Gut drei Wochen vor der Wahl kassiert Bayerns AfD eine juristische Niederlage. Erneut stellt ein Gericht fest, dass die Rechtspopulisten aus guten Gründen im Fokus des Verfassungsschutz stehen. Der Landesverfassungsschutz in Bayern darf die AfD im Freistaat als gesamte Partei beobachten und die Öffentlichkeit über diese Maßnahme auch informieren. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München in einem Eilverfahren entschieden, wie das Gericht am Freitag mitteilte (Beschl. v. 14.09.2023, Az. 10 CE 23.796). Bereits im Juni 2022 hatte das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) entschieden, die AfD als Gesamtpartei sowohl mittels Informationen aus öffentlichen Quellen als auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. Die Behörde begründete dies damit, dass sie herausfinden wolle, welchen Einfluss extremistische Strömungen innerhalb der Gesamtpartei hätten und in welche Richtung sich die Partei entwickle. “Ein mit dem Grundgesetz nicht vereinbarer völkischer Volksbegriff”
via lto: Verwaltungsgerichtshof Bayern Landesverfassungsschutz darf die AfD beobachten