#BVerfG kassiert #Gerichtsbeschluss – #Durch­su­chung nach #Adbus­ting offen­sicht­lich unver­hält­nis­mäßig – #polizeiproblem #UnverletzlichkeitWohnung

Eine Frau geriet mit einer Adbusting-Aktion ins Visier der Polizei. Beamten sahen darin eine Straftat und durchsuchten ihre Wohnung. Das hatten ihnen die Strafgerichte erlaubt – zu Unrecht, wie nun das BVerfG entschied. Adbusting – das bedeutet wörtlich, eine Werbeanzeige zu kapern, also sie zu verfremden, umzugestalten oder zu überkleben. Ziel ist es, die werbende Person bzw. die Aussage ins Lächerliche zu ziehen. Im vorliegenden Fall “bustete” eine Aktivistin im Mai 2019 ein Plakat der Bundeswehr, auf dem sie mit dem Slogan warb: “Geht Dienst an der Waffe auch ohne Waffe?” Sie tauschte es gänzlich aus, durch ein dem Original nachempfundenes Plakat, auf dem stand: “Kein Dienst an der Waffe geht ohne Waffe.” Ist das eine Straftat, die so gravierend ist, dass sie eine Wohnungsdurchsuchung rechtfertigt? Nein, entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am Donnerstag (Beschl. v. 21.12.2023, Az. 2 BvR 1749/20). Die Richter in Karlsruhe gaben damit der Verfassungsbeschwerde der Aktivistin gegen die Beschlüsse zweier Berliner Strafgerichte statt – diese sei “offensichtlich begründet”. Die Beschlüsse verletzten das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 Grundgesetz (GG). Zwar habe im Zeitpunkt der Durchsuchung der Verdacht einer Straftat bestanden, jedoch sei die Maßnahme unverhältnismäßig. Zwei Strafgerichte hielten Durchsuchung für angemessen  Beamten der Berliner Polizei erwischten die Frau noch während der Aktion, hingen das “gebustete” Plakat wieder im Schaukasten der Bushaltestelle auf und stellten das Fake-Plakat sicher. Die Ermittler sahen den Anfangsverdacht eines Diebstahls. Kurze Zeit nach dem Vorfall wurde die Polizei auf weitere “Adbusting”-Aktionen aufmerksam. Diese Fälle wiesen Parallelen auf zu dem vorherigen Vorfall mit der Frau. Sie beantragten daher beim Amtsgericht (AG) Tiergarten einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung der Aktivistin. Diesen stellte das AG den Ermittlern auf Grundlage des Vorfalls an der Bushaltestelle auch aus, es bestehe Verdacht eines Diebstahls im besonders schweren Fall (§§ 242, 243 Strafgesetzbuch, StGB). Die polizeiliche Durchsuchung erfolgte dann auch im September 2019. Die dagegen beim Berliner Landgericht (LG) eingelegte Beschwerde blieb ohne Erfolg.  Diesen Beschluss hob das BVerfG nun auf. In Abwägung aller Umstände sei die Durchsuchung insgesamt unangemessen. Welche neuen Beweismittel erhofften sich die Ermittler?  Die Berliner Gerichte hätten sich zudem nicht hinreichend mit der Schwere der Taten und den zu erwartenden Strafen auseinandergesetzt. Die Taten waren nach Einschätzung des BVerfG eher geringfügig, die zu erwartende Strafe eher niedrig. Gegen die Aktivistin habe zum Zeitpunkt der Durchsuchung ein Anfangsverdacht wegen Diebstahls an dem Original-Plakat der Bundeswehr bestanden. Der zusätzliche Verdacht einer vollendeten Sachbeschädigung an dem mitgebrachten Plakat dagegen erweise sich “allenfalls als schwach”. Maßgeblich war darüber hinaus die geringe Wahrscheinlichkeit, in der Wohnung weitere Beweismittel zu der Tat an der Bushaltestelle zu finden. Schließlich hatten die Beamten das Hauptbeweismittel – das Fake-Plakat – ja bereits gesichert.

via lto: BVerfG kassiert Gerichtsbeschluss Durch­su­chung nach Adbus­ting offen­sicht­lich unver­hält­nis­mäßig

White supremacist sentenced for threatening jury and witnesses at synagogue shooter’s trial

