CHATGRUPPEN – Datenschutz: Weitergabe von Polizei-Kontakten nicht rechtens

Die Datenschützer des Landes haben den Umgang der Polizei mit sensiblen Kontakten, die im Zuge der Ermittlungen gegen mutmaßlich rechtsextreme Chatgruppen gefunden worden sind, scharf gerügt. Datenschutzbeauftragte rügt massenhafte Übermittlung von sensiblen Daten auf Polizei-Handys. Gewerkschaft der Polizei spricht von einem Skandal. Die umstrittene massenhafte Weitergabe von über 12.700 Telefonkontakten auf Polizistenhandys bei den Ermittlungen gegen mutmaßlich rechtsextremistische Netzwerke bei der Polizei Essen/Mülheim bleibt nicht ohne politische Konsequenzen: Die SPD-Fraktion im NRW-Landtag erwartet in der Sitzung des Innenausschusses am 2. September eine Antwort auf die Frage, wie die Landesregierung eine aktuelle Stellungnahme der Landesdatenschutzbeauftragten zur sogenannten Massendatenabfrage durch die ermittelnde „BAO Janus“ des Polizeipräsidiums Bochum bewertet. Denn die obersten NRW-Datenschützer haben dem behördlichen Vorgehen ein vernichtendes Urteil ausgestellt: Nach monatelanger Prüfung steht für sie nach Informationen dieser Zeitung nun fest, dass für die Weitergabe der sensiblen Daten keinerlei Rechtsgrundlage bestanden habe. Gewerkschaftsvertreter ist „schier entrüstet“ Dass also durch ein offenbar mehr als zweifelhaftes Handeln vom Amts wegen selbst völlig unbescholtene Beamte und Bürger, Journalisten, Bäcker und Friseure etwa, also letztlich alle Personen, deren Kontaktdaten sich auf den überprüften Handys von zwei Dutzend Verdächtigen fanden, ins Visier geraten und in die Nähe von Ermittlungen gegen rechtsextremistische Umtriebe gerückt worden sind – „das halte ich für einen Skandal“, sagte Heiko Müller, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) für Essen und Mülheim, am Montag auf Nachfrage: „Ich bin schier entrüstet.“
Die Verhältnismäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen „hätte genauer geprüft werden müssen“, ist Müller überzeugt. Dass die auch nur ansatzweise gewahrt sei, daran hatte die GdP bereits schon im März massive Zweifel geäußert. Nun sieht man sich vollumfänglich durch die Landesdatenschutzbeauftragte bestätigt. Zuvor war bereits ein von der SPD im Landtag beauftragtes Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass durch die Ermittlungsarbeit der „BAO Janus“ massiv in Grundrechte eingegriffen worden sei. Die Daten sollen an über 20 Behörden gegangen sein Die überwiegend privaten Daten wurden tatsächlich sehr breit gestreut. Wie das Innenministerium einräumte, seien sie an über 20 Behörden gegangen, an das Bundeskriminalamt, alle Landeskriminalämter, an den Verfassungsschutz oder die Bundespolizei, um nur einige Beispiele zu nennen. So sollte möglichst engmaschig überprüft werden, ob die ins Visier geratenen Personen Verbindungen zu bekannten rechtsextremistischen Netzwerken unterhielten, hieß es. Laut Innenministerium ergaben die Überprüfungen der 12.700 Kontakte am Ende nicht mehr als 26 Treffer. (…) Vielmehr hätte für die Übermittlung einer jeden einzelnen Telefonnummer nach Einschätzung der Datenschützer ein konkreter Ermittlungsansatz vorliegen müssen. Alles andere würde eine Datenverarbeitung „ins Blaue hinein“ bedeuten, die schlicht unzulässig sei. In der Causa Janus Jedoch wurden wohl sämtliche Kontakte übermittelt, bevor die vorliegenden Daten überhaupt ausgewertet worden waren. Damit waren die gesetzlichen Voraussetzungen für das Vorgehen nicht erfüllt, heißt es.

