Berliner AfD-Politiker wegen Gewalttat rechtskräftig verurteilt – #KaiBorrmann

Der Berliner AfD-Bezirksverordnete Kai Borrmann hatte eine Schwarze Frau in einem Restaurant beleidigt, ihr später ins Gesicht geschlagen und in den Arm gebissen. Ein Gerichtsurteil gegen ihn ist nach CORRECTIV-Informationen jetzt rechtskräftig. Der Berliner Lokalpolitiker Kai Borrmann ist nach CORRECTIV-Informationen jetzt rechtskräftig wegen Körperverletzung und Beleidigung verurteilt. Borrmann beleidigte im August 2021 zwei Schwarze Frauen am Nachbartisch in einem Restaurant mehrfach mit dem N-Wort. Übereinstimmenden Zeugenaussagen zufolge schlug er später auf der Straße einer der Frauen ins Gesicht und biss ihr bei einem folgenden Gerangel in den Unterarm. Das zuständige Gericht verurteilte ihn im Februar 2023 in erster Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe. Sowohl Borrmann als auch die Staatsanwaltschaft waren in Berufung gegangen, jeweils beschränkt auf die Rechtsfolgen. Die Berufungshauptverhandlung fand am 10. April 2024 vor dem Berliner Landgericht statt. Im Ergebnis hat das Landgericht die Berufung des Angeklagten verworfen. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht den Angeklagten zu einer Gesamtgeldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. AfD-Politiker wurde gewalttätig – kein Einzelfall Borrmann habe vor Gericht keine Reue gezeigt, Fotos des Verfahrens zeigen ihn breit lächelnd. Er ist weiterhin Bezirksverordneter in Berlin-Mitte, er sitzt dort für die AfD im Ausschuss für Schule und Kultur. CORRECTIV hatte kürzlich zu 48 AfD-Mandatsträgerinnen, -trägern und Mitarbeitern auf Kreis-, Landes- und Bundesebene recherchiert, die in der jüngeren Vergangenheit mit Gewalttaten aufgefallen sind, darunter mit direkter körperlicher Gewalt, psychischer Gewalt, einer Form der Beihilfe zu Gewalt oder gewaltnahem Verhalten. 28 dieser Politikerinnen und Politiker wurden der Recherche zufolge von einem Gericht zumindest erstinstanzlich verurteilt, oder es wurden Strafbefehle gegen sie erlassen – 14 davon sind trotzdem noch immer in ihrem politischen Amt tätig. Unter diesen 14 Politikerinnen und Politikern sind zwei Bundestagsabgeordnete und drei Landtagsabgeordnete. Gegen mindestens fünf weitere AfD-Mandatsträger wird zurzeit ermittelt. Bei den Fällen geht es teils um brutale körperliche Angriffe, teils verbale Gewalt wie Beleidigungen oder Volksverhetzung und indirekte Gewalt wie Beihilfe, Waffenbesitz oder Missbrauch des Gewaltmonopols qua Amt. Juristisch gesehen handelt es sich dabei meist um „Vergehen“. So auch bei Kai Borrmann.

via correctiv: Berliner AfD-Politiker wegen Gewalttat rechtskräftig verurteilt

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Silvesterkrawalle in Niedersachsen Landesregierung muss Vornamen von Tatverdächtigen nicht nennen

Ein niedersächsischer AfD-Politiker wollte die Vornamen von Tatverdächtigen bei den Ausschreitungen zum Jahreswechsel 2022/23 erfahren. Das brachte ihm Rassismusvorwürfe ein. Nun ist der Mann vor Gericht gescheitert. Niedersachsens Landesregierung muss die Vornamen von deutschen Tatverdächtigen bei den Silvesterkrawallen nicht nennen. Das hat der niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg entschieden . Ein AfD-Landtagsabgeordneter hatte zuvor geklagt, weil er die Namen erfahren wollte. In der Silvesternacht 2022/23 war es damals zu Ausschreitungen in dem Bundesland gekommen, bei denen mehrere Einsatzkräfte angegriffen worden waren. Einige Landespolitiker warfen der AfD-Landtagsfraktion Rassismus vor. AfD-Innenpolitiker Stephan Bothe wollte von der niedersächsischen Landesregierung per Anfrage die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen erfahren. Die Landesregierung antwortete, die Vornamen von 19 deutschen Tatverdächtigen seien bislang nicht öffentlich bekannt

via spiegel: Silvesterkrawalle in Niedersachsen Landesregierung muss Vornamen von Tatverdächtigen nicht nennen

