LG Hamburg untersagt Vorwürfe gegenüber “ZDF Magazin Royale” – Jan Böh­m­er­mann siegt gegen Julian Rei­chelt

Wegen der Schönbohm-Berichterstattung hatte Julian Reichelt kuriose Vorwürfe gegen Jan Böhmermann erhoben. Das LG Hamburg untersagte nun zentrale Aussagen in “Achtung, Reichelt!” wegen unzulässiger Verdachtsberichterstattung und Unwahrheit. Der Bericht des “ZDF Magazin Royale” über den früheren Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Arne Schönbohm schlug hohe Wellen. Bundesinnenminister Nancy Faeser (SPD) stütze die anschließende Ablösung Schönbohms auch auf den Vertrauensverlust infolge der Sendung vom Oktober 2022 und der Debatte zu möglichen Russlandkontakten. Gegen Böhmermann und sein Team gab es neben Zustimmung auch viel Kritik an der Sendung. Der Sendung wurde Inszenierungsfuror unterstellt. Nachdem Arne Schönbohm 10 Monate nach dem Beitrag öffentlichkeitswirksam Klage gegen das ZDF und das Bundesinnenministerium (BMI) einreichte, kochte das Thema wieder hoch. Ein gefundenes Fressen für die CDU bei der anstehenden Landtagswahl in Hessen, bei der Nancy Faeser für das Amt der Ministerpräsidentin kandidiert. Faeser habe Schönbohm wegen unbewiesener Behauptungen in der Sendung geschasst, lautet der Vorwurf gegen die Bundesinnenministerin. In der Sendung “Achtung, Reichelt!” lehnte sich der ehemalige Bild-Chefredakteur Julian Reichelt Anfang September besonders weit aus dem Fenster: Unter dem Schlagwort “Die Faeser-Komplizen vom ZDF” stellte er in den Raum, dass Nancy Faeser persönlich hinter dem Bericht stecken könnte. Zudem behauptete Reichelt, der Bericht des “ZDF Magazin Royals” enthalte “keinen einzigen wahren Vorwurf” gegenüber dem Ex-BSI-Präsidenten Schönbohm.  Böhmermann: “Bösartiger Bullshit” Vorwürfe, die Böhmermann nicht auf sich sitzen lassen wollte: Auf dem Netzwerk Mastodon wandte er sich gegen die Unterstellung, sein Team und er könnten gemeinsam an der Absetzung Schönbohms gearbeitet haben. Das sei “ziemlich bösartiger Bullshit und natürlich komplett frei erfunden”.  Anschließend ging die Produktionsfirma des “ZDF-Magazin Royal” (Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld UE GmbH) mit VON HAVE FEY Rechtsanwälten in Person von Rechtsanwalt Dr. Sebastian Gorski in die Offensive. Sie beantragte vor dem Landgericht (LG) Hamburg Unterlassungsverfügungen gegen die Sendungsmacher von “Achtung Reichelt!” (Rome Medien GmbH), außerdem gegenüber dem Portal “Nius – Die Stimme der Mehrheit” (verantwortet von der VIUS SE & Co. KGaA), wo ein gleichgelagerter Beitrag erschien. Die beiden Antragsgegnerinnen wurden von Rechtsanwälte Steinhöfel vertreten.  Das Vorgehen hatte Erfolg. Mit dem LTO vorliegenden Beschluss (v. 04.10.2023, Az. 324 O 395/23) verbot das LG die Verbreitung des Verdachts, dass Nancy Faeser und/oder ihre engsten Mitarbeiter die Ausstrahlung der Schönbohm-Folge veranlasst hätten. Auch die Behauptung von Reichelt, keiner der Vorwürfe gegenüber Schönbohm würde stimmen, wurde untersagt. “Nius” wurde zudem die Aufstellung des Verdachts verboten, es sei zu brisantem Informationsaustausch zwischen Redaktion und BMI gekommen und BMI-Staatssekretäre könnten an der Sendung mitgewirkt haben.

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