via nrz: CHATGRUPPEN – Datenschutz: Weitergabe von Polizei-Kontakten nicht rechtens

#NSU-Helfer – Die zweifelhafte Ahnungslosigkeit des Neonazis André E. – #terror

Im NSU-Prozess wurde André E. vom schwersten Vorwurf freigesprochen – zum Entsetzen der Opfer und zum Unmut der Bundesanwaltschaft. Der Bundesgerichtshof will seinen Fall nun in Karlsruhe verhandeln. Der NSU-Prozess endete mit dem Beifall von Neonazis. Als der Senat im Juli 2018 den Haftbefehl gegen André E. aufhob, applaudierten auf der Zuschauertribüne seine Kameraden. André E. wurde vom Vorwurf der Beihilfe zum versuchten Mord und von fast allen anderen Vorwürfen freigesprochen. Von den zwölf Jahren Haft, die die Bundesanwaltschaft für ihn gefordert hatte, blieb kaum etwas übrig. Das Oberlandesgericht (OLG) München verurteilte den überzeugten Nationalsozialisten und engen Vertrauten von Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt lediglich zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Die Neonazis unter den Zuschauern johlten. Noch am Urteilstag konnte André E. das Gefängnis verlassen. Es war das einzige Urteil im NSU-Prozess, gegen das nicht nur die Verteidigung, sondern auch der Generalbundesanwalt vorgegangen ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab nun bekannt, dass es am 2. Dezember im Fall André E. eine mündliche Verhandlung in Karlsruhe geben wird. Die Entscheidung über das Urteil soll voraussichtlich am 15. Dezember verkündet werden.
Lücken und Widersprüche. Der Generalbundesanwalt will, dass das Urteil gegen André E. aufgehoben wird, soweit er freigesprochen wurde. Das geht aus einem Schreiben hervor, das dem SPIEGEL vorliegt. Die Anklagebehörde fordert einen neuen Prozess vor einem anderen Staatsschutzsenat des OLG München. Der sogenannte Teilfreispruch von André E. sei rechtsfehlerhaft, die Beweiswürdigung weise Lücken und Widersprüche auf. André E., 42 Jahre alt, ist ein strammer Neonazi. Seinen Hass hat er sich auf den Körper tätowiert. »Die Jew Die«, »Stirb, Jude, stirb«, steht auf seinem Bauch. Darunter eine 88, der Nazi-Code für »Heil Hitler«. Über die Jahre kamen weitere Tattoos hinzu. André E. ist ein »Nationalsozialist, der mit Haut und Haaren zu seiner politischen Überzeugung steht«, stellte auch seine Verteidigung fest. Doch eine politische Gesinnung reiche nicht als Tatnachweis. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.

via spiegel: NSU-Helfer – Die zweifelhafte Ahnungslosigkeit des Neonazis André E.

siehe dazu auch: Ralf Wohlleben, André Eminger und Susanne G.: Alle machen weiter. Ralf Wohlleben und André Eminger machen weiter. Nachdem sie im NSU-Prozess in erster Instanz verurteilt wurden (die Revision steht noch aus), sind sie längst wieder auf freiem Fuß.
Die Neonazis, die die beiden immer unterstützt haben, machen weiter. Rechte Terrorist*innen machen weiter. Am Donnerstag, 15. Juli 2021, hätten Ralf Wohlleben, André Eminger und der Nürnberger Neonazi Norman Kempken im Verfahren gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Susanne G. aus Franken vor dem Münchner Oberlandesgericht als Zeugen aussagen sollen. Alle drei kündigten an, die Auskunft zu verweigern, weil sie ansonsten Gefahr laufen würden, sich gegebenenfalls selbst zu belasten. Die Justiz macht weiter: nachgiebig verzichtete man einfach auf die Anreise der Neonazis. Und der bayerische Verfassungsschutz macht mit seiner V-Personen-Praxis im NSU-Netzwerk ebenfalls weiter.

