NS-Relikte bei Durchsuchungen in Unterfranken entdeckt

Bei Durchsuchungen in Unterfranken stoßen Ermittler auf Granaten aus dem Zweiten Weltkrieg und weitere NS-Relikte. Die Polizei prüft nun verschiedene mögliche Straftaten. Bei Durchsuchungen mehrerer Wohnobjekte in Unterfranken haben Ermittler Gegenstände aus der NS-Zeit und Waffen aus dem Zweiten Weltkrieg sichergestellt. Hintergrund der Ermittlungen waren Delikte politisch motivierter Kriminalität – wie Volksverhetzung in einer Chatgruppe und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Vereinigungen, wie die Polizei mitteilte. Gegen einen der 17 bis 33 Jahre alten Verdächtigen werde zudem wegen Körperverletzung ermittelt. Zwischen den vier Männern bestehen ersten Erkenntnissen zufolge keine Verbindung, es handle sich um unabhängige Ermittlungen, sagte eine Polizeisprecherin. Die Durchsuchungen ereigneten sich bereits am Mittwochmorgen im Raum Würzburg, Kitzingen und Main-Spessart. In einem Anwesen in Gelchsheim wurden zwei Brandgeschosse aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs und zwei unwirksame Handgranaten gefunden. Woher die Gegenstände kamen, ist bislang unklar. Die Geschosse wurden vor Ort kontrolliert gesprengt

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Polizeiaktion gegen Nazi-Musik – 33.000 Tonträger gefunden

In mehreren Bundesländern und im Ausland gab es am Mittwoch eine Polizeiaktion gegen Nazi-Musik. Nun hat das LKA erste Zahlen der Durchsuchungen genannt. Bei der großangelegten Aktion mit Hunderten Polizisten in mehreren Bundesländern gegen Nazi-Musik haben die Beamten etwa 33.000 Tonträger gefunden. Darunter seien CDs, Schallplatten und Kassetten gewesen, teilte das Landeskriminalamt (LKA) Mecklenburg-Vorpommern am Morgen mit. Mehr als 20.000 davon seien bei den vier Hauptbeschuldigten gefunden worden. Zudem seien rund 130 Speichermedien, Festplatten, Handys, USB-Sticks und Ähnliches sowie Vermögenswerte in Höhe von rund zwei Millionen Euro sichergestellt worden. Etwa 11.000 Euro davon hatten die vier Hauptverdächtigen in bar bei sich. Im Fokus der Ermittler stand bei der Aktion Musik, die eine „nationalsozialistische, antisemitische, rassistische und menschenverachtende Ideologie“ verbreitet. Vier Beschuldigte im Alter von 55, 52, 48 und 43 Jahren werden demnach verdächtigt, sich spätestens 2020 dauerhaft zusammengeschlossen zu haben, um entsprechende CDs und Schallplatten zu produzieren und zu vermarkten. Ihnen wird vorgeworfen, Mitglieder einer rechtsextremistischen kriminellen Vereinigung zu sein.

via wiwo: Polizeiaktion gegen Nazi-Musik – 33.000 Tonträger gefunden

siehe auch: “Es gibt dafür einen Markt” Neonazis sollen Millionen verdient haben. Eine Bande von Rechtsextremisten soll über die Jahre viel Geld eingenommen haben. Die Behörden fanden bei den Mitgliedern unter anderem Tausende Euro Bargeld. Nach einer Razzia in mehreren Bundesländern sowie im europäischen Ausland haben die Staatsanwaltschaft Rostock und das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern am Freitag erste Erkenntnisse veröffentlicht. Demnach stellten die Beamten bei den Durchsuchungen am Mittwoch Vermögenswerte in Höhe von rund zwei Millionen Euro sicher, die “deliktisch erlangt” worden sein sollen. Die Beschuldigten haben den Vorwürfen zufolge in den vergangenen Jahren enorme Summen mit Nazi-Musik verdient. Das aktuelle Ermittlungsverfahren konzentriere sich auf Tonträger mit verbotenen Inhalten, sagte Oberstaatsanwalt Harald Nowack t-online auf Nachfrage. “Es gibt dafür einen Markt.”