#QUERDENKER MARCUS FUCHS WEGEN ANSPRACHE VERURTEILT! “WIEDERHOLUNG DER RUSSISCHEN #PROPAGANDAMÄRCHEN”

Die Demo, die er besuchte, war angemeldet. Die kurze Ansprache allerdings, die der einstige OB-Kandidat und “Querdenker” Marcus Fuchs (40) dort hielt, war laut Amtsgericht die Billigung von Straftaten. Mehr noch: “Das ist nichts anderes als die Wiederholung der russischen Propagandamärchen!”, urteilte Dr. Holger Schindler (61), Präsident des Amtsgerichts Dresden. Er verdonnerte Fuchs zu einem Strafgeld von 1500 Euro. Im Oktober 2022 war der Wirtschaftsinformatiker einer von über 80 Teilnehmern der Demo “Für bezahlbare Energie und Frieden” in der Landeshauptstadt. Dabei kam es am Rande zu einer Diskussion mit einer Frau. Ein Video belegt, wie Fuchs sie energisch agitiert: “Welcher Krieg? Das ist kein Krieg. Das ist eine notwendige Verteidigung. Eine Spezialoperation. Die ist explizit erlaubt!”, sagt er da unter anderem und spickte seine Argumente mit Artikelnummern der UN-Charta. Das Video wurde öffentlich, der Staatsanwalt ermittelte. Fuchs hätte mit seinen Äußerungen den öffentlichen Frieden gestört und den russischen Angriffskrieg gebilligt, so die Anklage.

via tag24: QUERDENKER MARCUS FUCHS WEGEN ANSPRACHE VERURTEILT! “WIEDERHOLUNG DER RUSSISCHEN PROPAGANDAMÄRCHEN”

Verstoß gegen Nachrichtensperre – Trump muss Ordnungsstrafe von 9.000 Dollar zahlen

Im Schweigegeld-Prozess sind Ex-US-Präsident Trump Kommentare über Verfahrensbeteiligte gerichtlich verboten worden. Er äußerte sich trotzdem und muss nun eine Strafe zahlen. Bei weiteren Verstößen droht Trump sogar Haft.Im Prozess gegen Donald Trump im Zusammenhang mit Schweigegeldzahlungen an eine Pornodarstellerin muss der frühere US-Präsident eine Ordnungsstrafe von 9.000 Dollar (rund 8.420 Euro) zahlen. Richter Juan Merchan reagierte damit in New York auf wiederholte Kommentare Trumps über Prozessbeteiligte. Diese sind ihm wegen einer entsprechenden Nachrichtensperre – einer “gag order” – nicht erlaubt.Die von Merchan verhängte Geldstrafe setzt sich aus je 1.000 Dollar für neun Verstöße zusammen. In seiner schriftlich bekanntgegebenen Entscheidung wies der Richter den Ex-Präsidenten zudem an, sieben “beleidigende Beiträge” aus Trumps eigenem Onlinedienst Truth Social und zwei Beiträge von seiner Wahlkampfwebsite zu entfernen. Merchan erklärte: “Der Angeklagte ist hiermit gewarnt, dass das Gericht fortgesetzte vorsätzliche Verstöße gegen seine gesetzmäßigen Anweisungen nicht hinnehmen wird und es, falls nötig und den Umständen angemessen, eine Haftstrafe verhängen wird.”

via tagesschau: Verstoß gegen Nachrichtensperre Trump muss Ordnungsstrafe von 9.000 Dollar zahlen

siehe auch: Verstöße gegen Maulkorberlass Gericht ordnet 9000 Dollar Geldstrafe gegen Trump an Im Vergleich zu Donald Trumps sonstigen Anwalts- und Gerichtskosten sind 9000 Dollar wohl nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Verstößt der Ex-Präsident aber erneut gegen die richterliche »gag order«, droht ihm Gefängnis.