https://twitter.com/nsuwatch/status/1428375285125337094

Zschäpe-Urteil jetzt rechtskräftig: #KeinSchlussstrich – #nsu #terror

Es ist gut, dass die rechtsextreme Mörderin Beate Zschäpe nun rechtskräftig verurteilt ist – vor allem für die Hinterbliebenen der NSU-Opfer und die Überlebenden der NSU-Anschläge. Einen Schlussstrich bedeutet der Beschluss des Bundesgerichtshofs jedoch nicht, kommentiert Felix Huesmann. Zu viele Fragen zum NSU-Komplex sind noch offen. Das Urteil gegen die rechtsextreme Terroristin Beate Zschäpe ist rechtskräftig – endlich! Der Bundesgerichtshof hat eine Revision Zschäpes und zweier Mitangeklagter gegen das Urteil des Münchner Oberlandesgerichts am Donnerstag verworfen. Wegen der Mittäterschaft an zehn Morden, zwei Sprengstoffanschlägen und mehreren Raubüberfällen muss Zschäpe lebenslang hinter Gitter. Nur gegen den Mitangeklagten André Eminger wird nun noch einmal verhandelt – die Bundesanwaltschaft hatte eine höhere Strafe für den Neonazi gefordert. Vor allem für die Hinterbliebenen der NSU-Opfer ist das eine gute Nachricht. Zumindest mit dem langwierigen Gerichtsverfahren können sie nun ein Stück weiter abschließen. Einen Schlussstrich bedeutet die Entscheidung aus Karlsruhe jedoch nicht. Die Aufarbeitung der NSU-Morde ist auch fast zehn Jahre nach der Selbstenttarnung des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ und drei Jahre nach dem Münchner Urteilsspruch noch lange nicht abgeschlossen. Der NSU-Prozess ermöglichte eine juristische Aufklärung der Taten des NSU-Kerntrios und einiger ihrer engsten Unterstützer. Zur Ausleuchtung des breiteren Netzwerks der Rechtsterroristen in der bundesdeutschen Neonazi-Szene trugen Staatsanwalt und Gericht jedoch nur wenig bei – trotz fortwährender Versuche der Nebenklagevertreterinnen und -vertreter, den Blick darauf zu weiten.
Bis heute ist unklar, wie viele weitere Rechtsextremisten den Mördern bei der Planung ihrer Taten geholfen und sie bei ihrem Leben im Untergrund unterstützt haben. Unbekannt ist auch, wie viele Mitwisser und Mittäter noch heute in der rechtsextremen Szene aktiv sind und weiterhin eine Bedrohung darstellen. Das Netzwerk des NSU wurde nicht ausgeleuchtet Völlig klar ist jedoch, dass das Netzwerk der Rechtsterroristen aus deutlich mehr Menschen bestand, als in München auf der Anklagebank saßen. Dass wir dies und noch vieles mehr über den NSU wissen, ist den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen zu verdanken, der Arbeit von Journalistinnen und Journalisten und nicht zuletzt zivilgesellschaftlichen Initiativen, die seit 2011 unzählige Stunden mit Recherche und Aufklärung zugebracht haben. Dass vieles weiterhin vor der Öffentlichkeit verborgen bleibt, hat auch mit den deutschen Inlandsnachrichtendiensten zu tun. Beim Bundesamt für Verfassungsschutz schredderte man kurz nach der Selbstenttarnung des NSU Akten, im hessischen Landesamt sollen wichtige Akten noch für Jahrzehnte unter Verschluss gehalten werden. Selbst die so wichtige Frage, warum mit Andreas Temme ein Verfassungsschutzmitarbeiter und V-Mann-Führer 2006 in einem Kasseler Internetcafé war, als die NSU-Mörder dort den 21-jährigen Halit Yozgat erschossen, ist bis heute nicht geklärt. Der hessische Verfassungsschutz stellte sich schützend vor ihn.

