#Razzia bei #Hamburger NPD-Chef – #Polizei findet Nazi-Sachen

Polizeieinsatz beim Hamburger NPD-Vorsitzenden Lennart Sebastian Stefan Schwarzbach: Kripo-Ermittler des Staatsschutzes (LKA 7) haben am vergangenen Mittwoch zwei Wohnanschriften des 33-Jährigen in Hamburg und Schleswig-Holstein durchsucht – und dabei auch Nazi-Relikte entdeckt. Polizeieinsatz beim Hamburger NPD-Vorsitzenden Lennart Sebastian Stefan Schwarzbach: Kripo-Ermittler des Staatsschutzes (LKA 7) haben am vergangenen Mittwoch zwei Wohnanschriften des 33-Jährigen in Hamburg und Schleswig-Holstein durchsucht – und dabei auch Nazi-Relikte entdeckt. Bei den Einsätzen am Tanneweg in Volksdorf und in Appen (Kreis Pinneberg) stellten die Beamten diverse mögliche Beweise sicher, darunter Speichermedien. Einem Sprecher der Polizei zufolge würden diese nun ausgewertet. In der Wohnung in Appen sollen auch zahlreiche NS-Devotionalien gefunden worden sein – alte Nazi-Relikte, über die bisher nichts weiter bekannt ist. Schwarzbach, auch Bundesvorsitzender seiner Partei, wird Volksverhetzung vorgeworfen: Nach MOPO-Informationen geht es um Aussagen von ihm, die vergangenes Jahr auf der NPD-Homepage veröffentlicht wurden

via mopo: Razzia bei Hamburger NPD-Chef – Polizei findet Nazi-Sachen

VG Schleswig-Holstein bestätigt Behörde – Wer rechts­ex­t­reme Fes­ti­vals besucht, ver­liert den Waf­fen­schein

Wer rechtsextreme Vereinigungen unterstützt, verliert den Waffenschein. Eine solche Unterstützung kann auch in der Teilnahme an kostenpflichtigen Rechtsrock-Konzerten liegen, hat das VG Schleswig-Holstein nun bestätigt. Das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig-Holstein hat bestätigt, dass der Widerruf der Waffenerlaubnis rechtens sein kann, wenn der Verfassungsschutz jemanden als “subkulturell geprägten Rechtsextremisten” einstuft und diese Einstufung darauf basiert, dass er mehrfach an einer rechtsextremen Veranstaltung teilgenommen hat (Urt. v. 19.02.2024, Az. 7 A 279/23). In dem Fall hatte die Waffenbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde dem klagenden Mann die waffenrechtliche Erlaubnis (“kleiner Waffenschein”) entzogen, wogegen der sich letztlich vor Gericht wehrte. Der Mann war wegen zweifacher Teilnahme an dem Festival “Schild & Schwert” von den Verfassungsschutzbehörden als “subkulturell geprägter Rechtsextremist” eingestuft worden. Das Festival stehe ganz klar mit der verfassungsfeindlichen NPD in Verbindung. Wer eine rechtsextreme Vereinigung unterstützt, für den gilt nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c Waffengesetz (WaffG) die sogenannte Regelunzuverlässigkeit. Das heißt, für solche Personen gilt die gesetzliche Vermutung, nicht die erforderliche Zuverlässigkeit zum Führen einer Waffe an den Tag zu legen.

via lto: VG Schleswig-Holstein bestätigt Behörde Wer rechts­ex­t­reme Fes­ti­vals besucht, ver­liert den Waf­fen­schein

Waffenschein.png
Von Bundesministerium des Innern, hochgeladen von <a href=”//de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Opihuck” title=”Benutzer:Opihuck”>Opihuck</a> – BAnz AT 05.06.2012 B2, PD-Amtliches Werk, Link