A self-proclaimed white supremacist has been sentenced for making online threats toward the jury and witnesses at the trial of a man who killed 11 congregants at a Pittsburgh synagogue. A self-proclaimed white supremacist was sentenced to more than six years in federal prison Wednesday for making online threats toward the jury and witnesses at the trial of a man who killed 11 congregants at a Pittsburgh synagogue. Hardy Carroll Lloyd, 45, of Follansbee, West Virginia, was sentenced in federal court in northern West Virginia for his September guilty plea to obstruction of the due administration of justice. Lloyd admitted that the actual or perceived Jewish faith of the government witnesses and victims in the trial of Robert Bowers prompted him to target the jury and witnesses. The U.S. Justice Department described Lloyd as a self-proclaimed leader of a white supremacy movement. Prosecutors said Lloyd, who was arrested on Aug. 10, sent threatening social media posts and emails along with comments on websites during Bowers’ trial

via livingstinenterprise: White supremacist sentenced for threatening jury and witnesses at synagogue shooter’s trial

»Katapult«-Magazin – Polizei ermittelt nach mutmaßlichen rechtsextremen Einschüchterungsversuchen

In einem »Notruf« hatte das »Katapult«-Magazin von Einschüchterungsversuchen durch Rechte und Rechtsextreme berichtet. Jetzt untersucht der Staatsschutz die Vorwürfe. Die Polizei prüft Berichte über mutmaßliche Übergriffe durch Rechtsextreme gegen das Magazin »Katapult« und seinen Gründer Benjamin Fredrich. Wie die Polizeiinspektion Anklam dem SPIEGEL mitteilte, sei die Berichterstattung zum Anlass genommen worden, eine Anzeige von Amts wegen aufzunehmen. Der Staatsschutz ermittle. »Katapult«-Gründer Fredrich hatte am Montag auf der Website des Magazins einen Artikel veröffentlicht, in dem er von Einschüchterungen von »Rechten und Rechtsextremen« berichtet hatte. In dem als »Notruf « bezeichneten Text schilderte Fredrich, dass zeitweise »fast jede zweite Nacht ein Ei auf die Windschutzscheibe« seines Autos geworfen worden sei. Auch habe es mehrfach Besuche Rechter und Rechtsextremer an einer Baustelle des Verlags gegeben. Die Vorfälle sollen sich seit Februar 2023 ereignet haben. Sie wurden nicht zur Anzeige gebracht oder polizeilich erfasst. Demnach seien mehrfach Männer auf dem Verlagsgelände in Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern aufgetaucht und hätten den dortigen Bauarbeitern Befehle erteilt. Die ungebetenen Gäste vermuteten laut Fredrich, dass auf dem Grundstück eine Unterkunft für Geflüchtete gebaut werden sollte. Tatsächlich ist laut »Katapult« eine Lagerhalle geplant. Die Repressalien richten sich demnach insbesondere gegen die Lokalzeitung »Katapult MV«. Ex-AfD-Politiker reagiert auf Vorwürfe Fredrich hatte in dem Text zudem explizit Vorwürfe gegen den früheren AfD-Lokalpolitiker Thomas Kerl erhoben. Dieser arbeite mit Rechtsextremen zusammen und habe versucht, »Katapult«-Mitarbeiter zu überreden, kein Geflüchtetenheim auf dem Gelände zu bauen – obwohl dies ohnehin nicht geplant sei. Der Chefredakteur von »Katapult MV« hatte dem SPIEGEL mitgeteilt, dass eine Unterbringung von Geflüchteten auf dem Verlagsgelände zeitweise mit den Behörden diskutiert, später jedoch verworfen worden sei.

via spiegel: »Katapult«-Magazin Polizei ermittelt nach mutmaßlichen rechtsextremen Einschüchterungsversuchen

#Berlin-#Spandau: Angreifer geht mit #Axt auf #Polizisten los und schießt auf #Funkwagen

Die Beamten wollten in Neu-Staaken eine Ordnungswidrigkeit im Verkehr ahnden. Da eröffnete ein 23-Jähriger das Feuer. Die Polizisten schossen zurück. Mit einer Axt und einer Schusswaffe hat ein 23-Jähriger am Dienstag im Berliner Bezirk Spandau mehrere Polizisten angegriffen. Wie ein Polizeisprecher bestätigte, war eine Funkstreife gegen 14.10 Uhr zu einer Verkehrsbehinderung am Thorweg in Staaken gerufen worden. „Als der Funkwagen eintraf, trat ein Mann an ihn heran und schoss auf das Fahrzeug. Eine Scheibe des Autos splitterte, die Kollegen im Fahrzeug blieben unverletzt.“ Als ein zweiter Funkwagen zur Unterstützung eintraf, schoss der Täter auch auf diesen. Auch in den zweiten Streifenwagen schlugen Projektile ein. Die Polizisten darin blieben ebenfalls unverletzt. Die Beamten schossen zurück, und der Täter flüchtete. Nach kurzer Verfolgung konnte er festgenommen werden, sagte der Polizeisprecher. Er bestätigte, dass der Mann auch eine Axt dabeihatte. Nach Angaben von Polizisten trug der 23-Jährige eine Schutzweste. Er hatte mit der Verkehrsbehinderung, bei der es sich um Parken in zweiter Reihe gehandelt haben soll, offenbar gar nichts zu tun und war unvermittelt hinzugekommen.

