#Eilantrag gegen Pflege-#Impfpflicht gescheitert

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die geplante Impfpflicht im Pflege- und Gesundheitswesen abgelehnt. Damit kann das Gesetz vorerst umgesetzt werden. Eine endgültige Entscheidung steht allerdings noch aus.Die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal kann aus rechtlicher Sicht wie geplant ab Mitte März umgesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte es im Eilverfahren ab, die Vorschriften vorläufig außer Kraft zu setzen. Das bedeutet noch nicht, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht grundsätzlich verfassungsmäßig ist – dies muss noch im Hauptverfahren geprüft werden. Bei dem heutigen Beschluss ging es um eine Regelung für die Zwischenzeit.Angesichts der “sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung” und dem hohen Risiko für die Gesundheit vulnerabler Menschen, wenn sie sich infizierten, entschied sich das Gericht gegen das Aussetzen der Regelung.

via tagesschau: Eilantrag gegen Pflege-Impfpflicht gescheitert

Corona Face mask FFP2 (50577401782).jpg
Von <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”https://www.flickr.com/people/132646954@N02″>dronepicr</a> – <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”https://www.flickr.com/photos/132646954@N02/50577401782/”>Corona Face mask FFP2</a>, CC BY 2.0, Link

#Gewaltaufrufe im Netz – #Telegram sperrt 64 Kanäle

Der umstrittene Messengerdienst lenkt nach monatelangem Druck der Regierung ein. Auch den Kanal von Attila Hildmann macht das Unternehmen nach Forderungen des BKA dicht. Nach massivem Druck der Bundesregierung auf Telegram geht das Unternehmen in Deutschland erstmals spürbar gegen Hass und Hetze im Netz vor. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung hat Telegram in den vergangenen Tagen insgesamt 64 Kanäle gesperrt. Dazu zählen Sicherheitskreisen zufolge auch die des Antisemiten und Verschwörungsideologen Attila Hildmann. Die Schließung sei auf Druck des Bundesinnenministeriums und des Bundeskriminalamts (BKA) zurückzuführen, hieß es weiter. Das BKA habe entsprechende Löschersuche an Telegram versandt. Insgesamt 64 seien nun berücksichtigt worden. Am Freitag wurden zudem weitere Details der Kontakte zwischen Telegram und Bundesregierung bekannt. Am Donnerstag kam es den Angaben zufolge zu einem zweiten Gespräch auf Arbeitsebene zwischen Regierung und Telegram. Die Regierung und das Unternehmen wollten “weiterhin in einem engen Austausch bleiben”, hieß es nach den Gesprächen. Das habe Unternehmensgründer Pavel Durov bereits im ersten Gespräch zugesichert, an dem er selbst teilgenommen habe. Innenministerin Nancy Faeser machte deutlich, dass sie im Fall Telegram weiter durchgreifen will. “Wir erleben auf Telegram immer neue Wellen des Hasses und der Bedrohungen gegen Menschen und gegen unsere Demokratie” sagte sie der SZ. “Dagegen handeln wir schnell und konsequent.” Sie werde weiter darauf drängen, dass das Unternehmen seiner Verantwortung und den gesetzlichen Pflichten nachkomme, sagte sie. “Telegram darf nicht länger ein Brandbeschleuniger für Rechtsextreme, Verschwörungsideologen und andere Hetzer sein. Morddrohungen und andere gefährliche Hassposts müssen gelöscht werden und deutliche strafrechtliche Konsequenzen haben.” Die Löschaktion sieht die Innenministerin als Erfolg des wochenlangen Drucks auf Telegram. “Das Bundeskriminalamt hat die Ermittlungen deutlich verstärkt. Ich habe vom ersten Tag im Amt an deutlichen Druck aufgebaut, um Telegram zur Kooperation zu bringen. Dieser Druck wirkt.”

via sz: Der umstrittene Messengerdienst lenkt nach monatelangem Druck der Regierung ein. Auch den Kanal von Attila Hildmann macht das Unternehmen nach Forderungen des BKA dicht

