Fragezeichen hinter Finanzierung – Staatsrechtler halten Sachsen-Anhalt-Wahl für anfechtbar

Es klingt sehr technisch, könnte aber weitreichende Auswirkungen haben. Mehrere Staatsrechtler sehen Rechtsbrüche der AfD bei der Finanzierung ihres Wahlkampfs in Sachsen-Anhalt. Im schlimmsten Fall könnte dem Land eine Neuwahl drohen. Die Berliner Juraprofessorin und Parteienrechtsexpertin Sophie Schönberger kritisiert eine unsaubere Wahlkampf-Finanzierung durch die AfD in Sachsen-Anhalt. Das könne dazu führen, dass die Wahl wiederholt werden muss, sagte Schönberger dem “Spiegel”. Hintergrund ist ein zumindest hemdsärmeliger Umgang der AfD mit Fraktionsmitteln im Wahlkampf. Dieser stützte sich offenkundig auch auf die sogenannten Bürgerdialoge der Landtagsfraktion, die es im ganzen Land gab. “Der Wahlkampf der AfD in Sachsen-Anhalt wurde Großteils aus Fraktionsmitteln finanziert”, sagte Schönberger dem Nachrichtenmagazin. “Das war offensichtlich rechtswidrig und könnte in der Konsequenz dazu führen, dass die Landtagswahl erfolgreich angefochten werden kann.” Nach dem Parteiengesetz dürfen Parteien keine Spenden von Fraktionen annehmen; Werbemaßnahmen zugunsten einer Partei gelten danach ebenfalls als Spenden. Eine verdeckte Parteienfinanzierung könne zur Ungültigkeit einer Wahl führen, so Schönberger. In der Vergangenheit hätten Gerichte solche Rügen zwar daran scheitern lassen, dass sie davon ausgingen, dass sich die illegale Wahlwerbung im Ergebnis nicht ausgewirkt habe. In Sachsen-Anhalt aber, meint Schönberger gegenüber dem “Spiegel”, “könnte man dies angesichts der Zahl und des zeitlichen Umfangs der Bürgerdialoge anders sehen”.

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siehe auch: Illegale Wahlkampffinanzierung Muss die Wahl in Sachsen-Anhalt wiederholt werden? Parteienrechtlerin Sophie Schönberger hält die Landtagswahl für anfechtbar: Die AfD-Landtagsfraktion bezahlte zentrale Wahlkampfveranstaltungen. „Der Wahlkampf der AfD in Sachsen-Anhalt wurde großteils aus Fraktionsmitteln finanziert“, sagte Rechtsprofessorin Sophie Schönberger dem Spiegel. „Das war offensichtlich rechtswidrig und könnte in der Konsequenz dazu führen, dass die Landtagswahl erfolgreich angefochten werden kann.“ Was ist dran an dieser Aussage? Muss in Sachsen-Anhalt bald neu gewählt werden? Bereits im April hatte das ARD-Magazin „Kontraste“ recherchiert, dass die sehr gut besuchten „Bürgerdialoge“ der AfD wesentlich aus Mitteln der AfD-Landtagsfraktion finanziert wurden. Die Landtagsfraktionen dürfen mit den Mitteln, die sie vom Landtag erhalten, zwar auch Öffentlichkeitsarbeit machen, das heißt, über die Arbeit der Abgeordneten informieren. Was aber nicht geht, sagt das Fraktionsgesetz von Sachsen-Anhalt ganz deutlich in Paragraf 2: „Diese Leistungen dürfen nicht für Zwecke der Parteien verwendet werden.“ Tatsächlich wurde bei den „Bürgerdialogen“ aber in starkem Maße Wahlkampf für die AfD gemacht, also die Partei unterstützt. Dabei wurde Ulrich Siegmund als AfD-Spitzenkandidat vorgestellt, das Wahlprogramme der AfD beworben und zur Wahl der AfD bei der Landtagswahl aufgerufen. Rechtsprofessorin Sophie Schönberger sagte schon im „Kontraste“-Bericht, dass das problematisch sei. Allerdings deutete „Kontraste“ etwas resignativ an, dass man gegen den Missbrauch der Fraktionsgelder zunächst wenig machen könne. Der Landesrechnungshof prüfe zwar die Fraktionsfinanzen, allerdings erst nach Ende der Wahlperiode, also auch erst nach der Landtagswahl. Rechtsprofessorin Schönberger sagte damals: „Das Schlimmste, was dann passieren kann, ist, dass die Fraktion die Gelder an den Landeshaushalt zurückzahlen muss.“ Inzwischen hat Schönberger aber einen anderen Hebel gefunden: Eine verdeckte Parteienfinanzierung im Wahlkampf könne zur Ungültigkeit der Wahl führen, so die führende deutsche Wahl- und Parteienrechtlerin, die an der Freien Universität Berlin lehrt.

