Im Streit um gekürzte Fraktionsgelder hat die AfD-Landtagsfraktion den Verfassungsgerichtshof des Saarlandes angerufen. Die Fraktion wird dabei von dem bekannten NPD-Anwalt Peter Richter vertreten. AfD-Fraktionschef Josef Dörr sagte dem SR, Richter sei ihm als guter Jurist von “jemandem” empfohlen worden. Von wem die Empfehlung kam, ließ Dörr offen. Er bestritt zugleich jedwede politische Nähe zu der NPD. Diese sei ihm in der Vergangenheit fälschlicherweise angedichtet worden. In dem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof gehe es um die juristische Kompetenz Richters, den er noch aus seiner Zeit als Mitglied in der Regionalversammlung Saarbrücken kenne. Dörr verglich die Beauftragung Richters mit dem Einkauf bei einem Metzger. Auch da frage er ja nicht, ob der Metzger evangelisch oder katholisch sei. Die Kürzung der Fraktionsgelder für die AfD kritisierte Dörr erneut scharf. Dies sei ein Verstoß gegen “Treu und Glauben”, schließlich habe man auf Grundlage der vorherigen Zahlungen auch Personal eingestellt. CDU und SPD hatten bei den Beratungen für den Landeshaushalt 2023 die Zahlung der Fraktionsgelder neu geordnet. Dabei wurde der jeweiligen Zahl der Abgeordneten mehr Gewicht beigemessen. Da die AfD nur mit drei Abgeordneten im Landtag vertreten ist, gehen ihr nach Berechnungen Dörrs dadurch rund 70.000 Euro im Jahr verloren.

via sr.de: AfD-Fraktion klagt mit NPD-Anwalt gegen Landtag