Oberverwaltungsgericht Münster – AfD-Einstufung als Verdachtsfall ist rechtens

Der Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte das Urteil der Vorinstanz – und wies damit die Berufung der Partei zurück.Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) im nordrhein-westfälischen Münster wies die Klage dagegen zurück. Damit bestätigte es ein vorangegangenes Urteil des Verwaltungsgerichts Köln von 2022.Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der rechtspopulistischen Partei einsetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG ließ zwar keine Revision gegen das aktuelle Urteil zu, die AfD kann aber einen Antrag auf Zulassung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellen. (…) Es gebe genügend tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass die Partei Bestrebungen verfolge, die sich gegen die Menschenwürde bestimmter Gruppen und gegen das Demokratieprinzip richteten, so das Gericht. Es sah den begründeten Verdacht, dass zumindest ein maßgeblicher Teil der AfD das Ziel habe, “deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen”. Das sei eine unzulässige Diskriminierung und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.Auch gebe es hinreichende Anhaltspunkte für den Verdacht, dass die AfD Bestrebungen verfolge, die mit einer Missachtung der Menschenwürde von Ausländern und Muslimen verbunden seien. Weiter konnte das Gericht Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Bestrebungen erkennen – “wenn auch nicht in der Häufigkeit und Dichte wie vom Bundesamt angenommen”.

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siehe auch: AfD bleibt Verdachtsfall – die Reaktionen “Wehr­hafte Demo­k­ratie darf kein zahn­loser Tiger sein”. Die AfD darf weiterhin vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Sie sei zu Recht als Verdachtsfall eingestuft worden, bestätigte das OVG. Die Reaktionen fallen unterschiedlich aus, die Partei kündigte bereits Nichtzulassungsbeschwerde an. Nach nur sieben Tagen mündlicher Verhandlung hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) über das Berufungsverfahren der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungschutz (BfV) entschieden. Mit drei Urteilen bestätigte das Gericht am Montag in Münster die Vorinstanz: Das BfV habe die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen (Urt. v. 13.05.2024, Az. 5 A 1216/22, 5 A 1217/22 und 5 A 1218/22). (…) Inhaltlich begründete der Senat seine Entscheidungen ausführlich. Es gibt nach seiner Überzeugung den begründeten Verdacht, “dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen”, hieß es in der Urteilsbegründung. Das sei laut Grundgesetz eine “unzulässige Diskriminierung”.  Seine Entscheidung begründet das Gericht unter anderem mit der Terminologie, die in AfD-Kreisen verwendet wird: Die Partei nutze “in großem Umfang herabwürdigende Begriffe gegenüber Flüchtlingen und Muslimen.” Das BfV habe seine Einstufung auch öffentlich bekannt machen dürfen, denn eine sachlich richtige und weltanschaulich-politisch neutrale Bekanntgabe, dass das Bundesamt Informationen über mögliche verfassungsfeindliche Bestrebungen bei der AfD sammelt, belaste die Partei nicht unverhältnismäßig. Dies gelte jedenfalls so lange mit der Bezeichnung als “Verdachtsfall” in keiner Weise der Eindruck erweckt wird, es stehe fest, dass die AfD gegen die FDGO gerichtete Bestrebungen verfolgt. Die AfD hatte sich in dem Berufungsverfahren dagegen gewehrt, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei, den mittlerweile aufgelösten AfD-“Flügel” und die Jugendorganisation Junge Alternative als extremistischen Verdachtsfall führt. Beim “Flügel” geht es zusätzlich um die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht (VG) Köln den Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Dem schloss sich das OVG mit seinen Entscheidungen vom Montag an

Vorsatz nachgewiesen – LG Halle ver­ur­teilt Björn Höcke zu Geld­strafe von 13.000 Euro

