Die Polizei Berlin will für das Ablösen von der Straße Geld von der Letzten Generation. Geht nicht, finden Richter*innen in mindestens einem Fall. Erst kleben, dann zahlen? Ein Aktivist der Klimaschutzgruppe Letzte Generation hat dagegen geklagt, dass die Polizei Berlin ihm das Ablösen von der Straße bei einer Sitzblockade mit festgeklebter Hand in Rechnung gestellt hat – und hatte Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gab ihm recht, wie der Verein Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft, der die Letzte Generation rechtlich berät, am Freitag mitteilte. Das Gericht bestätigte die Entscheidung gegenüber der taz. Das Land Berlin muss den Gebührenbescheid über 241 Euro nun zurückziehen. Bei der Letzten Generation gibt es Jubel. Denn: 1.300 solcher Gebührenbescheide gebe es insgesamt, hieß es. Die Aktivist*innen sehen sich darin bestätigt, dass die Polizei durch die Weitergabe der Kosten die Versammlungsfreiheit beschneide. Sie hoffen, dass es nicht nur bei der einen Rückzahlung bleibt. (…) Der Streit vor Gericht zieht sich schon über mehr als ein Jahr. Schon im vergangenen September entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass die Polizei die Gebühren zu Unrecht erhoben habe. Die legte dagegen Beschwerde ein, aber kassierte nun die finale Absage vom Oberverwaltungsgericht.
Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Mann aus Dresden wegen des Verdachts der Wahlfälschung. Er soll Briefwahlscheine zugunsten der rechtsextremen Partei “Freie Sachsen” manipuliert haben. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen einen Mann aus Dresden-Langebrück wegen des Verdachts der Wahlfälschung. Der 44-Jährige soll bei der Kommunalwahl in Dresden am 9. Juni und bei der Landtagswahl am 1. September Briefwahlscheine zugunsten der rechtsextremen Partei “Freie Sachsen” manipuliert haben.Beamte der Sonderkommission Rechtsextremismus hätten bei einer Durchsuchung im Stadtteil Dresden-Langebrück Beweismaterial sichergestellt, teilten Generalstaatsanwaltschaft und Landeskriminalamt am Freitag mit. Der Tatverdacht habe sich weiter verdichtet
siehe auch: Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Durchsuchung bei 44-Jährigem wegen Wahlfälschung in Dresden Über 150 Stimmzettel wurden bei der Briefwahl in zwei Wahlkreisen in Dresden zugunsten der Partei »Freie Sachsen« manipuliert. Bei einer Durchsuchung wurden nun mögliche Beweismittel sichergestellt, die den Verdacht erhärten. Kurz nach der Landtagswahl in Sachsen wurde der Verdacht der Wahlfälschung laut. Nun haben die Ermittler Durchsuchungsmaßnahmen gegen einen 44-Jährigen in Dresden vollstreckt. Der Verdacht gegen den Mann habe sich erhärtet, erklärten das Landeskriminalamt und die Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Dabei gehe es um manipulierte Stimmzettel bei der Kommunalwahl am 9. Juni in Dresden und der Landtagswahl am 1. September – jeweils zugunsten der rechtsextremen Partei »Freie Sachsen«. Einsatzbeamte der Soko Rex hätten die Durchsuchung im Stadtteil Dresden-Langebrück durchgeführt, heißt es in einer offiziellen Mitteilung der sächsischen Staatskanzlei. Die Ermittlungen richten sich demnach gegen einen 44-jährigen Deutschen
Nach einer Polizeikontrolle bei seiner Frau Dilara hat der ehemalige Bundesligastar Max Kruse schwere Vorwürfe gegen die Berliner Behörden geäußert. Der 36-Jährige machte seinem Unmut in einem Instagram-Statement Luft. Darin erklärt er, dass seine Frau am vergangenen Dienstag von vier Fahrradpolizisten in Berlin angesprochen worden sei, da sie vermeintlich falsch geparkt hatte. Im Anschluss sei die Situation laut Kruse dann eskaliert. Die Beamten hätten sich herablassend und diskriminierend verhalten, weshalb es “am Ende wieder schlecht ausgegangen” sei. “Mit Handgreiflichkeiten gegenüber meiner Frau, rassistischen Beleidigungen und Amtsmissbrauch. Das ging weit unter die Gürtellinie”, fügte Kruse hinzu. “Also es wurde gesagt: ‘Wir sind die Polizei, du kannst sowieso nichts machen.'” Bereits der Beginn der Konfrontation sei respektlos verlaufen. “Allein schon meine Frau anzusprechen und zu fragen: ‘Ist das ihre Karre?’, ist für mich schon ein Fehler. Und dann noch zu sagen: ‘Was haben Sie denn gemacht, um sich so ein Auto leisten zu können?’ Das ist für mich ganz klarer Rassismus”, führte der 36-Jährige aus. Um sich gegen die aufdringlichen Polizisten zur Wehr zu setzen habe Dilara Kruse zu ihrem eigenen Schutz schließlich versucht, die Situation mit dem Handy aufzunehmen. Dieses sei ihr allerdings weggenommen worden. “Sie hat angefangen, sich zu filmen. Daraufhin wurde ihr das Handy aus der Hand gerissen, ihr wurde die Tasche genommen. Es wurde ein Foto von ihrer Kreditkarte gemacht. Keine Ahnung, was die Polizei damit will”, so der ehemalige Nationalspieler.