„Der Schelm“: Haft- und Bewährungsstrafen für frühere Mitarbeiter

Am Oberlandesgericht Dresden wurde nach acht Verhandlungstagen heute das Urteil gegen die drei Angeklagten des antisemitischen Verlags „Der Schelm“ gesprochen. Wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie Volksverhetzung wurde ein früherer Mitarbeiter zu einer Haftstrafe, zwei weitere zu Bewährungsstrafen verurteilt. Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Dresden, Hans Schlüter-Staats, beginnt seinen Urteilsspruch mit einem Zitat aus einem Buch, welches der rechtsextreme Verlag „Der Schelm“ vertrieben hatte und mahnte, dass diese Wörter ein „Boden für fürchterliche Gewalttaten“ seien. Vom Verlag „Der Schelm“ spricht er in seinem Urteil von einem „organisiertem Geschäftsbetrieb“ und von einem „Logistikbetrieb“, welchen die drei Angeklagten gemeinsam mit Adrian Preißinger aufgebaut hätten, der Richter spricht von „Rädelsführern“. Dabei wäre der übergeordnete Zweck des Verlags in erster Linie nicht die Verbreitung antisemitischen Gedankenguts gewesen, sondern hohe Einnahmen zu generieren. Dennoch seien alle drei Angeklagten zur damaligen Gründung Rechtsextremisten und Anhänger der NS-Zeit gewesen und hätten die Verbreitung entsprechender Inhalte begrüßt. Die Bundesanwaltschaft hatte angegeben, dass die Angeklagten in der Zeit zwischen August 2018 und September 2020 durchschnittlich 40 Bestellungen pro Tag verarbeitet hätten. Das würde knapp 40 Volksverhetzungen am Tag entsprechen. Als kriminelle Vereinigung hätten die Angeklagten laut Bundesanwaltschaft versucht, den Verlag „Der Schelm“ zum führenden Akteur für Hate Speech aufzubauen. (…) Böhm wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Seine ehemalige Partnerin Annemarie K. wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, die auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt wurde. Auch bei ihr wurde das Geständnis positiv bewertet, ebenso wie ihre „prekäre Lage“ und ihr Gesundheitszustand. Sie sei zwar vielfach vorbestraft, wurde jedoch fast ausschließlich zu Geldstrafen verurteilt. Bei beiden Angeklagten wurden andere Strafen mit einbezogen, um eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden. Knapp 90.000 Euro eingezogen Matthias B. wurde zu einem Jahr und zehn Monaten Haft, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, verurteilt. Sein wesentlicher Beitrag zum Verlag und die lange Vorgeschichte mit dem Verlags-Inhaber Preißinger seien zwar strafverschärfend, jedoch legte auch Matthias B. ein Geständnis ab und hätte zur Aufklärung beigetragen. Auch seine Aufnahme in ein Aussteigerprogramm sei glaubhaft.

via endstation rechts: „Der Schelm“: Haft- und Bewährungsstrafen für frühere Mitarbeiter

siehe auch: Rechtsextremer Verlag „Der Schelm“ :Die Wegbereiter des Hasses Der „Schelm“-Versand verbreitet rechtsextreme Bücher. Nun wurden drei Angeklagte dafür verurteilt. Der Hauptbetreiber aber macht weiter. Richter Hans Schlüter-Staats zitiert direkt aus dem Buch „Hart wie Kruppstahl“, ein rechtsextremes Hetzwerk aus den Sechzigern. Vom Ziel einer „restlosen Säuberung der gesamten arischen Menschheit“ sei dort die Rede. Von „unüberbrückbaren“ Differenzen zu Juden, unterzeichnet mit „Heil Hitler“. Es seien solche Sätze, die auch heute Hass anstachelten, warnt Schlüter-Staats. „Diesen Worten folgen leider auch Taten.“ Und das Buch sei nur eines von tausenden, die beim rechtsextremen Versand „Der Schelm“ verkauft worden seien. Am Montag verurteilte der Strafsenat von Schlüter-Staats am Oberlandesgericht Dresden deshalb drei Angeklagte zu Freiheitsstrafen: Enrico Böhm, Matthias B., Annemarie K. Alle waren einst in der NPD aktiv, Böhm auch als Leipziger Stadtrat. Sie hätten mit dem vor Jahren nach Russland ausgewanderten Hauptverantwortlichen Adrian Preißinger den „Schelm“-Versand betrieben und damit eine kriminelle Vereinigung gebildet und Volksverhetzungen begangen. Der vielfach vorbestrafte Böhm erhält dafür zwei Jahre und sechs Monate Haft, seine frühere Lebensgefährtin Annemarie K. ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung. Ebenfalls eine Bewährungsstrafe bekommt Matthias B.: ein Jahr und zehn Monate. Er hatte im Prozess umfassend ausgepackt und befindet sich inzwischen in einem Aussteigerprogramm. (…) Bei den verhängten Strafen verweist Richter Schlüter-Staats bei Böhm und Annemarie K. auf deren „erhebliche Vorstrafen“. Gerade der frühere NPD-Stadtrat war immer wieder mit Geld- und Bewährungsstrafen davongekommen, habe sich davon „nicht beeindrucken lassen“, betont Schlüter-Staats. Nun muss Böhm in Haft, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Die anderen beiden Verurteilten kommen mit Bewährungsstrafen davon. Schlüter-Staats lobt vor allem die Aufklärungshilfe von Matthias B., auch sein Szeneausstieg sei „glaubhaft“. Der Versand der rechtsextremen Bücher durch den „Schelm“ geht dagegen weiter. Das LKA Sachsen beteuerte zuletzt, dass durchaus weiter wegen des Fortbetriebs des „Schelm“-Versands“ ermittelt werde. Bisher sei eine Festnahme von Preißinger aber nicht möglich gewesen, so eine Sprecherin. Gleiches gelte für Versuche, die Webseite offline zu nehmen, da die Server im Ausland stünden.