via rnd: Zschäpe-Urteil jetzt rechtskräftig: Kein Schlussstrich

siehe auch: Eine wegweisende Entscheidung. Der Bundesgerichtshof lässt keinen Zweifel daran, dass Beate Zschäpe als Mittäterin an den mörderischen Verbrechen des NSU anzusehen ist. Diese Klarheit ist auch angebracht. Als der Nationalsozialistische Untergrund NSU am 4. November 2011 aufflog, da blickte die Republik in einen Abgrund an Fremdenhass und Versagen. Eine braune Mörderbande war 13 Jahre lang tötend und bombend durchs Land gezogen, und niemand hatte gemerkt, worum es sich bei den Erschießungen von Migranten handelte: rechten Terror. Es war ein Skandal, ein halbes Dutzend Verfassungsschutzchefs mussten gehen, viele Bürger verloren das Vertrauen in Polizei, Justiz und Verfassungsschutz – nicht nur in deren Können, sondern vor allem in deren Willen, Rechtsextremisten ernsthaft entgegenzutreten. (…) Nun hat sich der BGH in einer selten klaren und eindeutigen Entscheidung hinter das OLG München gestellt und das Urteil bestätigt. Das Wichtigste daran: Zschäpe ist Mittäterin, nicht nur Helferin ihrer Gefährten – obwohl sie an keinem Tatort dabei war und meist nur zu Hause saß. Der BGH hat damit seine bisher restriktive Linie verlassen, wonach nur Mittäter ist, wer bei den Taten unmittelbar mitwirkt. Einer ihrer Verteidiger spricht nun von fehlendem Mut des BGH, sich dem öffentlichen Druck entgegenzustellen.

#Polizei fahndet nach #Neonazis – Hunderte #Rechtsextremisten untergetaucht

Mehr als 450 Rechtsextremisten werden von der Polizei gesucht. Einige haben sich schon vor Jahren abgesetzt, bis hin nach Südostasien. Die Zahl der untergetauchten Rechtsextremisten bleibt auch in diesem Jahr hoch. Die Polizei fahndete zum Stichtag 31. März mit 602 Haftbefehlen nach 459 Neonazis und weiteren Rechten. Insgesamt 118 Personen werden wegen eines Gewaltdelikts gesucht. In mehr als 100 Fällen sind die Haftbefehle schon mindestens drei Jahre offen. Allerdings geht es nur bei 114 verschwundenen Rechtsextremisten um politisch motivierte Straftaten. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Ulla Jelpke und ihrer Fraktion hervor. Das Papier liegt dem Tagesspiegel vor. Im September 2020 hatte die Polizei mit 628 Haftbefehlen insgesamt 477 Rechtsextremisten gesucht. Das Ministerium sagt, 264 Haftbefehle konnten vollstreckt werden oder erledigten sich durch Zahlung einer Geldstrafe. In der Zeit bis Ende März 2021 kamen jedoch viele neue Haftbefehle hinzu. „Auf jeden Nazi, dessen Haftbefehl sich erledigt, kommt ein anderer, der neu gesucht wird“, monierte Jelpke und warf der Bundesregierung Gleichgültigkeit vor. Nach Erkenntnissen der Polizei befanden sich Ende März mutmaßlich 64 gesuchte Rechtsextremisten im Ausland. Das Innenministerium zählt 30 Staaten auf, von Österreich bis nach Afghanistan. Die meisten Untergetauchten, jeweils sieben, werden in Österreich und Polen vermutet, weitere sechs in der Schweiz. Es fehlt allerdings die Türkei, dorthin hatte sich bekanntlich der rechtsextreme Coronaleugner Attila Hildmann abgesetzt. In der Liste ist allerdings ein bizarrer Fall enthalten, über den der Tagesspiegel im September 2019 berichtet hatte. Ein gewalttätiger Rechtsextremist aus Sachsen, der einen Afghanen zusammengeschlagen und weitere Straftaten verübt hatte, setzte sich 2018 nach Kambodscha ab.

