Knapp ein Jahr ist vergangen, seit Lorenz A. in der Oldenburger Innenstadt von einem Polizisten getötet wurde. Er war 21 Jahre alt. In der Nacht zum 20. April 2025 feuert ein 27-jähriger Polizist fünf Schüsse auf Lorenz A. ab. Vier davon trafen ihn am Kopf, Oberkörper und an der Hüfte, eine Kugel streifte seinen Oberschenkel. Zuvor wurde Lorenz A. der Zutritt in einen Club verwehrt. Nach einer Auseinandersetzung setze er Reizgas gegen Security-Mitarbeitende ein und flüchtete anschließend in die Innenstadt, wo die Polizei auf ihn traf. Einer der Polizisten habe irrtümlich angenommen, dass A. ihn mit einem Messer angreife. Doch laut Staatsanwaltschaft bestand zum Zeitpunkt der Schüsse keine Notwehrlage. Lorenz A. hatte zwar ein Messer dabei, benutzte es aber nicht gegen den Beamten. Und dennoch fielen Schüsse, die Lorenz A. das Leben kosteten. Gegen den Polizisten, der geschossen hat, wurde erst Anfang November Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Ob es überhaupt zur Hauptverhandlung kommt, prüft das Gericht im Zwischenverfahren. Wie lange diese Prüfung dauert, ist unklar. Die Initiative „Gerechtigkeit für Lorenz“ fordert eine umfassende Aufarbeitung der Ereignisse in der Tatnacht. Und es müsse wegen Totschlags ermittelt werden, sagt ihr Sprecher Suraj Mailitafi.„Wir haben kein Verständnis dafür, warum die Staatsanwaltschaft nicht Klage wegen Totschlags erhebt“, schreiben sie in ihrem Demoaufruf auf Instagram. „Es kann kein fahrlässiges Versehen sein, auf eine Person, die wegläuft, mehrfach zu schießen.“ Die Demo findet am 19. April in Oldenburg unter dem Motto „1 Jahr ohne Lorenz“ statt. (…) Anstatt Selbstkritik entschied sich die Polizei Oldenburg nach Lorenz’ Tod für Gegenwehr. Sie ermittelte gegen den Getöteten, obwohl die Strafprozessordnung dies verbietet. Die Polizei behauptet außerdem zunächst, es gebe keine Zeug:innen. Erst als Angehörige und Freund:innen selbst nach Zeug:innen suchten und sie der Polizei vermittelten, wurden sie berücksichtigt, berichtet Mailitafi. Vorwürfe von institutionellem Rassismus bei der Polizei weist Innenministerin Daniela Behrens (SPD) zurück und bezeichnet die Debatte gegenüber der Nordwest Zeitung im Juli 2025 als „befremdlich“. Ausgerechnet die Polizei Delmenhorst führt nun die Ermittlungen im Fall Lorenz – jene Behörde, gegen die 2021 die Polizei Oldenburg im Fall Qosay K. ermittelte. Am Abend des 5. März wurde der 19-Jährige unter Einsatz von Pfefferspray und Schlägen von Delmenhorster Polizisten inhaftiert. In Gewahrsam brach er zusammen. Hilfe bekam er keine. Einen Tag später starb er im Krankenhaus. Die Ermittlungen wurden noch im selben Jahr eingestellt. Mailitafi und die Initiative fordern deshalb unabhängige Ermittlungs- und Beschwerdestellen außerhalb polizeilicher Strukturen. Racial Profiling müsse aufhören Lorenz ist kein Einzelfall tödlicher Polizeigewalt. Zwar gibt es in Deutschland keine offizielle Statistik zu Todesfällen durch staatliche Gewalt. Doch die Initiative „Death in Custody“ trägt sie seit 1990 mithilfe von unabhängigen Dokumentationsstellen zusammen. Die Liste ist lang, sie zählt 281 Todesfälle von rassismusbetroffenen Menschen in Gewahrsam oder durch Polizeischüsse
GENERVTE BEKANNTE VERPETZT ABGETAUCHTEN REICHSBÜRGER
Im beschaulichen Lucka (Landkreis Altenburg) an der thüringisch-sächsischen Grenze gelang der Polizei ein Fahndungserfolg: Thüringer Beamte schnappten den gesuchten Reichsbürger Frank E. (60). Frank E. wollte 2022 mit Sauerstoff-Flasche statt FFP2-Maske ins Landgericht Chemnitz. © Haertelpress Seit mindestens August 2024 war E. untergetaucht. Zuletzt suchte er Zuflucht bei einer Bekannten (59), die ihn schlussendlich mit der Unterstützung eines freien Reporters verpetzte. “Eine 59-Jährige hat bei der Polizei angerufen, weil sie einem Bekannten Obdach gewährt hatte. Das aber jetzt nicht mehr will”, bestätigte die Polizeidirektion Gera auf TAG24-Anfrage. Der Mann habe jedoch die Wohnung nicht verlassen wollen. Die Polizei überprüfte den Bekannten und stellte fest: Es ist der seit Jahren gesuchte E., gegen den drei Haftbefehle und elf Aufenthaltsermittlungen von mehreren Staatsanwaltschaften vorliegen