Staatsanwaltschaft Gera stellt Verfahren gegen Björn Höcke ein

Gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ist wegen Verdachts der Verunglimpfung des Staates ermittelt worden. Die Staatsanwaltschaft Gera hat das Verfahren eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Gera hat ein Verfahren gegen Björn Höcke eingestellt. Sie ermittelte wegen des Verdachts der Verunglimpfung des Staates gegen den Thüringer AfD‑Vorsitzenden. Die Ermittlungsbehörde verwies darauf, dass Höcke vom Landgericht Halle bereits zweimal wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Parole verurteilt wurde. »Die Strafe, die wegen der angezeigten Tat verhängt werden könnte, fiele daneben voraussichtlich nicht beträchtlich ins Gewicht«, teilte die Staatsanwaltschaft Gera mit. Zuerst hatte t-online über die Einstellung des Verfahrens berichtet. Den Angaben der Staatsanwaltschaft Gera zufolge wurde die Entscheidung, von einer Verfolgung in dem Verfahren abzusehen, bereits Mitte Dezember 2025 getroffen. Bei dem Verfahren ging es um eine Rede von Höcke, die er am Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2022 in Gera gehalten hatte. »Alles für Deutschland« ist eine verbotene Losung der sogenannten Sturmabteilung der nationalsozialistischen NSDAP. Es ist das dritte Strafverfahren des AfD-Politikers vor Gericht. Höcke war wegen der Verwendung der SA-Losung bereits zu Geldstrafen in Höhe von 100 Tagessätzen und 130 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt worden. Die Urteile sind rechtskräftig

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Der radikale Tonangeber der AfD-Bildungspolitik in Sachsen-Anhalt

Weniger Erinnerungskultur, Rückkehrklassen und Homeschooling: Für das radikale Wahlprogramm der rechtsextremen AfD in Sachsen-Anhalt ist maßgeblich Hans-Thomas Tillschneider verantwortlich. Sollte die AfD an einer neuen Regierung beteiligt sei, gilt er als aussichtsreicher Kandidat für das Amt des Bildungsministers. Das Schulportal hat sich angeschaut, wie der Politiker in der vergangenen Legislaturperiode im Landesparlament in Erscheinung trat. Seine Anträge und Reden zeigen, welch tiefgreifende Veränderungen im Falle einer Regierungsbeteiligung zu befürchten sind. (…) Der AfD-Politiker Hans-Thomas Tillschneider wurde schon im Vorfeld der Landtagswahl als möglicher Bildungsminister gehandelt. Allerdings wird laut Medienberichten selbst innerhalb der AfD infrage gestellt, ob er mit seinen radikalen Positionen für einen Ministerposten geeignet ist. Aufschluss über Tillschneiders Überzeugungen geben unter anderem die Anträge, die er in den vergangenen fünf Jahren im Landtag eingebracht hat. Der promovierte Islamwissenschaftler sitzt seit 2016 im Landtag. Als bildungs- und kulturpolitischer Sprecher der Fraktion ist er zuständig für Bildung, Kultur, Wissenschaft und Religionspolitik. Seine Anträge und Aussagen zeigen, was Schulen zu erwarten hätten, sollte Tillschneider Regierungsverantwortung übernehmen. Bildungspflicht statt Schulpflicht Am 3. Dezember 2021 brachte Tillschneider den Antrag „Bildungspflicht statt Schulzwang – Heimunterricht möglich machen!“ (Drs. 8/440) in den Landtag ein. Die zentrale Forderung: Eltern, die ihre Kinder zu Hause unterrichten wollen, sollten das tun dürfen. Der Lernfortschritt werde durch halbjährliche Prüfungen kontrolliert  – „im Wesentlichen das österreichische Modell“, wie Tillschneider in seiner Rede im Rahmen des Antrags sagte. Die Forderung findet sich auch im Wahlprogramm „Das Land zuerst“, das die Partei am 11. April 2026 auf ihrem Landesparteitag beschloss, dort ergänzt um eine finanzielle Förderung des Heimunterrichts. Die rechtlichen Hürden dafür sind allerdings hoch. Für die Umsetzung wäre eine Änderung der Landesverfassung nötig und im Zweifel sogar eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Und: Im Heimunterricht erworbene Abschlüsse könnten in anderen Bundesländern ihre Gültigkeit verlieren. Ein Studium außerhalb von Sachsen-Anhalt wäre dann nicht mehr möglich.

via deutsches schulportal: Der radikale Tonangeber der AfD-Bildungspolitik in Sachsen-Anhalt