siehe auch: MAX KRUSE ERHEBT SCHWERE VORWÜRFE GEGEN BERLINER POLIZEI: “DAS IST FÜR MICH GANZ KLARER RASSISMUS”. Seit seinem Karriereende schreibt Max Kruse (36) vor allem durch seinen mit Martin Harnik (37) gemeinsamen Podcast “Flatterball” Schlagzeilen. In seiner Instagram-Story wandte sich der Ex-Union-Star mit einer ernsten Geschichte an seine Follower. Er erhebt schwere Vorwürfe gegenüber der Berliner Polizei. “Am Dienstag ist meine Frau in eine Polizeikontrolle geraten, die mal wieder schlecht ausgegangen ist – mit Handgreiflichkeiten gegenüber meiner Frau, rassistischen Beleidigungen und Amtsmissbrauch”, berichtete Kruse. “Das war leider nicht das erste Mal. (…) Seine Frau ist gebürtige Berlinerin, hat aber einen Migrationshintergrund. Mit dem Vorwurf des Racial Profilings (verdachtsunabhängige Kontrolle von Personen allein aufgrund ihres physischen Erscheinungsbildes) sieht sich die Polizei immer wieder konfrontiert. (…) Die 33-Jährige forderte ihr Handy zurück, damit sie ihren Mann anrufen kann. Die angebliche Antwort der Polizei brachte das Fass dann aber wohl erst recht zum Überlaufen: “Wen denn? Ahmed?”, sollen die Beamten gesagt haben. (…) Das wollte seine Ehefrau nicht auf sich sitzen lassen. Als sie in einem Revier Anzeige erstatten wollte, landete sie ausgerechnet im Abschnitt 24, wo man ihr laut Max Kruse nicht helfen wollte. Anders die Beamten im Abschnitt 25, über die sowohl der Ex-Profi als auch Dilara nur positiv reden können. “Ich sage euch eins: Wir können schon was machen und das werden wir jetzt auch. Wir haben natürlich einen Anwalt eingeschaltet und haben die betreffenden Personen aus Abschnitt 24 verklagt.”
Mehrere Schusswaffen und hunderte Schuss Munition haben Ermittler in einem Wohnhaus in Grünberg sichergestellt. Der Besitzer wird der Reichsbürgerszene zugeordnet. Bei der Durchsuchung eines Wohnhauses in Grünberg (Gießen) fanden Polizisten und Mitarbeiter der Waffenbehörde Gießen zwölf Langwaffen und etwa 2.400 Schuss Munition. Das berichte die Behörden am Freitag. Außerdem wurde eine Pistole sichergestellt, die der 58 Jahre alte Bewohner des durchsuchten Hauses zuvor bei der Polizei als gestohlen gemeldet hatte. Waffen, Munition und Totschläger Bei einer zweiten Durchsuchung kamen noch eine weitere von dem Mann als gestohlen gemeldete Langwaffe mit Munition und Anbauteile für Waffen, ein Totschläger sowie insgesamt noch einmal über 800 Schuss Munition zum Vorschein und wurden sichergestellt. Das Verwaltungsgericht Gießen hatte die Durchsuchung bereits im August angeordnet.