#Volksverhetzung – “#Transgenderismus gehört ausgerottet”: #Adrat verurteilt – #LockHimUp

In seinem Podcast macht Julian Adrat immer wieder Stimmung gegen queere Menschen, vor einem Jahr verbreitete er sogar Ausrottungsfantasien. Jetzt wurde er wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt. JDas Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat den queerfeindlichen Podcaster Julian B. Adrat am Mittwoch wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt. Wie Adrat auf der Plattform X mitteilte, muss er 100 Tagessätze à 20 Euro zahlen. Ursprünglich hatte der Podcaster sogar einen Strafbefehl über 8.400 Euro erhalten (queer.de berichtete). Das Gericht hat diesen Betrag nun deutlich reduziert. In “Adrats Podcast” macht der 1990 geborene Katholik schon seit Längerem Stimmung gegen queere Menschen. Im März 2023 brachte er jedoch das Fass zum Überlaufen: “Transgenderismus gehört ausgerottet. Wie der Kommunismus. Wie der Nationalsozialismus. Mit Haut und Haar”, lautete sein Resümee der 187. Folge. Den Satz verbreitete er auch in sozialen Medien (queer.de berichtete). Mehrere Personen erstatteten daraufhin Anzeige wegen Volksverhetzung. Auch Sven Lehmann, der Queerbeauftragte der Bundesregierung, schaltete sich ein und kritisierte in einem Tweet den Audio-Streamingdienst Spotify: “Das hier ist Volksverhetzung!”, schrieb der grüne Bundestagsabgeordnete. “Warum bekommt so jemand eine Plattform bei Euch?!”

via queer: Volksverhetzung “Transgenderismus gehört ausgerottet”: Adrat verurteilt

Baltimore County woman indicted in plot to attack power grid charged for illegally possessing gun – #terror #awd #atomwaffendivision

Federal authorities charged on Tuesday a Baltimore County woman with neo-Nazi ties whom they previously accused of plotting to attack Baltimore’s power grid with possessing a firearm despite knowing she was legally barred from doing so. Sarah Beth Clendaniel, 35, of Catonsville, was indicted in February 2023 of conspiring with Brandon Clint Russell, 28, of Florida, to blow up five electrical substations in Baltimore and Harford counties, according to FBI agents and the U.S. Attorney for the District of Maryland. Conspiring to damage an energy facility comes with a maximum sentence of 20 years. Last month, a federal judge set a July 8 trial date. Both defendants pleaded not guilty during their March 2023 arraignment. On Tuesday, the U.S. Attorney charged Clendaniel with possession of a firearm by a prohibited person, according to court documents. Neither the U.S. Attorney’s office nor Clendaniel’s federal public defender immediately answered a request for comment. Clendaniel is currently being held in the Maryland Correctional Institution for Women in Jessup, according to the state Department of Public Safety and Correctional Services. Clendaniel possessed a semi-automatic 12-gauge shotgun “on or about Feb. 3, 2023,” when FBI agents arrested her and Russell, according to a new charging document. She possessed the gun despite knowing she was prohibited because she had previously been convicted of a crime for which she had served more than a year in prison, according to the document. According to the original charging documents, Clendaniel had plotted to carry out the attacks on substations in Norrisville, Reisterstown, and Perry Hall using a shotgun and a handgun. Authorities said they would forfeit after conviction the shotgun, along with a 9mm “ghost gun” pistol; 77 shotgun cartridges; 3 Glock 9mm magazines; and over 1500 rounds of ammunition, according to the new charging document. Clendaniel has not yet been indicted for the new firearm charge. Russell, who is originally from the Bahamas, was sentenced in 2017 on federal explosive charges. He is the founder of Atomwaffen Division, a violent neo-Nazi hate group that authorities have tied to five murders.

via baltimoresun: Baltimore County woman indicted in plot to attack power grid charged for illegally possessing gun