#Anschläge auf #Flüchtlingszelt: Angeklagter muss ins #Gefängnis – #terror

Urteil im Prozess gegen den Brandstifter von Marklkofen in Niederbayern: Weil er Anfang des Jahres zweimal Feuer an einer für ukrainische Flüchtlinge aufgebauten Zeltunterkunft gelegt hatte, muss der Mann für fast zwei Jahre ins Gefängnis. Nach zwei Brandanschlägen auf eine für ukrainische Flüchtlinge errichtete große Zeltunterkunft im Marklkofener Ortsteil Steinberg ist der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt worden. Die Strafe wurde vom Amtsgericht Landshut am Montag nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann soll demnach ins Gefängnis, allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Der 57 Jahre alte Angeklagte ließ über seine Anwältin gleich zu Beginn des Prozesses ein Geständnis ablegen. Er habe im vergangenen Winter zweimal Feuer in dem großen Zelt gelegt, weil ihn der Standort neben dem Freibad von Steinberg im Landkreis Dingolfing-Landau “gestört” habe. Er habe sich aber beide Male vergewissert, dass sich zum Zeitpunkt der Brandlegung keine Menschen in dem Zelt befunden hätten, hieß es in seiner Erklärung. Beim ersten Mal ging das Feuer von selbst aus, beim zweiten Mal waren Teile des Zeltes abgebrannt. Der Schaden belief sich auf rund 30.000 Euro.

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BR-Reporter ins Gesicht geschlagen: Zehn Monate Haft für Täter

Ein 24-Jähriger hat vor einem Jahr nach einer Pressekonferenz in München zur Corona-Impfung einen BR-Reporter zweimal attackiert. Dabei schlug er dem Reporter auch ins Gesicht. Der Mann erhielt nun eine Haftstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung. Er war schockiert, er war völlig überrascht – so beschrieb der BR-Journalist die beiden Attacken auf ihn im August 2022 am Rande einer Pressekonferenz zur Corona-Impfung mit Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Am Montag wurde der vielfach vorbestrafte 24-jährige Angreifer vom Amtsgericht München zu zehn Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Attacken ohne Vorwarnung Die Richterin am Amtsgericht verurteilte den Mann wegen versuchter Körperverletzung, Körperverletzung und Beleidigung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann am 23. August 2022 auf dem Münchner Marienplatz zweimal innerhalb kurzer Zeit den Reporter ohne Vorwarnung attackierte und ihn beim zweiten Mal im Gesicht verletzte. Vor der Attacke hatte der Mann offenbar Impfbefürworter beleidigt und zweimal einen Platzverweis für den Marienplatz erhalten. Das hielt ihn jedoch nicht davon ab, immer wieder zurückzukommen. Polizei und Sicherheitsdienste hielten den Mann jedoch nicht effektiv auf. Der attackierte BR-Journalist konnte vier Wochen lang nach der Attacke nicht mehr als Videojournalist arbeiten und wurde kurze Zeit psychotherapeutisch betreut. Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt gesagt, er könne sich an einen Schlag mit der flachen Hand erinnern, weitere wolle er nicht ausschließen. Die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Anklage von zwei Attacken und jeweils mehreren “unkoordinierten Faustschlägen” aus. Der Mann räumte Beleidigungen ein – auch gegen Polizeibeamte – und gab an, sich in der Corona-Zeit mit Verschwörungstheorien befasst zu haben. Heute vertrete er diese Meinung nicht mehr. Zudem tue ihm sein Verhalten leid. Allerdings bezeichnete er beim Prozessbeginn anwesende Pressevertreter im Vorbeigehen als “Drecksjournalisten”

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Satanist neo-Nazi who was spared jail as teenager imprisoned for 38 months after admitting fresh crimes – #terror