LG #Osnabrück hebt #Durchsuchungsbeschluss auf – Durch­su­chung beim #BMJV war #rechts­widrig

Die Durchsuchung beim BMJV kurz vor der Bundestagswahl 2021 war unzulässig. Das LG Osnabrück hat den Durchsuchungsbeschluss aufgehoben. Unter anderem habe das gesuchte Schriftstück der Staatsanwaltschaft schon vorgelegen. Das Landgericht (LG) Osnabrück hat den Durchsuchungsbeschluss, auf dessen Grundlage die Osnabrücker Staatsanwaltschaft Anfang September 2021 das Bundesamt für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesfinanzministerium (BMF) in Berlin durchsuchen ließ, aufgehoben. Die Durchsuchungsanordnung sei unverhältnismäßig gewesen, so das Gericht in einer am Donnerstag veröffentlichten Mitteilung. Die Durchsuchung kurz vor der Bundestagswahl 2021 hatte für Unruhe im Umfeld vom damaligen Finanzminister und Kanzlerkandidat Olaf Scholz (SPD) gesorgt. Insbesondere stand die Frage im Raum, ob die Durchsuchung politisch motiviert war. (…) Das LG hob den Durchsuchungsbeschluss und den Beschluss des Amtsgerichts nun auf (Beschl. v. 09.02.2022, Az. 12 Qs 32/21). Die Voraussetzungen für eine Durchsuchung hätten nicht vorgelegen, so die 12. Große Strafkammer des LG. Schriftlich habe die Staatsanwaltschaft keine Beweismittel angefordert und aus der telefonischen Weigerung eines Referatsleiters gegenüber der ermittelnden Staatsanwältin habe nicht gefolgert werden dürfen, dass die Behörde generell nicht zur Herausgabe bereit gewesen sei. Ferner sei weder die Vernichtung von Beweismitteln zu befürchten gewesen noch habe eine besondere Dringlichkeit oder Eilbedürftigkeit bestanden.  Nach Auffassung des LG war die Durchsuchungsanordnung auch unverhältnismäßig. Die Durchsuchung sei nicht erforderlich gewesen, da das angeforderte Schriftstück der Staatsanwaltschaft bereits vorlag. Auch andere erstrebte Beweismittel hätten sich bereits in den Ermittlungsakten befunden

via lto: LG Osnabrück hebt Durchsuchungsbeschluss auf – Durch­su­chung beim BMJV war rechts­widrig

Dammbruch in Sachsen – Das Justizministerium hätte durchaus Möglichkeiten, um den AfD-Hetzer von einem Richterstuhl fernzuhalten

Die Weimarer Republik ist daran zugrunde gegangen, dass von den vielen, vielen politischen Kräften, die damals in ihrem Parlament saßen, viele eigentlich keine Lust hatten. Sie setzten sich wenig dafür ein, dass das dauerhaft so weitergehen würde mit dem Diskutieren und dem Abstimmen und dem Schutz der Unterlegenen. »Demokratie ohne Demokraten«, so hat man diese erste deutsche Republik deshalb genannt. Das ist lange her. Aber man sollte daraus lernen. Eine »Demokratie ohne Demokraten« gibt es heute nicht mehr. Heute ist die Frage, wie man das wohl am besten nennen sollte: eine Demokratie, deren Demokraten sehenden Auges die Abrissunternehmer ins Haus lassen? (…) Es ist die Macht, über Recht und Unrecht zu entscheiden, »im Namen des Volkes«. Diese Rückkehr hat ihm die Justizministerin des Landes, eine Grüne, nicht verweigert. Sie meint: Sie könne nicht anders. Die grüne Landesministerin zieht sich auf eine Einschätzung ihrer ministeriellen Bedenkenträger zurück. Das ist, juristisch betrachtet, falsch. Das haben inzwischen eine ganze Reihe von Verfassungsrechtlern öffentlich dargelegt. Sie haben aufgezeigt, welche Möglichkeiten das Ministerium durchaus hätte, um den AfD-Hetzer von einem Richterstuhl fernzuhalten. So ganz zahnlos ist das Disziplinarrecht nicht, man müsste es nur mal versuchen.

