#Chatgruppe „#Itiotentreff“ – Wir veröffentlichen den rechtsextremen #Frankfurter #Polizei-Chat – #Humorpolizei #polizeiproblem

Frankfurter Polizist*innen schickten sich über Monate menschenverachtende Nachrichten per WhatsApp. Gemeinsam mit dem ZDF Magazin Royale veröffentlichen wir den gesamten Chatverlauf. Wir machen erstmals erfassbar, was es heißt, wenn von rechtsextremen Polizeichats die Rede ist. Bereits in den ersten Stunden ihrer Chatgruppe teilen sie dutzende Bilder, die den Holocaust und den Nationalsozialismus verherrlichen, Menschen mit Behinderung verächtlich machen und Vergewaltigungen relativieren. Im Verlauf der folgenden zwölf Monate schicken sich die Mitglieder der Gruppe mehr als 750 Bilder und Videos – fast alle mit menschenverachtendem Inhalt.  Sieben der acht Gruppenmitglieder sind Polizist*innen des 1. Frankfurter Polizeireviers. Der Name ihrer Gruppe: Itiotentreff. Seit Dezember 2018 haben zahlreiche Medien über die WhatsApp-Gruppe der Frankfurter Polizist*innen berichtet. Doch bis heute ist unklar, welche Inhalte genau hinter der abstrakten Formulierung von rechtsextremen und menschenverachtenden Chats stecken. (…) Wir veröffentlichen gemeinsam mit dem ZDF Magazin Royale den Chat in nahezu vollem Umfang, um erstmals erfassbar zu machen, was es heißt, wenn von diesem rechtsextremen Polizeichat die Rede ist. Wir möchten zeigen, welche menschenverachtenden Inhalte die Polizist*innen geteilt haben, in welchem Umfang sie das getan haben und wie alltäglich dies für sie zu sein scheint. Und wir möchten zeigen, worüber sich hier Menschen amüsieren, die zuvor einen Eid auf das Grundgesetz geschworen haben, die Waffen tragen und Menschen auf der Straße kontrollieren dürfen oder Anzeigen von Vergewaltigungsopfern und Betroffenen rassistischer Gewalt aufnehmen sollen. → Zu „Itiotentreff.chat

via fragdenstaat: Chatgruppe „Itiotentreff“ Wir veröffentlichen den rechtsextremen Frankfurter Polizei-Chat

Angeblicher Handyklau : Polizei beschuldigt wild drauflos – #polizeiproblem #rassismus

