise milden Strafen davon: Nordulf H. wurde zu einer Jugendstrafe von 200 Sozialstunden, Gianluca B. zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Damit bleibt das Landgericht Mühlhausen deutlich hinter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß zurück.