Andeutung in sozialen Medien – Hat AfD-Politiker Sandro Scheer seinen Impfpass während der Corona-Pandemie gefälscht?

Der AfD-Landtagsabgeordnete Sandro Scheer suggeriert in sozialen Medien, seinen Impfpass während Corona gefälscht zu haben. Das Justizministerium erklärt, ob das überhaupt strafbar wäre. Mit der Behauptung, den eigenen Impfausweis während der Corona-Pandemie gefälscht zu haben, hat der AfD-Politiker Sandro Scheer eine Debatte im Netz ausgelöst. „Ich habe mich noch nie gegen Corona impfen lassen. Auch wenn mein Impfbuch mir was anderes sagt“, schrieb der Göppinger Landtagsabgeordnete am Montag auf seiner Facebook-Seite – von zwei Lach-Emojis begleitet. Später schob Scheer nach, dass er eigentlich gar kein Impfbuch habe.Ein eigenwilliger Witz? Scheer wollte den Vorgang, von unserer Zeitung konfrontiert, nicht kommentieren. Auf eine Anfrage per Mail hat er sich inzwischen knapp zurückgemeldet: „Mir ist keine derartige Debatte bekannt.“ Die Frage, ob Scheer tatsächlich einen gefälschten Impfnachweis mit sich führte, beschäftigt aber nicht nur etliche Nutzer in sozialen Medien. Auch auf dem Portal Abgeordnetenwatch.de wurde er gefragt, was an der Aussage wahr oder falsch sei. (…) Ganz grundsätzlich wäre die Fälschung eines Impfpasses aus juristischer Sicht kein Kavaliersdelikt. „Zu der Frage der Strafbarkeit durch das Fälschen eines Impfpasses kann im Allgemeinen mitgeteilt werden, dass hierdurch in aller Regel der Straftatbestand der Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB verwirklicht wird“, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums. Dieser sehe eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.

via bnn: Andeutung in sozialen Medien Hat AfD-Politiker Sandro Scheer seinen Impfpass während der Corona-Pandemie gefälscht?

Polizei geht gegen Hersteller und Verkäufer von Nazimusik vor

In mehreren Bundesländern durchsucht die Polizei Räume mutmaßlicher Rechtsextremisten. Die Gruppe soll neonazistische und rassistische Musik produziert und verkauft haben. Auch in Polen und Italien wird ermittelt. Wegen der mutmaßlichen Verbreitung volksverhetzender Musik durchsucht die Polizei in mehreren Bundesländern Räumlichkeiten von Beschuldigten. In Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Bayern richten sich die Durchsuchungen gegen vier Menschen, wie die Staatsanwaltschaft Rostock und das Landeskriminalamt (LKA) Mecklenburg-Vorpommern mitteilten. Ihnen wird vorgeworfen, Mitglieder einer rechtsextremen kriminellen Vereinigung zu sein. Die vier Beschuldigten im Alter von 55, 52, 48 und 43 Jahren sollen sich spätestens 2020 dauerhaft zusammengeschlossen haben. Nach Angaben der Ermittler wollten sie eine neonazistische, antisemitische, rassistische und menschenverachtende Ideologie verbreiten. Dazu hätten sie arbeitsteilig Tonträger mit volksverhetzenden Musikinhalten hergestellt und verkauft.
Auch in Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen gibt es den Angaben zufolge Durchsuchungen gegen acht weitere Beschuldigte. Dabei gehe es um Volksverhetzungsdelikte im Zusammenhang mit den Tonträgerproduktionen der mutmaßlichen kriminellen Vereinigung. Weitere Durchsuchungen finden den Angaben zufolge unter anderem in Berlin bei insgesamt zehn Menschen aus dem näheren Umfeld der Beschuldigten statt. Sie gelten nicht als tatverdächtig. Auch in Estland, Italien, Polen und Tschechien werde durchsucht

