Bei Mitgliedern der “Grauen Wölfe” dürfe man aller Voraussicht nach die waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen, so das VG Köln in einem Eilverfahren. Denn die türkische Organisation sei rechtsextremistisch. Mitglieder der “Ülkücü”-Bewegung, der sogenannten “Grauen Wölfe”, sind voraussichtlich waffenrechtlich unzuverlässig, entschied das Verwaltungsgericht (VG) Köln (Beschl. v. 24.07.2023, Az. 20 L 835/23 und 20 L 836/23). Aus Sicht des Gerichts liegen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die “Grauen Wölfe” verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen. Das Gericht folgte dabei der Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz. Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des VG Köln reicht die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung regelmäßig zur Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit aus. Nachweislicher Erkenntnisse über eine darüberhinausgehende individuelle verfassungsfeindliche Betätigung der Betroffenen bedarf es nicht. Deshalb lehnte das VG die Eilanträge von zwei Mitgliedern eines Ortsvereins der Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e.V. (ADÜTDF) gegen den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis ab. Der Verein ist der größte Dachverband der “Grauen Wölfe” in Deutschland und hat über 9.000 Mitglieder. Laut der Bundeszentrale für politische Bildung ist die türkisch-nationalistische Bewegung die größte rechtsextreme Organisation in Deutschland. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beschreibt die Ideologie der “Grauen Wölfe” als rassistisch und antisemitisch.
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