Harry Vaughan was 18 when he admitted 14 terror offences Jordan Reynolds 16 hours ago Harry Vaughan has been jailed for 38 months. A convicted Satanist neo-Nazi who was spared jail as a teenager has now been imprisoned for three years and two months after admitting a string of fresh crimes. Harry Vaughan, from Twickenham, south-west London, was 18 when he admitted 14 terror offences and two of possessing indecent images of children. He developed an interest in right-wing extremism, Satanism, the occult, and violence after disappearing “down a rabbit hole of the internet” from the age of 14, the Old Bailey heard previously. In November 2020, Justice Sweeney handed Vaughan a two-year suspended sentence along with a 60-day rehabilitation order and a terrorist notification order for 10 years. The court previously heard that the defendant was arrested at his family home on June 19 2019 in a counter-terror probe into Fascist Forge – an online forum used by extreme, right-wing militants. In an application to join the System Resistance Network – an alias of the banned neo-Nazi group National Action – in March 2018, he wrote: “I could handle myself in a fight. There is nothing I wouldn’t do to further the cause.” Police found 4,200 images and 302 files, including an extreme, right-wing terrorist book and documents relating to Satanism, neo-Nazism and antisemitism, on his computer and other devices. Vaughan had originally pleaded guilty to one count of encouragement of terrorism, one count of disseminating a terrorist publication, 12 counts of possessing a document containing information of a kind likely to be of use to a person preparing or committing an act of terrorism, and two counts of making an indecent photograph of a child.

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#Urteil : US-#Bundesgericht weist Klage Donald #Trumps gegen #CNN ab

Der frühere US-Präsident Donald Trump hatte den Nachrichtensender CNN wegen angeblicher Verleumdung verklagt. Nun hat das Bundesgericht in Florida die Klage abgewiesen. Ein Bundesrichter in Florida hat eine vom früheren US-Präsidenten Donald Trump gegen den Nachrichtensender CNN eingereichte Klage wegen angeblicher Verleumdung in Höhe von 475 Millionen Dollar abgewiesen. Bei den von Trump beanstandeten Äußerungen auf CNN handele es sich “um Meinungen, nicht um falsche Tatsachenbehauptungen”, begründete Richter Raag Singhal das Urteil. Die Äußerungen seien zwar “widerwärtig” gewesen, “aber rechtlich gesehen nicht verleumderisch” und daher nicht strafbar. CNN ist für seine äußerst kritische Berichterstattung über Trump bekannt. Der Ex-Präsident warf dem Sender insbesondere vor, seine Behauptung, die Präsidentschaftswahl 2020 sei von dem US-Demokraten Joe Biden “gestohlen” worden, als “große Lüge” zu bezeichnen. “Die ‘große Lüge’ ist ein direkter Verweis auf eine von Adolf Hitler verwendete Taktik und erscheint in Hitlers ‘Mein Kampf'”, hieß es in der im Oktober eingereichten Klage. Die Verwendung des Begriffs sei deswegen ein Versuch von CNN, Trump mit “einer der widerwärtigsten Persönlichkeiten der jüngeren Geschichte” in Verbindung zu bringen. “Fake News” und “Feinde des Volkes” In seiner Amtszeit hatte Trump die kritische Berichterstattung von CNN und anderen Medien wie der New York Times regelmäßig als “Fake News” bezeichnet. Für Empörung sorgte seine Aussage, manche Medien seien “Feinde des Volkes”. Attacken gegen Journalisten sind bis heute Bestandteil seiner Auftritte.

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White supremacist gang leader from Onslow County sentenced to 25 years in prison

A self-proclaimed founder and leader of a white supremacist gang known as the Aryan Kings was sentenced Wednesday to 25 years in prison. David Milam, 39, also known as “DC,” pled guilty to trafficking heroin and methamphetamine, illegal possession of a firearm and assaulting a federal officer, according to a media release from the Department of Justice. U.S. Attorney Michael Easley said in the release they are partnering with local law enforcement to dismantle the leadership of violent drug trafficking gangs like the Aryan Kings. After his arrest, Easley said Milam assaulted a law enforcement officer in a local jail. “I am grateful to the Onslow County Sheriff’s Office, DEA and ATF for their focus on this case and commitment to keeping North Carolina a safe place to live, work and raise a family,” Easley said. In 2018, investigators received information that the Aryan Kings were engaged in physical activity in the Onslow County area, to include high-volume drug trafficking; violence, including assaults using machetes; witness intimidation; and discharging a firearm at a law enforcement officer. During the course of the subsequent investigation into Milam and the Aryan Kings, agents executed search warrants on residences associated with Milam, the release said. In Milam’s bedroom, they found 31 grams of methamphetamine and 27 grams of heroin. In total, he was found accountable for at least two kilograms of methamphetamine during the course of the conspiracy. Agents also seized a loaded .40 caliber handgun, two 9-millimeter handguns, a .22 caliber rifle and two assault rifles, the release said. White supremacist paraphernalia recovered included a gas mask marked with “AK” for Aryan Kings, swastikas and an “88,” which stands for Heil Hitler. Additionally, a notebook containing the Aryan Kings Creed, an American flag with swastikas glued on it, a spear with a swastika and other items were also found. Based on those search warrants, the release said Milam pled guilty to conspiracy to possess with intent to distribute and distribute 500 grams or more of a mixture and substance containing a detectable amount of methamphetamine and 100 grams or more of heroin; possession with intent to distribute a quantity of methamphetamine and heroin; and possession of a firearm by a felon.