via tag24: GENERVTE BEKANNTE VERPETZT ABGETAUCHTEN REICHSBÜRGER
siehe auch: ER STAMMT AUS SACHSEN Bekannte ruft Polizei: Gesuchter Reichsbürger in Lucka festgenommen In Thüringen ist ein gesuchter Reichsbürger aus Sachsen gefasst worden. Die Polizei nahm den 60-Jährigen im Altenburger Land fest. Der Mann war untergetaucht und sorgte bereits vor Gericht für Aufsehen. Im Altenburger Land hat die Polizei am Dienstagnachmittag einen gesuchten Reichsbürger festgenommen. Der 60-jährige Mann hatte sich nach Angaben der Polizei eine Zeit lang in der Wohnung einer Bekannten in Lucka aufgehalten. Der Polizei zufolge hatte die 59-jährige Frau die Polizei angerufen, weil sie ihrem Bekannten nicht länger Obdach gewähren wollte. Als die Beamten eintrafen, habe sich der Mann geweigert, die Wohnung zu verlassen. Bei der Überprüfung des Delinquenten sei dann festgestellt worden, dass es sich bei ihm um einen polizeibekannten Mann aus dem Erzgebirge handelt, der der Reichsbürger‑Szene angehören soll. Sein Aufenthalt war seit 2024 unbekannt. Seitdem wurde nach ihm gesucht. Gegen ihn lagen drei offene Haftbefehle vor, zudem soll er in elf Strafverfahren untergetaucht gewesen sein. Ihm werden unter anderem Betrug und Beleidigung vorgeworfen.
Schwere Gewaltvorwürfe – Polizeieinsatz auf Jahrmarkt eskaliert – war Rassismus das Motiv? – #polizeigewalt
Vor Gericht prallen zwei widersprüchliche Geschichten aufeinander. Was geschah im Oktober 2023 tatsächlich im Streifenwagen? Am Amtsgericht Schwarzenbek geht es um eine Herbstnacht mit Folgen, die für alle Beteiligten unterschiedlich verlaufen sein soll. Auf der Anklagebank sitzt der 33-jährige Alexander P. (alle Namen geändert), Polizeibeamter aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg. Er soll im Oktober 2023 bei einem Einsatz in Geesthacht einen Zeugen fünfmal mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihn zusätzlich am Hals verletzt haben. Die angeklagte Tat soll bei einer Festnahme auf dem Geesthachter Herbstmarkt geschehen sein. Der genaue Ablauf wird nun vor Gericht geklärt. Und es stellt sich die Frage, ob Rassismus eine Rolle spielte. Für den 38-jährigen, dunkelhäutigen Pierre T., der später mit erheblichen Gesichtsverletzungen auf dem Polizeirevier landete, endete der Abend schmerzhaft. Für den angeklagten Beamten war es ein Einsatz, bei dem er nach eigener Darstellung eingreifen musste, um eine angespannte Situation unter Kontrolle zu bringen. (…) Schließlich entschieden die Beamten, ihn nach mehrfacher Warnung in Gewahrsam zu nehmen. Dabei sei es bereits beim Versuch, ihn in den Streifenwagen zu bringen, zu erheblichem Widerstand gekommen. Der Mann habe die Tür blockiert und mit den Füßen nach den Beamten getreten. Erst mit Unterstützung mehrerer Polizisten sei es gelungen, ihn in das Fahrzeug zu setzen. Was geschah wirklich im Streifenwagen? Aussagen gehen weit auseinander Die Versionen könnten gegensätzlicher kaum sein. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Polizisten vor, dem Opfer mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Außerdem soll er seinen Unterarm mehrere Sekunden lang gegen den Hals des Zeugen gedrückt haben. Der Angeklagte bestreitet das und spricht von notwendiger Gewaltanwendung in einer aufgeheizten Lage. Schon zum Auftakt des Prozesses prallten diese Darstellungen aufeinander. Während der Beamte von einem aggressiven, sich heftig wehrenden Mann berichtet, schildert der 38-Jährige eine Eskalation, die aus seiner Sicht grundlos gewesen sei und in massiver Gewalt geendet habe. Sein Schwager hatte T.s Zustand später als schockierend beschrieben. Fest steht: Es kam zu einer Festnahme und zu Verletzungen, die dokumentiert sind. Hämatome im Gesicht, ein abgebrochener Backenzahn. Wie genau es dazu kam, ist die zentrale Frage, die das Gericht nun klären muss. Aussage gegen Aussage: Kollegen widersprechen Gewaltvorwürfen Mehrere beteiligte Polizeibeamte hatten am ersten Verhandlungstag die Darstellung ihres Kollegen gestützt. Sie gaben an, keine gezielten