Eine Polizistin zeigt eine Anwohnerin der Hafenstraße wegen Diebstahls an. Die Anwohnerin kritisiert rassistische Zustände und bekommt Recht. Wenn plötzlich das eigene Handy weg ist, kann man schon mal nervös werden. Dafür habe sie vollstes Verständnis, erklärt die Richterin am Hamburger Amtsgericht der Polizistin. Auch, dass man sich ein Jahr später nicht mehr genau daran erinnern könne, wie sich eine Situation zugetragen habe, sei normal. „Aber wir müssen hier schon versuchen nachzuvollziehen, wie der Tathergang gewesen sein könnte“, sagt die Richterin. Und wenn es gar keine Tat gab? Was es auf jeden Fall gab: Einen Polizeieinsatz in der Hafenstraße auf St. Pauli am 22. Juni 2022. Einen Einsatz, von dem man sagen könnte, dass er nach Schema F der „Task Force Drogen“ lief: Mehrere Po­li­zis­tin­nen nehmen unter Gewalt einen aus Westafrika geflüchteten Mann fest, weil sie ihn verdächtigen, mit Drogen zu handeln. An­woh­ne­rin­nen bekommen die Situation mit, protestieren dagegen und versuchen, das Geschehen zu dokumentieren. Gegen neun Uhr abends hatten fünf bis sieben Po­li­zis­tin­nen einen Schwarzen Mann auf einer kleinen Treppe vor einem der Hafenstraßenhäuser umringt. So geht es aus der Akte hervor, die in der Verhandlung gegen die Anwohnerin Martina Austen als Grundlage dient. Der Mann wehrte sich und wollte weglaufen. Mehrere Zi­vil­po­li­zis­tin­nen kamen hinzu, darunter auch die 27-jährige Polizistin R. Nachdem der Mann fixiert worden sei und sie von ihm abgelassen habe, habe R. gemerkt, dass ihr Handy nicht mehr in ihrer linken Gesäßtasche war. Geschockt habe sie ihre Kollegin gebeten, das Telefon anzurufen. Daraufhin habe sie gesehen, dass eine Anwohnerin, die direkt neben ihr stand und zuvor das Geschehen gefilmt habe, es in der Hand hielte – die Beschuldigte Martina Austen. An der Jacke gespürt Auf die Aufforderung, Austen solle das Handy herausrücken, habe diese sich zunächst geweigert. Als R. drohte, sie zu durchsuchen, habe Austen ihr das Handy doch gegeben. R. zeigte Austen wegen Diebstahls an. Die Staatsanwaltschaft stellte einen Strafbefehl über 1.600 Euro aus. Austen wollte nicht zahlen. Sie habe das Handy nicht klauen wollen, gab sie den Er­mitt­le­r*in­nen an. Sie habe das Telefon bei der Festnahme auf dem Boden liegen sehen und gedacht, es gehörte dem Geflüchteten. Sie habe es aufgehoben, um es ihm später wiederzugeben. Als es geklingelt habe, sei sie rangegangen und habe „Hello?“ gesagt – in der Annahme, dass sich eine mit dem Geflüchteten befreundete, wahrscheinlich englischsprachige Person melde. (…) „Das Telefon zu klauen und dann am Tatort zu bleiben, und sogar noch ranzugehen, wenn es klingelt, wäre so dumm, dass ich es für sehr unwahrscheinlich halte“, sagt die Richterin. Zudem erschließe sich ihr nicht, wie Austen überhaupt hätte wissen können, wo die Polizistin ihr Telefon aufbewahrt. Die Beschuldigte sei ja damit beschäftigt gewesen, das Geschehen zu filmen. Apropos filmen – die Anzeige wegen Diebstahls war nicht die einzige, die Polizistin R. gegen Austen stellte. Sie zeigte sie außerdem wegen unerlaubten Filmens an – nach Paragraf 102 des Strafgesetzbuchs, also wegen „Verletzung des vertraulich gesprochenen Wortes“. Obwohl dieser Vorwurf am Dienstag nicht Teil der Anschuldigungen ist, kommt er in der Verhandlung mehrmals zur Sprache – für die Richterin ist das ein Grund, gleich mit darüber zu entscheiden. Ob das gesprochene Wort, das Austen filmte, denn überhaupt vertraulich gewesen sei, weil doch sehr viele Menschen anwesend waren, möchte sie von der Polizistin R. wissen. R. versteht die Frage nicht. Selbst die Staatsanwältin plädiert auf Freispruch. Und so entscheidet auch die Richterin: Freispruch in beiden Fällen. Schon nach Aktenlage sei es ihr unwahrscheinlich erschienen, dass Austen das Handy gestohlen habe.

via taz: Angeblicher Handyklau : Polizei beschuldigt wild drauflos

Rechtsextrem motivierte Anschläge – #Berliner #Polizist soll #Dienstgeheimnisse verraten haben – #polizeiproblem #terror

