Die Polizei Berlin ist immer wieder damit beschäftigt, “Klimakleber” von der Straße zu entfernen. Nun muss das VG Berlin klären, wer die Kosten trägt. Die Berliner Polizei darf die Kosten für das Loslösen von “Klimaklebern” jedenfalls vorerst nicht an die Demonstrierenden weitergeben. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin entschieden (Beschl. v. 21.09.2023, VG 1 L 363/23). Gestützt auf die Gebührenordnung für die Benutzung polizeilicher Einrichtungen (PolBenGebO) hatte die Polizei einem “Klimakleber” einen Gebührenbescheid in Höhe von 241 Euro geschickt. Dagegen wehrte sich der Mann, der sich im Juni 2022 mit mehreren anderen Personen gemeinsam auf die Fahrbahn an einer Straßenkreuzung geklebt hatte. Der Aufforderung zum Verlassen der Fahrbahn durch die Polizei kam er nicht nach, weshalb Einsatzkräfte die Klebeverbindung auflösten und ihn von der Straße trugen. Die Polizei begründet den Gebührenbescheid damit, dass der Straßenverkehr durch die Sitzblockade des Mannes erheblich behindert worden sei, was eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dargestellt habe. Der Eilantrag des Mannes hatte Erfolg. Die 1. Kammer des VG ist der Auffassung, dass der von der Polizei herangezogene Gebührentatbestand die vorliegende Situation des “Klimaklebers” nicht erfasse. Bei der durchgeführten Maßnahme habe es sich nämlich weder um Ersatzvornahme noch um eine unmittelbare Ausführung gehandelt, so das Gericht.
#Ermittlungen eingestellt: Prügelnder #Polizist bleibt nach Fall in #Idstein straffrei – #polizeigewalt
Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hat die Ermittlungen gegen einen Beamten aus Idstein trotz eines aufwendig rekonstruierten Videos eingestellt. Wiesbaden – Die drei Polizisten und die Polizistin, die den Idsteiner Unternehmer Liam Conway vor drei Jahren gewaltsam zu Boden brachten und ihm Verletzungen zufügten, sollen straffrei davonkommen. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hat nach Informationen der Frankfurter Rundschau nun auch das Verfahren gegen den letzten der Beamten eingestellt, das wegen des Verdachts auf Körperverletzung im Amt und Freiheitsberaubung eingeleitet worden war. Conway legt dagegen Beschwerde ein, wie sein Anwalt Michael Heuchemer der Frankfurter Rundschau mitteilte. Die Ermittlungen gegen zwei Beamte und eine Beamtin, die an der Auseinandersetzung beteiligt waren, wurden bereits Ende vergangenen Jahres eingestellt. Weitergeführt wurden jedoch die Ermittlungen gegen jenen Polizeibediensteten, der sich auf den Hals des liegenden Mannes gekniet und Conway erst mit der flachen Hand und dann mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte, so dass das Gesicht auf den Boden schrammte. Jetzt wurden auch sie eingestellt. Im Einstellungsbeschluss argumentiert die Staatsanwaltschaft, es sei rechtmäßig gewesen, Conway zu Boden zu bringen und zu versuchen, ihm Handfesseln anzulegen. Zwar seien Faust- oder Handballenstöße „gegen den Kopf einer am Boden liegenden Person aufgrund des Asphalts als Widerlager geeignet, erhebliche Verletzungen hervorzurufen“, räumt die Ermittlungsbehörde ein. Es müsse aber gefragt werden, „welche Handlungsalternativen dem beschuldigten Polizeioberkommissar und den übrigen Polizeibeamten verblieben“ seien, um die Fesselung Conways durchzusetzen. Nach Auffassung von Anwalt Heuchemer geht dieses Argument aber an der zentralen Frage vorbei, ob eine Fesselung seines Mandanten überhaupt notwendig gewesen sei, nachdem er das Revier ohnehin verlassen hatte. Der Auseinandersetzung war ein Wortwechsel auf der Wache vorangegangen. (…) Der Fall hatte Aufsehen erregt, weil die Aufnahmen der Kamera vor der Polizeiwache von den Beamt:innen nicht gesichert worden waren, obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wären und Anwalt Heuchemer rechtzeitig darauf gedrungen hatte. Tatsächlich galten sie zunächst als gelöscht. Dann aber wurden sie auf Initiative der Staatsanwaltschaft Wiesbaden aufwendig rekonstruiert. Bei Ansicht der Bilder wurde die Brutalität des Geschehens klar. „Es macht fassungslos und verletzt das Recht und sogar das Verfassungsrecht im Kern, wenn die Anklagebehörde so tut, als gebe es das Video nicht und sich jeder Auseinandersetzung mit den wahren erweislichen und nachprüfbaren Tatsachen versagt“, kommentierte Anwalt Heuchemer. Hier würden „Opfer und Täter vertauscht und in unfasslicher Weise unterschiedliche Maßstäbe angelegt“.