via spiegel: Polizei geht gegen Hersteller und Verkäufer von Nazimusik vor

siehe auch: Große Razzia gegen mutmaßliches Neonazi-Netzwerk: Was hinter den Durchsuchungen steckt Fast 400 Einsatzkräfte, zahlreiche Durchsuchungen und ein brisanter Verdacht: Ermittler gehen gegen eine mutmaßliche rechtsextreme Vereinigung vor. In welchen Orten es Polizeieinsätze gab. Seit den frühen Morgenstunden gingen Ermittler in Deutschland und mehreren europäischen Ländern am Mittwoch gegen eine mutmaßliche rechtsextreme kriminelle Vereinigung vor. Fast 400 Polizeikräfte waren an den Durchsuchungen beteiligt – alles unter der Leitung des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern. (…) Im Mittelpunkt stehen vier Beschuldigte im Alter von 43, 48, 52 und 55 Jahren. Sie sollen sich spätestens 2020 zusammengeschlossen haben, um eine „nationalsozialistische, antisemitische, rassistische und menschenverachtende Ideologie über die arbeitsteilige Herstellung und den Verkauf von Tonträgern mit volksverhetzenden Musikinhalten zu verbreiten“. Gegen einen der Männer wird wegen des Verdachts der Rädelsführerschaft ermittelt. Durchsuchungen fanden aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Amtsgerichts Rostock in Mecklenburg-Vorpommern in Anklam, Bargischow, Klein Bünzow und Reddelich bei Rostock statt. In Schleswig-Holstein gab es Einsätze in Barsbüttel, in Bayern in Bad Grönenbach und Wolfertschwenden, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft Rostock und des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern. Gegen acht weitere Beschuldigte wird wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt. Ihre Objekte wurden in Berkheim und Stuttgart (Baden-Württemberg), Velten (Brandenburg), Hannover (Niedersachsen), Meschede (Nordrhein-Westfalen), Reinsdorf (Sachsen) und Apolda (Thüringen) durchsucht. (…) Festnahmen sind nicht geplant. Die Durchsuchungen sollen die bestehenden Verdachtsmomente klären und Beweismittel sichern; Großrazzia gegen mutmaßliches Neonazi-Netzwerk: Ermittler stürmen Dutzende Objekte Trotz der umfangreichen Maßnahmen mit hunderten Polizisten soll es keine Verhaftungen geben. Dafür sind die Vorwürfe sehr konkret. In einer groß angelegten und länderübergreifenden Aktion sind Ermittler am Mittwochmorgen gegen eine mutmaßliche rechtsextreme kriminelle Vereinigung vorgegangen. Wie die Staatsanwaltschaft Rostock und das Landeskriminalamt (LKA) Mecklenburg-Vorpommern mitteilten, stehen im Kern vier Beschuldigte im Verdacht, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben. Ihnen wird vorgeworfen, über die Herstellung und den Verkauf von Tonträgern eine nationalsozialistische, antisemitische und rassistische Ideologie verbreitet zu haben. Spezialeinsatzkommando bei Razzien in MV Nach Angaben der Ermittlungsbehörden richten sich die von der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus und dem Polizeilichen Staatsschutz des LKA Mecklenburg-Vorpommern geleiteten Maßnahmen gegen vier Hauptbeschuldigte im Alter zwischen 43 und 55 Jahren. Auf Basis von Beschlüssen des Amtsgerichts Rostock wurden deren Räumlichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern (Anklam, Bargischow, Klein Bünzow, Reddelich), Schleswig-Holstein (Barsbüttel) und Bayern (Bad Grönenbach, Wolfertschwenden) durchsucht. Bei den Einsätzen in Mecklenburg-Vorpommern wurde den Angaben zufolge in Teilen auch das Spezialeinsatzkommando (SEK) des LKA hinzugezogen. (…) Für den Großeinsatz waren unter der Leitung des LKA Mecklenburg-Vorpommern insgesamt mehr als 394 Polizeikräfte aus verschiedenen Bundesländern, des Bundes sowie aus den beteiligten europäischen Nachbarländern im Einsatz

