Stolpersteine erinnern an Opfer des Nationalsozialismus – und dürfen nicht von Corona-Leugnern missbraucht werden, heißt es in einem neuen Präzedenzurteil. Helene und Jakob Stern waren ein jüdisches Ehepaar aus Bayern. (…) . Zwei Stolpersteine erinnern heute an sie. Sie sind ins Pflaster vor dem Gebäude eingelassen. Und hier zündete neulich eine Aktivistin der “Querdenker”-nahen Partei “Die Basis” Kerzen an und legte einen Zettel aus, eingepackt in eine Klarsichtfolie. “Es begann immer mit Ausgrenzung!”, stand da in großer Schrift. Und: “Die roten Kerzen stehen für geimpfte, die weißen für ungeimpfte Mitmenschen. Nur gemeinsam können wir die Spaltung überwinden.” Die Botschaft: So wie damals mit den Juden, so gehe die Gesellschaft heute mit jenen Menschen um, die sich nicht gegen das Corona-Virus impfen lassen würden. Es ist nicht das erste Mal, dass bei Corona-Protesten geschmacklose Vergleiche gezogen werden. Es gab schon Judensterne mit der Aufschrift “Ungeimpft”, oder auch zynisch-sarkastische Parolen wie “Impfen macht frei” auf Demonstrationen. Aber hier hat nun die Justiz im Saarland eine neue Grenze gezogen. Die Justiz hat in einem Präzedenzurteil erstmals klargestellt: Auch Stolpersteine sind strafrechtlich vor solchem Missbrauch geschützt. Wer diese kleinen Gedenkorte benutze, um “die Einschränkungen durch die Corona-Maßnahmen mit dem durch die Nationalsozialisten begangenen Holocaust an Millionen jüdischen Mitbürgern” gleichzustellen, der begehe eine Verharmlosung des Holocaust, strafbar als Volksverhetzung nach Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs. (…) Dass die Gleichsetzung von Corona-Maßnahmen mit dem Holocaust eine Volksverhetzung darstellen kann, haben zuletzt auch schon andere Gerichte geurteilt, etwa das Bayerische Oberste Landesgericht – aber noch nie in Bezug auf Stolpersteine. Die Täterin in St. Ingbert, eine IT-Unternehmerin und ehemalige Bundestagskandidatin der “Basis”, hatte dagegen zunächst Einspruch eingelegt, sie hat diesen dann aber am 7. September zurückgenommen. So ist die Entscheidung nun rechtskräftig. Das Gericht hat 50 Tagessätze Geldstrafe verhängt.
via sz: Holocaust-Vergleiche werden strenger geahndet