via jdnews: White supremacist gang leader from Onslow County sentenced to 25 years in prison

URTEIL ZU SPRINGER-INFOS : Julian Reichelt verliert gegen Holger Friedrich in zweiter Instanz

Der frühere „Bild“-Chef Julian Reichelt kann vor Gericht eine Unterlassung gegen den Verleger Holger Friedrich nicht durchsetzen. Friedrich hatte Reichelt an Springer verraten und gemeint, er habe „Vorstandskommunikation“ weitergegeben. Der frühere „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt ist auch vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht mit dem Versuch gescheitert, dem Verleger der „Berliner Zeitung“, Holger Friedrich, die Einlassung untersagen zu lassen, er habe „Vorstandskommunikation“ des Springer-Konzerns verbreitet (Az.: 324 O 206/23). Das OLG übernahm die Argumentation der Vorinstanz, dass es sich bei „Vorstandskommunikation“ nicht um Mitteilungen des Vorstands, in diesem Fall des Springerchefs Mathias Döpfner, handeln müsse, sondern damit auch Mitteilungen gemeint sein können, die an diesen gerichtet waren oder von denen er Kenntnis erlangen konnte. Bei der „Vorstandskommunikation“, wie sie das Oberlandesgericht versteht und wie sie zuvor das Landgericht Hamburg verstanden hat, handelt es sich im konkreten Fall um eine Chat-Nachricht des Compliance-Chefs des Springer-Verlags, die dieser in einer achtköpfigen Chatgruppe verbreitete. Zu dieser Gruppe gehörten auch Döpfner und der Springer-Vorstand Jan Bayer. In der Nachricht warnte der Compliance-Chef des Verlags davor, dass der Publizist „BvSB“ (gemeint ist Benjamin von Stuckrad-Barre) den Verlag damit „bedroht“ habe, er wolle sich an den „Spiegel“ oder andere „richtige Presse“ wenden. Das spielt darauf an, dass „BvSB“ Informationen über den vermeintlichen „Machtmissbrauch“ Julian Reichelts preisgeben wollte. In seinem „Roman“ mit dem Titel „Noch wach?“, der eine kaum camouflierte Selbstbeschreibung ist, schildert der Autor diese Episode in leicht fiktionalisierter Form selbst.

via faz: URTEIL ZU SPRINGER-INFOS : Julian Reichelt verliert gegen Holger Friedrich in zweiter Instanz

VG Köln zu türkisch-nationalistischer Organisation – Kein Waf­fen­schein für Mit­g­lieder der “Grauen Wölfe”

Bei Mitgliedern der “Grauen Wölfe” dürfe man aller Voraussicht nach die waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen, so das VG Köln in einem Eilverfahren. Denn die türkische Organisation sei rechtsextremistisch.  Mitglieder der “Ülkücü”-Bewegung, der sogenannten “Grauen Wölfe”, sind voraussichtlich waffenrechtlich unzuverlässig, entschied das Verwaltungsgericht (VG) Köln (Beschl. v. 24.07.2023, Az. 20 L 835/23 und 20 L 836/23). Aus Sicht des Gerichts liegen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die “Grauen Wölfe” verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen. Das Gericht folgte dabei der Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz. Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des VG Köln reicht die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung regelmäßig zur Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit aus. Nachweislicher Erkenntnisse über eine darüberhinausgehende individuelle verfassungsfeindliche Betätigung der Betroffenen bedarf es nicht. Deshalb lehnte das VG die Eilanträge von zwei Mitgliedern eines Ortsvereins der Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e.V. (ADÜTDF) gegen den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis ab. Der Verein ist der größte Dachverband der “Grauen Wölfe” in Deutschland und hat über 9.000 Mitglieder.  Laut der Bundeszentrale für politische Bildung ist die türkisch-nationalistische Bewegung die größte rechtsextreme Organisation in Deutschland. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beschreibt die Ideologie der “Grauen Wölfe” als rassistisch und antisemitisch.

via lto: VG Köln zu türkisch-nationalistischer Organisation Kein Waf­fen­schein für Mit­g­lieder der “Grauen Wölfe”