Razzia gegen «Hater-Community» nach Hetzjagd auf 44-Jährigen

Eine Gruppe soll gezielt einen Mann im Netz und im echten Leben attackiert haben. Ermittler durchsuchen nun 15 Wohnungen in mehreren Bundesländern. Artikel anhören -2:22 1.0x Wegen einer konzertierten Hetzkampagne gegen einen 44 Jahre alten Mann aus Karlsruhe sind Ermittler bundesweit gegen 15 mutmaßliche Mitglieder einer «Hater-Community» vorgegangen. In sieben Bundesländern seien 15 Wohnungen durchsucht worden, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. Dabei seien neben einer größeren Cannabis-Indoor-Plantage umfangreiche Datenträger sichergestellt worden. Durchsucht wurde in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern.
Hetzjagd auf Mann im echten Leben und im Netz Die Verdächtigen sollen dem Mann, der laut den Behörden in sozialen Medien mit «stark polarisierenden Inhalten» auftritt, in vielfacher Weise übel mitgespielt haben: Unter anderem werden ihnen Nötigung und Bedrohung, Diebstahl, Sachbeschädigung und üble Nachrede vorgeworfen. So hätten sie etwa das Wohnhaus des 44-Jährigen und Gräber seiner Familienangehörigen beschädigt. Zudem hätten sie im Namen ihres Opfers eine Vielzahl von E-Mails mit beleidigenden oder bedrohlichen Inhalten verschickt, die an Politiker, Gedenkstätten, Einzelhandelsunternehmen oder auch Bildungseinrichtungen gingen. Diese Mails hätten teils auch volksverhetzende und rechtsradikale Inhalte gehabt. Dadurch seien Strafanzeigen und Ermittlungen gegen den 44-Jährigen ausgelöst worden. Zahlreiche Straftaten im Namen des Opfers Die zwischen 22 und 49 Jahre alten Verdächtigen sollen so zwischen März 2023 und September 2026 zahlreiche Straftaten begangen und diese dem 44-Jährigen angelastet haben

via welt: Razzia gegen «Hater-Community» nach Hetzjagd auf 44-Jährigen

Landtagsabgeordnete Doreen Voigt tritt aus BSW aus

Die Landtagsabgeordnete Doreen Voigt hat die sächsische BSW-Fraktion verlassen. Wie die Partei mitteilte, will die Leipzigerin ihr Mandat fraktionslos fortführen. Voigt habe unter anderem den Schritt mit fehlender Abgrenzung ihrer Fraktion zur AfD begründet. Sie sehe sich zu allererst als Mensch, sagte Voigt MDR SACHSEN. “Ich bin angetreten, um die AfD zu verhindern.” Das BSW habe sich zwar zuletzt von der Partei distanziert. Das reiche ihr aber nicht aus. Abstimmungen zusammen mit der AfD seien ihr persönlich schwer gefallen, schilderte Voigt. Sie wolle nach Ablauf der Legislatur gesichtswahrend in den normalen Alltag zurückkehren, begründete sie ihre Entscheidung. Voigt betonte gleichzeitig, dass sie eine Sonderrolle in der Fraktion inne hatte. So sei sie als Parteilose in diese eingetreten, weil ihre Expertise als Sozialpädagogin gefragt gewesen sei. Parteimitglied sei sie nie geworden

via mdr: Landtagsabgeordnete Doreen Voigt tritt aus BSW aus

Bei drastischen Eingriffen in Bildungspolitik: Prien droht AfD mit Klagen und Rückforderung von Bundesgeld

