Das Bundesverfassungsgericht hat einen Richter des Verwaltungsgerichts Gießen in einem Asylrechtsstreit für befangen erklärt. Nach Auffassung der Verfassungsrichter kann ein Richter, der in der Migration ein grundsätzliches Übel und eine “Gefahr für menschliches Leben” sieht, nicht unparteiisch über Asylverfahren entscheiden. Der Gießener Verwaltungsrichter hatte sich zuvor Aussagen eines NPD-Wahlplakates mit dem Slogan “Stoppt die Invasion: Migration tötet! Widerstand jetzt” zu eigen gemacht. Damit könne er in Asylverfahren nicht unparteiisch sein, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss (AZ: 2 BvR 890/20). Konkret ging es um einen afghanischen Flüchtling, dessen Asylantrag im März 2017 abgelehnt wurde. Als dieser vor dem Verwaltungsgericht Gießen klagte, lehnte der Flüchtling den zuständigen Einzelrichter als befangen ab. Er verwies auf Äußerungen des Richters in einem anderen Urteil im Streit über die Zulässigkeit eines NPD-Wahlplakates anlässlich der Europawahl im Mai 2019. Das Wahlplakat mit dem Slogan “Stoppt die Invasion: Migration tötet! Widerstand jetzt” wurde von ihm nicht als volksverhetzend und für zulässig angesehen. In dem Urteil beklagte der Richter eine “invasive Einreise” von Ausländern. Einwanderung stelle eine “Gefahr für die deutsche Kultur und Rechtsordnung sowie menschliches Leben” dar. Dass “Migration tötet”, sei ihm anhand von Einzelfällen bekannt.

via evangelisch: Asylverfahrensrichter wegen Sympathien für NPD-Wahlplakat befangen

siehe auch: Verfassungsgericht erklärt Richter in Asylverfahren für ungeeignet. Ein Richter am Verwaltungsgericht Gießen nutzte ein Urteil zu einem NPD-Plakat zu Bemerkungen über Migration. Ein Kläger in einem Asylverfahren stellte deshalb einen Befangenheitsantrag – ohne Erfolg. Die Karlsruher Richter gaben ihm nun Recht. Im August 2019 sorgte ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen für Aufruhr, das nun auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigt hat. Ein Richter hatte damals über ein NPD-Wahlplakat zu urteilen, auf dem stand: „Stoppt die Invasion: Migration tötet! Widerstand jetzt“. Er entschied, dass der Slogan nicht volksverhetzend sei – und nutzte die Gelegenheit für ausführliche politische Bemerkungen. In einem späteren Asylverfahren beantragte ein Kläger aus Afghanistan, den Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, was das Verwaltungsgericht zurückwies. Der Mann zog daraufhin vor das Bundesverfassungsgericht, das ihm nun Recht gab und seine Beschwerde als „offensichtlich begründet“ bewertete. (…) Die Äußerungen des Richters seien „offensichtlich geeignet“, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu begründen, so die Verfassungsrichter. In „hervorgehobenem Maße“ gelte das auch für die Passagen, in denen der Verwaltungsrichter ausgeführt habe, bei der Wendung „Migration tötet“ handele es sich um eine empirisch zu beweisende Tatsache. Er zählte in dem Urteil Einzelfälle von Asylsuchenden auf, die im Nachhinein wegen Mordes oder anderer schwerer Straftaten verurteilt worden seien. Im Karlsruher Beschluss heißt es dazu: „Damit verengt das Verwaltungsgericht den weitergreifenden Begriff der Migration auf die Gruppe der Asylsuchenden – die indes auf dem zu beurteilenden Wahlplakat keine Erwähnung fand – und stellt aus dieser Gruppe die später mit schweren Straftaten straffällig gewordenen Personen als prägend nicht nur für die Gruppe der Asylsuchenden, sondern für den gesamten Bereich der Migration dar.“

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Von Rainer Lück <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”http://1rl.de”>1RL.de</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 3.0 de, Link