Prozess ohne Öffentlichkeit – Jugendliche wegen rechtem #Terror angeklagt

Die 16- bis 20-Jährigen sollen Gewalttaten verübt und den Hitlergruß gezeigt haben. Einer von ihnen soll der „Letzten Verteidigungswelle“ nahestehen. (…) Die Letzte Verteidigungswelle hatte zuletzt im Sommer mediale Aufmerksamkeit erregt, als das Oberlandesgericht Hamburg gegen acht Jugendliche Haftstrafen verhängt hatte. Die Jugendlichen wurden unter anderem wegen versuchten Mordes, Brandstiftung, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Letzte Verteidigungswelle plante Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen. Zudem sollen Mitglieder sogenanntes Pädo-Hunting – also Jagd auf Menschen, die sie für Pädophile hielten – betrieben haben. Auch darum wird es im aktuellen Prozess in Bergedorf gehen. (…) Die Vorwürfe der Anklage sind nicht trivial. Zusammen mit einer weiteren Person soll Mark eine an einer Bushaltestelle wartende Person als „Ausländersau“ beleidigt und gedroht haben, sie aufzuschlitzen. Seine potenzielle Mittäterin, deren Fall gesondert verhandelt wird, soll sich und Mark als „Nazis“ und „Skinheads“ bezeichnet haben. Die angeklagten Jugendlichen sollen außerdem in unterschiedlicher Zusammensetzung mit weiteren Personen zweimal „Jagd auf Pädophile“ gemacht haben. In einem Fall sollen sie sich vor einem Gasthof in Geesthacht mit einem 18-Jährigen getroffen haben, der sich vermeintlich mit einer 14-Jährigen treffen wollte. Sie sollen ihm ein Messer vorgehalten und unter Androhung von Schlägen auf einen Waldweg getrieben haben. Dort habe er seine Taschen leeren sollen. Als er versucht habe zu flüchten, soll Mark ihn mit einem Teleskopstabstock verprügelt und mit Springerstiefeln getreten haben. Vor dem Weglaufen sollen Ronja, Matthias und eine weitere Person das Handy des 18-Jährigen eingesteckt haben. Ein anderes Mal sollen sie einen 19-Jährigen in seiner Wohnung in einer Jugendeinrichtung in Billstedt aufgesucht haben. Er soll von der damals 15-jährigen Ronja ein Nacktbild gefordert haben. Mark, Bekzod und zwei weitere Personen sollen unter Androhung von Schlägen 1.000 Euro als „Schadensersatz“ von dem 19-Jährigen gefordert haben. Als dieser gesagt habe, er könne nicht zahlen, habe Mark ihn aufgefordert, sich hinzuknien. Als er dem nachgekommen sei, habe Marks mutmaßlicher Mittäter mit Springerstiefeln auf ihn eingetreten. Bekzod filmte – wohl weil Mark ihn dazu aufgefordert hatte. Die Jugendlichen verließen die Wohnung ohne das Geld, dafür aber wohl mit der Adidas-Jacke des Opfers. Das Filmen von Straftaten ist bei der Letzten Verteidigungswelle gängige Praxis. Laut dem Bericht des NDR-Journalisten Hannes Stepputat in einem Deutschlandfunk-Podcast verlangten die Administratoren der Chatgruppe entsprechende Videos als „Aufnahmeprüfung“ von potenziellen Mitgliedern. Hauptsächlich gehe es um Sachbeschädigungen, allerdings gebe es auch Fälle, in denen Teilnehmer andere Personen angegriffen hätten, um das Logo der Letzten Verteidigungswelle auf ihre Körper zu sprühen. Haftstrafen von über einem Jahr erwartet Vier Tage nach dem ersten Überfall auf den 19-Jährigen in Billstedt sollen Mark und sein Mittäter wieder in die Jugendwohneinrichtung gekommen sein – dieses Mal war wohl Marks Schwester Ronja auch dabei. Wieder sollen sie 1.000 Euro gefordert haben. Wieder habe der 19-Jährige sich hinknien sollen, diesmal soll Mark mit Springerstiefeln auf ihn eingetreten haben. Bekzod wollte diesmal wohl nicht filmen, darum soll dies ein Dritter übernommen haben. In beiden Fällen der „Pädophilen-Jagd“ erlitten die „Gejagten“ blaue Flecken und mehrere Tage andauernde Schmerzen.