via tagesspiegel: Polizei fahndet nach Neonazis – Hunderte Rechtsextremisten untergetaucht

symbolbild

#Ermittlungen gegen „Die #Eierköppe“: Wie rechtsextrem sind #Berlins #Polizisten? – #polizeiproblem

Das LKA wertete Hunderttausende Chats aus. Zufällig stieß es dabei auf eine WhatsApp-Gruppe, in der Polizisten volksverhetzende Inhalte austauschten. Sind rechtsextreme Chatgruppen bei Berlins Polizei Einzelfälle? Oder gibt es rechtsextreme Netzwerke? Und warum dauert die Auswertung eines beschlagnahmten Telefons über ein Jahr? Solche Fragen bewegen vor allem die Linkspartei, die Grünen, aber auch die SPD. Denn inzwischen ermittelt die Polizei wegen drei mutmaßlich rechtsextremer Chatgruppen von Polizisten. Wegen des Verdachts extremistischer Äußerungen laufen derzeit zwölf Strafverfahren gegen Beamte. Diese Zahlen nannte Innensenator Andreas Geisel (SPD) am Montag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses. Hinzu kommen zwei Verfahren, die die Polizei abgeschlossen hat und die nun bei der Staatsanwaltschaft liegen. Laut Geisel können sich noch Disziplinarverfahren anschließen. Außerdem gebe es sechs weitere Fälle, in denen Disziplinarmaßnahmen geprüft würden. Erst Mitte Juli wurden die Wohnungen von vier Polizisten durchsucht. Sie sollen zu einer Chatgruppe gehört haben, die sich „Die Eierköppe“ nannte. Vom 1. September 2017 bis 29. November 2019 sollen sie und ein weiterer Polizist volksverhetzende Inhalte verschickt haben.
Hunderttausende Chatnachrichten ausgewertet. Die Chatgruppe wurde zufällig entdeckt: Die Chatgruppe wurde zufällig entdeckt: Im Februar 2018 werteten Ermittler das beschlagnahmte Handy eines Neonazis aus, der für eine rechte Anschlagsserie in Neukölln verantwortlich sein soll. Er war Mitglied einer anderen Chatgruppe, der überwiegend Mitglieder der Neuköllner AfD angehörten. Dieser Gruppe gehörte auch ein Wachleiter der Berliner Polizei an. Er soll kurz nach dem Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz Interna zu dem Anschlag mitgeteilt haben. Als die Ermittler dies auf dem Handy des Neonazis lasen, leiteten sie im Dezember 2019 gegen diesen Beamten Ermittlungen wegen Geheimnisverrats ein.

via berliner zeitung: Ermittlungen gegen „Die Eierköppe“: Wie rechtsextrem sind Berlins Polizisten?

Polizeistern der Berliner Polizei
Von Der Polizeipräsident in Berlin – <a rel=”nofollow” class=”external autonumber” href=”http://www.berlin.de/imperia/md/content/polizei/praevention/homosexualitaet/take_care_of_yourself.pdf?start&amp;ts=1357907953&amp;file=take_care_of_yourself.pdf”>[1]</a>, Gemeinfrei, Link

