Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Trio im Januar 2020 in Garbsen einen VW-Arbeiter halb totgeschlagen hatte und verurteilte jeden der Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Einen politischen Hintergrund für die Tat sah es jedoch nicht. Jeweils sechs Jahre Haft wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung: So lautet das Urteil des Schwurgerichts am Landgericht Hannover in einem aufsehenerregenden Indizienprozess gegen drei Mitglieder der Neonazigruppe „Calenberger Bande“. Die Brüder Frederik und Florian L. und Komplize Patrick S. standen wegen versuchten Mordes vor Gericht. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass das Trio im Januar 2020 einen VW-Mitarbeiter in Garbsen beinahe totgeschlagen hattte. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre wegen versuchten Mordes, die Verteidigung Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dass die Angeklagten vier Jahre nach der Tat vor einem Richter standen, war einem „Zufallsfund“ des Staatsschutzes zu verdanken. Der ermittelte wegen Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen die „Calenberger Bande“. Alle Angeklagten gelten als Mitglieder dieser Neonazigruppe, die zeitweilig unter Terrorverdacht stand. Dieses Verfahren wurde mittlerweile eingestellt. Gericht stützt sich auf Auswertung von Handydaten Die Ermittler hatten aber auch Handydaten ausgewertet – und stießen dabei auf Whatsapp- und Telegram-Chats, die sie auf die Spur der Angeklagten im Fall des VW-Arbeiters brachten. Der Mann aus Garbsen wurde 2020 vor Schichtbeginn überfallen, mit Kabelbindern gefesselt, halb totgeschlagen, ausgeraubt und vor seiner Garage liegengelassen

via haz: Landgericht Hannover verurteilt drei Neonazis der „Calenberger Bande“ zu langen Haftstrafen