AfD-Bundestagsabgeordneter Kotré marschierte mit Neonazis

Aufnahmen belegen, dass Steffen Kotré, AfD-Bundestagsabgeordneter aus Brandenburg, 2009 bei einem Neonazi-Aufmarsch in Dresden mitlief. Er sagt, er habe sich vor Ort ein Bild gemacht. Donnerstagabend in Forst. Um die dreihundert Menschen folgen einer Einladung der AfD-Bundestagsfraktion und nutzen die Möglichkeit, dem AfD-Bundestagsabgeordneten Steffen Kotré Fragen zu stellen. Der spricht zur deutschen Außenpolitik, Nord Stream 2 oder über Handynutzung im Plenarsaal des Bundestags. Kotré beklagt auch, dass das Attribut “rechts” gleichgesetzt werde mit “rechtsextremistisch”, was “die ganz normale Position ‘rechts zu sein’ in Misskredit” bringe. Dass Kotré selbst ein Problem damit haben könnte, zwischen rechts und rechtsextremistisch klar zu trennen, legen nun Bilder nahe, die dem ARD-Politikmagazin Kontraste und rbb24 Brandenburg aktuell vorliegen. Darauf zu sehen: Steffen Kotré, der am 14. Februar 2009 auf dem sogenannten Trauermarsch in Dresden mitläuft – einem der bis dahin größten Neonazi-Aufmärsche Europas. Anlass zu dieser alljährlichen Demonstration war der Jahrestag der Bombardierung Dresdens 1945. Angemeldet hatte ihn die rechtsextreme “Junge Landsmannschaft Ostdeutschland”. Die JLO steht auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD. Dem rbb bestätigt Kotré seine Teilnahme und schreibt: “Ich habe mir vor Ort ein Bild gemacht.” Die Sichtung verschiedener Aufnahmen legt nahe, dass er sich ein gründliches Bild von der Veranstaltung verschafft haben muss. Im Demonstrationszug unter bis zu 6.500 Teilnehmern lief Kotré im vorderen Teil mit. Sein Block befindet sich zwischen einer Gruppe der JLO, die Flaggen mit dem Grundriss Großdeutschlands hielten, und einer Formation mit schwarzen Fahnen, auf denen die Namen der ehemaligen Reichsgaue zu lesen waren. Das Videomaterial zeigt außerdem, dass er bereits zu Demonstrationsbeginn am Dresdner Hauptbahnhof mitlief. Hier hatte kurz zuvor der damalige stellvertretende NPD-Bundesvorsitzende Holger Apfel in einer Rede von einem “Dogma der jüdischen Opferzahlen” gesprochen und davon, dass die Opferzahlen der Bombardierung Dresdens manipuliert seien. Apfels NPD-Fraktion hatte wenige Jahre zuvor einen Eklat ausgelöst, als ein NPD-Abgeordneter im sächsischen Landtag vom Bomben-Holocaust sprach und damit die Bombardierung Dresdens mit der Ermordung von bis zu sechs Millionen europäischen Juden gleichsetzte. Kotré hält gesicherte Opferzahlen für “unglaubwürdig” (…) Für Steffen Kotré ist es nicht das erste Mal, dass eine Nähe zum Rechtsextremismus öffentlich wird. Das Nachrichtenportal “T-Online.de” berichtete, dass Kotré 2004 als Unterzeichner einer Solidaritätsbekundung für den Holocaust-Leugner Horst Mahler in Erscheinung getreten sei.

