Ein NPD-Wahl­pla­kat für die Eu­ro­pa­wahl 2019 mit dem Slo­gan “Stoppt die In­va­si­on: Mi­gra­ti­on tötet” er­füll­te den Straf­tat­be­stand der Volks­ver­het­zung. Des­we­gen durf­te die Stadt Mön­chen­glad­bach es ab­hän­gen las­sen, wie das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Nord­rhein-West­fa­len in Müns­ter be­stä­tigt hat. Im Hin­ter­grund des Pla­kats waren die Namen zahl­rei­cher Orte zu sehen ge­we­sen, in denen Mi­gran­ten Tö­tungs­de­lik­te gegen deut­sche Staats­bür­ger be­gan­gen haben sol­len. NPD hält Vorgehen der Stadt für rechtswidrig Die Stadt Mönchengladbach hatte vom NPD-Kreisverband Mönchengladbach, der die Plakate aufgehängt hatte, verlangt, diese kurzfristig zu entfernen. Der Kreisverband kam dem nach, klagte sodann aber auf Feststellung, dass die Anordnung rechtswidrig gewesen sei. Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte er hiermit keinen Erfolg. OVG: Inhalt des Plakats strafbar Auch das OVG hat die Anordnung der Stadt bestätigt. Die konkrete Gestaltung des Plakates einschließlich der beiden zentralen Aussagen sowie des Hintergrundtextes erfülle den Straftatbestand der Volksverhetzung. Zwar seien im politischen Meinungskampf – und gerade in Vorwahlzeiten – auch zugespitzte und polemische Äußerungen von der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt. Es müsse stets ermittelt werden, ob auch straffreie Auslegungen in Betracht kommen. Unter Einbeziehung des Kontextes, der sich dem Betrachter aufdrängt, ergebe sich hier aber allein ein strafbarer Inhalt. Angriff auf Menschenwürde von Migranten Das Wahlplakat ziele darauf ab, alle Migranten mit Mördern gleichzusetzen, vor denen Deutsche überall Angst haben müssten. Durch die Aufzählung von Orten und das Anschneiden der Ortsnamen entstehe zudem der Eindruck, dass es sich um eine Vielzahl an Vorfällen handelt. Dies negiere in der Gesamtschau die Menschenwürde der hier lebenden Migranten und sei geeignet, durch das Schüren von Hass den öffentlichen Frieden zu beeinträchtigen.

via beck aktuell: Stadt Mönchengladbach durfte NPD-Wahlplakat abhängen lassen

siehe auch: Entfernen von NPD-Plakaten in Mönchengladbach war rechtens. Die Anordnung der Stadt Mönchengladbach aus dem Jahr 2019, NPD-Wahlplakate mit der Aufschrift „Stoppt die Invasion: Migration tötet“ war juristisch korrekt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Das Plakat sei volksverhetzend. Laut einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster durfte die Stadt Mönchengladbach anordnen, Wahlplakate der rechtsextremen NPD abhängen zu lassen. Die konkrete Gestaltung des Plakates erfülle den Straftatbestand der Volksverhetzung, erklärte das Gericht am Mittwoch. (AZ: 5 A 1386/20).