Weil er eine verbotene SA-Parole 2021 in Merseburg in einer Rede verwendete, wird AfD-Politiker Björn Höcke nun verurteilt. Er muss 13.000 Euro Geldstrafe zahlen. Den Vorsatz hält das Gericht für erwiesen.  Das Landgericht (LG) Halle hat den AfD-Politiker Björn Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt. Er soll 100 Tagessätze zu je 130 Euro zahlen, urteilte das Gericht am Dienstagabend. Der 52-Jährige hatte die Vorwürfe zurückgewiesen, die verbotene Parole der SA (Sturmabteilung) der NSDAP wissentlich verwendet zu haben. Höcke hatte bei einer Rede im Mai 2021 im sachsen-anhaltischen Merseburg am Ende gesagt: “Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland”. Beim dritten Teil des Dreiklangs handelt es sich um eine verbotene Losung. Dies war und ist unstreitig, aber wusste Höcke das auch, als er die Aussage tätigte? Darauf kommt es für eine Verurteilung nämlich juristisch an. Vorsitzender Richter: “Sie sind ein redegewandter, intelligenter Mann, der weiß, was er sagt” Der frühere Geschichtslehrer hatte stets beteuert, nicht gewusst zu haben, dass es sich bei “Alles für Deutschland” um eine SA-Losung handelt. In der mehrtägigen Verhandlung ging es vor allem darum, ob Höcke dieser Vorsatz nachgewiesen werden kann. Das war nach Ansicht der Richter in Halle der Fall. Der Vorsitzende Richter Jan Stengel erklärte in der Urteilsverkündung, das Gericht sei davon überzeugt, Höcke habe gewusst, dass die SA-Parole verboten ist und sie trotzdem verwendet. “Sie sind ein redegewandter, intelligenter Mann, der weiß, was er sagt”, sagte Stengel. Der Deckmantel der Meinungsfreiheit sei von dem Angeklagten “stark strapaziert worden”. Auch sei das Gericht der Auffassung, die Entscheidung zur Verwendung des Spruchs sei spontan gewesen “nach dem Motto: Mal gucken, wie weit ich gehen kann.” Weiterer Prozess naht – wegen derselben Parole (…) Dass das LG nicht auf eine Freiheitsstrafe erkennen würde, hatte es bereits am zweiten Verhandlungstag erkennen lassen. Direkte Folgen für seine Spitzenkandidatur bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September gibt es mit der Geldstrafe nun nicht. Allerdings tauchen Geldstrafe von über 90 Tagessätzen im polizeilichen Führungszeugnis auf.

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siehe auch: Prozess gegen Thüringer AfD-Chef Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe für Björn Höcke Björn Höcke soll eine SA-Losung verwendet haben, der frühere Geschichtslehrer will sie nicht gekannt haben. Die Staatsanwaltschaft verlangt in ihrem Plädoyer nun eine Bewährungsstrafe für den Thüringer AfD-Chef. (…) Behauptungen von Höcke, er habe nicht gewusst, dass es sich bei dem Spruch »Alles für Deutschland« um eine Losung der sogenannten Sturmabteilung (SA) der nationalsozialistischen NSDAP handelte, seien »weder glaubhaft, noch nachvollziehbar«, sagte Bernzen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft handelte Höcke vorsätzlich. Dass »Alles für Deutschland« eine SA-Losung war, sei ein »historischer Fakt«. »Er hat eine vielfach in Vergessenheit geratene Parole wiederbelebt und salonfähig gemacht«, sagte Bernzen mit Blick auf Höcke. Der Staatsanwalt sagte, der »augenscheinlich fundierte NS-Sprachschatz des Angeklagten deutet auf Täterwissen hin«. So habe Höcke auch an anderer Stelle NS-Vokabular verwendet, etwa als er den früheren Bundesminister und SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel als »Volksverderber« bezeichnet habe. Es handle sich »um gezielte, planvolle Grenzüberschreitungen, um vermeintliche Denk- und Sprechverbote anzugreifen«, sagte Bernzen.

HETZERISCHE #FACEBOOK-POSTS – #Polizist (55) in #Mainz wegen #Volksverhetzung verurteilt – #polizeiproblem #hassprediger