Die AfD will in Sachsen-Anhalt die Bildungspolitik grundlegend ändern. Bildungsministerin Prien warnt vor drastischen Eingriffen – und droht der Partei mit juristischen und finanziellen Konsequenzen. Bildungsministerin Karin Prien (CDU) droht einer möglichen AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt im Fall von drastischen Änderungen in der Bildungspolitik mit juristischen Schritten und der Rückforderung von Bundesmitteln. „Sollte das Grundgesetz verletzt werden, etwa das Gebot der Gleichbehandlung, könnte der Bund über Verfassungsklagen einschreiten“, sagte Prien dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
“Wenn sich eine AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt zu weit von einem Grundkonsens in der Bildungspolitik entfernen sollte, würde sie riskieren, dass die Schulabschlüsse im übrigen Bundesgebiet nicht mehr anerkannt werden.” Der Bund habe zudem finanzielle Hebel: „Es gibt eine Reihe von Bundesprogrammen zur Unterstützung der Länder in der Bildung. Hält sich ein Land nicht an die vereinbarten Zwecke, kann der Bund die Mittel zurückfordern und das im Zweifel mit Klagen durchsetzen“, betonte die Ministerin. Prien warnte auch vor Folgen für die Anerkennung des Abiturs oder anderer Bildungsabschlüsse aus Sachsen-Anhalt in den übrigen Bundesländern, falls eine AfD-Landesregierung Lehrpläne drastisch ändern sollte. Weil Bildung Ländersache sei, könne eine Landesregierung über Strukturen und Lehrpläne selbst bestimmen. „Das hat aber Grenzen“, betonte sie „Wenn sich eine AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt zu weit von einem Grundkonsens in der Bildungspolitik entfernen sollte, würde sie riskieren, dass die Schulabschlüsse im übrigen Bundesgebiet nicht mehr anerkannt werden“, sagte die Ministerin. „Das wird die Bildungsministerkonferenz sehr genau beobachten.“

via tagesspiegel: Bei drastischen Eingriffen in Bildungspolitik: Prien droht AfD mit Klagen und Rückforderung von Bundesgeld

AfD-naher Verein darf in Werk von VW-Tochter werben und Flugblätter verteilen

Der rechte Verein Zentrum hat sich ins Werk einer VW-Tochter eingeklagt. Die selbst ernannte »alternative Gewerkschaft« hat laut einem Gerichtsentscheid Rechte einer Arbeitnehmervertretung. Der gesellschaftliche Rechtsruck erfasst auch die Betriebe, vorangetrieben unter anderem durch den AfD-nahen Verein Zentrum. Der hat vor Gericht nun erstritten, in einem niedersächsischen Werk der VW-Tochter Group Services auch Rechte einer Arbeitnehmervertretung geltend machen zu können. Dieser Kernforderung des Vereins sei im Berufungsverfahren stattgegeben worden, sagte ein Sprecher des Landesarbeitsgerichts in Hannover. Mitglieder des Zentrums, die bei der VW-Tochter beschäftigt sind, dürfen nach der Entscheidung im und vor dem Betrieb werben, Flugblätter verteilen und versuchen, Mitglieder zu gewinnen. Die Forderung, dort auch Vertrauensleute zu wählen, wies das Gericht hingegen ab. Vertrauensleute sind ehrenamtliche Vertreter einer Gewerkschaft, die beim Austausch zwischen Belegschaft und Gewerkschaft helfen. Zentrum ist nicht tariffähig Der Verein Zentrum, der sich selbst als »alternative Gewerkschaft« bezeichnet, will bei VW Group Services am Standort Isenbüttel (Landkreis Gifhorn) aktiv werden und verlangt dafür Zugang zum Betrieb. Volkswagen verweigerte dies mit Verweis auf fehlende Tariffähigkeit. Daher könne sich der Verein auch nicht auf die gesetzlichen Sonderrechte einer Gewerkschaft berufen. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Braunschweig die Klage abgewiesen.

via spiegel: AfD-naher Verein darf in Werk von VW-Tochter werben und Flugblätter verteilen

siehe auch: AfD-naher Arbeitnehmer-Verein erhält Zugang zu VW-Tochter, Die AfD-nahe Arbeitnehmerorganisation “Zentrum” hat gegen Volkswagen vor Gericht einen Teilerfolg erzielt. Die sechs Mitglieder des “Zentrums”, die bei der VW-Tochter Group Services in Isenbüttel (Landkreis Gifhorn) arbeiten, dürfen im und vor dem Betrieb Flugblätter verteilen und um neue Mitglieder werben. Das hat am Dienstag das Landesarbeitsgericht in Hannover in einer Berufungsverhandlung entschieden. Die Forderung, dort auch Vertrauensleute zu wählen, wies das Gericht hingegen ab. Volkswagen hatte dem Verein den Zugang zum Betrieb verweigert, dagegen klagte der Verein. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht in Braunschweig die Klage noch abgewiesen. “Zentrum” bezeichnete das Urteil als “wichtigen Erfolg”. Die Entscheidung werde respektiert, hieß es von VW Group Services. Beide Seiten wollen dennoch eine Revision prüfen.