via fr: Ermittlungen eingestellt: Prügelnder Polizist bleibt nach Fall in Idstein straffrei
Teen, 17, who graffitied a Windrush mural with Nazi symbols and racial slurs after being expelled from the RAF cadets for sending pictures of him with a Swastika on his chest is jailed – #terror
Aristedes Haynes, 17, fantasised about making a gun and killing a schoolboy. A teenager daubed a Windrush mural with Nazi symbols after he was expelled from the RAF cadets for sending pictures of him with a Swastika on his chest. Aristedes Haynes, 17, who the court heard fantasised about making a gun and killing a schoolboy, admitted a string of terror offences and criminal damage in June. Mr Justice Jeremy Baker said Haynes ‘essentially became self-radicalised’ and held ‘entrenched’ racist, antisemitic and homophobic views. He had previously been referred to the Prevent de-radicalisation programme by the Royal Air Force Cadets after he sent others in the group photos of a Swastica daubed on his bare chest. His Instagram was later banned for posting racist and Nazi images and at just 16 he daubed Port Talbot’s Windrush mural with graffiti on two separate occasions. In October he also set off a smoke bomb at The Queer Emporium in Cardiff, while a stash of knives, an air rifle and antisemitic literature were found in the teenager’s room. (…) He was sentenced at the Old Bailey on Thursday to one year and seven months’ detention and one year’s extended licence. He was also made the subject of a Criminal Behaviour Order for three years. At a previous hearing, the court heard how Haynes was referred to the Prevent de-radicalisation programme last spring by the Royal Air Force Air Cadets. Last September, he was expelled from the group after he sent images to other cadets bare chested with a Swastika painted on his chest and was banned from Instagram for posting racist and Nazi images.
Montreal neo-Nazi sentenced to 15 months in jail for inciting hatred
A Montreal neo-Nazi who was found guilty of wilfully promoting hatred against Jewish people has been sentenced 15 months in jail and three years of probation — one of the harshest sentences given for the crime in Canada, according to Quebec court Judge Manlio Del Negro. Gabriel Sohier-Chaput, 36, authored hundreds of articles and some podcasts in the far-right publication The Daily Stormer under the pseudonym “Charles Zeiger.” He was found guilty in the Court of Quebec on Jan. 23. Sohier-Chaput called for “non-stop nazism everywhere” and mocked a holocaust survivor, though he argued it was “satire” in his March testimony. He is also prohibited from owning any weapons, including knives, for 10 years following his release; accessing any social media; writing and publishing articles; being in the presence of people who express hateful ideology, including participating in protests that target people based on race, gender, sexuality, or religion; communicating with the editor of The Daily Stormer and any similar publication and from leaving Canada. Sohier-Chaput will also have to undergo therapy to shed his “hateful ideology” and anger issues, said Judge Del Negro.
