Schöffin in Erfurt wegen rechtsextremer Kontakte aus dem Amt entlassen

Eine Schöffin in Erfurt darf ihr Ehrenamt bei Gericht nicht länger ausüben, weil sie eine rechtsextreme Veranstaltung angemeldet haben soll. Das entschied das Oberlandesgericht in Thüringen. Auch für Schöffen gelte das Mäßigungsgebot für Richter. Anzeige Das Thüringer Oberlandesgericht hat eine wegen Kontakten zur rechtsextremen Szene umstrittene Schöffin am Landgericht Erfurt ihres Amtes enthoben. Die Schöffin habe gegen das auch für ehrenamtliche Richter geltende Mäßigungsgebot verstoßen, begründeten die Jenaer Richter ihren Beschluss (Az. S AR 5/23). Ein Schöffe sei nach den Vorgaben des Gerichtsverfassungsgesetzes des Amtes zu entheben, wenn er seine Amtspflichten gröblich verletzt habe.

via welt: Schöffin in Erfurt wegen rechtsextremer Kontakte aus dem Amt entlassen

siehe auch: Thüringer OLG sieht Verstoß gegen das Mäßigungsgebot In rechts­ex­t­remen Kreisen ver­keh­rende Schöffin ihres Amtes ent­hoben. Die nunmehr enthobene Schöffin soll u.a. eine rechtsextreme Demonstration angemeldet und an einem NPD-Netzwerktreffen teilgenommen haben Weil sich eine Schöffin in rechtsextremen Kreisen und gegen die Corona-Politik öffentlich engagierte, wurde sie nun durch das Thüringer Oberlandesgericht ihres Amtes enthoben. Sie habe damit gegen das Mäßigungsverbot verstoßen, so der Senat. Der 1. Strafsenat des Thüringer Oberlandesgerichts (OLG) hat mit nun veröffentlichtem Beschluss vom 09. März 2023 (Az. S AR 5/23) entschieden, dass eine Schöffin des Landgerichts (LG) Erfurt ihres Schöffenamtes enthoben wird. Sie habe durch ihre umstrittenen politischen Aktivitäten gegen das auch für Schöffen geltende Mäßigungsverbot verstoßen. Das Mäßigungsgebot stellt einen beamtenrechtlichen Grundsatz dar und ist für Richter in § 39 Deutsches Richtergesetz (DRiG) normiert. Es verlange von Richtern und auch von ehrenamtlichen Richtern, dass sie alles unterlassen müssen, was nach außen den Eindruck der Voreingenommenheit oder Unsachlichkeit entstehen lassen kann, führt der Senat in seiner Entscheidung an. Das Gebot werde dann verletzt, wenn das Verhalten und die Meinungen eines Richters bei aktuellen politischen Auseinandersetzungen aus objektiver Sicht das Vertrauen in eine neutrale Justiz erschüttern könnten. Dies gelte vor allem dann, wenn ein außerdienstliches Verhalten Auswirkungen auf die dienstliche Tätigkeit des Richters haben kann.

#AfD-Fraktion klagt mit #NPD-Anwalt gegen #Landtag

Im Streit um gekürzte Fraktionsgelder hat die AfD-Landtagsfraktion den Verfassungsgerichtshof des Saarlandes angerufen. Die Fraktion wird dabei von dem bekannten NPD-Anwalt Peter Richter vertreten. AfD-Fraktionschef Josef Dörr sagte dem SR, Richter sei ihm als guter Jurist von “jemandem” empfohlen worden. Von wem die Empfehlung kam, ließ Dörr offen. Er bestritt zugleich jedwede politische Nähe zu der NPD. Diese sei ihm in der Vergangenheit fälschlicherweise angedichtet worden. In dem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof gehe es um die juristische Kompetenz Richters, den er noch aus seiner Zeit als Mitglied in der Regionalversammlung Saarbrücken kenne. Dörr verglich die Beauftragung Richters mit dem Einkauf bei einem Metzger. Auch da frage er ja nicht, ob der Metzger evangelisch oder katholisch sei. Die Kürzung der Fraktionsgelder für die AfD kritisierte Dörr erneut scharf. Dies sei ein Verstoß gegen “Treu und Glauben”, schließlich habe man auf Grundlage der vorherigen Zahlungen auch Personal eingestellt. CDU und SPD hatten bei den Beratungen für den Landeshaushalt 2023 die Zahlung der Fraktionsgelder neu geordnet. Dabei wurde der jeweiligen Zahl der Abgeordneten mehr Gewicht beigemessen. Da die AfD nur mit drei Abgeordneten im Landtag vertreten ist, gehen ihr nach Berechnungen Dörrs dadurch rund 70.000 Euro im Jahr verloren.