via taz: Prozess ohne Öffentlichkeit Jugendliche wegen rechtem Terror angeklagt

siehe auch: Gewalt und Hitlergruß: Jugendliche in Hamburg vor Gericht. Vor dem Amtsgericht Hamburg-Bergedorf hat am Mittwoch ein Verfahren gegen einen mutmaßlichen Nationalsozialisten und drei weitere Angeklagte begonnen. Die Angeklagten sollen im Hamburger Osten und in Schleswig-Holstein Straftaten begangen haben. Der 17 Jahre alte Angeklagte, der mutmaßliche Nationalsozialist, soll unter anderem verfassungsfeindliche Parolen in einer WhatsApp-Gruppe der “Letzten Verteidigungswelle” veröffentlicht haben. Die “Letzte Verteidigungswelle” ist eine rechtsextreme Terrorgruppe. Im August verurteilte das Hanseatische Oberlandesgericht sieben ihrer Mitglieder und einen Unterstützer zu Gefängnisstrafen – unter anderem wegen versuchten Mordes. Im September klagte die Bundesanwaltschaft in Jena zwei mutmaßliche Unterstützer der Gruppe an. (…) Der 17-Jährige und die beiden 16 Jahre alten Angeklagten sollen Ende vergangenen Jahres in Geesthacht einen angeblichen Pädophilen ausgeraubt haben. Der 17-Jährige habe dabei den Geschädigten getreten und ihn mit einem Teleskopschlagstock geschlagen. Im Januar soll der 17-Jährige der Anklage zufolge am Hamburger Busbahnhof Mümmelmannsberg den Hitlergruß gezeigt und Parolen gerufen haben. Im Februar habe er an einer Bushaltestelle im Stadtteil Lohbrügge einen Menschen rassistisch beleidigt. Im März soll der Hauptangeklagte einen 19-Jährigen in einer Jugendwohneinrichtung in Hamburg-Billstedt verletzt haben. Unter anderem habe er den Mann mit Springerstiefeln getreten. Der angeklagte 20-Jährige soll das Geschehen gefilmt haben.

Vorfall auf Übungsplatz Munster – AfD schleust rechtsextremen Aktivisten bei Bundeswehr-Manöver ein

Ein AfD-Politiker hat einen Rechtsextremisten als Gast zu einer nicht öffentlichen Bundeswehrübung mitgenommen. Trotz Fotoverbots stellte der »Identitäre« nach SPIEGEL-Informationen später Bilder ins Netz. Der AfD-Verteidigungspolitiker Hannes Gnauck hat einen Aktivisten der rechtsextremen »Identitären Bewegung« bei einer nicht öffentlichen Bundeswehrübung eingeschleust. Vor dem »Multiplikatorentag« des Heeres in Munster am 5. Mai meldete Gnauck Jannis George über den Verteidigungsausschuss des Bundestags als Begleitung für sich an. Die Einladung richtete sich an Abgeordnete, Rüstungsinsider und Wissenschaftler. Auf dem Übungsplatz wurden Systeme vorgeführt, die die Armee anschaffen will. Obwohl ein Film- und Fotografierverbot herrschte, veröffentlichte George diverse Bilder auf seinem Instagram-Account, was auch dem Militärgeheimdienst MAD auffiel. George ist in der völkischen Szene gut vernetzt und arbeitet für eine Medienagentur, die für den AfD-Kandidaten Ulrich Siegmund in Sachsen-Anhalt aktiv war. Im Herbst 2025 verlor George wegen Sicherheitsbedenken seinen Hausausweis für den Bundestag, den er für einen Job bei einer AfD-Abgeordneten besaß. Hintergrund war eine noch nicht rechtskräftige Verurteilung unter anderem wegen Volksverhetzung und Hausfriedensbruchs. Mit anderen »Identitären« kletterte George auf das Vordach eines Freibads, zündete Pyrotechnik und rief rassistische Parolen.

via spiegel: Vorfall auf Übungsplatz Munster AfD schleust rechtsextremen Aktivisten bei Bundeswehr-Manöver ein

Wegen Vermögenslosigkeit gelöscht – Rechtsextremistisches Label „NDS“ aus dem Landkreis Bautzen ist pleite

Das rechtsextreme Musiklabel „Neuer Deutscher Standard“ aus dem Landkreis Bautzen bestand bislang aus zwei Unternehmen. Eines davon ist gelöscht. Beim anderen reicht es nicht einmal für ein Insolvenzverfahren. Das Label „Neuer Deutscher Standard“ (NDS) aus dem Landkreis Bautzen ist offenbar pleite und existiert zumindest als Unternehmen teils nicht mehr. Das bestätigen die Antworten des Amtsgerichts Dresden auf Anfrage der Sächsischen Zeitung. Das Label war bislang unterteilt in die NDS Produktionen UG, etwa für Dienstleistungen im Rahmen eines Tonstudios, sowie die NDS Records UG, etwa für die Erstellung von Musikwerken. NDS produziert Musik, Videos sowie Textilien und vertreibt diese. Antrag zu NDS-Insolvenzverfahren abgewiesen Demnach haben die Verantwortlichen für die NDS Produktionen UG einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Das Amtsgericht Dresden lehnte diesen Antrag aber ab, erklärt Alexandr Keller, Sprecher und Richter des Gerichts. „Der Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht ein Gutachten voraus, in dem der Sachverständige prüft, ob das Vermögen des Unternehmens prognostisch genügen wird, um mindestens die Verfahrenskosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Ist das nicht der Fall, muss das Gericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abweisen.“

via sächsische: Wegen Vermögenslosigkeit gelöscht Rechtsextremistisches Label „NDS“ aus dem Landkreis Bautzen ist pleite