Nach knapp einem Jahr fällt im zweiten Prozess gegen Mitglieder des Vereins in Thüringen ein Urteil. Das Gericht verneint den Terrorvorwurf. Nachdem der Vorsitzende Richter die Strafen verkündet hat, schiebt er einen kurzen Satz hinterher: „Kriminelle Vereinigung ja, terroristische Vereinigung nein.“ Zu diesem Schluss seien die Richter:innen des 1. Strafsenats am Thüringer Oberlandesgericht auch bei diesem Urteil gekommen. Der Saal ist am Mittwochnachmittag voll besetzt, aber es ist still. Die drei angeklagten Neonazis hören ungerührt den Begründungen für ihre Strafen zu. Der 27-jährige Kevin N. ist demnach schuldig, eine kriminelle Vereinigung gegründet zu haben. Das Gericht verurteilt ihn zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Der zweite Angeklagte Marvin W. wurde als Mitglied der kriminellen Vereinigung zu zwei Jahren auf Bewehrung verurteilt. Patrick Wieschke, Stadtratsmitglied für die Partei Heimat in Eisenach, bekommt ein Jahr und fünf Monate auf Bewährung für eine Beteiligung. Ansonsten wurde er freigesprochen. Die Bundesanwaltschaft hatte zuvor höhere Strafen zwischen drei und fünf Jahren gefordert. Sie hielt an dem Vorwurf fest, dass es sich bei der Gruppe um eine terroristische Vereinigung halte. Die Verteidigung forderte Freisprüche. Das Gericht sah es anders, das Urteil ist aber noch nicht rechtsgültig. N. habe „Knockout 51“ 2019 mit gegründet. Der Verein sei Teil einer ideologischen Strategie. Neben dem Training habe es politische Vorträge gegeben und die einzelnen Mitglieder sollten beweisen, dass sie die „Idee des NS“ leben. Der Vorsitzende Richter erklärte zum Urteil, die Gruppe habe mit Graffiti und Gewalt versucht, in Eisenach einen „Nazi-Kiez“ aufzubauen. Mit der Vereinigung sei es darum gegangen, „politische Soldaten“ zu erziehen.
via taz: Urteil im „Knockout 51“-Prozess Haftstrafen für kriminelle Neonazigruppe
siehe auch: Rechtsextreme Kampfsportgruppe: Haft- und Bewährungsstrafen für drei Angeklagte. Im Prozess gegen drei mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremen Kampfsportgruppe Knockout 51 hat das Thüringer Oberlandesgericht Haft- und Bewährungsstrafen verhängt. Die Richter sprachen am Mittwoch einen der Beschuldigten wegen Gründung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung für schuldig und verhängten gegen ihn eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Ein weiterer Angeklagter wurde wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und Beihilfe zu Waffenrechtsverstößen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.