#Schadenersatz-#Prozess – #Versicherung verlangt bis zu 500.000 Euro von T#urnhallen-#Brandstifter Schneider – #nauen

Weil er eine Sporthalle in Nauen angezündet hat, ist der frühere NPD-Stadtverordnete Maik Schneider bereits zweimal verurteilt worden. Nach einem Zivilrechtsprozess in Potsdam muss er nun mit einer hohen Schadenersatz-Zahlung rechnen. Dem ehemaligen NPD-Funktionär Maik Schneider droht wegen der Brandstiftung einer Sporthalle in Nauen eine hohe Schadenersatz-Zahlung. Das wurde am Dienstag zum Auftakt eines Zivilverfahrens vor dem Landgericht Potsdam deutlich. Der Anwalt der ostdeutschen Kommunalversicherung, die für die Absicherung und den Wiederaufbau der Turnhalle aufkam, erklärte, sie erwarte zwischen 400.000 und 500.000 Euro. Schneiders Anwalt forderte die Versicherung auf, seinem Mandanten entgegenzukommen. Die Versicherung sei nach Angaben des Landgerichts nicht auf das Angebot eingegangen. Nun will das Gericht am 24. August eine Entscheidung fällen, wie es weitergeht. Möglicherweise könnte es dann bereits ein Urteil sprechen. Bei dem Anschlag im August 2015 auf die Turnhalle, in der Flüchtlinge untergebracht werden sollten, war ein Schaden von knapp drei Millionen Euro entstanden. Ein Komplize Schneiders hat die Zahlung von 10.000 Euro in Raten von 50 Euro monatlich in Aussicht gestellt. Von Maik Schneider gab es noch kein Angebot, sagte Volkhard Wittchen, Anwalt des Klägers, dem rbb. Ob Schneider überhaupt zahlen würde, konnte sein Anwalt nicht sagen. Sein Mandant werde sich erst äußern, wenn ein rechtskräftiges und zivilrechtlliches Urteil vorliegt, sagte Verteidiger Sven-Oliver Milke im rbb. Ein dritter Täter wurde schon zu Schadenersatz verurteilt. Über das Strafmaß, das Schneider wegen der Brandstiftung im Gefängnis abzusitzen hat, wird ab Mitte August in einem separaten Strafverfahren am Landgericht Potsdam verhandelt – mittlerweile zum dritten Mal. Ab dem 16. August sind dafür zwei Verhandlungstage angesetzt.

via rbb: Schadenersatz-Prozess – Versicherung verlangt bis zu 500.000 Euro von Turnhallen-Brandstifter Schneider

siehe auch: Prozess gegen Turnhallenbrandstifter: Kein Vergleich. Es geht um rund drei Millionen Euro: Im Schadensersatzprozess gegen den ehemaligen NPD-Politiker Maik Schneider und zwei Komplitzen wegen Brandstiftung an einer Turnhalle in Nauen (Havelland) hat der klagende Gebäudeversicherer einen Vergleich abgelehnt. Einer der Mittäter hatte der Ostdeutschen Kommunalversicherung angeboten, 10 000 Euro in monatlichen Raten von 50 Euro zu zahlen, wie das Landgericht Potsdam nach dem ersten Verhandlungstag am Dienstag mitteilte. Die Versicherung sei nicht auf das Angebot eingegangen. Nun will das Gericht am 24. August eine Entscheidung fällen, wie es weitergeht. Möglicherweise könnte es dann bereits ein Urteil sprechen. Schneider und seine beiden Komplizen haben nach Überzeugung des Gerichts am 24. August 2015 die Turnhalle, die als Flüchtlingsunterkunft vorgesehen war, in Brand gesetzt. Dafür und für weitere Taten wurden sie zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die leere Halle brannte komplett nieder. Für den Wiederaufbau fordert die Ostdeutsche Kommunalversicherung nun Schadenersatz in Höhe von insgesamt rund 2,9 Millionen Euro.

