Verdacht der Bestechlichkeit und Geldwäsche – Razzia bei AfD-Politiker Maximilian Krah

Razzia beim AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah: Korruptionsermittler durchsuchen seine Büros, Wohn- und Geschäftsräume. Es geht um mutmaßliche Bestechlichkeit, Geldwäsche und Zahlungen aus China. Korruptionsermittler durchsuchen derzeit die Wohn- und Geschäftsräume sowie das Bundestagsbüro des AfD-Abgeordneten Maximilian Krah. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden auf Anfrage von t-online mit. Einsatzorte seien Berlin, Dresden und Brüssel. Die Durchsuchung sei vom Oberlandesgericht Dresden angeordnet worden. t-online-Reporterin Annika Leister berichtete von Polizeikräften in und vor Krahs Büro im ersten Obergeschoss des Bundestags. Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt seit Mai gegen Krah wegen mutmaßlicher Bestechlichkeit als Mandatsträger im Europäischen Parlament und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen. Am Donnerstagmorgen hatte der Bundestag dann Krahs parlamentarische Immunität aufgehoben und damit den Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse genehmigt.

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siehe auch: Ermittlungen wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche – Bun­destag hebt Maxi­mi­lian Krahs Immunität auf. Ermittler konnten Büros und Wohnungen Krahs wegen Verdachts auf Bestechlichkeit und Geldwäsche durchsuchen, nachdem das Plenum am Donnerstag seine politische Immunität aufgehoben hatte. Krah weist die Vorwürfe zurück. Der Deutsche Bundestag hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Maximilian Krah aufgehoben und damit den Weg für die Vollziehung gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse freigemacht. Das Plenum stimmte einem entsprechenden Antrag zu. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) unterbrach hierfür kurzfristig die laufende Debatte über ein Pflegegesetz. (…) Nach der Aufhebung der Immunität wurden, nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios, sowohl Krahs Büroräume im Bundestag als auch Wohn- und Geschäftsräume in Dresden sowie mit Unterstützung europäischer Behörden in Brüssel durchsucht.

Katholische Kirche angezündet – AfD stellt in Wickede/Ruhr verurteilten Brandstifter für die Ratswahl auf

Ein Brandstifter als Lokalpolitiker: In der Gemeinde Wickede/Ruhr hat die Alternative für Deutschland (AfD) auf einem vorderen Listenplatz einen Bewerber aufgestellt, der in der lokalen Presse kontrovers diskutiert wird. Es handelt sich um einen rechtskräftig verurteilten Straftäter, der 12 Jahre zuvor eine katholische Kirche angezündet hatte, Dies hatte er gestanden und war dafür in Haft gegangen. Das Schöffengericht Soest hatte den damals 51 Jahre alten Wickeder  am 5. März 2015 zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt, nachdem er eine versuchte und eine vollendete Brandstiftung gestanden hatte. Zum Zeitpunkt seines Prozesses saß der Mann bereits wegen anderer Straftaten in der Justizvollzugsanstalt Schwerte, berichtet das Onlineportal wickedepunktruhr. Nachdem ein Brandlegungsversuch an einem leer stehenden Wohnhaus im Juli 2013 noch durch aufmerksame Zeugen verhindert worden war, zündete der Mann am 9. August 2013 die katholische St.-Antonius-Kirche in Wickede an. Das Feuer erlosch von selbst, richtete aber Schaden in Höhe von zirka 50.000 Euro an.

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AG Hannover bejaht fristloses Kündigungsrecht -Wer den Ver­mieter ras­sis­tisch belei­digt, ver­liert die Woh­nung