via berliner zeitung: Berlin-Spandau: Angreifer geht mit Axt auf Polizisten los und schießt auf Funkwagen

Tödlicher Einsatz in #Dortmund – Tod von #MouhamedDramé: #Prozess gegen #Polizisten startet – #Polizeiproblem #Polizeigewalt #BLM

Heute beginnt vor dem Dortmunder Landgericht der Prozess gegen fünf Polizistinnen und Polizisten. Sie waren an dem Einsatz beteiligt, bei dem der 16-jährige Mouhamed Dramé erschossen wurde. Der Fall sorgt seit August 2022 bundesweit für Aufsehen. Dementsprechend wird auch der Prozess vor dem Dortmunder Landgericht mit Spannung erwartet. 100 Zuschauerplätze sollen in dem Saal des Landgerichts der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Fast die Hälfte davon wird durch Journalisten besetzt. Bisher sind elf Verhandlungstage bis in den April 2024 angesetzt. Verhandlungstage, an denen das Gericht klären muss, warum dieser Polizeieinsatz im August 2022 so eskaliert ist und der 16-jährige Mouhamed Dramé durch Schüsse aus einer Maschinenpistole der Polizei getötet wurde. Angeklagt sind fünf Polizistinnen und Polizisten. Der 30-jährige Schütze, der 55-jährige Einsatzleiter, sowie eine 29-jährige und eine 34-jährige Polizistin und ein ebenfalls 34-jähriger Polizist, die an dem Einsatz beteiligt waren. Dem Schützen wird in der Anklage Totschlag vorgeworfen. Den anderen vier Beamten wird gefährliche Körperverletzung und im Falle des Einsatzleiters die Anstiftung dazu vorgeworfen. Alle Beamten waren an der Dortmunder Wache Nord eingesetzt. Ursache des Prozesses ist das, was sich am 8. August 2022 in einem Hinterhof einer Jugendeinrichtung in der Dortmunder Nordstadt abspielte. Dort saß an dem Tag der 16-jährige Mouhamed Dramé an einer Wand. In der Hand hielt er ein Messer. Er war aus dem Senegal nach Deutschland geflohen und befand sich an diesem Montag in einer psychischen Ausnahmesituation. Möglicherweise wollte er sich mit dem Messer selbst verletzen. Die Betreuer der Einrichtung riefen die Polizei. Die eintreffenden Polizeikräfte sollen Mouhamed Dramé versucht haben anzusprechen – ohne Reaktion. Daraufhin wurde gegen Dramé ein Reizstoffsprühgerät – umgangsprachlich Pfefferspray – eingesetzt. Dann eskaliert der Einsatz. Als Reaktion auf das Pfefferspray soll der 16-Jährige aufgestanden sein und sich in die einzig mögliche Richtung bewegt haben. In Richtung der Polizisten. Fünf Schüsse treffen Mouhamed Dramé Daraufhin wurde zweimal hintereinander mit einem Taser auf Dramé geschossen. Der erste Schuss verfehlte, der zweite traf. Fast gleichzeitig zum zweiten Tasereinsatz, sollen hintereinander sechs Schüsse gefallen sein. Der Hauptangeklagte soll sechs Mal mit einer MP5, einer Maschinenpistole, auf Dramé geschossen haben. Fünf Schüsse trafen.

via wdr: Tödlicher Einsatz in Dortmund Tod von Mouhamed Dramé: Prozess gegen Polizisten startet

siehe auch: Prozess zu tödlichen Polizeischüssen :Fünf Beamte vor Gericht Der 16-jährige Mouhamed Lamine Dramé wurde 2022 von der Polizei in Dortmund erschossen. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zur Polizeiarbeit auf. Im lang erwarteten Prozess gegen fünf Dortmunder Po­li­zis­t:in­nen ist am Dienstagnachmittag vor dem Landgericht Dortmund die Anklageschrift im Fall Mouhamed Lamine Dramé verlesen worden. Der 16 Jahre alte Geflüchtete aus dem Senegal war am 8. August 2022 bei einem ­Polizeieinsatz in Dortmund erschossen worden. Die Be­am­t:in­nen waren zu einer Jugendhilfeeinrichtung in der Nordstadt gerufen worden, weil Dramé sich ein Messer vor den Bauch gehalten haben soll. Die Po­li­zis­t:in­nen sollen versucht haben, mit dem Jungen, der sich in einer psychischen Ausnahmesituation befand, zu sprechen. Nach Angaben der Polizei soll der junge Mann mit dem Messer in der Hand auf die Beamten zugegangen sein, die Be­am­t:in­nen sollen daraufhin Pfefferspray und einen Elektroschocker eingesetzt haben. Fast gleichzeitig soll ein Polizist sechs Schüsse aus einer Maschinenpistole abgefeuert haben. Fünf trafen Dramé und verletzten ihn tödlich. Das öffentliche Interesse an dem Prozess ist groß. Vor dem Haupteingang des Landgerichts halten Aktivisten am Dienstag eine Mahn­wache ab und zeigen dabei Plakate mit dem Konterfei von Mouhamed Dramé. Im Schwurgerichtssaal ist an diesem ersten der elf angesetzten Verhandlungstermine jeder Platz besetzt. Der Hauptangeklagte Fabian S. und seine vier Kol­le­g:in­nen werden über den Keller in ein Nebenzimmer geführt. Als der Prozess beginnt, decken sie ihr Gesicht mit einer Aktenmappe ab.