via sr.de: AfD-Fraktion klagt mit NPD-Anwalt gegen Landtag

Bundesverfassungsgericht: TuS Appen durfte NPD-Funktionär Lennart Schwarzbach ausschließen

Lennart Schwarzbach war vom TuS Appen wegen seiner NPD-Mitgliedschaft ausgeschlossen worden. Der rechtsextremistische Funktionär zog bis vor das Bundesverfassungsgericht – und scheiterte auch dort.

via shz: Bundesverfassungsgericht: TuS Appen durfte NPD-Funktionär Lennart Schwarzbach ausschließen

siehe auch: BVerfG weist Verfassunsgbeschwerde ab Sport­ve­rein durfte NPD-Funk­tionär aus­sch­ließen. Nach erfolgloser Klage gegen den Ausschluss aus seinem Sportverein, hat sich ein NPD-Mitglied an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Der Ausschluss sei nicht zu beanstanden, so das BVerfG. Ein NPD-Funktionär aus Schleswig-Holstein, der von seinem Sportverein ausgeschlossen wurde, ist mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert. Das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit gebe einem Verein grundsätzlich das Recht, über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern selbst zu bestimmen, teilte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am Dienstag mit. Trete ein privater Amateur-Breitensportverein extremistischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Bestrebungen entgegen, sei das nicht zu beanstanden (nun veröffentlichter Beschl. v. 02.02.2023, Az. 1 BvR 187/21). Der Kläger ist laut Gericht langjähriges NPD-Mitglied und war Landesvorsitzender seiner Partei. Der Verein hatte mehrfach erfolglos versucht, ihn auszuschließen. Schließlich wurde 2018 in die Satzung eine neue Regelung (§ 2) eingefügt, wonach nur Mitglied sein könne, wer sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekenne. Und weiter: “Mitglieder von extremistischen Organisationen gleich welcher politischen Ausrichtung, sowie Mitglieder rassistisch und fremdenfeindlich organisierter Organisationen oder religiöser Gruppierungen, wie z.B. der NPD und ihre Landesverbände, können nicht Mitglied des Vereins werden.” Nach § 7 der Satzung können Mitglieder, die gegen die Satzung verstoßen oder sich vereinsschädigend verhalten, aus dem Verein ausgeschlossen werden. Ein solches Verhalten liegt dann vor, wenn ein Vereinsmitglied Mitglied einer in § 2 der Satzung genannten oder vergleichbaren Organisation ist. 2019 folgte der Ausschluss des NPD-Funktionärs.

