Das LG Frankfurt hat einen Unterlassungsantrag des Rammstein-Sängers gegen die SZ zurückgewiesen. Eine Begründung steht noch aus. Vermutlich sieht das Gericht für den Verdacht sexueller Übergriffe durch Lindemann genügend Beweistatsachen.  Im Mai 2023 behauptete die Irin Shelby Lynn auf Instagram, man habe sie auf einem Rammstein-Konzert zu Till Lindemann geführt, damit sie mit ihm Sex habe, was sie verweigerte. Sie spekulierte zudem darüber, im Anschluss an ihr “Nein” unter Drogen gesetzt worden zu sein, nicht aber darüber, von wem. Nach ihren Posts begannen vor allem der Rechercheverbund von Süddeutscher Zeitung (SZ), Westdeutschem (WDR) und Norddeutschem Rundfunk (NDR) damit, den möglichen Lindemann-Skandal näher aufzudecken.  Am 2. Juni veröffentlichte die SZ einen großen Bericht über die Recherche unter dem Titel “Am Ende der Show”. Eine gekürzte Version der Recherche veröffentlichte der NDR auf tagesschau.de unter der Überschrift “Neue Vorwürfe gegen Till Lindemann”. In den Berichten wird nicht nur das Casting-System beschrieben, wonach dem Rammstein-Sänger Frauen für Sex zugeführt wurden, sondern es ging auch um Vorwürfe von sexuellen Übergriffen.  Nachdem Till Lindemann zunächst gegen Spiegel-Berichterstattung zum Verdacht des Einsatzes von K.O.-Tropfen erfolgreich vorgegangen war, erließ das Landgericht Hamburg auch gegen den NDR wegen des Tagesschau-Berichts eine einstweilige Verfügung. Es verbot dem Sender, durch die Berichterstattung den Verdacht zu erwecken, Till Lindemann habe an zwei Frauen sexuelle Handlungen vorgenommen, denen diese nicht zugestimmt haben. Für eine solche Verdachtserweckung fehle es an einem Mindestbestand an Beweistatsachen.  LG Frankfurt verneint im Gegensatz zu LG Hamburg Unterlassungsanspruch

via lto: Verdachtsberichterstattung über sexuelle Übergriffe Lin­de­mann mit Nie­der­lage gegen Süd­deut­sche Zei­tung