Lautstarker Gesang einer christlichen Kirchengemeinde hat in Essen die Polizei mit einer Hundertschaft auf den Plan gerufen und zu knapp 60 Anzeigen vor allem wegen Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung geführt. Zwei Männer wurden festgenommen. Wie die Polizei am Montag mitteilte, hatten sich am Sonntag Anwohner über den – wegen Corona verbotenen – Gesang der Pfingstgemeinde beschwert. “Im Gebäude trafen die Beamten auf 57 Erwachsene sowie 25 Kinder”, so die Polizei. Es sei kein Mindestabstand eingehalten und nur wenige Schutzmasken seien getragen worden. Eine Anwesenheitsliste habe es auch nicht gegeben.
German court fined University of Warwick academic Dr Anna Hájková £3,700. Dr Hájková had claimed in a research paper that a concentration camp prisoner had a lesbian relationship with one of her SS guards The prisoner’s daughter was granted an injunction in April after judges ruled the research ‘violated the dignity’ of her dead relative Dr Hájková was then sued in October for allowing the material to remain online. A German court has fined an academic for claiming that a Jewish concentration camp prisoner had a lesbian relationship with an SS guard. Dr Anna Hájková, an historian at the University of Warwick, has been fined €4,000 (£3,700) for breaching an injunction that prevents her from naming the prisoner. The injunction was granted to the woman’s daughter back in April after a judge ruled Hájková’s research had ‘violated the dignity’ of her dead relative, under a German law that protects a person’s reputation from harm even after their deat (…) The survivor, who detailed the women’s relationship in her own memoir, told The Guardian that it would be ‘unthinkable’ for the prisoner to have refused the meetings with the guard, explaining that ‘a prisoner cannot afford to reject a warden who is interested in you. ‘You hope she will help you to be put to easier work and maybe sneak some food to them.’ In the earlier court proceedings in April, the reportedly named prisoner’s daughter said that her mother met the Nazi guard in a concentration camp in Hamburg in 1944.
Am Ende jeden Jahres kürt das Stadtmagazin “Tip” traditionell die “peinlichsten Berliner”. In diesem Jahr geht der Platz an der Spitze an Attila Hildmann, der nicht zum ersten Mal das Ranking anführt. Der Virologe Christian Drosten wurde wiederum zum “besten Berliner” gewählt. Das Stadtmagazin „Tip“ hat Attila Hildmann (39) zum peinlichsten Berliner des Jahres gekürt. Der „schwurbelnde Vegankoch“ („Tip“) steht damit nach 2017 erneut an der Spitze der traditionellen Rangliste zum Jahresende. Gegen Hildmann hat die Staatsanwaltschaft Berlin kürzlich Ermittlungen wegen des Verdachts auf Volksverhetzung, Beleidigung und Bedrohung aufgenommen. Er nennt sich selbst „ultrarechts“ und einen Verschwörungsprediger.
