Die Staatsanwaltschaft Essen ermittelt gegen acht Beamte. Sie sollen unter anderem Bilder von Adolf Hitler und Darstellungen von Hakenkreuzen ausgetauscht haben. Wegen rechtsextremer Beiträge in mehreren Chatgruppen ermittelt die Staatsanwaltschaft Essen gegen acht Beamte der Polizeibehörden Recklinghausen, Kleve und Borken. Die Zahl der Beschuldigten ist seit Bekanntwerden der Fälle Anfang August somit um drei gestiegen, wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtete. Am 2. August waren die Wohnungen der Polizeibeamten durchsucht worden. Jetzt konnte der „Kölner Stadt-Anzeiger“ Ermittlungsunterlagen einsehen, die ein menschenverachtendes Weltbild der beschuldigten Polizisten im Alter zwischen 22 und 25 Jahren nahelegen. Einer der Männer beschrieb demnach seine berufliche Tätigkeit mit „Kanacken klatschen“. Auch verherrlichende Bilder von Adolf Hitler und Darstellungen von Hakenkreuzen wurden den Angaben zufolge in mehreren Gruppen ausgetauscht. Zudem wurde in Nachrichten der Mord an Millionen Juden in den deutschen Gaskammern während des Dritten Reichs verhöhnt.
via tagesspiegel: Beruf als „Kanaken klatschen“ bezeichnet: Ermittlungen gegen acht Polizisten wegen rechtsextremer Äußerungen in Chatgruppen
siehe auch: Rechtsextreme Äußerungen: Bundespolizist aus Dienst entfernt Der Beamte verliert wegen rechtsextemer und antisemitischer Äußerungen seine Stelle. (…) Nach Angaben eines Gerichtssprechers wurde dem Polizeihauptmeister außerdem vorgeworfen, in Norwegen Wrackteile von abgestürzten Wehrmachtsflugzeugen gestohlen zu haben. Durch seine rechtsextremen Ansichten sei der Beamte nicht mehr tragbar im Polizeidienst, so das Gericht. Sein Verhalten zeige eine charakterliche Schwäche, die mit dem Amt nicht vereinbar sei; Verwaltungsgericht Hannover Bundespolizist wegen rechtsextremer Haltung aus Dienst entfernt Er soll in antisemitischen WhatsApp-Chats aktiv gewesen sein und sich widerrechtlich Wrackteile von abgestürzten Wehrmachtsflugzeugen angeeignet haben: Ein 34-Jähriger darf nicht länger als Beamter tätig sein. (…) Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Entfernung eines Bundespolizisten aus dem Dienst bestätigt. Er war in rechtsextremen Chatgruppen aktiv. Schon die Verletzung der Verfassungstreuepflicht durch die rechtsextreme Haltung reiche aus, um den 34-Jährigen zu entfernen, entschied das Gericht am Donnerstag. Beamte sind in Deutschland per Grundgesetz zur Verfassungstreue verpflichtet. Außerdem habe es weitere Pflichtverstöße im In- und Ausland gegeben – darunter ein waffenrechtliches Fehlverhalten. Der Mann habe eine mit dem Polizistenberuf unvereinbare charakterliche Schwäche gezeigt; Disziplinarkammer entfernt Bundespolizisten aus dem Dienst Die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat mit Urteil vom heutigen Tage einer Disziplinarklage auf Entfernung aus dem Dienst stattgegeben. Der 34-jährige Polizeihauptmeister war zuletzt bei der Bundespolizeidirektion Hannover eingesetzt. Gegen ihn wurde im Jahr 2020 ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Noch im Vorfeld der Erhebung der Disziplinarklage wurde ihm zunächst die Führung der Dienstgeschäfte verboten, Anfang 2022 wurde er vorläufig des Dienstes enthoben und seine Dienstbezüge wurden um die Hälfte gekürzt. In der Disziplinarklageschrift wurden dem Beklagten sechs Sachverhaltskomplexe vorgehalten. Schwerpunktmäßig wurde ihm vorgeworfen, in seiner Freizeit Mitglied einer WhatsApp-Chatgruppe mit rechtsextremen und antisemitischen Beiträgen gewesen zu sein und sich mit den Mitgliedern der Chatgruppe auf eine Norwegenreise zu Schauplätzen des Zweiten Weltkriegs begeben zu haben, wo man das gemeinsame Ziel, sich widerrechtlich Wrackteile von abgestürzten Wehrmachtsflugzeugen zuzueignen, umsetzte. Außerdem wurden ihm weitere außerdienstliche Pflichtverstöße angelastet.