Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat im Fall der rechtsextremen Anschlagsserie in Neukölln Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten eingelegt. Das teilte Justizsenatorin Lena Kreck (Die Linke) am Mittwoch im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses mit. Ob die Berufung letztlich durchgeführt wird, will die Staatsanwaltschaft entscheiden, wenn die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen, wie ein Behördensprecher auf Anfrage ergänzte. dpa/Bernd von Jutrczenka U-Ausschuss zu Neuköllner Anschlagsserie “Meine Eltern hätten sterben können, weil ich mich politisch engagiert hatte” Das Gericht hatte am Dienstag auch den zweiten Hauptangeklagten in der Neuköllner Anschlagsserie aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen. Der 36-Jährige wurde lediglich wegen Sachbeschädigung und Betrugs zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt.

via rbb: Freispruch vom Vorwurf der Brandstiftung Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen Urteil für Neonazi ein