Zwei Ehepartner, die beide Mitglied der AfD sind, haben zu Hause über 200 Waffen anhäuft. Diese müssen sie jetzt abgeben, hat das VG Düsseldorf entschieden, weil die zwei wegen ihrer Parteimitgliedschaft als unzuverlässig einzustufen seien. Mitglieder einer Partei, die im Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen steht, sind nach geltendem Waffenrecht als unzuverlässig einzustufen (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 Waffengesetz) – und zwar auch dann, wenn die Partei nicht verboten wurde, so das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf in zwei Verfahren (Urt. v. 19.06.2024, Az. 22 K 4836/23 und 22 K 4909/23). Die zwei miteinander verheirateten AfD-Mitglieder, um die es in diesen Fällen geht, müssen ihre Schusswaffen und die dazugehörige Munition damit im Ergebnis abgeben. Im Fall des Ehemanns sind es 197 Waffen, im Fall der Ehefrau 27 Stück. Sie hatten sich vor dem VG gegen den Widerruf ihrer waffenrechtlichen Erlaubnisse wehren wollen. Das Parteienprivileg aus Art. 21 Grundgesetz (GG) werde durch diese strenge Auslegung des Waffenrechts nicht verletzt, so das VG weiter. Die waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung erfolge nämlich personenbezogen; vor etwaigen faktischen Nachteilen für Parteien schütze Art. 21 GG Parteien gerade nicht.
Erst rief Björn Höcke die verbotene SA-Losung in Merseburg, dann nutzte er sie in Gera – in abgewandelter Form. Für den ersten Auftritt gab es bereits eine Geldstrafe, nun wurde eine weitere verhängt. Einmal wurde er bereits zu einer Geldstrafe verurteilt. Nun folgt ein weiteres Urteil: Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ist auch in einem zweiten Prozess wegen der Verwendung einer verbotenen Naziparole schuldig gesprochen worden. Das hat das Landgericht in Halle entschieden. Das Gericht verurteilte den 52-Jährigen zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 130 Euro – insgesamt 16.900 Euro. Schon im Mai war Höcke wegen des gleichen Spruchs zu einer Geldstrafe verurteilt worden, er ging in Revision. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer vor dem Urteil am Montag eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe von acht Monaten für Höcke gefordert. Ihr Prozessvertreter sprach sich zudem dafür aus, dem Politiker für die Dauer von zwei Jahren abzusprechen, öffentliche Ämter zu bekleiden. Höckes Verteidigung forderte in ihrem Schlussvortrag hingegen einen Freispruch. Höcke selbst sieht sich als unschuldig. Im Prozess hatte er betont, dass er die Verwendung der Losung nicht für strafbar halte. Der Spruch wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazipartei NSDAP.
siehe auch: Zweites Urteil gegen AfD-Politiker :Erneut Geldstrafe für Höcke Das Landgericht Halle hat Björn Höcke verurteilt, weil er die SA-Parole wiederholt hat. Diesmal konnte er nicht behaupten, nichts gewusst zu haben. Das Landgericht in Halle hat Björn Höcke zu einer weiteren Geldstrafe verurteilt. Der Thüringer AfD-Chef sei schuldig, Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation verwendet zu haben. Er hatte im Dezember 2023 bei einer Parteiveranstaltung in Gera den Anfang der SA-Parole „Alles für Deutschland“ gesagt. Sein Publikum vervollständigte sie. Als Strafe setzte das Gericht 130 Tagessätze zu je 130 Euro fest – insgesamt 16.900 Euro. Damit wäre Höcke vorbestraft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Vorsitzende Richter Jan Stengel begründete, Höcke habe die Parole bewusst verwendet, obwohl ihm klar gewesen sein musste, dass sie potenziell strafbar sei. Zu dem Zeitpunkt lief bereits ein Verfahren wegen der Verwendung der SA-Parole gegen ihn. Ein Video zeigt den Vorfall, um den es am Montag ging: Höcke stand in Gera im Lokal Waldhaus auf einer kleinen Bühne und hielt eine Rede. Gegen Ende beschwerte er sich, weil er wegen der SA-Parole vor Gericht musste. Mit einer animierenden Armbewegung wiederholte er dabei die ersten zwei Worte, „Alles für …“, und machte dann eine Pause. Das Publikum vervollständigte daraufhin, „… Deutschland!“, und Höcke lachte kurz auf. In Halle verwies Richter Stengel auch auf das Video. Es zeige, dass Höcke nicht versucht habe, die Vollendung der verbotenen Parole zu unterbinden. Stattdessen sei „mimische Zustimmung“ zu erkennen, sagte Stengel laut Deutscher Presse-Agentur. Höcke habe die Grenzen des Sagbaren ausgetestet. Die Geldstrafe sei verhältnismäßig.