Bei hochgradig rassistischen Beleidigungen durch den Mieter sei das Festhalten am Mietverhältnis für den Vermieter unzumutbar, so das Amtsgericht Hannover. Foto: New Africa Einem Mieter fristlos zu kündigen und ihn schnell vor die Tür zu setzen, ist nur in schwerwiegenden Fällen möglich. Beleidigungen wie “Bald kommt die AfD! Euer Leben wird genauso enden wie bei den Juden!” seien ein solcher Fall, so das AG. Das Amtsgericht (AG) Hannover hat eine Frau zur Räumung und Herausgabe einer von ihr bewohnten Immobilie verurteilt. Es bestätigte die außerordentliche Kündigung des Vermieters, nachdem die Mieterin diesen in rassistischer Weise erheblich beleidigt hatte (Az. 465 C 781/25, Urt. v. 10.09.2025). Das Gericht stellte fest, dass die Voraussetzungen einer außerordentlichen fristlosen Kündigung nach § 543 Abs. 1 i. V. m. § 573 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erfüllt seien. Danach kann ein Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht mehr zugemutet werden kann. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme, insbesondere der übereinstimmenden Aussagen zweier unabhängiger Zeugen, war das Gericht davon überzeugt, dass die beklagte Mieterin den auf Räumung klagenden Vermieter mit Aussagen wie “Ihr Kanaken!”, “Scheiß Ausländer!” und “Bald kommt die AfD. Euer Leben wird genauso enden wie bei den Juden!” beleidigt hatte. Diese Äußerungen seien als hochgradig rassistisch, menschenverachtend und ehrverletzend zu qualifizieren und stellten eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar.

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BGH BESTÄTIGT URTEIL – AfD-Politiker Höcke rechtskräftig wegen NS-Parole verurteilt – #braunzone

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung von Thüringens AfD-Fraktionschef Björn Höcke bestätigt. Er hatte mehrfach die verbotene SA-Parole “Alles für Deutschland” verwendet. Der thüringische AfD-Fraktionschef Björn Höcke ist rechtskräftig wegen des Verwendens einer NS-Parole verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte eigenen Angaben zufolge die Urteile des Landgerichts Halle in Sachsen-Anhalt. SA-Parole auf zwei Veranstaltungen Der Politiker hatte bei öffentlichen Veranstaltungen in Merseburg und Gera die verbotene SA-Parole “Alles für Deutschland” verwendet. Demnach wusste er um die Herkunft und das Verbot der Parole. Er habe sich nicht im Rahmen seines Mandats geäußert, sodass kein strafrechtlicher Schutz als Abgeordneter bestanden habe. Die Parole “Alles für Deutschland” war eine Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Organisation der NSDAP. Sie wurde im Nationalsozialismus unter anderem auf SA-Dolchen verwendet. In Deutschland gilt die Parole heute als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation und fällt damit unter § 86a Strafgesetzbuch. Ihre öffentliche Verwendung ist strafbar. Der BGH bestätigte die Einschätzung des Landgerichts, wonach die Verwendung der Parole strafbar ist. Die Meinungsfreiheit sei in diesem Fall zulässig eingeschränkt worden, da es sich um ein Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation handelt.

via mdr: BGH BESTÄTIGT URTEIL AfD-Politiker Höcke rechtskräftig wegen NS-Parole verurteilt