Die Burschenschaft Germania will nicht im Verfassungsschutzbericht auftauchen. Aber das Verwaltungsgericht Hamburg lässt sie abblitzen. Die Kosten des Rechtsstreites von 5.000 Euro dürfte die Hamburger Burschenschaft Germania verkraften können. Die Bewertung durch das Hamburger Verwaltungsgericht trifft die schlagende Verbindung wesentlich härter. Die Burschenschaft hatte sich gegen die Erwähnung im Landesverfassungsschutzbericht gewehrt, die Kammer 15 gab dem Ersuchen nach einem Rechtsschutz aber nicht nach. Denn „der Antrag führt in der Sache nicht zum Erfolg“, heißt es in dem jüngst veröffentlichten Beschluss. Im April 2018 hatte die Burschenschaft gegen die Berichterstattung Klage eingereicht. Ihr Ziel: nicht mehr in den Berichten auftauchen. „Das ist der Sinn der Klage“, bestätigte Stefan Böhmer, Rechtsanwalt der Burschenschaft, damals der taz. Von ihrem Ziel sind die Burschenschaftler nach dem Beschluss vom 14. Dezember 2020 nun weit entfernt. Schon 1991 wies das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) auf rechtsextreme Beziehungen der Burschenschaft hin – allerdings nur in einem internen Bericht. Im November 2013 stufte das LfV die Burschenschaft erneut als Beobachtungsobjekt ein. Auf die Klage angesprochen, verweist der Pressesprecher des LfV zu dieser Zeit, Marco Haase, auf eine alte Pressemitteilung und einen früheren Jahresbericht. In beiden Darstellungen führt der Verfassungsschutz aus, dass innerhalb des Dachverbandes Deutsche Burschenschaften (DB) Bünde in der Burschenschaftlichen Gemeinschaft (BG) organisierten seien, die „überwiegend nationalistisch-revisionistisch ausgerichtet“ seien und am „volkstums-bezogenen Vaterlandsbegriff“ festhielten. (…) In ihrem fast 30 Seiten starken Schreiben betont die Kammer nicht bloß eindeutig, dass das Ersuchen um einen Rechtsschutz „keine erforderliche überwiegende Erfolgsaussicht in der Hauptsache“ habe und dass das LfV dem Grunde nach berechtigt sei, über die Burschenschaft zu berichten. Kurz: die Darstellung der Burschenschaft unter der Kategorie „Rechtsextremistische Burschenschaften“ sei juristisch legitim. Die Kammer führt auch gleich einschlägige Akteure im Beschluss auf, die bis in das vergangene Jahr reichen. Ein Beispiel: An 21. Mai 2019 fand in dem Burschenschaftshaus der Germanen eine Veranstaltung mit dem Publizist Martin Lichtmesz statt, der aus dem Milieu der Identitären Bewegung“ kommt und auch eng mit Götz Kubitscheks neurechter Denkfabrik „Institut für Staatspolitik“ zusammenarbeitet. Die Kammer führt neben der regelmäßigen Einladung von Rechtsextremen aber auch inhaltliche Positionen der Germanen an. So heißt es beispielsweise: Es „sind tatsächliche Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass eine zentrale politische Vorstellung der Antragstellerin der ‘Erhalt des deutschen Volkes’ in seinem ethnischen Bestand ist und ethnisch ‘Fremde’ nach Möglichkeit ausgeschlossen bleiben sollen“. Die Burschenschaft vertrete somit einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff. Ob der Begriff schon gegen das Grundgesetz verstoße, stünde dahin, aber „die Menschenwürde umfasst jedoch die prinzipielle Gleichheit aller Menschen, ungeachtet aller tatsächlich bestehenden Unterschiede“.
Die AfD hatte geklagt, weil in Rehau und Bayreuth die Besetzung von Ausschüssen so berechnet wurde, dass ihre Vertreter leer ausgingen. Erst bekam die AfD Recht. Jetzt aber hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof frühere Urteile gekippt. Die Stadt Rehau hat im Streit um die Besetzung von Ausschüssen des Stadtrats gegen die AfD-Fraktion gewonnen. Das geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in München hervor. Die AfD hat demnach kein Recht auf Sitze in den sogenannten Senaten des Stadtrats. Die Entscheidung fiel im Eilverfahren. In einem ähnlichen Fall hatte zuvor bereits die AfD-Fraktion in Bayreuth verloren. In Rehau kritisierte die AfD, dass die Verteilung der Sitze in den Ausschüssen allein deshalb nach dem sogenannten d’Hondt-Verfahren erfolgt ist, um die Partei aus den Ausschüssen auszuschließen. In Bayreuth kombinierte der Stadtrat sogar zwei unterschiedliche Verfahren, wodurch die beiden AfD-Stadträte ebenfalls leer ausgingen. Ausschüsse mit mindestens elf Mitgliedern wurden dort nach dem d’Hondt-Verfahren besetzt, kleinere nach dem Verfahren von Sainte-Laguë/Schepers. (…) Rehaus Bürgermeister Michael Abraham (CSU) ist zufrieden mit der Entscheidung: “Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigt mit dem Beschluss, dass die Stadtverwaltung Rehau in dieser Angelegenheit von Anfang an alles richtig gemacht hat. Das neue Jahr kann damit geordnet beginnen.” Für die Stadt Rehau sei damit der Fall abgeschlossen, die Senatsbesetzung erfolge damit wieder so, wie es der Stadtrat im Mai beschlossen habe – nämlich ohne einen AfD-Vertreter. Die AfD ist in Rehau mit zwei Sitzen im Gesamt-Stadtrat vertreten. Auch in Bayreuth werden die Sitze in den Ausschüssen inzwischen einheitlich nach d’Hondt vergeben. Nach wie vor bedeutet das, dass die AfD-Stadträte mit keinem Sitz vertreten sind. Ob die AfD-Fraktionen in Rehau und Bayreuth die Entscheidungen akzeptieren, oder die Fälle im Hauptverfahren nochmal aufrollen lassen, steht noch nicht fest.