#Anschlag auf #Flüchtlingsheim in #Nauen – Ex-#NPD-Politiker Schneider ignoriert Aufforderung zu #Haftantritt – #terror

Der Ex-NPD-Politiker Maik Schneider hat eine Ladung zum Haftantritt wegen des Brandanschlags auf eine Turnhalle in Nauen ignoriert. Schneider hätte sich am 14. Juli in der Justizvollzugsanstalt Luckau-Duben melden müssen, um dort seine Gefängnisstrafe anzutreten. Dort ist er aber nicht aufgetaucht. Das bestätigte sein Rechtsanwalt am Mittwoch dem rbb. Die Staatsanwaltschaft kann nun einen Haftbefehl gegen Schneider beantragen.

via rbb: Anschlag auf Flüchtlingsheim in Nauen – Ex-NPD-Politiker Schneider ignoriert Aufforderung zu Haftantritt

Doch nicht vors #Verfassungsgericht: Albstädter akzeptiert #Geldstrafe wegen #Volksverhetzung

Die Berufung war vor dem Landgericht Hechingen verhandelt worden. Das Urteil ist nun rechtskräftig. NPD-Anwalt Peter Richter hat die Revision zurückgezogen: Sein Mandant, ein 30-jähriger Albstädter, hat das Urteil im Berufungsprozess am Landgericht Hechingen akzeptiert. Die Geldstrafe für zwei als Volksverhetzung strafbare Facebook-Postings des Studenten, war dabei leicht gesenkt worden. Er hatte darin unter anderem den Holocaust geleugnet. Verteidiger Peter Richter hatte es im Mai als „dummes Zeug“ bezeichnet, dass die kleine Strafkammer am Landgericht Hechingen Bruchstücke eines Facebook-Postings als strafbar angesehen und seinen Mandanten mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 5 Euro bestraft hat (wir berichteten). Revision wollte er im Namen des mittlerweile 30-jährigen Albstädter Studenten einlegen. Also zunächst vor das Oberlandesgericht in Stuttgart und nötigenfalls auch bis vor ein Verfassungsgericht wollte er ziehen, hatte er unserer Zeitung nach dem Urteil gesagt. Auf Wunsch seines Mandanten zog Richter nun das Rechtsmittel zurück, sagt der Anwalt auf Anfrage. Das Urteil ist damit rechtskräftig, berichtet das Landgericht Hechingen.In dem ersten Posting hat der nun Verurteilte ein Foto eines SS-Soldaten mit einem Zitat veröffentlicht. Die Runen sind strafbar, die Geldstrafe dafür war akzeptiert worden. Der Rechtsstreit drehte sich folglich um ein zweites Posting.

via zak: Doch nicht vors Verfassungsgericht: Albstädter akzeptiert Geldstrafe wegen Volksverhetzung

siehe auch: Urteil wegen Volksverhetzung ist rechtskräftig – Verurteilter aus Albstadt zieht seine Revision zurück. Den Holocaust geleugnet, Nazi-Symbole verwendet – dafür wurde ein Albstädter im November 2020 verurteilt. Er wehrte sich mit juristischen Mitteln, hat den Kampf aber jetzt aufgegeben. Das Berufungsurteil der 11. kleinen Strafkammer des Landgerichts Hechingen vom 5. Mai 2021 ist rechtskräftig. Damals wurde ein 30-jähriger aus Albstadt wegen Volksverhetzung und wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt. Er legte zuletzt noch Revision ein, Doch sein Anwalt hat sie inzwischen zurückgenommen.