a.o. Bundesparteitag der Alternative für Deutschland am 4./5. Juli 2015 in Essen, Gruga Halle
In a ruling that will have implications for one of Donald Trump’s criminal cases, the high court ruled that the feds must narrow their use of obstruction charges.The Supreme Court has upended hundreds of prosecutions related to the Capitol riot—including one of former President Donald Trump’s criminal cases—by ruling Friday that the feds need to narrow their usage of the charge of obstructing an official proceeding. In a 6-3 ruling, the justices significantly weakened the statute under which more than 330 rioters had been charged. Trump has also been charged with obstruction in his criminal case in Washington, D.C., related to his efforts to overturn his 2020 election loss. However, while it’s a win for rioters, it’s unclear how exactly the ruling will affect their prosecutions as the justices’ reading of the statute still gives prosecutors some wiggle room. The vast majority of rioters were also hit with other charges, like assaulting police officers, and most have been convicted and served their time.
Ein Obdachloser wurde mitten in Darmstadt mit Schlägen und Tritten getötet. Nun ist ein Jugendlicher in dem Fall verurteilt worden – zur höchstmöglichen Strafe. Im Prozess um einen zu Tode geprügelten Obdachlosen hat das Landgericht Darmstadt einen 15-Jährigen zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Es sprach den Schüler des Mordes aus niedrigen Beweggründen, Raub und gefährlicher Körperverletzung schuldig. Er erhielt die mögliche Höchststrafe im Jugendstrafrecht. Der 15-Jährige habe am 15. November 2023 zusammen mit seinem 18-jährigen Bruder einen Obdachlosen nachts gegen 2.15 Uhr auf dem zentralen Luisenplatz in einem Wartehäuschen zunächst überfallen, schilderte das Gericht in der Urteilsbegründung den Tatablauf. (…) Der Ältere schlief daraufhin stark betrunken ein, der Jüngere griff erneut den Obdachlosen an. Im Überwachungsvideo war zu sehen, dass der Jugendliche den Mann minutenlang schlug und trat. Eine Polizeistreife nahm den 15-Jährigen unmittelbar nach der Tat neben dem am Boden liegenden Mann fest. Dieser erlag einen Tag später seinen schweren Verletzungen.
siehe auch: Höchststrafe für Obdachlosen-Mörder: Justiz macht guten Job. Transparenz statt verschlossener Türen: Das Darmstädter Landgericht hat die Öffentlichkeit die ganze Brutalität des 15 Jahren alten Obdachlosen-Mörders spüren lassen. Die Prozessführung war vorbildlich für eine oft gescholtene Justiz. Abscheulich, unmenschlich, gefühlskalt – das sind nur einige der Adjektive, die der Vorsitzende Richter Marc Euler am Freitag bei der Urteilsbegründung im Darmstädter Obdachlosen-Mordprozess am Landgericht verwendete. Der 15-jährige Hauptangeklagte wurde des Mordes schuldig gesprochen und bekam die Höchststrafe. Zehn Jahre muss der Jugendliche in Haft, und wer das Video der brutalen Tötung gesehen hat, wird zustimmen: Das ist richtig so.
Während das Bundesverfassungsgericht noch über den Fall beriet, wurde Maja T. nach Ungarn ausgeliefert. Dass Behörden ein Verfahren am obersten Gericht missachten, sei beunruhigend, meint Gigi Deppe. Es kommt am Bundesverfassungsgericht häufiger vor, dass Fälle sehr schnell entschieden werden müssen. Gerade bei Abschiebungen und Auslieferungen gehen die Anträge oft in letzter Minute ein. (…) Solche Beratungen unter Zeitdruck sind für die Richterinnen oder Richter am Bundesverfassungsgericht kein Vergnügen. Noch weniger Vergnügen empfinden sie aber sicherlich, wenn die deutschen Behörden einfach missachten, was gerade beim obersten Gericht beraten wird. Zeitdruck bestand ganz sicher nicht. Das Mitglied einer mutmaßlich linksextremistischen Gruppe, Maja T., saß in deutscher Haft. Die Behörden hätte ohne weiteres noch ein, zwei Tage abwarten können, wie die Entscheidung aus Karlsruhe ausfällt. Schon der Anwalt hatte nachts gegen drei Uhr die Beamten im Gefängnis darauf aufmerksam gemacht, dass er noch einen Eilantrag beim Verfassungsgericht stellen würde. Um 8.30 Uhr hatte das Verfassungsgericht selbst in Berlin Bescheid gegeben, dass es noch berät, dass also noch mit der Auslieferung zu warten sei. Trotzdem ging alles weiter wie geplant. (…) Der Vorgang ist beunruhigend, weil er belegt, dass es doch Behörden in Deutschland gibt, die rechtsstaatliche Vorgänge missachten. Ohne Not wurde hier jemand in einer Nacht- und Nebelaktion außer Landes gebracht – eine non-binäre Person, die als solche in ungarischen Gefängnissen gefährdeter ist als andere.Aber ganz unabhängig vom konkreten Fall: Wir können einpacken, wenn es Schule macht, dass Verfahren beim Bundesverfassungsgericht nicht zu beachten sind.