RE10 nach Frankfurt (Oder): Fahrgäste rassistisch beleidigt, Polizist geschlagen – Täter flieht – #rassismus #pack

Erst hat ein Unbekannter ausländische Zuggäste rassistisch beleidigt, dann einen Polizisten geschlagen. Er verließ den Zug in Neuzelle und floh mit E-Roller. Die Polizei bittet um Hinweise. Der dritte Advent hat für drei Personen in der Deutschen Bahn alles andere als friedlich geendet. Auf der Regionalstrecke zwischen Guben und Frankfurt (Oder) kam es nämlich zunächst zu verbalen Auseinandersetzung, die dann in einer physischen endete. Wie die Polizeidirektion Ost am Montag (18. Dezember) mitteilte, war es gegen 18.15 Uhr kurz vor dem Bahnhof Neuzelle, als ein unbekannter Mann eine gebürtige Kenianerin rassistisch beleidigt haben soll. Als daraufhin ein 30-jähriger Kameruner für die Frau Partei ergriff, sei auch er verbal von dem Unbekannten attackiert worden, heißt es. Auch bei diesem habe es sich um ausländerfeindliche Aussagen gehandelt. Im Zug befand sich zu diesem Zeitpunkt auch ein Polizeibeamter, der privat unterwegs gewesen war. Der 30-Jährige habe aufgrund der rassistischen Beleidigungen seinen Dienstausweis vorgezeigt und wollte laut Polizei deeskalierend auf den Unbekannten einwirken. Zudem forderte der Beamte über den Notruf Unterstützung durch uniformierte Kollegen an. Daraufhin schlug der Unbekannte dem Polizisten zunächst das Handy aus der Hand und in der Folge gegen den Oberkörper des Beamten. Am Bahnhof Neuzelle verließ der Täter die Bahn und entfernte sich mit einem E-Scooter unerkannt

via moz: RE10 nach Frankfurt (Oder): Fahrgäste rassistisch beleidigt, Polizist geschlagen – Täter flieht

Fall #Aslan: Widerruf des #Lehrauftrags rechtswidrig – #1312 #polizeiproblem #meinungsfreiheit

Das Oberverwaltungsgericht hat mit heute zugestelltem Beschluss vom 15.12.2023 die Beschwerde des Landes Nordrhein-Westfalen im Verfahren der nebenamtlichen Hochschuldozentin Bahar Aslan zurückgewiesen. Es ist wie bereits das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen der Auffassung, dass der Widerruf des Lehrauftrags, den die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW) Frau Aslan erteilt hatte, rechtswidrig ist.  Die Antragstellerin ist beamtete Lehrerin im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen und nimmt seit 2022 nebenamtlich Lehraufträge an der HSPV NRW für die Lehrveranstaltung “Interkulturelle Kompetenz” wahr. Am 20.05.2023 postete sie auf X (vormals Twitter) eine Kurznachricht, in der es heißt: “Ich bekomme mittlerweile Herzrasen, wenn ich oder meine Freund*innen in eine Polizeikontrolle geraten, weil der ganze braune Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden uns Angst macht”. Die Hochschule widerrief darauf den bereits erteilten Lehrauftrag für den Zeitraum vom Januar 2024 bis zum April 2024. Die Antragstellerin hatte mit einem hiergegen gerichteten Eilantrag beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Erfolg. Die daraufhin erhobene Beschwerde des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Oberverwaltungsgericht nunmehr zurückgewiesen. (…) Der Beschluss ist unanfechtbar. Aktenzeichen: 6 B 1034/23 (VG Gelsenkirchen 4 L 1374/23)

via ovg nrw: Fall Aslan: Widerruf des Lehrauftrags rechtswidrig