siehe auch: AfD-Politiker muss Geldstrafen zahlen: BGH bestätigt Urteile gegen Höcke wegen NS-Parole Weil er eine verbotene SA-Parole verwendet hatte, wurde der thüringische AfD-Fraktionschef zu Geldstrafen verurteilt. Nun erklärt der Bundesgerichtshof die Urteile für rechtskräftig. Der thüringische AfD-Fraktionschef Björn Höcke ist rechtskräftig wegen des Verwendens einer NS-Parole zu Geldstrafen verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Donnerstag die Urteile des Landgerichts Halle in Sachsen-Anhalt. Es ging um zwei Vorfälle bei Veranstaltungen, bei denen Höcke die verbotene Losung der nationalsozialistischen SA „Alles für Deutschland“ ausgesprochen beziehungsweise seine Zuschauer dazu animiert hatte, sie zu vervollständigen. Das Landgericht sprach ihn im Mai und im Juli 2024 jeweils wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig. Es verhängte eine Geldstrafe von 16.900 Euro und eine von 13.000 Euro; Verwendung von Nazi-Parolen BGH bestä­tigt Geld­strafen für Björn Höcke. Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ist rechtskräftig wegen der Verwendung von SA-Parolen verurteilt, der BGH hat die verhängten Geldstrafen bestätigt. Der Straftatbestand des § 86a StGB sei eine zulässige Schranke der Meinungsfreiheit. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die beiden Verurteilungen des thüringischen AfD-Fraktionschefs Björn Höcke wegen der Verwendung der SA-Parole “Alles für Deutschland” bestätigt und seine Revisionen zurückgewiesen (Beschl. v. 20.08.2025, Az. 3 StR 484/24 und 3 StR 519/24). Damit sind die Urteile des Landgerichts (LG) Halle aus Mai und Juli 2024 rechtskräftig, mit denen der Politiker zur Zahlung von Geldstrafen verurteilt worden war. Der für die Entscheidungen einschlägige Straftatbestand ist § 86a Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB), der das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt. Nach den Feststellungen der Vorinstanz hatte Höcke in zwei Fällen die Losung “Alles für Deutschland” genutzt, die nach Einschätzung der Gerichte im Nationalsozialismus eine zentrale Parole der paramilitärischen Sturmabteilung (SA) dargestellt hat. Sie habe damit den Charakter eines Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation im Sinne des § 86a StGB. Der BGH hob hervor, dass das Landgericht tragfähig dargelegt habe, dass sich die SA die Parole zu eigen gemacht habe und Höcke diesen historischen Bezug auch kannte. Damit sei der subjektive Tatbestand – vorsätzliches Handeln – erfüllt worden. Auch die Einwände Höckes, seine Redebeiträge seien durch die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG) gedeckt, ließ der BGH nicht gelten. Die Strafnorm des § 86a StGB stelle eine zulässige Schranke der Meinungsfreiheit dar, da sie dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung diene. In der Abwägung überwiege das öffentliche Interesse an der Abwehr nationalsozialistischer Propaganda schwerer als Höckes Meinungsfreiheit

screenshot youtube: Björn Höcke (Symbolbild)

Mehrere Ermittlungsverfahren – Hat die JVA Weiterstadt ein Rassismus- und Sexismusproblem?

Rassistische Schmierereien, ein Nazi-Gruß und das Begrapschen einer Kollegin – Vorfälle unter den Mitarbeitenden der größten hessischen Justizvollzugsanstalt beschäftigen immer wieder die Staatsanwaltschaft. Das Justizministerium sieht dennoch keinen Grund zur Sorge. (…) Mai 2021: Ein Bediensteter der JVA Weiterstadt grüßt beim Betreten des Stationsbüros mündlich mit der NS-Grußformel “Sieg Heil”. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Darmstadt wird das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingestellt, da das Merkmal des Verbreitens oder öffentlichen Verwendens nicht vorliegt. (…) März 2022: Das Namensschild eines JVA-Bediensteten mit Migrationshintergrund in Weiterstadt wird mit einem rassistischen Schriftzug beschmiert. Es soll sich dabei um das Schimpfwort “Kanackensau”, mit dem Buchstaben “S” in Form einer Sigrune gehandelt haben, wie die Staatsanwaltschaft Darmstadt dem hr auf Nachfrage mitteilte. Zugang zu dem Bereich haben Bedienstete sowie externe Reinigungskräfte. Ein Täter kann nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht ermittelt werden, so dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wird. Vermeintliche Schüsse während Dienstes im Wachturm Mai 2022: Der JVA-Bedienstete, dessen Spind zwei Monate zuvor mit dem rassistischen Spruch beschmiert wurde, schiebt Nachtwache auf einem Turm der JVA Weiterstadt, als er von außerhalb ein Schussgeräusch wahrnimmt, so die Staatsanwaltschaft Darmstadt. Auch ein weiterer Bediensteter bemerkt ein Schussgeräusch. Es entsteht die Sorge, dass der Wachturm beschossen wird. Ein Jäger, der sich in dem umgrenzenden Gebiet aufhält, nimmt insgesamt zwei Schussgeräusche wahr. Er gibt an, in der Nacht selbst nicht geschossen zu haben. An der Außenverglasung des Wachturmes werden zwei Beschädigungen an dem Panzerglas festgestellt. (…) Verdacht der sexuellen Belästigung 2024: Ein Bediensteter der JVA Weiterstadt steht im Verdacht, eine Bedienstete sexuell belästigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt stellt das Verfahren nach Angaben des Justizministeriums aus Rechtsgründen ein (“keine Strafbarkeit des Verhaltens”). Der Bedienstete wird bis Mitte 2025 an eine andere JVA abgeordnet. Das Disziplinarverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die betroffene Bedienstete ist mittlerweile nicht mehr im Justizvollzugsdienst tätig. Ausländerfeindliche Äußerungen gegenüber Kollegen 2024: Ein Bediensteter steht im Verdacht, sich gegenüber zwei Kollegen mit sogenanntem Migrationshintergrund ausländerfeindlich geäußert zu haben. Gegen ihn wird laut Justizministerium ein Disziplinarverfahren eingeleitet, ihm wird eine schriftliche Missbilligung ausgesprochen. Der Bedienstete wird an eine andere JVA versetzt.

