Eine Polizistin zeigt eine Anwohnerin der Hafenstraße wegen Diebstahls an. Die Anwohnerin kritisiert rassistische Zustände und bekommt Recht. Wenn plötzlich das eigene Handy weg ist, kann man schon mal nervös werden. Dafür habe sie vollstes Verständnis, erklärt die Richterin am Hamburger Amtsgericht der Polizistin. Auch, dass man sich ein Jahr später nicht mehr genau daran erinnern könne, wie sich eine Situation zugetragen habe, sei normal. „Aber wir müssen hier schon versuchen nachzuvollziehen, wie der Tathergang gewesen sein könnte“, sagt die Richterin. Und wenn es gar keine Tat gab? Was es auf jeden Fall gab: Einen Polizeieinsatz in der Hafenstraße auf St. Pauli am 22. Juni 2022. Einen Einsatz, von dem man sagen könnte, dass er nach Schema F der „Task Force Drogen“ lief: Mehrere Polizistinnen nehmen unter Gewalt einen aus Westafrika geflüchteten Mann fest, weil sie ihn verdächtigen, mit Drogen zu handeln. Anwohnerinnen bekommen die Situation mit, protestieren dagegen und versuchen, das Geschehen zu dokumentieren. Gegen neun Uhr abends hatten fünf bis sieben Polizistinnen einen Schwarzen Mann auf einer kleinen Treppe vor einem der Hafenstraßenhäuser umringt. So geht es aus der Akte hervor, die in der Verhandlung gegen die Anwohnerin Martina Austen als Grundlage dient. Der Mann wehrte sich und wollte weglaufen. Mehrere Zivilpolizistinnen kamen hinzu, darunter auch die 27-jährige Polizistin R. Nachdem der Mann fixiert worden sei und sie von ihm abgelassen habe, habe R. gemerkt, dass ihr Handy nicht mehr in ihrer linken Gesäßtasche war. Geschockt habe sie ihre Kollegin gebeten, das Telefon anzurufen. Daraufhin habe sie gesehen, dass eine Anwohnerin, die direkt neben ihr stand und zuvor das Geschehen gefilmt habe, es in der Hand hielte – die Beschuldigte Martina Austen. An der Jacke gespürt Auf die Aufforderung, Austen solle das Handy herausrücken, habe diese sich zunächst geweigert. Als R. drohte, sie zu durchsuchen, habe Austen ihr das Handy doch gegeben. R. zeigte Austen wegen Diebstahls an. Die Staatsanwaltschaft stellte einen Strafbefehl über 1.600 Euro aus. Austen wollte nicht zahlen. Sie habe das Handy nicht klauen wollen, gab sie den Ermittler*innen an. Sie habe das Telefon bei der Festnahme auf dem Boden liegen sehen und gedacht, es gehörte dem Geflüchteten. Sie habe es aufgehoben, um es ihm später wiederzugeben. Als es geklingelt habe, sei sie rangegangen und habe „Hello?“ gesagt – in der Annahme, dass sich eine mit dem Geflüchteten befreundete, wahrscheinlich englischsprachige Person melde. (…) „Das Telefon zu klauen und dann am Tatort zu bleiben, und sogar noch ranzugehen, wenn es klingelt, wäre so dumm, dass ich es für sehr unwahrscheinlich halte“, sagt die Richterin. Zudem erschließe sich ihr nicht, wie Austen überhaupt hätte wissen können, wo die Polizistin ihr Telefon aufbewahrt. Die Beschuldigte sei ja damit beschäftigt gewesen, das Geschehen zu filmen. Apropos filmen – die Anzeige wegen Diebstahls war nicht die einzige, die Polizistin R. gegen Austen stellte. Sie zeigte sie außerdem wegen unerlaubten Filmens an – nach Paragraf 102 des Strafgesetzbuchs, also wegen „Verletzung des vertraulich gesprochenen Wortes“. Obwohl dieser Vorwurf am Dienstag nicht Teil der Anschuldigungen ist, kommt er in der Verhandlung mehrmals zur Sprache – für die Richterin ist das ein Grund, gleich mit darüber zu entscheiden. Ob das gesprochene Wort, das Austen filmte, denn überhaupt vertraulich gewesen sei, weil doch sehr viele Menschen anwesend waren, möchte sie von der Polizistin R. wissen. R. versteht die Frage nicht. Selbst die Staatsanwältin plädiert auf Freispruch. Und so entscheidet auch die Richterin: Freispruch in beiden Fällen. Schon nach Aktenlage sei es ihr unwahrscheinlich erschienen, dass Austen das Handy gestohlen habe.
via taz: Angeblicher Handyklau : Polizei beschuldigt wild drauflos