Faustschläge beobachtet zu haben. Er habe lediglich einen sogenannten Schockschlag eingesetzt, um die Situation zu kontrollieren, sagte Angeklagter P. Der Geschädigte beschreibt den Einsatz hingegen als überraschend und unverhältnismäßig. Die Nebenklage wertet seine Verletzungen als deutliches Indiz für eine erhebliche Gewalteinwirkung durch Alexander P. (…) Die Schwester des Opfers bestätigt den Eindruck schwerer Verletzungen. Sie habe das Gesicht ihres Bruders kurz nach der Tat stark geschwollen und verfärbt erlebt. Ein Auge sei beinahe zugeschwollen gewesen. Der Geschädigte selbst habe unter Tränen vom Einsatz berichtet und geschildert, von einem Polizisten mit Sandhandschuhen im Streifenwagen geschlagen worden zu sein. Auf Nachfrage des Anwalts bestätigt die Zeugin, ihr Bruder habe den Beamten mit den Worten „Jetzt siehst du mal, wer hier das Sagen hat“ zitiert.
via abendblatt: Schwere Gewaltvorwürfe Polizeieinsatz auf Jahrmarkt eskaliert – war Rassismus das Motiv?
Reichsbürger attackiert Polizisten bei Verkehrskontrolle
Ein 55-Jähriger verweigerte die Kontrolle durch die Polizei und verlangte einen „Geltungsparagraphen”. Acht Beamte mussten vor Gericht aussagen. Weilheim – Gleich zu Beginn der Verhandlung im Weilheimer Amtsgericht erfahren die Prozessbeteiligten, welche Weltanschauung der Angeklagte vertritt. Und auch im Laufe der Verhandlung macht er immer wieder deutlich, dass er in klassischer Reichsbürger-Manier den Staat und damit die staatliche Gewalt in Form von Gerichten, aber auch der Polizei nicht anerkennt: „Alle Macht geht vom Volke aus“, sagt er. Und erklärt das Gericht für nicht zuständig. Mehrmals verlangt er nach der Nennung eines „Geltungsparagraphen“ für das Verfahren. Einen Paragraphen, der den Juristen im Saal unbekannt ist. Er spricht davon, dass noch immer nach NS-Gesetzen Recht gesprochen werde, da das Grundgesetz, das er andererseits eigentlich auch nicht anerkennt, diese nicht aufgehoben habe. Bei den Fragen zur Person gibt er als Nationalität nicht deutsch, sondern „Freistaat Bayern“ an. Er verbittet sich, „Angeklagter“ genannt zu werden. Er will wissen, wer eigentlich angeklagt ist: eine juristische Person, eine natürliche Person oder, wie er es nennt, eine Meldeperson? Er fragt, ob er den Pflichtverteidiger ablehnen kann. Von der Richterin verlangt er die Ablegung des Amtseides nach §36 des Richtergesetzes. Als die Richterin den Redeschwall unterbricht und der Staatsanwältin das Wort erteilt, fragt er diese, ob sie „Prokura“ für den Fall habe.(…) Die Richterin stellt in ihrem Urteil fest, dass die Beamten alles richtig gemacht und sich sehr geduldig gezeigt hätten. Ihnen sei nichts anderes übrig geblieben, als Gewalt anzuwenden. Da der Angeklagte nicht vorbestraft ist, verurteilt sie ihn zu elf Monaten Haft auf Bewährung – und bleibt damit geringfügig unter dem Antrag der Staatsanwältin. Dem Pflichtverteidiger untersagt der 55-Jährige ein Plädoyer. Er selbst sagt in seinem Schlusswort, dass er sich bedroht gefühlt hätte und sofort ausgestiegen wäre, wenn die Beamten ihm den „Geltungsparagraphen“ für ihre Kontrolle genannt hätten
via merkur: Reichsbürger attackiert Polizisten bei Verkehrskontrolle
Angriff auf AfD-nahe Gaststätte in Gevelsberg: Viele Fragen offen
In Gevelsberg wurde in dieser Woche eine Gaststätte mit Steinen und Farbe angegriffen. DieHintergründe sind völlig unklar. Die Scheiben der ehemaligen Gaststätte an der Hagener Straße wurden offenbar mit Steinen eingeschlagen, außerdem sind Fenster und Wände der früheren Wirtschaft mit lila Farbe beschmiert. Ein Teil der Farbe wurde auch ins Gebäude geworfen. Die Wirtin, die ihre Räume unter anderem regelmäßig an die AfD vermietet, vermutet einen Anschlag der Linken. (…) Auf einer Internetplattform ist kurz nach dem Angriff ein vermeintliches Bekennerschreiben der Antifa aufgetaucht, das der Staatsschutz jetzt auf Echtheit prüft. Mehr ist dazu vom Staatsschutz nicht zu erfahren. Von wem dieses Schreiben stammt, ist unklar. AfD und das Bündnis “Ennepe-Ruhr stellt sich quer” beschuldigen sich gegenseitig, es verfasst zu haben.