Angezündete Autos, Hakenkreuze an Häuserwänden, Drohungen gegen linke Initiativen. Jahrelang gab es solche Vorfälle in Berlin-Neukölln. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen einen Polizisten. Er soll Dienstgeheimnisse verraten haben. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Polizeibeamten, der im Verdacht steht, Dienstgeheimnisse verraten zu haben. Diese könnten womöglich ins rechtsextreme Milieu gelangt sein, teilten Generalstaatsanwaltschaft und Polizei gemeinsam am Mittwochabend mit. Ob das geschehen ist, werde gerade geprüft. Bei den Ermittlungen wurden demnach sieben Orte durchsucht, darunter die Wohnung des Beschuldigten sowie seine Dienststelle. Dort wurden Mobiltelefone und sonstige Datenträger beschlagnahmt. Polizist war Mitglied der operativen Gruppe “Rex” Der Polizeibeamte war Mitglied der operativen Gruppe “Rex” (OG Rex) und soll Dienstgeheimnisse an eine Kontaktperson weitergegeben haben, hieß es nun am Mittwoch von der Berliner Polizei und Staatsanwaltschaft. Dabei habe er nicht ausschließen können, dass diese Informationen an weitere Personen gehen. Laut Behörden wurde neben der Wohnung des Beschuldigten und dessen Arbeitsplatz auch die Wohnung von zwei Zeugen durchsucht. Es seien Handy und sonstige Datenträger beschlagnahmt worden. Diese müssten nun ausgewertet werden. Weitere Angaben zu dem beschuldigten Polizisten machten die Behörden zunächst nicht. Die Ermittlergruppe befasste sich mit dem sogenannten “Neukölln-Komplex”. Die Bezeichnung fasst die rechtsextrem motivierte Anschlagsserie in Berlin-Neukölln zusammen. Das Berliner Landeskriminalamt zählt rund 70 Straftaten dazu, darunter mindestens 14 Brandstiftungen und 35 Sachbeschädigungen. Sie wurden überwiegend zwischen Juni 2016 und März 2019 verübt.

via rbb: Rechtsextrem motivierte Anschläge Berliner Polizist soll Dienstgeheimnisse verraten haben

siehe auch: Anschlagsserie in Neukölln: Berliner Polizist soll Ermittlungen gegen Neonazis verraten haben Der zuständige Staatsanwalt wurde bei der rechtsextremen Anschlagsserie nach Befangenheitsverdacht abgezogen. Jetzt ermitteln die Behörden gegen den nächsten Beamten. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat die Wohnung eines Polizisten durchsucht, dem der Verrat von Dienstgeheimnissen aus Ermittlungen im rechten Milieu vorgeworfen wird. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilten, soll der Beamte als Mitglied der sogenannten operativen Gruppe Rex (OG Rex) geheime Informationen an eine Kontaktperson weitergegeben haben. Dabei habe er nicht ausschließen können, dass diese Informationen an weitere Menschen weitergegeben werden. Die OG Rex beschäftigte sich mit der Anschlagsserie in Neukölln, die sich vor allem zwischen 2016 und 2019 abspielte und sich gegen Menschen mit Migrationshintergrund und Linken-Politiker richtete. Unter anderem wurde das Auto des Linken-Politikers Ferat Kocak in Brand gesetzt. Zu den von der OG Rex untersuchten Anschlägen gehörten mindestens 14 Brandstiftungen und 35 Sachbeschädigungen aus der Serie.

VG Berlin verwirft Gebührenbescheid im Eilverfahren – Kli­mak­leber müssen nicht für Poli­zei­ein­satz zahlen

