Die Staatsanwaltschaft Zwickau hat ein Verfahren gegen den langjährigen NSU-Unterstützer André Eminger wegen Körperverletzung eingestellt. Eminger hatte im Mai 2016 einen damals 18-Jährigen attackiert, mit dem Tode bedroht und verletzt, so dass dieser im Krankenhaus behandelt werden musste. Dafür wurde Eminger im Juli 2017 vor dem Amtsgericht Zwickau zu einer Geldstrafe verurteilt. Gegen das Urteil (52 Tagessätze je 13 Euro) ging er jedoch in Berufung. Nun erspart ihm die Staatsanwaltschaft Zwickau den Gang vor das Landgericht. Gegenüber NSU Watch Sachsen teilte sie mit, dass das Verfahren eingestellt wurde. Sie nutzte dafür eine Option in der Strafprozessordnung (§ 154 Abs. 2): Die zu erwartende Strafe falle nach dem rechtskräftigen Urteil im NSU-Prozess nicht beträchtlich ins Gewicht, heißt es zur Begründung. Damit wird die Tat des Neonazis, der seine Umtriebe im rechtsterroristischen Milieu in der Zwischenzeit fortsetzt, ohne juristische Konsequenzen bleiben. (…) Philipp Klein erklärt dazu für NSU Watch Sachsen: „Der Fall steht beispielhaft für ein generelles Problem der sächsischen Justiz. Neonazis und ihrer Gewalt wird allenthalben mit Nachsicht begegnet. Verfahren werden verschleppt oder gegen geringe Auflagen eingestellt, neonazistische Tatmotive ignoriert und nicht ermittelt, Gewalt verharmlost und bagatellisiert. Die Betroffenen der Gewalt werden immer wieder allein gelassen.“
via nsu-watch: Straffreiheit für NSU-Unterstützer André Eminger: Staatsanwaltschaft Zwickau stellt Verfahren