via jüdische allgemeine: Dammbruch in Sachsen – Das Justizministerium hätte durchaus Möglichkeiten, um den AfD-Hetzer von einem Richterstuhl fernzuhalten

Mutmaßlich rechtsextremer Bombenbastler – Terrorverdacht – Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Ex-Kommunalwahl-Kandidaten

Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Terrorverdachts in Nordhessen. Noch im März 2021 kandidierte Marvin E. für die CDU im nordhessischen Spangenberg, ein halbes Jahr später wurde er wegen Terrorverdachts festgenommen. Jetzt ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen ihn. Im Fall eines Terrorverdächtigen aus Spangenberg (Schwalm-Eder) hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen an sich gezogen. Das bestätigte ein Sprecher der Behörde in Karlsruhe der Frankfurter Rundschau am Donnerstag. Gegen den 20-Jährigen wird wegen des dringenden Tatverdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ermittelt. Nach hr-Informationen handelt es sich bei dem Verdächtigen um Marvin E., der bei der Kommunalwahl 2021 als freier Bewerber auf der Liste der CDU für die Stadtverordnetenversammlung Spangenberg kandidierte. ie Partei hatte sich nach Bekanntwerden der Vorwürfe im November von E. distanziert und betont, dass dieser kein Parteimitglied sei. Zum Zeitpunkt seiner Kandidatur habe kein Verdacht vorgelegen, sagte ein Parteisprecher damals dem hr. 600 Sprengkörper und rassistisches Manifest
Bislang hatte die Frankfurter Staatsanwaltschaft in dem Fall ermittelt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren bei dem Mann bereits im September unter anderem rund 600 selbstgebaute Kleinsprengkörper und ein rassistisches Manifest gefunden worden. Ursprünglich war die Wohnung des Verdächtigen in Spangenberg wegen eines möglichen Waffendelikts durchsucht worden.

via hessenschau: Mutmaßlich rechtsextremer Bombenbastler – Terrorverdacht – Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Ex-Kommunalwahl-Kandidaten

siehe dazu auch: Terrorverdächtiger aus #Spangenberg – Mutmaßlicher rassistischer #Bombenbastler kandidierte für #CDU. Der festgenommene 20-Jährige aus Spangenberg, bei dem Sprengstoff und ein rassistisches Manifest gefunden wurden, kandidierte im März auf der CDU-Liste zur Kommunalwahl. Der CDU-Stadtverband reagierte überrascht und schockiert. Erst am Donnerstag war durch einen hr-Bericht öffentlich geworden, dass bereits im September in Spangenberg (Schwalm-Eder) ein 20-Jähriger wegen Terrorverdachts festgenommen worden war. Nun sind weitere Details über den Verdächtigen bekannt. Es handelt sich um Schreinerlehrling Marvin E.

