Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hat die Ermittlungen gegen einen Beamten aus Idstein trotz eines aufwendig rekonstruierten Videos eingestellt. Wiesbaden – Die drei Polizisten und die Polizistin, die den Idsteiner Unternehmer Liam Conway vor drei Jahren gewaltsam zu Boden brachten und ihm Verletzungen zufügten, sollen straffrei davonkommen. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hat nach Informationen der Frankfurter Rundschau nun auch das Verfahren gegen den letzten der Beamten eingestellt, das wegen des Verdachts auf Körperverletzung im Amt und Freiheitsberaubung eingeleitet worden war. Conway legt dagegen Beschwerde ein, wie sein Anwalt Michael Heuchemer der Frankfurter Rundschau mitteilte. Die Ermittlungen gegen zwei Beamte und eine Beamtin, die an der Auseinandersetzung beteiligt waren, wurden bereits Ende vergangenen Jahres eingestellt. Weitergeführt wurden jedoch die Ermittlungen gegen jenen Polizeibediensteten, der sich auf den Hals des liegenden Mannes gekniet und Conway erst mit der flachen Hand und dann mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte, so dass das Gesicht auf den Boden schrammte. Jetzt wurden auch sie eingestellt. Im Einstellungsbeschluss argumentiert die Staatsanwaltschaft, es sei rechtmäßig gewesen, Conway zu Boden zu bringen und zu versuchen, ihm Handfesseln anzulegen. Zwar seien Faust- oder Handballenstöße „gegen den Kopf einer am Boden liegenden Person aufgrund des Asphalts als Widerlager geeignet, erhebliche Verletzungen hervorzurufen“, räumt die Ermittlungsbehörde ein. Es müsse aber gefragt werden, „welche Handlungsalternativen dem beschuldigten Polizeioberkommissar und den übrigen Polizeibeamten verblieben“ seien, um die Fesselung Conways durchzusetzen. Nach Auffassung von Anwalt Heuchemer geht dieses Argument aber an der zentralen Frage vorbei, ob eine Fesselung seines Mandanten überhaupt notwendig gewesen sei, nachdem er das Revier ohnehin verlassen hatte. Der Auseinandersetzung war ein Wortwechsel auf der Wache vorangegangen. (…) Der Fall hatte Aufsehen erregt, weil die Aufnahmen der Kamera vor der Polizeiwache von den Beamt:innen nicht gesichert worden waren, obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wären und Anwalt Heuchemer rechtzeitig darauf gedrungen hatte. Tatsächlich galten sie zunächst als gelöscht. Dann aber wurden sie auf Initiative der Staatsanwaltschaft Wiesbaden aufwendig rekonstruiert. Bei Ansicht der Bilder wurde die Brutalität des Geschehens klar. „Es macht fassungslos und verletzt das Recht und sogar das Verfassungsrecht im Kern, wenn die Anklagebehörde so tut, als gebe es das Video nicht und sich jeder Auseinandersetzung mit den wahren erweislichen und nachprüfbaren Tatsachen versagt“, kommentierte Anwalt Heuchemer. Hier würden „Opfer und Täter vertauscht und in unfasslicher Weise unterschiedliche Maßstäbe angelegt“.

via fr: Ermittlungen eingestellt: Prügelnder Polizist bleibt nach Fall in Idstein straffrei