via cbc: Montreal neo-Nazi sentenced to 15 months in jail for inciting hatred
#ATTACKE AUF JOURNALISTEN – Neonazi #SvenLiebich erneut zu #Haftstrafe verurteilt – #LockHimUp
Das Amtsgericht Leipzig verurteilt Sven Liebich und drei weitere Angeklagte nach einem Angriff auf einen Fotografen bei einer „Querdenken“-Versammlung in Leipzig im Jahr 2020. Damals hatten Rechte Polizeiketten durchbrochen, Journalist*innen und Polizeikräfte angegriffen. Nur ein paar Minuten dauerte die Anklageverlesung in Saal 100 des Amtsgerichts Leipzig am ersten Tag des Prozesses gegen Sven Liebich, Caroline K., Uwe H. und Matthias B. Gerichtssäle sind inzwischen nichts Neues mehr für Sven Liebich, zuletzt hat ihn das Amtsgericht Halle (Saale) zu anderthalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Liebich haben Berufung eingelegt. Nun muss das Landgericht Halle neu verhandeln. In Leipzig geht es um einen Fall, der schon länger zurückliegt. Am 7. November 2020 demonstriert „Querdenken“ in der Stadt. Im Vorfeld gibt es juristische und politische Auseinandersetzungen um die Versammlung, am Tag selbst wird sie vorzeitig aufgelöst. Gewaltbereite Hooligans durchbrechen daraufhin eine Polizeikette, die Rechten können laufen wie sie wollen. Es kommt zu Angriffen auf Polizeikräfte und Journalistinnen. Die Gewerkschaft ver.di berichtet am Tag danach von mindestens 32 Pressevertreterinnen, die eine Verletzung gemeldet haben. Dazu kommen tausendfache Verstöße gegen die Corona-Auflagen. Mitten in diesem Chaos zeigen Videos, die unmittelbar viral gehen, Sven Liebich. In einem weißen Schutzanzug, mit umgehängtem Megaphon, wie er hysterisch in Richtung von Polizeikräften schreit. Und sie zeigen, wie Liebich dabei ist, als mehrere Personen einen Mann festhalten und auf ihn einschlagen. (…) Er sagt trotzdem aus. Und berichtet, dass er von dem Angriff auf ihn Verletzungen davongetragen hat, am Kopf und an der Schulter. Dass er seine journalistische Arbeit danach eingestellt hat und seinen Presseausweis nicht mehr verlängert. Dass er einen Job nicht antreten konnte nach dem Angriff, sich erstmal „rausgezogen“ hat. Er erzählt auch, dass er Liebich schon aus Halle (Saale) kannte und die Situation als bedrohlich empfunden hat. Deswegen habe er Abstand zwischen sich und den Neonazi bringen wollen. Doch der und die Angeklagte Caroline K. hielten ihn fest, als er geschlagen und getreten wurde. Dabei wurde auch sein Name gerufen, er wurde als „Wichser“ bezeichnet. Das ist auch den Videos zu entnehmen, die das Gericht in Augenschein nimmt. Kurze Schnipsel in unterschiedlicher Qualität, die zeigen, wie auf Paul F. eingeschlagen wird. Seine Begleitung sagt ebenfalls vor Gericht als Zeugin aus, bestätigt in weiten Teilen die Schilderungen von Paul F. Die Situation endet, so beschreibt sie es und so zeigen es auch die Videos, als die Polizei eingreift. Auch diese Zeugin spricht von einer bedrohlichen Situation. (…) In Leipzig lässt sich Caroline K. ein. Zwei Schläge auf Paul F. gibt sie zu, bei denen sie ihr Smartphone in der Hand hatte. Sie will sich damit nur gegen Tritte des Nebenklägers gewehrt haben. Festgehalten habe sie ihn, gemeinsam mit Liebich, weil dieser den Nebenkläger habe festnehmen wollen, um ihn der Polizei zu übergeben. Auch der Angeklagte Uwe H. war schon in einem Gerichtssaal mit Sven Liebich, aber als Zeuge. Es ist das zuvor erwähnte Verfahren. Die Nebenklage legt damals Screenshots vor, die Posts von Uwe H. mit einem Foto