Die Polizei Berlin ist immer wieder damit beschäftigt, “Klimakleber” von der Straße zu entfernen. Nun muss das VG Berlin klären, wer die Kosten trägt. Die Berliner Polizei darf die Kosten für das Loslösen von “Klimaklebern” jedenfalls vorerst nicht an die Demonstrierenden weitergeben. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin entschieden (Beschl. v. 21.09.2023, VG 1 L 363/23). Gestützt auf die Gebührenordnung für die Benutzung polizeilicher Einrichtungen (PolBenGebO) hatte die Polizei einem “Klimakleber” einen Gebührenbescheid in Höhe von 241 Euro geschickt. Dagegen wehrte sich der Mann, der sich im Juni 2022 mit mehreren anderen Personen gemeinsam auf die Fahrbahn an einer Straßenkreuzung geklebt hatte. Der Aufforderung zum Verlassen der Fahrbahn durch die Polizei kam er nicht nach, weshalb Einsatzkräfte die Klebeverbindung auflösten und ihn von der Straße trugen. Die Polizei begründet den Gebührenbescheid damit, dass der Straßenverkehr durch die Sitzblockade des Mannes erheblich behindert worden sei, was eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dargestellt habe. Der Eilantrag des Mannes hatte Erfolg. Die 1. Kammer des VG ist der Auffassung, dass der von der Polizei herangezogene Gebührentatbestand die vorliegende Situation des “Klimaklebers” nicht erfasse. Bei der durchgeführten Maßnahme habe es sich nämlich weder um Ersatzvornahme noch um eine unmittelbare Ausführung gehandelt, so das Gericht.

via lto: VG Berlin verwirft Gebührenbescheid im Eilverfahren Kli­mak­leber müssen nicht für Poli­zei­ein­satz zahlen

#Ermittlungen eingestellt: Prügelnder #Polizist bleibt nach Fall in #Idstein straffrei – #polizeigewalt

Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hat die Ermittlungen gegen einen Beamten aus Idstein trotz eines aufwendig rekonstruierten Videos eingestellt. Wiesbaden – Die drei Polizisten und die Polizistin, die den Idsteiner Unternehmer Liam Conway vor drei Jahren gewaltsam zu Boden brachten und ihm Verletzungen zufügten, sollen straffrei davonkommen. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hat nach Informationen der Frankfurter Rundschau nun auch das Verfahren gegen den letzten der Beamten eingestellt, das wegen des Verdachts auf Körperverletzung im Amt und Freiheitsberaubung eingeleitet worden war. Conway legt dagegen Beschwerde ein, wie sein Anwalt Michael Heuchemer der Frankfurter Rundschau mitteilte. Die Ermittlungen gegen zwei Beamte und eine Beamtin, die an der Auseinandersetzung beteiligt waren, wurden bereits Ende vergangenen Jahres eingestellt. Weitergeführt wurden jedoch die Ermittlungen gegen jenen Polizeibediensteten, der sich auf den Hals des liegenden Mannes gekniet und Conway erst mit der flachen Hand und dann mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte, so dass das Gesicht auf den Boden schrammte. Jetzt wurden auch sie eingestellt. Im Einstellungsbeschluss argumentiert die Staatsanwaltschaft, es sei rechtmäßig gewesen, Conway zu Boden zu bringen und zu versuchen, ihm Handfesseln anzulegen. Zwar seien Faust- oder Handballenstöße „gegen den Kopf einer am Boden liegenden Person aufgrund des Asphalts als Widerlager geeignet, erhebliche Verletzungen hervorzurufen“, räumt die Ermittlungsbehörde ein. Es müsse aber gefragt werden, „welche Handlungsalternativen dem beschuldigten Polizeioberkommissar und den übrigen Polizeibeamten verblieben“ seien, um die Fesselung Conways durchzusetzen. Nach Auffassung von Anwalt Heuchemer geht dieses Argument aber an der zentralen Frage vorbei, ob eine Fesselung seines Mandanten überhaupt notwendig gewesen sei, nachdem er das Revier ohnehin verlassen hatte. Der Auseinandersetzung war ein Wortwechsel auf der Wache vorangegangen. (…) Der Fall hatte Aufsehen erregt, weil die Aufnahmen der Kamera vor der Polizeiwache von den Beamt:innen nicht gesichert worden waren, obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wären und Anwalt Heuchemer rechtzeitig darauf gedrungen hatte. Tatsächlich galten sie zunächst als gelöscht. Dann aber wurden sie auf Initiative der Staatsanwaltschaft Wiesbaden aufwendig rekonstruiert. Bei Ansicht der Bilder wurde die Brutalität des Geschehens klar. „Es macht fassungslos und verletzt das Recht und sogar das Verfassungsrecht im Kern, wenn die Anklagebehörde so tut, als gebe es das Video nicht und sich jeder Auseinandersetzung mit den wahren erweislichen und nachprüfbaren Tatsachen versagt“, kommentierte Anwalt Heuchemer. Hier würden „Opfer und Täter vertauscht und in unfasslicher Weise unterschiedliche Maßstäbe angelegt“.