siehe auch: Zweifache Hausdurchsuchung Polizei findet bei Reichsbürger in Grünberg insgesamt 13 Langwaffen und mehr als 3.000 Schuss Munition. Ein Reichsbürger hat in seiner Wohnung in einem Stadtteil von Grünberg Waffen gehortet. Die Polizei fand bei ihm 13 Waffen – darunter auch welche, die der Mann als gestohlen gemeldet hatte. Mitarbeiter der Waffenbehörde des Landkreises Gießen sowie Beamte des Polizeipräsidiums Mittelhessen haben bei einem Reichsbürger in einem Stadtteil von Grünberg mehrere Waffen sowie Munition gefunden und sichergestellt. Zwar durfte der Mann als Sportschütze legal Waffen besitzen. Das Landesamt für Verfassungsschutz führt den deutschen Tatverdächtigen allerdings als Reichsbürger. „Dies bewirkt automatisch eine Unzuverlässigkeit nach dem Waffenrecht“, teilt die Polizei in einer Erklärung mit. Damit dürfen Waffen weder geführt noch besessen werden. Die Beamten suchten den Mann insgesamt zweimal in dessen Wohnhaus auf. Schon bei der ersten Durchsuchung am 27. August fanden die Ermittler zwölf Langwaffen und etwa 2.400 Schuss Munition. Zudem entdeckten sie eine Pistole, die der Mann bei der Polizei als gestohlen gemeldet hatte. Deshalb erwirkte die Polizei bei der Staatsanwaltschaft Gießen einen erweiterten Durchsuchungsbeschluss.
Ob anlasslose Kontrollen, die Befragung von Menschen oder die Bewertung von Gefahren: Viele Routine-Aufgaben der Polizei begünstigen rassistische Diskriminierung. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie. Im Arbeitsalltag von Polizistinnen und Polizisten finden sich einer neuen Studie zufolge zahlreiche Abläufe und Routinen, die rassistische Diskriminierung begünstigen. Forschende in Niedersachsen hätten fünf polizeiliche Aufgabenfelder identifiziert, in denen allein durch die eingeübten Arbeitsabläufe das Risiko für eine Benachteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund steige, sagte Astrid Jacobsen, Professorin der Polizeiakademie Niedersachsen und Leiterin der Studie. Das Diskriminierungsrisiko sei etwa bei anlasslosen Kontrollen, Gefahrenbewertungen oder der Befragung von Personen gegeben, so Jacobsen. Dabei stütze sich die Polizei häufig auf ethnische Zuweisungen und Stereotype.Zentraler Fokus der Studie seien die Arbeitsprozesse der Polizei und nicht wie in vielen weiteren Untersuchungen die persönlichen Einstellungen von Beamtinnen und Beamten gewesen, betonte die Professorin. Rassistische Diskriminierungen bei anlasslosen Kontrollen resultierten etwa daraus, dass sich die Beamten mangels anderer Kriterien auf Erfahrungen und polizeilich erstellte Lagebilder stützten, berichtete Jacobsen.Wenn diese ergäben, dass am Bahnhof meistens junge Albaner Kokain verkauften, richte sich die polizeiliche Aufmerksamkeit zur Bekämpfung des offenen Drogenhandels auf Personen, die migrantisch aussähen. Diese Praxis der “rassifizierenden Kontrollen” berge die Gefahr eines Tunnelblicks und der selbsterfüllenden Prophezeiung. Jede einzelne erfolgreiche Kontrolle bestätige das Verdachtsschema.
siehe auch: Struktureller Rassismus bei der Polizei: Das sind die Risikopunkte. Forschende haben erstmals Risikopunkte in der Polizeiarbeit ausgemacht, die strukturellen Rassismus begünstigen können. Für die Studie der Polizeiakademie Niedersachsen wurden Polizisten ein Jahr lang im Alltag begleitet. Die Forscher haben zwölf Risikopunkte in der Polizeiarbeit ausgemacht, die mögliche Diskriminierung begünstigen – fünf davon seien als rassistisch anzusehen, teilte die Polizeiakademie am Montag mit. So sei beim Streifendienst der Kriminal- und Bereitschaftspolizei in Niedersachsen bei der Beobachtung zwischen den Jahren 2021 und 2022 festgestellt worden, dass ausländisch gelesene Menschen deutlich stärker von polizeilichen Kontrollen betroffen seien als andere, sagte Astrid Jacobsen, Soziologin und Professorin an der Polizeiakademie Niedersachsen. “Wir konnten beobachten, wie pauschal gesucht wurde nach Albanern, die mit Kokain handeln”, so Jacobsen. Studie: Ethnische Pauschalisierungen für Bewertung von Gefahren verwendet Es geht laut der Forscherin aber auch um die Bewertung von Gefahren, bei denen ethnische Pauschalisierungen verwendet wurden. So würden “Südeuropäer als impulsiv, Russen als gewaltbereit, Clan-Angehörige als unkooperativ und polizeifeindlich gelten”. Durch gewisse Stereotype könne es sein, dass vor Ort dann schnelle Lösungen durch Härte und Dominanz gewählt werden würden, so die Polizeiforscherin. Pauschale Unterstellungen bei bestimmten Personengruppen Moralische Werturteile über bestimmte Nationalitäten und Kommunikationsstörungen aufgrund von Sprachbarrieren sehen die Forschenden als weitere Risikofaktoren für rassistische Diskriminierung bei Polizisten. Bestimmten Personengruppen werde von Beamten außerdem pauschal unterstellt, dass sie die polizeiliche Autorität infrage stellten, etwa linken Aktivistinnen und Aktivisten, sowie jungen Männern mit türkischem und arabischem Migrationshintergrund, sagte Jacobsen. Dadurch bestehe die Gefahr, dass die Polizisten sich gegenüber diesen Personengruppen grundsätzlich machtbetont verhalten würden.