Weil er 2020 auf Facebook mehrere beleidigende und volksverhetzende Posts abgesetzt hatte, wurde einem 55-jährigen Polizisten in Mainz der Prozess gemacht. Jetzt ist das Urteil gefallen. Asylbewerber auf Facebook als „Schmarotzer“, „Pseudo-Flüchtlinge“ und „Sozialbetrüger“ zu bezeichnen, Grünenpolitiker in Collagen zu diffamieren und herabwürdigende Piktogramme zu Muslimen zu teilen, kam einen 55-jährigen Polizisten nun teuer zu stehen. Das Amtsgericht Mainz hat den Beamten am Dienstag zu einer Geldstrafe von 12.800 Euro verurteilt. Muslime mit Hunden gleichgesetzt Wie die Allgemeine Zeitung zuerst berichtete, hatte der Polizist die Posts im Jahr 2020 abgesetzt, genauer zwischen Oktober und Dezember. Der Vorwurf: Mit seinen Beiträgen habe der 55-Jährige seine Einstellung zur Asyl- und Ausländerpolitik der Bundesregierung sowie seine Sympathie zu rechten Gruppierungen deutlich zum Ausdruck gebracht und zum Hass gegen Muslime angestachelt. Der Polizist gab zwar zu, die Post geteilt zu haben, aber er bestritt, dass die Inhalte seiner Gesinnung entsprechen. Er habe lediglich die Beiträge von Dritten „leichtsinnig und ohne nachzudenken“ per schnellem Knopfdruck weiterverbreitet. Hass habe er damit nicht schüren wollen. (…) Die Richterin konnte der Verteidiger damit nicht überzeugen. Sie verurteilte den Polizisten letztlich zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 80 Euro. Zudem ermahnte sie den 55-Jährigen dazu, seine Gesinnung zu prüfen und sein Handeln zu überdenken.

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Vier Monate Haft für #Trumps Ex-Berater : #Bannon scheitert mit Berufung gegen #Haftstrafe – #LovkHimUp

Wegen Missachtung des Kongresses ist Trumps ehemaliger Berater Steve Bannon schon 2022 zu vier Monaten Haft verurteilt worden. Nun ist er mit einer Berufung gescheitert. Der frühere Chefstratege von Ex-US-Präsident Donald Trump, Steve Bannon, hat am Freitag seine Berufung gegen eine Verurteilung wegen Missachtung des Kongresses verloren. Ein mit drei Richtern besetztes Gremium an einem Bundesberufungsgericht in Washington wies Bannons Antrag zurück. Es gab ihm aber die Möglichkeit, innerhalb der nächsten sieben Tage noch einen Berufungsantrag an das gesamte Gericht zu stellen. Zudem könnte Bannon noch einen letzten Versuch wagen, den Obersten Gerichtshof der USA anzurufen. Mit der Bestätigung des Urteils rückt ein baldiger Haftantritt Bannons näher. Der frühere Chef der ultrarechten Website „Breitbart“ war im Oktober 2022 zu vier Monaten Haft verurteilt worden, aber blieb während seiner Berufung auf freiem Fuß. Der 70-Jährige war verurteilt worden, weil er sich geweigert hatte, einer Vorladung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Kapitol-Erstürmung vom 6. Januar 2021 durch Trump-Anhänger Folge zu leisten.

via t-online: Vier Monate Haft für Trumps Ex-Berater :Bannon scheitert mit Berufung gegen Haftstrafe

Urteil:  EU-Parlament muss Abrechnungen von griechischem Neonazi-Abgeordneten herausgeben

Erstmals muss das Europäische Parlament Abrechnungsdaten eines Abgeordneten herausgeben. Weil Ioannis Lagos wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt wurde, überwiegt das öffentliche Interesse, urteilte das Gericht der Europäischen Union. Der griechische Neonazi Ioannis Lagos sitzt in Griechenland wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung im Gefängnis. Gleichzeitig ist er seit 2019 gewählter Abgeordneter im Europaparlament. Trotz seiner Haftstrafe hat Lagos weiterhin Zugriff auf Gelder des Europäischen Parlaments. Wie er diese verwendet, ist unbekannt. Die Transparenz-NGO FragDenStaat hatte beim Europäischen Parlament eine Informationsfreiheitsanfrage zu den Geldern des rechtsradikalen Abgeordneten gestellt. Das Parlament lehnte die Anfrage im April 2022 ab. Es gebe generell keine Details über die Abrechnungen von Abgeordneten heraus. Dagegen klagte FragDenStaat vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg – und hat nun Recht bekommen.

via netzpolitik: Urteil:  EU-Parlament muss Abrechnungen von griechischem Neonazi-Abgeordneten herausgeben

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Landgericht bestätigt Urteil gegen Rotenburger AfD-Chefin – #LockHerUp