via fr: Ermittlungen eingestellt: Prügelnder Polizist bleibt nach Fall in Idstein straffrei

Interaktive Karte:  Amnesty kritisiert Einschränkung der Versammlungsfreiheit in Deutschland – #polizeiproblem #polizeigewalt

Mit einer neuen interaktiven Karte veranschaulicht Amnesty International Verletzungen der Versammlungsfreiheit weltweit. Auch Deutschland steht in der Kritik, weil das Grundrecht in den letzten Jahren in Gesetz und Praxis immer weiter eingeschränkt wird. Bei der Einschränkung der Versammlungsfreiheit denken viele oft nur an Russland, Iran, Türkei und andere autoritäre Staaten. Nun hat Amnesty International eine digitale Weltkarte zum Recht auf Versammlungsfreiheit veröffentlicht. Diese „Protest Map“ zeigt auf, dass Behörden weltweit zunehmend unrechtmäßig Gewalt anwenden und Staaten repressive Gesetze erlassen, um Proteste niederzuschlagen. Auch in Deutschland wird die Versammlungsfreiheit eingeschränkt, kritisiert die Menschenrechtsorganisation. Die digitale Karte zeigt zahlreiche Menschenrechtsverletzungen auf, die an Demonstrierenden weltweit begangen werden. Laut Amnesty International haben staatliche Behörden in mindestens 86 der untersuchten 156 Länder im Jahr 2022 unrechtmäßige Gewalt gegen friedlich Demonstrierende eingesetzt. In 37 Ländern setzten die Sicherheitskräfte tödliche Waffen ein. (…) Anders als etwa die Weltkarte der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen lässt die Karte nicht auf den ersten Blick die Schwere von Menschenrechtsverletzungen oder die Lage der Versammlungsfreiheit erkennen, beispielsweise durch eine farbliche Markierung. Das erschwert die Nutzbarkeit und Deutlichkeit der Karte etwas, hat auf der anderen Seite aber den Vorteil, dass Einschränkungen der Versammlungsfreiheit gleichermaßen kritisiert werden. Denn die Versammlungsfreiheit ist weltweit unter Druck: Auch in Demokratien wie Deutschland werden die Räume und Möglichkeiten für Protest kleiner. Einschränkungen in Deutschland Zu den Menschenrechtsverletzungen in Deutschland zählt Amnesty „mehrere Fälle von übermäßiger Polizeigewalt bei Versammlungen“.  In der Kritik stehen dabei „schmerzverursachende Techniken“ wie Schmerzgriffe, die insbesondere eingesetzt werden, um Straßenblockaden von Klimaaktivisten aufzulösen. Diese Maßnahmen würden häufig gegen die Grundsätze der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit verstoßen, vor allem wenn sie gegen friedliche Demonstranten eingesetzt werden. Laut Amnesty können diese Techniken in einigen Fällen sogar auf eine erniedrigende oder unmenschliche Behandlung hinauslaufen und damit gegen das Folterverbot verstoßen. Als weitere Fälle von übermäßiger Polizeigewalt nennt Amnesty das Vorgehen der Polizei gegen Demonstrierende und Presse bei den Klimaprotesten in Lützerath, die Einkesselung von 1000 Menschen in Leipzig ohne Zugang zu sanitären Einrichtungen sowie die Polizeigewalt beim G20-Gipfel in Hamburg. Auf legislativer Ebene nennt die Karte die Einschränkungen der Demonstrationsfreiheit durch das neue Versammlungsgesetz in NRW und in Hessen, sowie verschiedene Polizeigesetze wie jenes in Bayern. „Dämonisierung und Kriminalisierung“ In Deutschland würden Proteste von staatlichen Behörden mitunter als „Bedrohung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“ wahrgenommen, sagt Paula Zimmermann, Expertin für Meinungs- und Versammlungsfreiheit bei Amnesty International in Deutschland. Das führe zu einer Dämonisierung und Kriminalisierung, anstatt sie als Kernelement eines lebendigen gesellschaftlichen Diskurses zu ermöglichen und zu schützen. Präventive Einschränkungen oder gar Verbote von Protesten seien Ausdruck dieser Entwicklung.