Obwohl ein Stadtvertreter über längere Zeit an keiner Sitzung teilnahm, bekam er weiterhin seine Aufwandspauschale. Nun machte die AfD-Fraktion bei ihrem ehemaligen Mitglied noch einmal Druck. Ein gewählter Stadtvertreter, der Geld aus der Stadtkasse bekommt, obwohl er dafür rein gar nichts tut? Was ziemlich abgebrüht klingt, schien für Maximilian Hoffmann das Normalste von der Welt zu sein. Seit seinem Ausschluss aus der AfD-Fraktion im Juni hatte er sich bei keiner Sitzung mehr blicken lassen, aber trotzdem jeden Monat eine Aufwandspauschale von 100 Euro kassiert. Dieses Problem veranlasste Thomas Witkowski (CDU) bei der jüngsten Stadtvertretersitzung, eine Änderung der Hauptsatzung zu fordern. Wer zweimal hintereinander fehlt, ohne einen wichtigen Grund nachweisen zu können, soll demnach keinen Sockelbetrag mehr erhalten. „Wir werden hierzu in Kürze einen entsprechenden Antrag stellen, damit künftig kein Stadtvertreter mehr etwas kriegt, wenn er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt“, machte der Fraktionsvorsitzende deutlich.
Der ehemalige BZÖ-Politiker und nunmehrige Buchautor und PR-Berater Stefan Petzner ist am Dienstag am Wiener Landesgericht für Strafsachen nach einer rassistischen Entgleisung verurteilt worden. Er hatte Ende Mai auf oe24.tv im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie von einem “Schlitzaugen-Virus” gesprochen und die chinesische Bevölkerung verunglimpft. Unter anderem war von “Focken” und “dreckigen, schmutzigen Leuten, die keine Manieren haben” die Rede. Das Landesgericht wertete das als Verhetzung. Auf Petzners Ersuchen um eine diversionelle Erledigung ging Einzelrichter Gerald Wagner unter Verweis auf generalpräventive Gründe und den Umstand, dass der Beklagte ein ehemaliger Nationalratsabgeordneter sei, nicht ein. Petzner kassierte drei Monate Haft, die ihm unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurde. Er legte dagegen umgehend Rechtsmittel ein, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. (…) Er habe “in keinster Weise die Absicht gehabt”, Chinesen pauschal die Menschenwürde abzusprechen, betonte Petzner: “Ich habe es verabsäumt, die Trennung zu vollziehen zwischen dem chinesischen Volk und dem chinesischen Regime.” Er beklagte sich, der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs, sei persönlich per Weisung einer Diversion entgegen getreten und habe auf seiner strafrechtlichen Verfolgung beharrt. Petzners Rechtsvertreter Michael Sommer wies noch darauf hin, dass sein Mandant im Tatzeitraum “schwere Medikamente” genommen habe, “die gewisse Auswirkungen auf die Situation hatten”. Um welche Medikamente es sich dabei konkret handelte und weshalb Petzner ihrer bedurfte, blieb geheim.