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Ex-Neonazi packt über #Potsdam-Treffen aus: #Remigration laufe auf “ethnische Säuberung” hinaus

Ahrens hat gegenüber der Rechercheplattform Correctiv neue Details zum umstrittenen Treffen mit Martin Sellner in Potsdam 2023 enthüllt. Die vergangenen Jahre beschreibt Erik Ahrens als “Fiebertraum”. Er sei “digitaler Nazi-Sektenführer” gewesen, nun will er den Ausstieg geschafft haben – und packt über seine früheren Kameraden aus. Etwa über jenes berüchtigte Treffen von Rechtsextremen in der Villa Adlon in Potsdam, dessen Enthüllung durch Correctiv im Jänner 2024 zu großflächigen Demos gegen rechts führte. Correctiv berichtete damals, dass Identitären-Kopf Martin Sellner in Potsdam einen “Masterplan zur Remigration” vorgestellt habe. Dabei sei es auch um die Vertreibung von nicht-assimilierten deutschen Staatsbürgern gegangen. Unter den Teilnehmern befanden sich etwa mehrere AfD-Politiker, der Jurist Ulrich Vosgerau und ein Kärntner Arzt. (…) Ahrens, früher Social-Media-Berater von AfD-Politiker Maximilian Krah, gab an, dass Sellner in Potsdam sehr wohl über deutsche Staatsbürger gesprochen habe. Diese “nicht-assimilierten” Personen seien “das größte Problem”, so Sellner laut Ahrens. Diese müsse man durch “maßgeschneiderte Gesetze” und hohen Assimilations- und Anpassungsdruck dazu bewegen, das Land zu verlassen. Die Remigration sei ein “Jahrzehnte-Projekt”, soll Sellner laut Ahrens gesagt haben. Der mutmaßliche Ex-Nazi gibt weiter in einer eidesstättigen Versicherung an, er habe das Konzept der Remigration zuvor in seiner Arbeit für “Die Österreicher”, eine – so Ahrens – “Tarnorganisation” der Identitären Bewegung, behandelt. Die Überlegungen liefen “faktisch auf eine ethnische Säuberung bzw. Vertreibung” hinaus, der Assimilationsdruck solle “freiwillig oder unfreiwillig” zur Ausreise führen. Hintergrund der Remigration ist die rechtsextreme Verschwörungstheorie des “großen Austauschs”: Migrationsfreundliche Parteien würden Zuwanderung ermöglichen, um sich eine Stimmenmehrheit zu sichern. Deshalb müsse man Migration stoppen und “nicht-assimilierte” Personen außer Landes bringen.

