Der AfD-Politiker Ruben Rupp ist Abgeordneter im Bundestag und im Landtag von Baden-Württemberg. Was bedeutet so ein Zweifachmandat – finanziell und für die praktische Arbeit? Ruben Rupp ist ein fleißiger Abgeordneter, ein „Leistungsträger“ des politischen Betriebs, so sieht er das. Einer, der sehr viele Anfragen an die Regierung stellt und im Parlament oft für seine Partei spricht, die AfD. Am 11. Dezember 2025 etwa bestritt Ruben Rupp für die AfD eine Plenardebatte, bei der es um die Sicherheit in den Fußballstadien ging. Eine Woche später, am 19. Dezember, stand Rupp für die AfD wieder am Rednerpult, diesmal, um den Digital Service Act der Europäischen Union zu kritisieren, ein Gesetz, das laut EU die Verbreitung illegaler Inhalte in den sozialen Medien verhindern soll. Noch bemerkenswerter als Rupps vielseitiger Einsatz als Redner ist allerdings, dass er seit dem Frühjahr auf gleich zwei parlamentarischen Bühnen auftritt: Die Debatte über Sicherheit in den Stadien bestritt er im Landtag in Stuttgart, die über den Digital Service Act im Bundestag in Berlin. Denn der AfD-Politiker ist beides: Abgeordneter im Deutschen Bundestag und Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg. Im Stuttgarter Plenarsaal bleibt Rupps Stuhl oft leer Dem Landtag gehört Ruben Rupp seit 2021 an, dem Bundestag seit März 2025. Da fragt sich, wie das eigentlich funktioniert, so ein Doppelmandat: finanziell und auch ganz praktisch? Denn eigentlich sind das ja zwei Vollzeitjobs, schwer zu vereinbaren, so könnte man denken. Ruben Rupp hingegen sagt, die Doppelrolle in Berlin und Stuttgart sei zwar nicht immer einfach, aber machbar, mit Fleiß und seiner Leistungsbereitschaft. (…) Der Landtag in Stuttgart hat im Abgeordnetengesetz immerhin eine doppelte Diät ausgeschlossen. Als Bundestagsabgeordneter erhält Rupp eine zu versteuernde Grundvergütung von 11 833 Euro brutto pro Monat. Als Landtagsabgeordneter würde ihm eine Diät von 9322 Euro zustehen, die der Landtag wegen des Doppelmandats aber einbehält. Allerdings erwirbt Rupp im Bundestag mit jedem Jahr einen Pensionsanspruch, während er zugleich vom Land 2169 Euro pro Monat für eine private Altersvorsorge erhält. Und auch die steuerfreien Pauschalen werden nicht miteinander verrechnet: Der Bundestag zahlt Rupp eine Kostenpauschale für Abgeordnete aus, der Landtag ebenfalls, zusammen 8088 Euro im Monat. Mit der Kostenpauschale sollen Ausgaben wie der Unterhalt eines Wahlkreisbüros bestritten werden. Zwar zieht der Landtag die eher symbolische Summe von 40 Euro von der Kostenpauschale ab, wenn ein Abgeordneter an einem Sitzungstag fehlt. Das gilt laut Abgeordnetengesetz allerdings nur, wenn der Parlamentarier nicht „zur gleichen Zeit an einer anderen präsenzpflichtigen Sitzung teilnimmt“ – also zum Beispiel im Bundestag.
via sz: Die Doppelrolle des Ruben Rupp