via rbb: AfD-Bundestagsabgeordneter Kotré marschierte mit Neonazis

screenshot-www-bundestag-de-2024-02-17-21-19-13

#Dresden : Rechter #Aufmarsch und #Gegenprotest schon am #Sonntag

Angesichts eines geplanten Aufzugs von Rechtsextremisten und angekündigtem Gegenprotest bereitet sich die Dresdner Polizei auf einen Großeinsatz schon vor dem Jahrestag der Zerstörung der Stadt im Zweiten Weltkrieg vor. Man gehe von einer “konfrontativen Versammlungslage aus”, sagte Polizeipräsident Lutz Rodig am Donnerstag. Es werde auch mit Rechtsextremisten vor allem aus Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt sowie Linksextremisten gerechnet. Für den 13. Februar, den eigentlichen Gedenktag, plant die Polizei indes kleiner. Maxime an beiden Tagen sei, die Versammlungsfreiheit zu gewährleisten, die Lager zu trennen und bei körperlichen Auseinandersetzungen und möglichen Blockaden einzuschreiten, sagte Rodig. Auch wegen der seit Wochen laufenden Proteste gegen Rechts in deutschen Städten gehe man von einer stärkeren Mobilisierung im rechten und im linken Lager gegenüber den Vorjahren aus. Laut Rodig sind für den 11. Februar insgesamt 18 Versammlungen angezeigt, zwei von rechts, 15 von links und eine aus der Zivilgesellschaft. Viele davon seien sogenannte Platzhalter, um Flächen zu belegen, darunter alle Dresdner Bahnhöfe. Die Strecke des rechten Aufzugs sei bisher nicht bekannt. Die Polizei hält 1000 Teilnehmer “für realistisch”, darunter Mitglieder der “Heimat”, von “Freie Sachsen” und “Dritter Weg”. Da am Wochenende auch wieder der “Tag der Ehre” in Budapest sei, sei davon auszugehen, dass viele Rechtsextremisten eher dorthin reisten.

via sz: Dresden : Rechter Aufmarsch und Gegenprotest schon am Sonntag

Berliner AfD rückt weiter nach rechts: Ex-Neonazi in Bezirksvorstand gewählt

Martin Reble war Mitglied einer Kameradschaft und nahm an NPD-Demonstrationen teil, nun ist er Teil des Vorstands der AfD in Marzahn-Hellersdorf. Bezirkschef Lindemann zeigt sich ahnungslos. Inmitten der aktuellen Debatte über ein Verbot der AfD radikalisiert sich die Partei auch in Berlin weiter. Im Bezirksverband Marzahn-Hellersdorf wurde am Samstag mit Martin Reble ein ehemalig aktiver Neonazi zum Beisitzer im Bezirksvorstand gewählt. Reble habe „ein sehr gutes Ergebnis bekommen“, erklärte der seinerseits mit 97 Prozent der Stimmen als Bezirkschef bestätigte Abgeordnete Gunnar Lindemann dem Tagesspiegel. Tagesspiegel-Informationen zufolge zählte der aus Brandenburg stammende Reble im Jahr 2004 zu den Mitgliedern der Kameradschaft „Märkischer Heimatschutz“. Er nahm wiederholt an Demonstrationen der rechtsextremen Gruppe teil, verließ diese eigenen Angaben zufolge jedoch Ende 2005. Ein Foto aus dem Jahr 2007 wiederum zeigt ihn als Teilnehmer einer Demonstration der rechtsextremen NPD in Cottbus. Reble stehe zu seiner rechtsextremen Vergangenheit, heißt es in einem 2008 auf dem Portal „Gegenrede“ veröffentlichten Artikel. Damals trat der heute 36-Jährige bei der Stadtverordnetenwahl in Angermünde für die Gruppe „Bürger für Gerechtigkeit“ an. Reble scheiterte und zog sich politisch zunächst zurück. Bezirksvorsitzender Gunnar Lindemann „überrascht“ Gegenüber dem Tagesspiegel wollte sich Reble auch auf mehrfache Nachfrage hin nicht zu seiner Vergangenheit äußern. Lindemann, der die Wahl Rebles überhaupt erst öffentlich gemacht hatte, zeigte sich ahnungslos.

via tagesspiegel: Berliner AfD rückt weiter nach rechts: Ex-Neonazi in Bezirksvorstand gewählt

#BVerfG zum Ausschluss aus der #Parteienfinanzierung – Gene­ral­probe mit der #NPD

