Die Burschenschaft Germania will nicht im Verfassungsschutzbericht auftauchen. Aber das Verwaltungsgericht Hamburg lässt sie abblitzen. Die Kosten des Rechtsstreites von 5.000 Euro dürfte die Hamburger Burschenschaft Germania verkraften können. Die Bewertung durch das Hamburger Verwaltungsgericht trifft die schlagende Verbindung wesentlich härter. Die Burschenschaft hatte sich gegen die Erwähnung im Landesverfassungsschutzbericht gewehrt, die Kammer 15 gab dem Ersuchen nach einem Rechtsschutz aber nicht nach. Denn „der Antrag führt in der Sache nicht zum Erfolg“, heißt es in dem jüngst veröffentlichten Beschluss. Im April 2018 hatte die Burschenschaft gegen die Berichterstattung Klage eingereicht. Ihr Ziel: nicht mehr in den Berichten auftauchen. „Das ist der Sinn der Klage“, bestätigte Stefan Böhmer, Rechtsanwalt der Burschenschaft, damals der taz. Von ihrem Ziel sind die Burschenschaftler nach dem Beschluss vom 14. Dezember 2020 nun weit entfernt. Schon 1991 wies das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) auf rechtsextreme Beziehungen der Burschenschaft hin – allerdings nur in einem internen Bericht. Im November 2013 stufte das LfV die Burschenschaft erneut als Beobachtungsobjekt ein. Auf die Klage angesprochen, verweist der Pressesprecher des LfV zu dieser Zeit, Marco Haase, auf eine alte Pressemitteilung und einen früheren Jahresbericht. In beiden Darstellungen führt der Verfassungsschutz aus, dass innerhalb des Dachverbandes Deutsche Burschenschaften (DB) Bünde in der Burschenschaftlichen Gemeinschaft (BG) organisierten seien, die „überwiegend nationalistisch-revisionistisch ausgerichtet“ seien und am „volkstums-bezogenen Vaterlandsbegriff“ festhielten. (…) In ihrem fast 30 Seiten starken Schreiben betont die Kammer nicht bloß eindeutig, dass das Ersuchen um einen Rechtsschutz „keine erforderliche überwiegende Erfolgsaussicht in der Hauptsache“ habe und dass das LfV dem Grunde nach berechtigt sei, über die Burschenschaft zu berichten. Kurz: die Darstellung der Burschenschaft unter der Kategorie „Rechtsextremistische Burschenschaften“ sei juristisch legitim. Die Kammer führt auch gleich einschlägige Akteure im Beschluss auf, die bis in das vergangene Jahr reichen. Ein Beispiel: An 21. Mai 2019 fand in dem Burschenschaftshaus der Germanen eine Veranstaltung mit dem Publizist Martin Lichtmesz statt, der aus dem Milieu der Identitären Bewegung“ kommt und auch eng mit Götz Kubitscheks neurechter Denkfabrik „Institut für Staatspolitik“ zusammenarbeitet. Die Kammer führt neben der regelmäßigen Einladung von Rechtsextremen aber auch inhaltliche Positionen der Germanen an. So heißt es beispielsweise: Es „sind tatsächliche Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass eine zentrale politische Vorstellung der Antragstellerin der ‘Erhalt des deutschen Volkes’ in seinem ethnischen Bestand ist und ethnisch ‘Fremde’ nach Möglichkeit ausgeschlossen bleiben sollen“. Die Burschenschaft vertrete somit einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff. Ob der Begriff schon gegen das Grundgesetz verstoße, stünde dahin, aber „die Menschenwürde umfasst jedoch die prinzipielle Gleichheit aller Menschen, ungeachtet aller tatsächlich bestehenden Unterschiede“.

via taz: Gericht lehnt Burschenschaft-Antrag ab: Germanen bleiben rechtsextrem