von sich zeigen, das ihn beim sogenannten Sturm auf das Reichstagsgebäude zeigen soll. Er macht damals dazu keine Angaben. Vorbestraft ist Uwe H. unter anderem wegen des Zeigens eines Hitlergrußes, aber auch wegen Unterschlagung und Betrugs. In Leipzig nimmt er sein Recht wahr, nicht auszusagen. Ebenso Matthias B., der mit vierzehn Einträgen im Bundeszentralregister die meisten Vorstrafen unter den Angeklagten mitbringt. Es sind Delikte wie Fahren ohne Fahrerlaubnis, Beleidigung, Nötigung und Betrug. Erst kürzlich hat er eine Ersatzfreiheitsstrafe abgesessen. Der Angeklagte Liebich äußert sich dagegen. Beschreibt ein „euphorisches“ Gefühl, dass er bei der Demonstration gehabt habe. Er meint den Zeitpunkt, nachdem die ursprüngliche Versammlung schon aufgelöst war und Neonazis durch die Polizeiketten gebrochen sind. Er hat, so behauptet es der Neonazi, nur sein Jedermann-Festnahmerecht ausgeübt, als er Paul F. festgehalten hat. Wie Caroline K. gibt er an, dass er Paul F. vor der Tat schon kannte. Auch die Angeklagten kennen sich alle schon länger – von Liebichs Demonstrationen. (…) Rechtsanwalt Zünbül, der Paul F. im Verfahren vertritt, bezeichnet Liebich als „Hetzer“ und „mehrfach verurteilten Kriminellen“, als „Intensivtäter“. Er sei ein „Feind der Demokratie und des Rechtsstaats“, der bald im Gefängnis über seine Taten nachdenken könne. Fünf Personen hätten hier eine Person angegriffen, weder Notwehr greife ein, noch sei es hier um eine Festnahme gegangen. (…) Die Richterin am Amtsgericht, welche das Verfahren als Einzelrichterin führt, folgt den Anträgen der Verteidigung nicht. Sie verurteilt Sven Liebich zu sieben Monaten Haft ohne Bewährung, Caroline K. zu sieben Monaten und einer Woche, ausgesetzt zur Bewährung auf zwei Jahre, dazu 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Caroline K. wird auch verurteilt, weil sie Cannabis in geringer Menge bei sich hatte, als die Polizei sie nach dem Angriff auf Paul F. feststellt. Matthias B. wird zu sechs Monaten Haft verurteilt, ebenfalls zur Bewährung auf zwei Jahre ausgesetzt. Auch er muss 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Uwe H. muss dagegen 1.500 Euro an den Weißen Ring zahlen, er wird unter Einbeziehung vorheriger Strafen zu zehn Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung auf zwei Jahre verurteilt. Die Verurteilungen erfolgen alle, ausgenommen wegen des Besitzes von Cannabis, wegen gefährlicher Körperverletzung.
via endtation rechts: ATTACKE AUF JOURNALISTEN Neonazi Sven Liebich erneut zu Haftstrafe verurteilt
Weil er in der #JVA einen Gefangenen misshandelte – Ex-AfD-Landesvorstand zu Haftstrafe verurteilt – #DanielZabel #LockHimUp
Das Landgericht hat am Freitag fünf Bedienstete der JVA Dresden wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt verurteilt. Die Männer sollen mehrere Gefangene misshandelt haben. Unter den Verurteilten ist auch der ehemalige JVA-Beamte und Ex-AfD-Landesvorstand Daniel Zabel (44). Die Strafe im Berufungsprozess: 16 Monate Haft auf Bewährung. Zabel soll mit zwei weiteren Bediensteten im Juli 2018 den Gefangenen Hamza C. (29) im besonders gesicherten Haftraum (BGH) misshandelt haben. (…) Richter Georg Böss (59): „Ohne rechtfertigenden Grund betraten die Beamten die Zelle. Herr B. kniete auf dem Kopf des Gefangenen, Herr S. und Herr Zabel traten und schlugen auf ihn ein.