Die verfassungsfeindliche Partei NPD/Die Heimat darf nicht mehr staatlich finanziert werden, entschied das Bundesverfassungsgericht. Die AfD spielte im Urteil nur indirekt eine Rolle. Inwiefern ist das Urteil auf sie übertragbar? Ging es wirklich um die NPD (die sich heute “Die Heimat” nennt)? Die Partei ist ja so massiv im Schatten der erfolgreichen AfD verkümmert, dass selbst in einem NPD-Urteil jeder Halbsatz darauf abgeklopft wird, ob er wohl der AfD nützt oder schadet. Und die NPD unterstrich ihr geräuschloses Dahinschwinden, in dem sie auch zur Urteilsverkündung nicht nach Karlsruhe anreiste. Schon bei der mündlichen Verhandlung im Juli blieben die Plätze der NPD leer. Die Begründung: Man habe nicht an einer “Justizsimulation” teilnehmen wollen. Nun liegt das Urteil (v. 23.01.2024, Az. 2 BvB 1/19) vor: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die NPD für zunächst sechs Jahre von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen. Die entsprechende Rechtsgrundlage verstoße nicht gegen das Grundgesetz, stellte das Gericht fest. Damit steht das Instrument theoretisch auch gegen die AfD zur Verfügung. (…) Dass die NPD die freiheitliche demokratische Grundordnung mit ihren drei zentralen Elementen Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat bekämpft, machte das Gericht vor allem am ethnischen Volksbegriff der NPD fest. Sie gehe von einer “Volksgemeinschaft” aus, die auf dem Abstammungsprinzip beruht. Dies führe zu einer rassistischen, insbesondere antimuslimischen, antisemitischen und antiziganistischen Grundhaltung und verletzte damit die Menschenwürde derjenigen, die nicht der ethnisch reinen Volksgemeinschaft angehören können. Auch das Demokratieprinzip werde durch das völkische Denken der NPD verletzt. Das NPD-Postulat, “Volksherrschaft setzt Volksgemeinschaft voraus”, schließe “denknotwendig” alle aus dem demokratischen Prozess aus, die der ethnisch definierten “Volksgemeinschaft” nicht angehören. Sowohl das Konzept der “Volksgemeinschaft” als auch die antisemitische Grundhaltung und die Verächtlichmachung der bestehenden demokratischen Ordnung lassen laut BVerfG zudem eine Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus erkennen.

via lto: BVerfG zum Ausschluss aus der Parteienfinanzierung Gene­ral­probe mit der NPD

#BUNDESVERFASSUNGSGERICHT – Partei “Die Heimat” – früher NPD – verliert staatliche Finanzierung

Ein Verbot der NPD scheiterte an deren kaum noch vorhandener Bedeutung. Nun wird die rechtsextreme Partei, die sich inzwischen “Die Heimat” nennt, von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen. Sechs Jahre lang hat die rechtsextreme Partei weder einen Anspruch auf staatliche Gelder noch auf steuerliche Vergünstigungen bei Spenden. Nach einer Grundgesetzänderung können Parteien von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden. Auch Steuervergünstigungen können Parteien genommen werden. Die frühere NPD wird aus der staatlichen Parteienfinanzierung gestrichen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Die Richter erklärten, die Nationaldemokratische Partei Deutschlands, die sich inzwischen in “Die Heimat” umbenannt hat, sei darauf ausgerichtet, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Sie überschreite dabei die Schwelle von der bloßen Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu deren Bekämpfung. “Die Heimat” werde deshalb gemäß dem § 46a des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Damit verbunden entfällt auch die steuerliche Begünstigung der Partei bei Spenden, Erbschaften und anderen Zuwendungen.

via mdr: BUNDESVERFASSUNGSGERICHT Partei “Die Heimat” – früher NPD – verliert staatliche Finanzierung

brown wooden gavel on brown wooden table
Photo by EKATERINA BOLOVTSOVA on Pexels.com