Innenminister in Sorge – Frau eröffnet Feuer vor Polizeiwache und wird erschossen

Polizisten haben vor einer Polizeiwache in Schwalmstadt eine 20-Jährige erschossen. Sie hatte zuvor die Beamten angegriffen. Was sie dazu bewegte, ist unklar. Die junge Frau schoss am Donnerstagmorgen gegen 6 Uhr mit einer Waffe im Außenbereich der Polizeiwache in Schwalmstadt-Ziegenhain (Schwalm-Eder) auf eine Polizistin und drei Polizisten. Diese erwiderten das Feuer und verletzten die 20-Jährige dabei so schwer, dass sie kurze Zeit später und trotz Erster-Hilfe-Maßnahmen in einem Rettungswagen starb. Die Frau war der Polizei bereits wegen verschiedener Straftaten bekannt, wie das Landeskriminalamt (LKA) und die Staatsanwaltschaft Marburg mitteilten. Wegen welcher Delikte, war zunächst unklar.

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MUTMASSLICHE #UMSTURZPLÄNE – “#Reichsbürger”-#Prozess: Ex-AfD-Abgeordnete vom #OLG befragt

In Frankfurt wird der Prozess gegen die mutmaßlichen “Reichsbürger” fortgesetzt. Eine angeklagte ehemalige Bundestagsabgeordnete berichtet von Verschwörungstheorien. Im Frankfurter Prozess um die mutmaßlichen “Reichsbürger” um Heinrich XIII. Prinz Reuß hat erneut die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete und Ex-Richterin Birgit Malsack-Winkemann ausgesagt. Die 60-Jährige berichtete vor dem Oberlandesgericht, wie sie auf dem Messengerdienst Telegram in Kontakt mit Verschwörungstheorien kam.  Zunächst habe sie sich im Zuge der US-Wahl 2020 dort Informationen beschaffen wollen. Auf Telegram sei sie dann auch auf Begriffe wie “Allianz” oder “Dumbs” (für Deep Underground Military Bases) gestoßen. Die Allianz sei eine internationale militärische Organisation, die sich vor allem mit der Bekämpfung von Pädophilie in diesen Dumbs befasse, führte die AfD-Politikerin aus – tatsächlich gibt es so etwas aber nicht. Der Vorsitzende Richter Jürgen Bonk fragte sie, ob sie das Gelesene wirklich geglaubt habe.  Befragung des Richters “Ich habe mir gedacht: Wenn es das gibt, dann finde ich es gut, dass es Militärs gibt, die sich darum kümmern”, sagte Malsack-Winkemann. “Wenn nicht, habe ich ein Märchen gelesen.” Sie habe es aber nicht für ausgeschlossen gehalten.  Die ehemalige Richterin habe allerdings Zweifel bezüglich propagierter Termine in den Telegram-Kanälen gehegt. “Meine Probleme hatte ich mit den Terminen”, erläuterte sie. Ständig seien Termine genannt worden, die weltweite Auswirkungen haben sollten. “Es passierte aber nichts.”  Malsack-Winkemann hatte sich bereits mehrere Prozesstage lang vor dem OLG eingelassen und Angaben zu ihrer Person und ihrem Werdegang gemacht. Dabei bestritt sie unter anderem, an Plänen zur Erstürmung des Bundestags beteiligt gewesen zu sein.

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siehe auch: „REICHSBÜRGER“-TERRORPROZESS Von Pädophilie, „Astro-Hilde“ und Untergrundbasen – Die Richterin auf der Anklagebank. Die Ex-Abgeordnete Malsack-Winkemann (AfD) sagt als Angeklagte im Frankfurter „Reichsbürger“-Prozess aus – und spricht über ein angebliches Untergrundnetzwerk pädokrimineller Politiker. WELT hat Kenntnis von Chats, in denen sie über ein „neues System“ sprach und Verschwörungsmythen verbreitete.