via wdr: Angriff auf AfD-nahe Gaststätte in Gevelsberg: Viele Fragen offen
Haftbefehl vollstreckt – Rechtsextremist Liebich in Tschechien gefasst – #LockHimUp
Nach über sechs Monaten auf der Flucht wird Sven Liebich nun seine Haftstrafe wegen Volksverhetzung antreten müssen. Der verurteilte Rechtsextremist Sven Liebich ist nach monatelanger Fahndung in Tschechien gefasst worden. Tschechische Polizisten hätten den 55-Jährigen auf der Grundlage eines europäischen Haftbefehls festgenommen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Halle gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Zuvor hatte die “Mitteldeutsche Zeitung” berichtet. Wie Sprecher Dennis Cernota gegenüber AFP erklärte, gingen der Festnahme umfangreiche, teilweise verdeckt geführte Ermittlungsmaßnahmen voraus. Die Staatsanwaltschaft werde nun die erforderlichen Schritte für ein Auslieferungsverfahren einleiten. Liebich wurde laut “Mitteldeutscher Zeitung” in der Gemeinde Luby gefasst. Dem Bericht zufolge habe er Männerkleidung getragen und soll einen kahlrasierten Kopf haben. Liebich habe kurzzeitig versucht, sich dem Zugriff in Schönbach bei Asch zu entziehen, sagte ein Sprecher gegenüber der dpa. Der Fall hatte unter anderem Schlagzeilen gemacht, weil sich der Rechtsextremist, ziemlich klar als Provokation erkennbar, nach dem Selbstbestimmungsgesetz zur Frau mit dem Namen Marla-Svenja Liebich erklärt hatte und von den Behörden zunächst auch so geführt wurde (…) Liebich war im Juli 2023 wegen Volksverhetzung und anderer Delikte wie übler Nachrede und Billigung eines Angriffskriegs zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden, war die Haft in der Justizvollzugsanstalt in Chemnitz Ende August 2025 jedoch nicht angetreten (queer.de berichtete). Das Landgericht Halle verwarf im August 2024 die dagegen gerichteten Berufungen. Das Oberlandesgericht Naumburg in Sachsen-Anhalt stellte auf Revision von Liebich im Mai zwar die Strafverfolgung wegen des Vorwurfs der Billigung eines Angriffskriegs ein, bestätigte aber die für die Haftstrafe maßgebliche Verurteilung wegen zweifacher Volksverhetzung.