via netzpolitik: Interaktive Karte:  Amnesty kritisiert Einschränkung der Versammlungsfreiheit in Deutschland

Interaktive Karte

Hassrede: X/Twitter gibt deutlich mehr Nutzerdaten an deutsche Strafverfolger

Vor der Übernahme durch Elon Musk hat Twitter Strafverfolgern häufig widersprochen, wenn die Nutzerdaten wollten. Davon kann nun offenbar keine Rede mehr sein. Seit der Übernahme durch Elon Musk überreicht der Kurznachrichtendienst Twitter beziehungsweise X deutlich freigiebiger Daten an deutsche Strafverfolgungsbehörden. Das hat die Washington Post von drei Staatsanwaltschaften der Bundesrepublik erfahren. Vor allem, wenn es um den Vorwurf der Hassrede gehe, habe sich das Bild komplett gedreht. Vor Musks Übernahme hat Twitter fast nie Daten zu vorgeworfenen Hassverbrechen weitergegeben. Inzwischen mache das Unternehmen dies hingegen fast immer, zitiert die US-Zeitung den zuständigen Staatsanwalt in Köln. Was genau für die stark gestiegene Kooperationsbereitschaft des Kurznachrichtendiensts verantwortlich ist, darüber kann nur spekuliert werden. X selbst habe einen Kommentar verweigert. Vorwurf der “Doppelmoral” Im letzten Halbjahr vor der Übernahme hat Twitter nach eigenen Angaben in 285 Fällen Nutzerdaten an deutsche Behörden weitergegeben, mehr als die Hälfte der Anfragen hatte der Kurznachrichtendienst damals abgelehnt. Zuletzt habe X allein an bayerische Strafverfolger in 50 bis 100 Fällen pro Monat solche Daten gegeben. Typischerweise gehe es um Namen, E-Mail-Adressen und IP-Adressen. Auch in Frankfurt und Köln wurde demnach eine deutlich größere Bereitschaft von X registriert, angefragte Nutzerdaten herauszugeben. Laut den Vertretern der Staatsanwaltschaften hat im gleichen Zeitraum aber auch die Menge an problematischen Inhalten auf der Plattform zugenommen, Musk hatte tausenden verbannten Accounts die Rückkehr erlaubt. Schon im Frühjahr war darauf hingewiesen worden, dass der Kurznachrichtendienst offenbar bereitwilliger mit Behörden zusammenarbeitet, vor allem in der Türkei, Deutschland und Indien. “Vor Elon Musk hat Twitter staatliche Anfragen nach Nutzerdaten regelmäßig bewertet und teilweise zurückgewiesen, wenn sie eine Gefahr für Dissidenten oder die freie Meinungsäußerung bedeutet haben”, zitiert die Washington Post jetzt Yoel Roth. Der hat bei Twitter das Team für Vertrauen und Sicherheit geleitet und ergänzt jetzt, “die Einhaltung der Vorschriften ist dagegen die einfache Option”. Eine mögliche Erklärung wäre demnach, dass X nach Elon Musks Massenentlassungen nicht mehr genug Angestellte hat, um Widerstand gegen die Anfragen zu leisten

via heise: Hassrede: X/Twitter gibt deutlich mehr Nutzerdaten an deutsche Strafverfolger