Europa : „Die EVP hat jegliche Scham verloren“ – #brandmauer

Im EU-Parlament stimmen die Christdemokraten für Anträge der AfD – aus Sicht der Parteien links davon ein Tabubruch. CSU-Vize Manfred Weber gerät in die Defensive, die Rechtspopulisten feiern ihren Erfolg. Der Antrag mit der Nummer 45 sah eigentlich unverdächtig aus. Das Europäische Parlament solle eine „angemessene Finanzierung für externe physische Barrieren an der Grenze der Union“ fordern, heißt es in dem Änderungsantrag zum EU-Haushalt 2025, über den die Abgeordneten am Mittwoch in Straßburg abgestimmt haben. Übersetzt heißt das: mehr Geld für Grenzzäune, bitte. Die Idee ist in der Europapolitik längst mehrheitsfähig, sie entspricht auch dem, was die EU-Staats- und Regierungschefs vorige Woche bei ihrem Gipfel in Brüssel beschlossen hatten. So weit, so unproblematisch. Aus zwei Gründen waren die Sätze aber doch bemerkenswert, denn erstens hatte sie Alexander Jungbluth eingebracht, ein Abgeordneter der AfD, im Namen der rechtsextremen Fraktion „Europa souveräner Nationen“ (ESN). Und zweitens stimmten die von Manfred Weber (CSU) gelenkten Christdemokraten von der Europäischen Volkspartei (EVP) diesem und einem weiteren Antrag der deutschen Rechtspopulisten zu, in dem Abschiebelager außerhalb der EU befürwortet wurden. Womit es unerwartet zum Knall kam im Straßburger Parlament – und aus Sicht der Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen zu einem Tabubruch, der grundsätzliche Fragen aufwirft: zu Webers Umgang mit den extremen Rechten im Parlament, und zur Stabilität der proeuropäischen Mehrheit, welche die EVP mit den sozialdemokratischen und liberalen Parteien bildet.

via sz: Europa : „Die EVP hat jegliche Scham verloren“

siehe auch: Nach Abstimmung für AfD-Antrag : Flirtet die Union auf EU-Ebene mit rechts? Die Fraktion von CDU/CSU hat im EU-Parlament dazu beigetragen, dass ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion eine Mehrheit erhält. Bröckelt die Brandmauer gegen rechts auf EU-Ebene? (…) Der Änderungsantrag, um den es geht, wurde von der AfD und ihrer Fraktion “Europa der Souveränen Nationen” (ESN) eingebracht. Darin wird eine “angemessene Finanzierung physischer Barrieren an den Außengrenzen der Union” gefordert. Dafür gestimmt hat die konservative Europäische Volkspartei (EVP) – also die Partei, in der CDU und CSU auf europäischer Ebene Mitglied sind. Die Brandmauer – oder der Cordon Sanitaire, wie es auf Französisch heißt – gilt im EU-Parlament gegenüber den “Patrioten für Europa” (PfE) und dem “Europa Souveräner Nationen” (ESN), denen etwa die Fidesz-Partei von Viktor Orban und die deutsche AfD angehören. Das bedeutet, es gilt eine informelle Vereinbarung, dass in keinem Fall mit diesen Fraktionen zusammengearbeitet wird. Auch wichtige Posten sollen Politikerinnen und Politiker dieser Partei nicht bekommen. Es gab zwar Debatten darüber, ob der Cordon Sanitaire auch gegenüber der Fraktion “Europäische Konservative und Reformer” (EKR) gelten müsse, darauf konnten sich die anderen Parteien jedoch nicht klar einigen.