Neonazi-Rapper in U-Haft – FANS DOXEN DEN ANONYMEN MR. BOND – #terror

Der anonyme Neonazi-Rapper Mr. Bond wurde offenbar von einem Fan gedoxt, der die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien ins Internet stellte. Laut dieser sei der Mann „besonders gefährlich“ – und könnte einen Terroranschlag planen. Jahrelang versteckte sich ein österreichischer Neonazi-Rapper hinter einem Pseudonym: Mr. Bond war ein anonymer Star der rechtsextremen Online-Welt, er vertonte bekannte Pophits mit expliziten menschenverachtenden Texten neu. Eine Art „Weird Al“ Yankovic der Neonazi-Szene: Er widmete einen Song dem Christchurch-Killer und inspirierte wiederum den Halle-Attentäter (siehe Belltower.News). In anderen Liedern feiert er die Massenvernichtung von Juden und Jüdinnen im Nationalsozialismus. Am 20. Januar 2021 wurde Mr. Bond festgenommen, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft in Wien. Nun wurde seine Identität öffentlich: Philip Josef H., Jahrgang 1984. Ein erwerbsloser Mann aus Lienz in Osttirol, der zwischen 2013 und 2018 in Wien wohnte. Bei seiner Verhaftung lebte er wieder im Elternhaus in der Kärntner Gemeinde Paternion. (…) Besonders alarmierend ist, dass laut Anklageschrift das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, Österreichs Sicherheitsbehörde, zu dem Schluss kommt, dass Philip H. selbst einen Terroranschlag planen könnte. Sie halten ihn für „besonders gefährlich“.
Dass er andere Rechtsterroristen bereits inspiriert hat, ist längst bekannt: Den Christchurch-Attentäter, der im März 2019 in zwei neuseeländische Moscheen 51 Menschen ermordete und 40 weitere verletzte, bezeichnete Mr. Bond als „Heiligen“. Nach dem Anschlag schrieb er: „Ich liebe diesen Mann…Stellt euch 100 Brentons vor – auf der ganzen Welt“. Und weiter: „Auch wir müssen uns bereit machen, um losschlagen zu können, und das sehr bald.“ Später widmete er dem Attentäter den Track „Holding Out For A Tarrant“, inspiriert von Bonnie Tyler. Der Halle-Attentäter, der an Jom Kippur im Oktober 2019 versuchte, schwer bewaffnet in eine Synagoge einzudringen, und zwei Menschen ermordete, hörte dabei den Mr.-Bond-Song „Powerlevel“. Vor Gericht sagte der Attentäter aus, dass der Song als „Kommentar zur Tat“ fungieren sollte.

via belltower: Neonazi-Rapper in U-Haft – FANS DOXEN DEN ANONYMEN MR. BOND

#Straffreiheit für #NSU-Unterstützer André #Eminger: #Staatsanwaltschaft #Zwickau stellt Verfahren – #terror

Die Staatsanwaltschaft Zwickau hat ein Verfahren gegen den langjährigen NSU-Unterstützer André Eminger wegen Körperverletzung eingestellt. Eminger hatte im Mai 2016 einen damals 18-Jährigen attackiert, mit dem Tode bedroht und verletzt, so dass dieser im Krankenhaus behandelt werden musste. Dafür wurde Eminger im Juli 2017 vor dem Amtsgericht Zwickau zu einer Geldstrafe verurteilt. Gegen das Urteil (52 Tagessätze je 13 Euro) ging er jedoch in Berufung. Nun erspart ihm die Staatsanwaltschaft Zwickau den Gang vor das Landgericht. Gegenüber NSU Watch Sachsen teilte sie mit, dass das Verfahren eingestellt wurde. Sie nutzte dafür eine Option in der Strafprozessordnung (§ 154 Abs. 2): Die zu erwartende Strafe falle nach dem rechtskräftigen Urteil im NSU-Prozess nicht beträchtlich ins Gewicht, heißt es zur Begründung. Damit wird die Tat des Neonazis, der seine Umtriebe im rechtsterroristischen Milieu in der Zwischenzeit fortsetzt, ohne juristische Konsequenzen bleiben. (…) Philipp Klein erklärt dazu für NSU Watch Sachsen: „Der Fall steht beispielhaft für ein generelles Problem der sächsischen Justiz. Neonazis und ihrer Gewalt wird allenthalben mit Nachsicht begegnet. Verfahren werden verschleppt oder gegen geringe Auflagen eingestellt, neonazistische Tatmotive ignoriert und nicht ermittelt, Gewalt verharmlost und bagatellisiert. Die Betroffenen der Gewalt werden immer wieder allein gelassen.“

via nsu-watch: Straffreiheit für NSU-Unterstützer André Eminger: Staatsanwaltschaft Zwickau stellt Verfahren