Nach Interview mit NPD-Bezug – Berliner AfD-Chefin gerät in Erklärungsnot

Kristin Brinker will die AfD anschlussfähig machen und steht für eine klare Abgrenzung zur NPD. Ein neuer Fall zeigt aber: Beide Parteien sind eng verwoben. Bislang lief es richtig gut für Kristin Brinker. Nachdem sie Mitte März zur AfD-Landeschefin ihrer Partei gewählt worden war, organisierte Brinker erst drei zuvor mehrfach verschobene Parteitage, wurde zur Spitzenkandidatin ihrer Partei gekürt und söhnte sich dazu mit der im Rennen um den Landesvorsitz denkbar knapp unterlegenen Beatrix von Storch aus. Außerdem gelang ihr die zumindest vorübergehende Befriedung der partei- und vor allem fraktionsinternen Streitigkeiten über Macht und Geld. Die Partei konzentriere sich voll und ganz auf den Wahlkampf, hieß es zuletzt. Störgeräusche sendet nun ausgerechnet die Parteichefin selbst. Anlass ist ein Interview, das Brinker, die sich stets als konservativ-liberale Kraft innerhalb ihrer Partei bezeichnet, im Juni 2020 der Zeitung „Deutsche Geschichte“ gab. Das Blatt, herausgegeben von Gert Sudholt, einem wegen Volksverhetzung und dem Vertrieb holocaustleugnender Literatur verurteilten Verleger, gilt als Sammelsurium geschichtsrevisionistischer Texte. Im Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen vom Jahr 2003 heißt es, mit dem Blatt lege Sudholt „offenbar einen Schwerpunkt auf revisionistische Agitation“. Überschrieben ist die Ausgabe, in der Brinker interviewt wird, mit der Zeile: „Die Saar blieb deutsch. Rückblick auf 1955/56“.
Weitaus problematischer für Brinker und ihre im Fokus der Verfassungsschutzbehörden stehende Partei: Der Interviewer, mit dem sie das später auf vier Seiten abgedruckte Gespräch führte, hält enge Kontakte zur rechtsextremen NPD. Christian Schwochert heißt der in Berlin geborene Mann, der neben der „Deutschen Geschichte“ auch in der „Deutschen Stimme“ publiziert. Letztere ist die NPD-Parteizeitung und wird von deren Bundesvorstand herausgegeben. Die Partei steht auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD. Das wiederum hinderte Schwochert nicht daran, Mitglied der AfD zu werden. Wie Brinker dem Tagesspiegel bestätigte, war Schwochert sogar Teil des von ihr geleiteten Landesfachausschusses.

via tagespiegel: Nach Interview mit NPD-Bezug – Berliner AfD-Chefin gerät in Erklärungsnot

Kristin Brinker, AfD (Martin Rulsch) 2017-11-16.jpg
Von Martin Rulsch, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, CC BY-SA 4.0, Link

Kay #Nerstheimer verliert #Waffenerlaubnis – #NPD-Mitglied darf nicht ballern

Kay Nerstheimer musste nach Informationen der taz seine Schusswaffen abgeben. Der Ex-AfD-Abgeordnete klagt gegen den Verlust der Erlaubnis. Dem Mitglied des Abgeordnentenhauses Kay Nerstheimer (NPD) wurde der Waffenschein entzogen. Nach taz-Informationen aus Sicherheitskreisen sind die waffenrechtlichen Erlaubnisse des 56-Jährigen widerrufen worden. Allerdings klagt Nerstheimer aktuell noch gegen den Verlust seiner Waffenerlaubnis. Das Verwaltungsgericht bestätigte der taz ein entsprechendes Verfahren, das „vor einigen Monaten“ eingeleitet wurde. Allerdings geht das Gericht davon aus, dass das Verfahren bis zu 14 Monate dauern könne. Die taz hatte Anfang des Jahres recherchiert, dass das NPD-Mitglied offenbar mehrere Waffen besitzt – obwohl Nerstheimer dies als Mitglied einer extrem rechten Partei eigentlich nicht dürfte. Nach Gesetzeslage musste Nerstheimer nach dem erfolgreichen Widerrufsverfahren innerhalb einer sachgerechten Frist seine Waffen „dauerhaft unbrauchbar“ machen oder sie an jemanden mit Waffenschein übergeben. Ebenso ist es zulässig, die Waffen an eine Behörde zu über­geben. Eine Klage gegen den Entzug der Waffenerlaubnis hat keine aufschiebende Wirkung. Nerstheimer dürfte also mittlerweile entwaffnet sein.
Bekannt geworden war dessen Waffenbesitz, weil der Abgeordnete unter Klarnamen „Nerstheimer“ Waffenzubehör bei Amazon gekauft und in Shoppingrezensionen über seine Waffen geschrieben hat. Demnach besaß er eine MP 40, die Standard-Maschinenpistole der Wehrmacht, und eine CZ 75 B, eine Handfeuerwaffe des Hersellers Česka. Das Nerstheimer tatsächlich über Waffen verfügte, erhärtete eine weitere Shoppingrezension auf einem Waffenportal, diesmal verfasst unter dem Namen „Mitglied Des Abgeordnenthause N. aus Berlin“ (Fehler im Original). Darin schrieb er, die besagte Česka sei „eine Augenweide“. 2020 zur NPD übergelaufen Die taz erfuhr daraufhin, dass Nerstheimer über eine Waffenbesitzkarte verfüge. Ebenso lief Anfang des Jahres bereits ein Prüfverfahren mit dem Ziel, ihm die Schusswaffen zu entziehen. Als Mitglied einer verfassungsfeindlichen Partei wie der NPD darf Nerstheimer laut Waffengesetz keine Waffen besitzen.