#Landgericht #Hannover verurteilt drei Neonazis der „#Calenberger Bande“ zu langen #Haftstrafen

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Trio im Januar 2020 in Garbsen einen VW-Arbeiter halb totgeschlagen hatte und verurteilte jeden der Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Einen politischen Hintergrund für die Tat sah es jedoch nicht. Jeweils sechs Jahre Haft wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung: So lautet das Urteil des Schwurgerichts am Landgericht Hannover in einem aufsehenerregenden Indizienprozess gegen drei Mitglieder der Neonazigruppe „Calenberger Bande“. Die Brüder Frederik und Florian L. und Komplize Patrick S. standen wegen versuchten Mordes vor Gericht. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass das Trio im Januar 2020 einen VW-Mitarbeiter in Garbsen beinahe totgeschlagen hattte. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre wegen versuchten Mordes, die Verteidigung Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dass die Angeklagten vier Jahre nach der Tat vor einem Richter standen, war einem „Zufallsfund“ des Staatsschutzes zu verdanken. Der ermittelte wegen Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen die „Calenberger Bande“. Alle Angeklagten gelten als Mitglieder dieser Neonazigruppe, die zeitweilig unter Terrorverdacht stand. Dieses Verfahren wurde mittlerweile eingestellt. Gericht stützt sich auf Auswertung von Handydaten Die Ermittler hatten aber auch Handydaten ausgewertet – und stießen dabei auf Whatsapp- und Telegram-Chats, die sie auf die Spur der Angeklagten im Fall des VW-Arbeiters brachten. Der Mann aus Garbsen wurde 2020 vor Schichtbeginn überfallen, mit Kabelbindern gefesselt, halb totgeschlagen, ausgeraubt und vor seiner Garage liegengelassen

via haz: Landgericht Hannover verurteilt drei Neonazis der „Calenberger Bande“ zu langen Haftstrafen

AfD-Abgeordnete will „linke Strukturen in Brandenburg austrocknen“

Die Brandenburger Landtagsabgeordnete Lena Kotré (AfD) hat im Internet zum anonymen Melden linker Projekte im Land aufgerufen. „Linke Radikale sollen sich in Brandenburg nirgendwo mehr sicher fühlen – und Ihr könnt dazu beitragen“, schrieb die Abgeordnete in einem Post im sozialen Netzwerk Facebook. „Falls Ihr ein dubioses linkes Projekt oder eine Antifa-Absteige kennt, deren Finanzierung unklar erscheint, könnt ihr euch bei uns anonym und verschlüsselt melden.“ Anschließend wolle sich die AfD das Projekt „genauer anschauen“, versprach die AfD-Abgeordnete. Die AfD wird in Brandenburg schon seit geraumer Zeit als rechtsextremistischer Verdachtsfall vom Verfassungsschutz beobachtet. Eine Reihe ihrer Landtagsabgeordneten gilt als erwiesenermaßen rechtsextremistisch. (…) „Statt irgendwelcher Aufrufe zum Anschwärzen auf Denunzierungsportalen sollte die AfD lieber ihre Hausaufgaben machen und den Haushalt selbst prüfen“, sagte Hoffmann. „Aber ‚Anscheißen für Deutschland‛ scheint ihnen wichtiger zu sein: Diese Methode scheint System zu haben, vor einigen Monaten wurden Schüler und Eltern dazu aufgefordert, anonym AfD-kritische Lehrkräfte zu melden.“

via nordkurier: AfD-Abgeordnete will „linke Strukturen in Brandenburg austrocknen“