siehe auch: NACH ANGRIFFEN IN BUDAPEST – Auslieferung mutmaßlich linksextremistischer Person nach Ungarn untersagt – aber zu spät – #FreeMaja Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitag die Auslieferung einer 23-jährigen, mutmaßlich linksextremistischen Person nach Ungarn untersagt. Jedoch hatte die Auslieferung zu dem Zeitpunkt bereits stattgefunden. Die Generalstaatsanwaltschaft soll laut Gericht in Karlsruhe frühzeitig über eine anstehende Entscheidung zur Zulässigkeit der Auslieferung informiert worden sein. Das Bundesverfassungsgericht untersagt am Freitag die Auslieferung der mutmaßlich linksextremistischen Person Maja T. nach Ungarn – da war die Auslieferung aber schon passiert. Nach ARD-Recherchen war die zuständige Generalstaatsanwaltschaft frühzeitig über einen anstehenden Gerichtsentscheid zur Auslieferung informiert.
Nach unserem letzten Kenntnisstand sitzt #Maja auf der Budapester Polizeiwache und soll in das Gefängnis gebracht werden, in welchem auch Ilaria saß. Ratten, Isolation, Willkür, Mangelnde Ernährung … Das bedeutet die Entscheidung zur #Auslieferung von Maja!
In seinem Einbürgerungsantrag gab ein früherer AfD-Mitarbeiter an, nur die ukrainische Staatsangehörigkeit zu besitzen. 2022 wurde er Deutscher. Doch ein Jahr später entdeckten Beamte bei einer Flughafenkontrolle seinen russischen Pass, er verlor die deutsche Staatsangehörigkeit. Der Fall landete vor Gericht. Die Berliner Behörden haben den Ex-Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten zu Recht ausgebürgert. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin von Mitte Juni hervor, die dem „Spiegel“ vorliegt. Demnach habe Wladimir Sergijenko die Behörden „arglistig“ getäuscht und sich die deutsche Staatsangehörigkeit „erschlichen“, indem er im Einbürgerungsverfahren seinen russischen Pass verschwieg. In seinem Antrag hatte Sergijenko 2019 angegeben, nur die ukrainische Staatsangehörigkeit zu besitzen. Im November 2022 wurde er Deutscher. Ein Jahr später nahm der Berliner Innensenat die Einbürgerung dann wieder zurück, nachdem Beamte der Bundespolizei und des Zolls bei einer Kontrolle am Hamburger Flughafen seinen russischen Reisepass gefunden hatten.
siehe auch: Deutschen Pass erschlichen Ex-Mitarbeiter von AfD-Abgeordnetem zu Recht ausgebürgert. Der Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Eugen Schmidt soll in engem Austausch mit einem Oberst des russischen Inlandsgeheimdiensts FSB gestanden haben. Bei der Einbürgerung in Deutschland hat der mutmaßliche Spion gelogen. Der Ex-Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten ist nach Ermittlungen wegen russischer Einflussnahme ausgebürgert worden. Das berichtet der “Spiegel”, der sich auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin von Mitte Juni beruft. Wladimir Sergijenko habe die Behörden “arglistig” getäuscht und sich die deutsche Staatsangehörigkeit “erschlichen”, indem er im Einbürgerungsverfahren seinen russischen Pass verschwiegen hatte.
Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitag die Auslieferung einer 23-jährigen, mutmaßlich linksextremistischen Person nach Ungarn untersagt. Jedoch hatte die Auslieferung zu dem Zeitpunkt bereits stattgefunden. Die Generalstaatsanwaltschaft soll laut Gericht in Karlsruhe frühzeitig über eine anstehende Entscheidung zur Zulässigkeit der Auslieferung informiert worden sein. Das Bundesverfassungsgericht untersagt am Freitag die Auslieferung der mutmaßlich linksextremistischen Person Maja T. nach Ungarn – da war die Auslieferung aber schon passiert. Nach ARD-Recherchen war die zuständige Generalstaatsanwaltschaft frühzeitig über einen anstehenden Gerichtsentscheid zur Auslieferung informiert. (…) Wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte, gaben die Richter dem Antrag der sich als non-binär identifizierenden Person Maja T. auf Erlass einer einstweiligen Anordnung statt. Zu diesem Zeitpunkt hatte deren Auslieferung von Maja T. nach Ungarn der Mitteilung des Gerichts zufolge aber schon stattgefunden. Die Auslieferung war zuvor vom Kammergericht Berlin zunächst bewilligt worden. (…) Am Freitag gegen 10:50 Uhr beschloss das Bundesverfassungsgericht nach eigenen Angaben, die Übergabe von Maja T. an die ungarischen Behörden einstweilen zu untersagen. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin werde angewiesen, eine Rückführung nach Deutschland zu erwirken, heißt es in der Mitteilung. Wenig später habe die Generalstaatsanwaltschaft das Gericht aber darüber informiert, dass Maja T. bereits um 10 Uhr am Freitag an die ungarischen Behörden übergeben worden sei. Anwalt Sven Richwin hatte dem MDR zuvor erklärt, dass die Ereignisse sich gerade “etwas überschlagen” würden. Das Kammergericht habe Donnerstag am späten Nachmittag die Auslieferung für zulässig erklärt. Das Landeskriminalamt (LKA) versuche “seit 3 Uhr in einer Nacht- und Nebelaktion Maja nach Ungarn zu überstellen”. Und weiter: “Das LKA versucht derzeit, den Rechtsschutz zu unterlaufen.”
siehe auch: Nach Auslieferung nach Ungarn Bundesverfassungsgericht verfügt Rückholung von Maja T. Ein Mitglied einer mutmaßlich linksextremen Gruppe ist über Nacht nach Ungarn ausgeliefert worden. Nun hat das Bundesverfassungsgericht verfügt, dass Maja T. zurückgeholt werden muss. Der Fall wirft Fragen auf. (…) Eilantrag gegen AuslieferungWährenddessen versuchte T.s Anwalt Sven Richwin, die Auslieferung im letzten Moment zu stoppen. Um 7:38 Uhr stellte er einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Gegen 10:50 Uhr gab es dort eine Eilentscheidung. Das Gericht wies die Generalstaatsanwaltschaft Berlin und das sächsische Landeskriminalamt an, die Auslieferung vorerst nicht durchzuführen.Offenbar befand sich Maja T. aber zu diesem Zeitpunkt bereits in Ungarn. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin wurde T. bereits um 10 Uhr den ungarischen Behörden übergeben. Das Verfassungsgericht verfügte deshalb auch, dass Maja T. nach Deutschland zurückgeführt werden müsse. Darum müsse sich die Generalstaatsanwaltschaft Berlin jetzt kümmern. Ob solch eine Rückführung überhaupt noch möglich ist, ist fraglich. (…) Die Karlsruher Entscheidung erging offenbar zu spät, also erst nachdem Maja T. schon in Ungarn angekommen war. Die Frage ist allerdings: Warum haben die Justizbehörden in Berlin, die Eilentscheidung aus Karlsruhe nicht abgewartet? Denn nach Informationen der ARD-Rechtsredaktion hatte Karlsruhe um 8:30 Uhr telefonisch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin informiert, dass in Karlsruhe ein Eilantrag des Anwalts von Maja T. vorliegt. Hätte Berlin die Auslieferung dann nicht noch stoppen müssen?Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin stellt sich auf den Standpunkt, dass Maja T. nicht mehr auf deutschem Staatsgebiet war, als Berlin von dem Eilverfahren Kenntnis hatte. Die Auslieferung hätte deshalb nicht mehr aufgehalten werden können. Auch die Rückführung aus Ungarn sei nicht möglich; Eilantrag beim BVerfG erfolgreich Auslieferung von Maja T. nach Ungarn rechtswidrig. Die Generalstaatsanwaltschaft liefert eine deutsche Person über Nacht nach Ungarn aus, obwohl sie wusste, dass Rechtsmittel gegen eine Auslieferung anstehen. Das BVerfG reagierte mit klaren Anweisungen an die Berliner. Die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) Berlin hat eine non-binäre Person mit deutscher Staatsangehörigkeit in der Nacht nach Ungarn überstellt. Noch in der selben Nacht hatte der Berliner Anwalt Sven Richwin die Staatsanwaltschaft informiert, dass er Rechtsschutz beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen die Auslieferung beantragt. Die Behörde hielt dies nicht von einem schnellen Vorgehen ab. Das BVerfG hat die Auslieferung am Freitagmorgen um 11 Uhr untersagt. Da hatte die Staatsanwaltschaft mit Hilfe des Landeskriminalamtes die Auslieferung bereits vollzogen.
Die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn war rechtswidrig. "Wir sind schockiert, dass die Berliner Generalstaatsanwaltschaft den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht abgewartet hat", sagt @AngelaFurmaniak aus dem RAV-Vorstand @lto_dehttps://t.co/fmZEW6NAQ3