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siehe auch: Potsdamer Treffen Ende 2023 Früherer AfD-Influencer bestätigt »Remigrations«-Plan Der frühere AfD-Influencer Erik Ahrens hat eidesstattlich versichert, dass bei dem Treffen in einer Potsdamer Villa 2023 ein Plan zur »Remigration« besprochen wurde. Es sei um ein Konzept »ethnischer Säuberung« gegangen. Erik Ahrens, Teilnehmer des geheimen Treffens  von Rechtsextremen, Rechtskonservativen und AfD-Funktionären in der Potsdamer Villa Adlon im November 2023, hat erstmals eidesstattlich bestätigt, dass dort Pläne zur sogenannten Remigration entwickelt wurden. Die schriftliche Erklärung wurde von einem Notar in Berlin beurkundet. (…) In der eidesstattlichen Versicherung schreibt Ahrens nun, er sei an der Ausarbeitung des »Remigrations«-Konzepts, das in Potsdam vorgetragen wurde, beteiligt gewesen. Er beschreibt das Vorhaben als einen Plan, der auf »ethnische Säuberungen bzw. Vertreibungen« hinauslaufe – »freiwillig oder unfreiwillig«. Das Konzept wurde demnach von Martin Sellner, dem bekanntesten Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung, vorgestellt. Besonders brisant: Der AfD-Fraktionschef in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, soll laut Ahrens bei dem Treffen angekündigt haben, das Konzept in seinem Bundesland umzusetzen, sollte die AfD dort an die Regierung kommen. »Correctiv« hatte bereits damals berichtet, dass Siegmund bei dem Treffen davon sprach, ausländische Restaurants unter Druck zu setzen, um das Leben für »dieses Klientel« unattraktiv zu machen; Teilnehmer an Potsdam-Treffen versichert: „Remigration“ von Staatsbürgern wurde geplant Erstmals bestätigt ein Teilnehmer des Potsdamer Treffens vor dem Notar: Die Zusammenkunft war geheim – und dort wurde ein „Masterplan“ besprochen, in dessen Verlauf die „Remigration“ auch für „nicht-assimlierte Staatsbürger“ vorgeschlagen wurde. Für den Teilnehmer war dies ein Tarnbegriff für Vertreibung und sogar „ethnische Säuberung“. (…) Ahrens erklärt schriftlich und vom Notar beurkundet: Das in Potsdam vorgestellte „Remigrations“-Konzept laufe auf „ethnische Säuberungen bzw. Vertreibungen“ auch von deutschen Staatsbürgern hinaus – „freiwillig oder unfreiwillig“. Und weiter: Der Kopf der rechtsextremen Gruppe „Identitäre Bewegung“, Martin Sellner, schlug bei der Zusammenkunft explizit die „Remigration“ für „nicht-assimilierte Staatsbürger“ vor. Ahrens schreibt in seiner eidesstattlichen Versicherung auch: Der Organisator des Treffens in Potsdam schlug die Einrichtung einer Expertenkommission vor, die für die Umsetzung des „Remigrations“-Konzepts zuständig sein solle. Diese Kommission solle die juristischen, logistischen und ethischen Aspekte möglichst konkret vorbereiten. Im Falle, dass eine patriotische Kraft in Deutschland an die Macht komme, habe man auf diese Weise schon einmal einen möglichst konkreten Plan in der Schublade – so äußerte sich der Organisator laut Ahrens.

Auszug / screenshot eidesstaatliche Erklärung; https://kurzlinks.de/x09k

THÜRINGER VERFASSUNGSGERICHT – Wer darf Jurist werden? Gericht verhandelt AfD-Klage wegen Zulassungsverfahren

Das Thüringer Verfassungsgericht in Weimar verhandelt eine Klage gegen das Zulassungsverfahren für angehende Juristen. Eine Vorschrift erlaubt es, Bewerber vom juristischen Vorbereitungsdienst auszuschließen, wenn sie gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung handeln. Die AfD-Fraktion hält das für verfassungswidrig. ((…) Im Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (ThürJAG) heißt es, dass Bewerber von der Juristen-Ausbildung ausgeschlossen werden können, wenn sie aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung handeln. Die AfD-Fraktion hält das für verfassungswidrig und hat ein Normenkontrollverfahren eingeleitet. (…) AfD-Rechtsvertreter Michael Elicker argumentiert, die Regelung verstoße gegen eine Vielzahl von Verfassungsrechten: Es schränke unter anderem die Berufsfreiheit von Menschen unzulässig ein, ebenso ihre Meinungsfreiheit, sie verstoße gegen das Diskriminierungsverbot und auch gegen das Recht von Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb. Entscheidung soll im November fallen Für Nachwuchsjuristen ist die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst entscheidend, wenn sie Volljuristen werden wollen. Denn erst nach dem Abschluss dieses Vorbereitungsdienstes können sie ihr zweites Staatsexamen ablegen, das sie befähigt, sich zum Beispiel um ein Richteramt zu bewerben, Staatsanwalt zu werden oder als Rechtsanwalt zu arbeiten. Eine Entscheidung über die AfD-Klage steht noch aus. Nach Angaben des Verfassungsgerichts soll sie am 26. November verkündet werden.

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