FRÜHERER #NPD-CHEFIDEOLOGE – Der rechtsextreme Publizist #JürgenSchwab ist tot

Der rechtsextreme Publizist und frühere NPD-Theoretiker Jürgen Schwab ist am 16. Februar im Alter von 55 Jahren verstorben. Über lange Jahre hinweg hatte der sozialrevolutionäre Nationalist das Ziel, im Umfeld der NPD eine Intellektualisierung voranbringen. Das Projekt kam über zarte Anfangsversuche nicht hinaus. Mit seinem 2021 beim Dortmunder Sturmzeichen-Verlag veröffentlichten Buch „Zukunft Deutsch. Möglichkeiten nationaler Politik im 21. Jahrhundert“ sorgte Schwab zuletzt für Aufsehen in Teilen der extrem rechten Szene. Schwab zieht darin das Fazit, dass ein neuer deutscher Nationalstaat nicht an die Eigentumsbedingungen der „Volksgemeinschaft“ der 1930er-Jahre anknüpfen und der Sozialismus der Zukunft nicht mehr von der „Diktatur des Proletariats“ ausgehen kann. Die neue deutsche Volksgemeinschaft wird neue Wege zu gehen haben oder sie wird nicht sein, so Schwab. Ein weiteres Sachbuch des Autoren sollte laut Ankündigung des Sturmzeichen-Verlags noch in diesem Jahr erscheinen, was wohl nach dessen Tod hinfällig ist. (…) Schwab leitete ab November 2000 den Arbeitskreis „Volk und Staat“ beim NPD-Parteivorstand. Er war damit der Chefideologe der NPD. Am 30. Mai 2004 trat er aus der Partei aus. Schwab glaubte bei der NPD einen „neuen Kurs“ ausgemacht zu haben, „der immer mehr dem BRD-Parlamentarismus und somit dem kapitalistischen System insgesamt verpflichtet scheint.“ Als Referent war Schwab, bis zu seinem Ausschluss im Jahr 2002 Mitglied der Burschenschaft Thessalia zu Prag in Bayreuth, gern gesehener Gast bei der „Gesellschaft für freie Publizistik“, der „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige“ und den „Kärntner Kulturtagen“. Schwab war Autor der programmatischen Werke „Deutsche Bausteine“ (1999) und „Volksstaat statt Weltherrschaft“ (2002).

via endstation rechts: FRÜHERER NPD-CHEFIDEOLOGE Der rechtsextreme Publizist Jürgen Schwab ist tot

Freispruch vom Vorwurf der Brandstiftung – Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen Urteil für Neonazi ein

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat im Fall der rechtsextremen Anschlagsserie in Neukölln Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten eingelegt. Das teilte Justizsenatorin Lena Kreck (Die Linke) am Mittwoch im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses mit. Ob die Berufung letztlich durchgeführt wird, will die Staatsanwaltschaft entscheiden, wenn die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen, wie ein Behördensprecher auf Anfrage ergänzte. dpa/Bernd von Jutrczenka U-Ausschuss zu Neuköllner Anschlagsserie “Meine Eltern hätten sterben können, weil ich mich politisch engagiert hatte” Das Gericht hatte am Dienstag auch den zweiten Hauptangeklagten in der Neuköllner Anschlagsserie aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen. Der 36-Jährige wurde lediglich wegen Sachbeschädigung und Betrugs zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt.

via rbb: Freispruch vom Vorwurf der Brandstiftung Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen Urteil für Neonazi ein

Wieder Anschlag auf Wohnhaus von Ex-NPD-Politikerin Doris Zutt in Waren

Ein Warener Wohnhaus wurde wiederholt großflächig mit Farbe beschmiert und Steinen beschmissen. Die Polizei sucht Zeugen – es war nicht der erste Vorfall dieser Art. Unbekannte haben in den frühen Morgenstunden zwischen 2 und 3 Uhr in der Warener Mozartstraße Ecke Teterower Straße Fenster und Fassade eines Wohnhauses großflächig mit schwarzer Lackfarbe beschmiert. Es handelt sich dabei um das Haus der einstigen NPD-Stadtvertreterin Doris Zutt, in dem sich einst „Zutts Patriotentreff”, befand, in dem auch einschlägige Bekleidung verkauft wurde.

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Rechtsextremismus verändert Erscheinungsformen

Die rechtsextreme Szene in Sachsen-Anhalt ist nach Einschätzung des Verfassungsschutzes zuletzt aktiver geworden und hat ihre Erscheinungsformen verändert. «Virtuell agierende Akteure und aktionsorientierte, eher lose organisierte Gruppierungen» nehmen zu, teilte das Innenministerium in Magdeburg auf Anfrage mit. Diese Gruppen versuchten, maximale Aufmerksamkeit «durch regionale Aktionen und das Andocken an mehrheitlich nichtextremistisch geprägte Proteste» zu erreichen. Zugleich sei eine Krise des «parteigebundenen Neonazismus» zu beobachten. (,…) Der Verfassungsschutz beobachtet zudem, dass «neonazistische Ideologie auch weiterhin in Form von rechtsextremistischen Musikproduktionen» und weiteren «Propagandamitteln verbreitet» wird. «Die Digitalisierung, insbesondere der rechtsextremistische Online-Handel, hat den Zugang zu NS-glorifizierender Propaganda erleichtert», heißt es abschließend.

vi zeit: Rechtsextremismus verändert Erscheinungsformen