via taz: Kay #Nerstheimer verliert #Waffenerlaubnis – #NPD-Mitglied darf nicht ballern

CZ 75BD - ОСН Сатурн 04.jpg
Von <a href=”//commons.wikimedia.org/wiki/User:VitalyKuzmin” title=”User:VitalyKuzmin”>Vitaly V. Kuzmin</a> – <a rel=”nofollow” class=”external free” href=”http://www.vitalykuzmin.net/Military/OSN-Saturn-firearms-2008/”>http://www.vitalykuzmin.net/Military/OSN-Saturn-firearms-2008/</a>, CC BY-SA 4.0, Link

Stadt #Mönchengladbach durfte #NPD-#Wahlplakat abhängen lassen – #OVG

Ein NPD-Wahl­pla­kat für die Eu­ro­pa­wahl 2019 mit dem Slo­gan “Stoppt die In­va­si­on: Mi­gra­ti­on tötet” er­füll­te den Straf­tat­be­stand der Volks­ver­het­zung. Des­we­gen durf­te die Stadt Mön­chen­glad­bach es ab­hän­gen las­sen, wie das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Nord­rhein-West­fa­len in Müns­ter be­stä­tigt hat. Im Hin­ter­grund des Pla­kats waren die Namen zahl­rei­cher Orte zu sehen ge­we­sen, in denen Mi­gran­ten Tö­tungs­de­lik­te gegen deut­sche Staats­bür­ger be­gan­gen haben sol­len. NPD hält Vorgehen der Stadt für rechtswidrig Die Stadt Mönchengladbach hatte vom NPD-Kreisverband Mönchengladbach, der die Plakate aufgehängt hatte, verlangt, diese kurzfristig zu entfernen. Der Kreisverband kam dem nach, klagte sodann aber auf Feststellung, dass die Anordnung rechtswidrig gewesen sei. Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte er hiermit keinen Erfolg. OVG: Inhalt des Plakats strafbar Auch das OVG hat die Anordnung der Stadt bestätigt. Die konkrete Gestaltung des Plakates einschließlich der beiden zentralen Aussagen sowie des Hintergrundtextes erfülle den Straftatbestand der Volksverhetzung. Zwar seien im politischen Meinungskampf – und gerade in Vorwahlzeiten – auch zugespitzte und polemische Äußerungen von der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt. Es müsse stets ermittelt werden, ob auch straffreie Auslegungen in Betracht kommen. Unter Einbeziehung des Kontextes, der sich dem Betrachter aufdrängt, ergebe sich hier aber allein ein strafbarer Inhalt. Angriff auf Menschenwürde von Migranten Das Wahlplakat ziele darauf ab, alle Migranten mit Mördern gleichzusetzen, vor denen Deutsche überall Angst haben müssten. Durch die Aufzählung von Orten und das Anschneiden der Ortsnamen entstehe zudem der Eindruck, dass es sich um eine Vielzahl an Vorfällen handelt. Dies negiere in der Gesamtschau die Menschenwürde der hier lebenden Migranten und sei geeignet, durch das Schüren von Hass den öffentlichen Frieden zu beeinträchtigen.

via beck aktuell: Stadt Mönchengladbach durfte NPD-Wahlplakat abhängen lassen

siehe auch: Entfernen von NPD-Plakaten in Mönchengladbach war rechtens. Die Anordnung der Stadt Mönchengladbach aus dem Jahr 2019, NPD-Wahlplakate mit der Aufschrift „Stoppt die Invasion: Migration tötet“ war juristisch korrekt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Das Plakat sei volksverhetzend. Laut einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster durfte die Stadt Mönchengladbach anordnen, Wahlplakate der rechtsextremen NPD abhängen zu lassen. Die konkrete Gestaltung des Plakates erfülle den Straftatbestand der Volksverhetzung, erklärte das Gericht am Mittwoch. (AZ: 5 A 1386/20).