„#NSU 2.0“: Woher stammen die heiklen #Daten? – #polizeiproblem #terror

Drei Monate nach der Festnahme des mutmaßlichen Verfassers der „NSU 2.0“-Drohschreiben sind noch immer Fragen offen. Wie der Mann an die persönlichen Daten der Empfänger der Schreiben kam, ist unklar. Drei Monate ist es her, dass die Polizei die Wohnung des Mannes gestürmt hat, der die rechtsextremen Drohschreiben mit der Unterschrift „NSU 2.0“ verfasst haben soll. Alexander M., ein 53 Jahre alter Berliner, arbeitslos. Einer, von dem die Ermittler sagen, es gebe nicht nur handfeste Hinweise darauf, dass er die Briefe verfasst habe. Auch seine Persönlichkeit deute darauf hin. Er wird beschrieben als jemand, in dem sich Größenwahn mit beachtlicher krimineller Energie verbinde. Wohl auch deshalb, so vermuten die Ermittler, habe er sich so lange in Sicherheit gewähnt. Hat über zwei Jahre lang mutmaßlich Dutzende Schreiben abgesetzt, eines schlimmer als das andere, mit expliziten Drohungen und Schilderungen, was er seinen Opfern antun wolle. Die Opfer waren fast ausschließlich Frauen, entweder mit Migrationshintergrund oder der Linkspartei angehörig. Die prominentesten unter ihnen waren die Linken-Abgeordnete Janine Wissler und die Frankfurter Anwältin Seda Basay-Yildiz, die das erste und danach immer weitere Schreiben erhielt. Dennoch kamen die Ermittler des Hessischen Landeskriminalamtes (LKA) Alexander M. auf die Spur. Inzwischen sind sie überzeugt, dass er der Urheber ist. Dennoch ist der Fall noch nicht abgeschlossen. Denn die Ermittlungen sind „komplex“, wie der zuständige Frankfurter Oberstaatsanwalt Sinan Akdogan sagt. Noch immer sind einige Fragen offen. Vor allem wollen die Ermittler herausfinden, wie der Verfasser an die Daten der Opfer gekommen ist (…) Es gebe zwar die Hypothese, dass die sensiblen Daten wie Privatadressen, Geburtsdaten und Namen von Familienangehörigen der Opfer über Trickanrufe bei verschiedenen Behörden „abgeschöpft“ worden seien. Akdogan betonte, dass dieses sogenannte Social Engineering jedoch nur eine von vielen Möglichkeiten sei. „Wir ermitteln ergebnisoffen.“ Man werde sich nicht auf eine Theorie festlegen. Inzwischen heißt es auch in der Polizei, man halte mehrere Möglichkeiten für denkbar. Unmittelbar nach der Festnahme hatte das LKA noch den Eindruck erweckt, für die Ermittler stehe quasi fest, dass der Drohbriefschreiber im Fall der Anwältin Basay-Yildiz im 1. Polizeirevier in Frankfurt angerufen und sich als Kollege ausgegeben habe. Auf diese Weise sei er an die entsprechenden Daten gelangt. Dass die Beamtin, die zu diesem Zeitpunkt im Computersystem der Polizei eingeloggt war, Teil der daraufhin aufgedeckten rechtsextremen Chatgruppe gewesen sei, könne Zufall sein. Als der Verfasser mit dieser Masche Erfolg gehabt habe, so die Vermutung, sei er dabei geblieben.

via faz: „NSU 2.0“: Woher stammen die heiklen Daten?

#Verfahren wegen #Körperverletzung eingeleitet – #b0108

Berliner Polizei prüft Gewaltvorwürfe nach Querdenker-Demos. Nach den Protesten am Wochenende ist geht man mehreren Anzeigen nach. Videos, die im Netz kursieren, werden geprüft. Gegen einen Beamten wird ermittelt. Nach den Auseinandersetzungen bei illegalen Versammlungen von Querdenkern und Kritikern der Coronapolitik in Berlin sieht sich die Polizei dem Vorwurf übermäßiger Gewalt ausgesetzt. Bislang seien entsprechende Anzeigen „im mittleren zweistelligen Bereich“ eingegangen, sagte eine Polizeisprecherin am Donnerstag, nachdem die „Berliner Zeitung“ berichtet hatte.