“ In einem weiteren Fall schlugen B. und ein Kollege auf einen anderen gefangenen mit Fäusten ein. Der fünfte JVA-Beamte kam mit einer Geldstrafe davon, weil er „nur“ das Foto eines Gefangenen, der als „Schiefnase“ von den Beamten bezeichnet wurde, in der gemeinsamen Chatgruppe veröffentlichte. (…) O berstaatsanwalt Jürgen Schmidt (48): „Die Angeklagten waren sich relativ sicher, dass sie dort frei und sicher sprechen können.“ Dort fanden sich überhebliche Beschreibungen der Taten, u. a. zum Fall Hamza C., dem man die „Gelenke massiert“ und die „Nieren ausgeklopft“ habe. Richter Georg Böss: „Die Chatgruppe war getragen von unverholener Selbstjustiz und Menschenverachtung. Gefangene wurden als Affen, Ratten bezeichnet, denen man aufs Maul hauen müsse. Wer so denkt und schreibt, dem ist auch entsprechendes Handeln zuzutrauen.“
via bild: Weil er in der JVA einen Gefangenen misshandelte Ex-AfD-Landesvorstand zu Haftstrafe verurteilt
Bundesweite Razzia – Neonazi-Gruppe “Hammerskins” verboten – #lockthemup
Stand: 19.09.2023 06:38 Uhr Das Bundesinnenministerium hat die Neonazi-Gruppe “Hammerskins” verboten. Bundesweit durchsucht die Polizei Wohnungen von führenden Mitgliedern. Einige Anhänger sind wegen Gewaltdelikten und illegalem Waffenbesitz vorbestraft. Von Julian Feldmann, Florian Flade, Reiko Pinkert und Sebastian Pittelkow, NDR/WDR Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat die Neonazi-Gruppierung “Hammerskins” aufgelöst. Seit heute früh setzt die Polizei das Vereinsverbot um und durchsucht nach Informationen von WDR und NDR bundesweit die Wohnungen von 28 mutmaßlichen Führungspersonen. Die Gruppe trat vor allem mit konspirativ organisierten Musikveranstaltungen auf. Mit den “Hammerskins” verbot das Innenministerium auch deren Unterstützer-Gruppe “Crew 38”. Die heutigen Razzien richten sich primär gegen die führenden Mitglieder der Organisationen. Beamte von Bundeskriminalamt (BKA) und den Landespolizeien durchsuchen zeitgleich in zehn Bundesländern die Wohnungen von “Hammerskins”-Funktionären. Bei den Durchsuchungen soll das Vereinsvermögen beschlagnahmt werden. Das Verbot der Gruppe erfolgte, weil die “Hammerskins” sich nach Auffassung des Bundesinnenministeriums “gegen die verfassungsmäßige Ordnung” und “gegen den Gedanken der Völkerverständigung” stellten. Der Verfassungsschutz stuft die “Hammerskins” als “gewaltorientiert” ein. (…) Mit der “Crew 38” verbot das Innenministerium auch den an die “Hammerskins” angegliederten Unterstützer-Club. Die 38 in dem Namen steht für den dritten und den achten Buchstaben im Alphabet – C und H, was wiederum für “Crossed Hammers” (Gekreuzte Hämmer) steht. Das Logo der “Hammerskins” bilden zwei gekreuzte Hämmer. Mit der Auflösung der Vereinigung dürfen auch ihre Symbole nicht mehr öffentlich verwendet werden.
via tagesschau: Bundesweite Razzia Neonazi-Gruppe “Hammerskins” verboten
sieeh auch: Rechtsextreme „Hammerskins Deutschland“: Faeser verbietet Neonazi-Gruppe – Razzien auch in Berlin und Brandenburg Einsatzkräfte haben Wohnungen einer international aktiven Neonazi-Vereinigung durchsucht. Die Innenministerin lobt das Verbot als „harten Schlag gegen den organisierten Rechtsextremismus“. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat die rechtsextreme Gruppe „Hammerskins Deutschland“ verboten. Einsatzkräfte durchsuchten am Dienstagmorgen die Wohnungen von 28 Vereinsmitgliedern in zehn Bundesländern, wie das Bundesinnenministerium mitteilte. Auch die regionalen „Chapter“ und die Teilorganisation „Crew 38“ der Gruppe seien verboten worden