via queer: Haftbefehl vollstreckt Rechtsextremist Liebich in Tschechien gefasst
siehe auch: Rechtsextremist Liebich festgenommen. Nach monatelanger Fahndung ist Liebich jetzt in Tschechien auf Grund eines europäischen Haftbefehls festgenommen worden. Die verurteilte rechtsextremistische Person Marla Svenja Liebich ist nach monatelanger Fahndung in Tschechien gefasst worden. Tschechische Polizisten hätten Liebich auf der Grundlage eines europäischen Haftbefehls in Schönbach bei Asch festgenommen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Halle. Zuvor hatte die Mitteldeutsche Zeitung berichtet. Liebich habe kurzzeitig versucht, sich dem Zugriff zu entziehen, sagte der Sprecher. Jetzt sei die Person in Gewahrsam. Es solle ein Auslieferungsverfahren geben; Verurteilter Rechtsextremist Liebich in Tschechien gefasst Nach monatelanger Fahndung ist der flüchtige Rechtsextremist Marla Svenja Liebich in Tschechien entdeckt und festgenommen worden. Der Zugriff erfolgte auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls. Der flüchtige, bundesweit bekannte Rechtsextremist Marla Svenja Liebich ist in Tschechien festgenommen worden. Der Leitende Oberstaatsanwalt der in Deutschland zuständigen Staatsanwaltschaft Halle in Sachsen-Anhalt, Dennis Cernota, bestätigte der Nachrichtenagentur AFP die Festnahme auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls. Zuerst hatte die »Mitteldeutsche Zeitung« berichtet. Liebich habe kurzzeitig versucht, sich dem Zugriff zu entziehen, sagte ein Sprecher. Er sei jetzt in Gewahrsam, es solle ein Auslieferungsverfahren geben. Zuvor war monatelang nach ihm gefahndet worden. Liebich war im Juli 2023, damals noch als Sven Liebich, vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Berufung dagegen scheiterte ebenso wie später die Revision; Trans German neo-Nazi arrested in Czech Republic Crossdressing Neo-Nazi Sven Liebich has been arrested in Czech Republic after fleeing his native Germany. Convicted cross-dressing neo-Nazi Sven, or Marla-Svenja, Liebich, has been arrested in the Czech Republic after going on the run from German authorities following his conviction. Liebich had been sentenced to a year and a half in prison for extreme right incitement to hatred, defamation, and insult by a district court in July 2023; he was ordered to appear at prison in August 2025. After he failed to appear at the prison to begin his sentence, a continent-wide search began, with rumours circulating that he was in Russia, a rumour he strengthened by posting photos claiming to be in the country. He gained notoriety, not only for his crimes but also for his newfound appearance and identity in the courtroom. He had begun dressing as a woman and legally changed his gender and his name from Sven to Marla-Svenja. This action was done under Germany’s Self-Determination Act, which is in place to simplify how individuals can change their name or gender. Many German media outlets have speculated that Liebich’s transition was done to make a mockery of the new act and the German government as a whole. In 2025, the German Federal Interior Minister Alexander Dobrindt called Liebich’s transition a “clear case of abuse.”
49-Jähriger mit Machete in Görlitz festgenommen
Ein Mann mit einer Machete sorgt in der Landeskronstraße in Görlitz für einen Großeinsatz. Aufnahmen zeigen, wie er schließlich von der Polizei festgenommen wird. Die Ermittlungen dauern an. Bei einem Polizeieinsatz in Görlitz ist am Dienstagnachmittag ein Mann festgenommen werden. Der 49-jährige Deutsche war gegen 15.20 Uhr mit einer Machete über die Landeskronstraße gelaufen, wie die Polizei am Abend mitteilte. „Kräfte des örtlichen Reviers sowie Beamte des Einsatzzuges eilten zum Ort des Geschehens und stellten den Mann auf dem Brautwiesenplatz“, hieß es. Videoaufnahmen zeigen, wie der Mann mehrfach von der Polizei dazu aufgefordert wurde, die Waffe hinzulegen. Die Polizei rief zudem Passanten dazu auf, in ihre Häuser oder Autos zu gehen. Es seien aber keine anderen Personen gefährdet gewesen.
via sächsische: Einsatz in der Landeskronstraße – 49-Jähriger mit Machete in Görlitz festgenommen
siehe auch: TikTok-Video zeigt Polizeieinsatz Mann mit Machete in Görlitz – Polizei fährt hinterher. Ein 49-Jähriger ist am Dienstagnachmittag mit einer Machete durch die Görlitzer Innenstadt gelaufen und hat einen Polizeieinsatz ausgelöst. Ein auf TikTok verbreitetes Video zeigt Teile des Vorfalls. Der Mann läuft barfuß und trägt ein „Ostdeutschland“-T-Shirt. Er zeigt den Beamten den Mittelfinger und geht weiter. Die Polizei fährt hinterher und fordert ihn über Lautsprecher auf, die Machete fallen zu lassen. Festnahme am Brautwiesenplatz Am Brautwiesenplatz griff die Polizei ein und nahm den Mann fest; Polizeieinsatz in Görlitz. Am Dienstagnachmittag hat es in der Görlitzer Innenstadt einen Polizeieinsatz gegeben. Mehrere Zeugen meldeten einen Mann, der sich offenbar mit einem messerähnlichen Gegenstand in der Hand über die Landeskronstraße bewegte. Kräfte des örtlichen Reviers sowie Beamte des Einsatzzuges eilten zum Ort des Geschehens und stellten den Mann auf dem Brautwiesenplatz. Es handelte sich um einen 49-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Er hatte eine Machete dabei, welche die Beamten sicherstellten. Andere Personen waren nicht gefährdet.