via tagesspiegel: Verfahren wegen Körperverletzung eingeleitet

siehe auch: „Querdenken“-Demos gegen Corona-Politik – Berliner Polizei prüft Gewaltvorwürfe. Nach Auseinandersetzungen bei zwischen „Querdenken“-Demonstranten in Berlin und der Polizei steht der Vorwurf übermäßiger Polizeigewalt im Raum. Die Polizei prüft das nun – ein Verfahren läuft bereits. Nach den Auseinandersetzungen bei illegalen Versammlungen von Gegnern der Corona-Politik in Berlin sieht sich die Polizei dem Vorwurf übermäßiger Gewalt ausgesetzt. Bislang seien entsprechende Anzeigen „im mittleren zweistelligen Bereich“ eingegangen, sagte eine Polizeisprecherin am Donnerstag, nachdem die „Berliner Zeitung“ berichtet hatte. Diese würden momentan geprüft, so dass noch keine Aussage über die Zahl daraus resultierender Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte möglich sei. Man habe auch die Prüfung mehrerer Videos veranlasst, die im Internet kursieren. In einem Fall sei hier bereits ein Verfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt eingeleitet worden; Anzeigenwelle gegen Beamte wegen angeblicher „Polizeigewalt“. Nachdem Tausende Menschen am vergangenen Wochenende trotz Verbots in Berlin demonstrierten und es knapp 1000 Festnahmen gab, wird die Berliner Polizei nun mit zahlreichen Anzeigen überflutet. Darin wird den Polizistinnen und Polizisten Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Nach mehreren „Querdenken“-Demonstrationen in Berlin am vergangenen Wochenende wird die Polizei derzeit mit Anzeigen überhäuft. Ein Ende sei noch nicht abzusehen, heißt es aus Polizeikreisen. Bislang seien bei der Behörde mehr als 60 Anzeigen gegen Polizistinnen und Polizisten wegen Körperverletzung im Amt eingegangen.  Ein Polizeisprecher sagte WELT, der Behörde lägen inzwischen mehrere Videos vor, die angebliche Übergriffe von Beamten auf Teilnehmer dokumentieren sollen. Die Prüfung dieser Videos sei durch die Polizei Berlin selbst veranlasst worden. (…) Im Wesentlichen geht es dabei um drei Szenen, zu denen auch mehrere Videos existieren, die bereits tausendfach in sozialen Netzwerken und auf Messengerdiensten wie Telegram geteilt wurden. Auf einem Video ist zu sehen, wie eine Frau versucht, durch eine Polizeikette zu laufen und dabei von einem Polizisten mit einem gezielten Griff an den Hals zu Boden geschubst wird. Bei einem anderen Vorfall ist zu sehen, wie mehrere Polizisten auf einem Mann knien. Das Gesicht des Mannes ist blutüberströmt. Ein dritter Vorfall, zu dem ebenfalls viele Anzeigen eingegangen sind, betrifft einen jungen Demonstranten bei einer Sitzblockade, der von einem Polizisten einen Schlag in Richtung Gesicht bekommt.  Grundsätzlich gibt es bei der Polizei ein standardisiertes Verfahren, wenn es um Beamtendelikte geht. Diese werden im Landeskriminalamt (LKA) 3 von zwei Fachkommissariaten bearbeitet. Erhärtet sich der Verdacht, wird ein Strafermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet. (…) Allerdings gibt es auch zahlreiche Videos, die Gewalt von Demonstrantinnen und Demonstranten zeigen. Eine Aufnahme aus dem Stadtteil Westend zeigt etwa, wie zwei Polizisten massiv von zahlreichen „Querdenkern“ bedrängt und geschubst werden. Ein Video vom Alexanderplatz zeigt, wie ein Beamter zu Fall gebracht und umringt wird. In einem anderen Video ist zu sehen, wie eine ältere Frau einem Polizisten etwas ins offene Visier sprühen will.

Screenshot – Schwurbel-Videosammlung auf “alternativem Videoportal”