AfD-Bundesvorstand bestätigt: Halemba darf in Partei bleiben

Der bayerische Landtagsabgeordnete Daniel Halemba darf Mitglied in der AfD bleiben. Das hat nun auch der Bundesvorstand der Partei entschieden. Wegen parteiinterner Vorwürfe drohte Halemba der Ausschluss aus der AfD. Kritiker warfen ihm vor, bei der Aufstellung zur Landtagswahl 2023 getrickst zu haben. Nun hat auch der Bundesvorstand der AfD entschieden: Der bayerische Landtagsabgeordnete Daniel Halemba darf Mitglied in der Partei bleiben. Der Bundesvorstand bestätigt somit die Entscheidung, die das bayerische Landesschiedsgericht der Partei vor kurzem getroffen hatte. Bundesvorstand hätte Veto einlegen können Gegen die Entscheidung des Landesschiedsgerichtes hätte der Bundesvorstand bis 26. Oktober Veto einlegen können. Die Bundesspitze der AfD hat sich dagegen entschieden, heißt es nun in einer Mitteilung. Bei den parteiinternen Vorwürfen ging es um satzungswidrige Mitgliederaufnahmen im Kreisverband Würzburg. Eine “Mittäterschaft” Halembas konnte allerdings “nicht hinreichend” bewiesen werden, teilt der Bundesvorstand mit. Parteiausschlussverfahren gegen AfD-Politiker Seit mehreren Monaten drohte dem 23-jährigen AfD-Politiker Halemba der Parteiausschluss. Das zuständige Landesschiedsgericht beschloss in der Sache vor wenigen Wochen einen Vergleich: Demnach sollte Halemba Teil der AfD bleiben dürfen. Allerdings sollte er für die Dauer von 18 Monaten keine Parteiämter mehr ausführen dürfen. Dabei bleibt es. Auch diese Entscheidung hat der Bundesvorstand bestätigt. Daniel Halemba begrüßt den getroffenen Vergleich. Er halte ihn für einen “gesichtswahrenden Kompromiss”, gleichzeitig handele es sich um “kein Schuldeingeständnis”. Nach eigenen Angaben hat er bereits seit Dezember 2023 keine Parteiämter mehr ausgeführt.

via br: AfD-Bundesvorstand bestätigt: Halemba darf in Partei bleiben

siehe auch: Verfahren zum Parteiausschluss : Bundes-AfD ergreift keine Maßnahmen gegen Daniel Halemba. Der Bundesvorstand verzichtet auf Einspruch gegen die Sanktionen des bayerischen Schiedsgerichts, obwohl dessen Sanktionen milder ausgefallen sind als auf Bundesebene zunächst gefordert. Halemba darf AfD-Mitglied bleiben – vorerst.

siehe auch: weitere Artikel zu Halemba

Landtag: AfD-Fraktion scheitert mit Klage gegen Corona-Maskenpflicht – #Loser

Die AfD-Landtagsfraktion ist in Brandenburg mit einer Klage vor dem Verfassungsgericht gegen die Corona-Maskenpflicht im Parlament aus dem Jahr 2020 gescheitert. Das Gericht wies den Antrag von 2021 zurück, der teils aus formellen Gründen auch unzulässig sei. Das geht aus dem einstimmigen Beschluss des Verfassungsgerichts hervor, den der Landtag am Mittwoch veröffentlicht hat. Die Maskenpflicht habe die Abgeordneten zwar beschränkt in ihrem Recht auf freie Ausübung des Mandats, der damit verbundene Eingriff in das freie Mandat sei aber «nicht unangemessen» gewesen, heißt es in dem Beschluss der obersten Verfassungsrichter (Az.: VfGBbg 13/21). Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke sei zu der angeordneten Verpflichtung zum Tragen der Maske berechtigt gewesen. Die AfD-Abgeordneten hatten argumentiert, dass die Verpflichtung in das Recht auf freie Ausübung des Mandats nach Artikel 56 der Landesverfassung eingegriffen habe. Der Kontakt zu den Bürgern gehöre zu den wesentlichen Bestandteilen des freien Mandats, denn nur durch die persönliche Kommunikation könne der Abgeordnete eine Beziehung zu den Bürgern aufbauen. Außerdem seien mildere Mittel möglich gewesen. Die Richter erklärten, die AfD-Abgeordneten hätten nicht dargelegt, dass sie von den genannten Regelungen betroffen gewesen seien und diese sie in ihren Rechten aus dem freien Mandat beschränkt haben könnten. Zudem dürfe der Großteil der persönlichen Kommunikation zwischen Abgeordneten und Bürgern «bei lebensnaher Betrachtung ohnehin im Wahlkreis, jedenfalls aber außerhalb des Landtagsgebäudes stattfinden».

via zeit: Landtag: AfD-Fraktion scheitert mit Klage gegen Corona-Maskenpflicht