Die AfD hat sich gewehrt, vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft zu werden. Das OVG hat den Antrag abgelehnt, da er identisch zu einem bereits beurteilten sei. Im Streit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht am Mittwoch einen erneuten Eilantrag der Partei abgelehnt. Die AfD will dem Verfassungsschutz die Einstufung der Partei als Verdachtsfall untersagen lassen. Das OVG in Münster verweist auf eine rechtskräftige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln von März 2022. Der jetzt eingereichte Eilantrag sei identisch zu der früheren Entscheidung gewesen und deshalb abzulehnen, heißt es in der Mitteilung des OVG. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az: 5 B 757/23). Damit dürfe die AfD bis zu einer Entscheidung in dem am Oberverwaltungsgericht anhängigen Berufungsverfahren weiterhin einstweilig vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft werden, teilte das Gericht mit.

via tagesspiegel: Oberverwaltungsgericht bestätigt Entscheidung: Verfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall einstufen