Ein Polizist aus Greifswald muss ein Bußgeld zahlen, weil er offenbar persönliche Daten anderer aus dem Polizei-System abgerufen und weitergegeben hat. Nach Angaben des Landesdatenschutz-Beauftragten Schmidt ist ein entsprechendes Verfahren jetzt vor dem Amtsgericht Schwerin abgeschlossen worden.Telefonnummern, Adressen und andere persönliche Angaben aus polizeilichen Meldesystemen soll der Polizist vor rund fünf Jahren an Rechtsextreme weitergegeben haben. Ein Vorwurf: Der Beamte soll die Betroffenen in Sozialen Medien mit diesen Informationen konfrontiert haben, sie ihnen quasi unter die Nase gerieben haben, auch weil sie offenbar der linken Szene angehörten. Die Staatsanwaltschaft, so Landes-Datenschützer Sebastian Schmidt, habe allerdings keine strafbare Handlung nachweisen können. Deshalb habe seine Behörde ein Bußgeld-Verfahren eingeleitet. Der Polizist habe zunächst Widerspruch eingelegt. An diesem Mittwoch habe der Beamte diesen Widerspruch dann aber in einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Schwerin zurückgezogen. Das Bußgeld über knapp 800 Euro sei rechtskräftig. Die Summe fällt nach NDR Informationen relativ gering aus, weil die geahndeten Vorfälle auch durch dazwischen liegende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft schon länger zurückliegen.
Nach einem Messerangriff auf Kinder in Southport kam es in Großbritannien zu gewaltvollen Ausschreitungen. Seitdem wurden 1.280 Menschen festgenommen und 200 verurteilt. Mehr als 200 Menschen sind bisher im Zusammenhang mit den rechtsradikalen Ausschreitungen in mehreren britischen Städten verurteilt worden. In den meisten Fällen sprachen die Gerichte Haftstrafen aus, wie eine Analyse der britischen Nachrichtenagentur PA ergab. Von den insgesamt 202 Verurteilten müssen 193 ins Gefängnis. Die höchste Strafe erhielt ein 48-jähriger Mann aus Kingston upon Hull im Nordosten Englands. Er gestand vor Gericht seine Teilnahme an gewalttätigen Ausschreitungen, versuchte Brandstiftung sowie rassistisch motivierte Sachbeschädigung und wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der jüngste Verurteilte war ein 13-jähriger Junge aus Manvers, der zusammen mit einer Gruppe Wurfgeschosse auf ein Hotel warf, in dem Migranten untergebracht waren. Er muss nun für ein Jahr richterlich erlassene Auflagen erfüllen. Nächste Woche wird das Strafmaß für einen zwölfjährigen Jungen verkündet. In Großbritannien liegt die Strafmündigkeit bei zehn Jahren
siehe auch: 200 Menschen in Großbritannien nach Krawallen verurteilt London · Tagelang griffen rechtsextreme Randalierer in mehreren Städten die Polizei und Unterkünfte für Migranten an. Die britische Justiz reagiert mit Härte. Mehr als 200 Menschen sind bisher wegen ihrer Rolle bei den rechtsradikalen Ausschreitungen in mehreren britischen Städten verurteilt worden. Dabei sprachen Gerichte in der überwiegenden Zahl der Fälle eine Haftstrafe aus, wie eine Auswertung der britischen Nachrichtenagentur PA ergab. Demnach müssen 193 der insgesamt 202 Verurteilten ins Gefängnis.