#Asylverfahrensrichter wegen Sympathien für #NPD-Wahlplakat befangen

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Richter des Verwaltungsgerichts Gießen in einem Asylrechtsstreit für befangen erklärt. Nach Auffassung der Verfassungsrichter kann ein Richter, der in der Migration ein grundsätzliches Übel und eine “Gefahr für menschliches Leben” sieht, nicht unparteiisch über Asylverfahren entscheiden. Der Gießener Verwaltungsrichter hatte sich zuvor Aussagen eines NPD-Wahlplakates mit dem Slogan “Stoppt die Invasion: Migration tötet! Widerstand jetzt” zu eigen gemacht. Damit könne er in Asylverfahren nicht unparteiisch sein, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss (AZ: 2 BvR 890/20). Konkret ging es um einen afghanischen Flüchtling, dessen Asylantrag im März 2017 abgelehnt wurde. Als dieser vor dem Verwaltungsgericht Gießen klagte, lehnte der Flüchtling den zuständigen Einzelrichter als befangen ab. Er verwies auf Äußerungen des Richters in einem anderen Urteil im Streit über die Zulässigkeit eines NPD-Wahlplakates anlässlich der Europawahl im Mai 2019. Das Wahlplakat mit dem Slogan “Stoppt die Invasion: Migration tötet! Widerstand jetzt” wurde von ihm nicht als volksverhetzend und für zulässig angesehen. In dem Urteil beklagte der Richter eine “invasive Einreise” von Ausländern. Einwanderung stelle eine “Gefahr für die deutsche Kultur und Rechtsordnung sowie menschliches Leben” dar. Dass “Migration tötet”, sei ihm anhand von Einzelfällen bekannt.

via evangelisch: Asylverfahrensrichter wegen Sympathien für NPD-Wahlplakat befangen

siehe auch: Verfassungsgericht erklärt Richter in Asylverfahren für ungeeignet. Ein Richter am Verwaltungsgericht Gießen nutzte ein Urteil zu einem NPD-Plakat zu Bemerkungen über Migration. Ein Kläger in einem Asylverfahren stellte deshalb einen Befangenheitsantrag – ohne Erfolg. Die Karlsruher Richter gaben ihm nun Recht. Im August 2019 sorgte ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen für Aufruhr, das nun auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigt hat. Ein Richter hatte damals über ein NPD-Wahlplakat zu urteilen, auf dem stand: „Stoppt die Invasion: Migration tötet! Widerstand jetzt“. Er entschied, dass der Slogan nicht volksverhetzend sei – und nutzte die Gelegenheit für ausführliche politische Bemerkungen. In einem späteren Asylverfahren beantragte ein Kläger aus Afghanistan, den Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, was das Verwaltungsgericht zurückwies. Der Mann zog daraufhin vor das Bundesverfassungsgericht, das ihm nun Recht gab und seine Beschwerde als „offensichtlich begründet“ bewertete. (…) Die Äußerungen des Richters seien „offensichtlich geeignet“, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu begründen, so die Verfassungsrichter. In „hervorgehobenem Maße“ gelte das auch für die Passagen, in denen der Verwaltungsrichter ausgeführt habe, bei der Wendung „Migration tötet“ handele es sich um eine empirisch zu beweisende Tatsache. Er zählte in dem Urteil Einzelfälle von Asylsuchenden auf, die im Nachhinein wegen Mordes oder anderer schwerer Straftaten verurteilt worden seien. Im Karlsruher Beschluss heißt es dazu: „Damit verengt das Verwaltungsgericht den weitergreifenden Begriff der Migration auf die Gruppe der Asylsuchenden – die indes auf dem zu beurteilenden Wahlplakat keine Erwähnung fand – und stellt aus dieser Gruppe die später mit schweren Straftaten straffällig gewordenen Personen als prägend nicht nur für die Gruppe der Asylsuchenden, sondern für den gesamten Bereich der Migration dar.“

Bundesverfassungsgericht IMGP1634.jpg
Von Rainer Lück <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”http://1rl.de”>1RL.de</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 3.0 de, Link