Das Landgericht Verden bestätigt ein Urteil gegen die Rotenburger AfD-Chefin Marie-Thérèse Kaiser. Sie wurde der Volksverhetzung schuldig gesprochen, weil sie Hass gegen afghanische Ortskräfte geschürt haben soll. Obwohl der Richter Heiko Halbfas dem Antrag der Verteidigung nicht folgte, Bundesinnenministerin Nancy Faeser in den Zeugenstand zu laden, dauerte es am Montag fast sieben Stunden, bis er das Urteil verkündete: Die Rotenburger AfD-Kreisvorsitzende Marie-Thérèse Kaiser hat sich der Volksverhetzung schuldig gemacht, als sie vor fast drei Jahren afghanische Ortskräfte der Bundeswehr in einem Social-Media-Beitrag in einen Zusammenhang mit Gruppenvergewaltigungen setzte. (…) Im August 2021, wenige Wochen vor der Bundestagswahl, hatte Kaiser auf ihren Social-Media-Accounts auf einer sogenannten Kachel geschrieben: „Afghanistan-Flüchtlinge; Hamburger SPD-Bürgermeister für ,unbürokratische‘ Aufnahme; Willkommenskultur für Gruppenvergewaltigungen?“ (…) In einem ergänzenden Text begründete Kaiser ihre Sorge vor unkontrollierter Zuwanderung und warnte vor Vergewaltigungen durch „kulturfremde Massen“. Zudem verwies sie auf Zeitungsartikel, die belegen sollen, dass Afghanen überproportional häufig im Zusammenhang mit Sexualverbrechen auffällig seien. In einem erstinstanzlichen Urteil vom Juni 2023 kam das Amtsgericht Rotenburg zu dem Schluss, Kaiser habe die zitierten Angaben im Beitragstext aus dem Zusammenhang gerissen und billigend in Kauf genommen, dass die Kachel von einem objektiven Betrachter als volksverhetzend empfunden werde. Zudem verletze die rhetorische Frage die Menschenwürde einer abgrenzbaren Gruppe von afghanischen Geflüchteten. Das damalige Urteil: eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen in Höhe von jeweils 60 Euro. Szeneanwalt sieht keine Verächtlichmachung Dabei soll es bleiben, entschied Richter Halbfas am Montag. (…) Auf Antrag der Verteidigung verlas er anschließend weitere Artikel über die Situation von Frauen in Afghanistan und über vereinzelte Gefährder, die sich in das Programm zur Aufnahme von afghanischen Ortskräften geschmuggelt haben sollen. Die Verteidigung wollte „darlegen, dass die Aussagen von Frau Kaiser sich in eine Diskussion einordnen, die bis heute andauert“, sagte Szeneanwalt Björn Clemens, der 2018 den NSU-Unterstützer André Eminger verteidigt hatte und lange selbst bei der Partei Die Republikaner aktiv war. Für Clemens ist der angewendete Paragraf 130 ein „Schnüffelparagraf“ und Kaisers Beitrag lediglich eine Metapher und keine Verächtlichmachung. (…) In der Urteilsbegründung stellte Halbfas zudem klar: „Wer die Menschenwürde angreift, kann sich nicht auf Meinungsfreiheit berufen.“ Kaiser habe bewusst ein Bild im Kopf anderer erzeugt, dass zu Hass auf eine national bestimmte Gruppe führe.

via kreiszeitung: Landgericht bestätigt Urteil gegen Rotenburger AfD-Chefin

https://twitter.com/Klarmann/status/1787547557662474662
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Gericht: Rechtsextremer Jura-Student darf ins Referendariat – #staatsversagen #rosenaufdenweggestreut

Ein rechtsextremer Jura-Student kann trotz seiner Gesinnung eine Ausbildung als Referendar im Land Brandenburg antreten. Das entschied das Verwaltungsgericht Cottbus nach einem Eilantrag. Der Jurist, der das erste Staatsexamen bestanden hatte und nicht vorbestraft ist, muss demnach in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden. Es sind aber bestimmte Auflagen denkbar, etwa dass er beispielsweise nicht bei Verfahren eingesetzt wird, die mit dem Ausländerrecht zu tun haben, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte. (…) Verfassungstreue sei bei einem Bewerber für den juristischen Vorbereitungsdienst unbedingt notwendig, das habe auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts deutlich gemacht. Der klagende Jura-Student sei umfangreich und andauernd für eine rechtsextreme verfassungsfeindliche Partei aktiv. Deswegen sei es zweifelhaft, ob er für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einstehe. Das Verwaltungsgericht Cottbus hatte dagegen erklärt, eine Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst könne nach derzeit geltender Rechtslage nur abgelehnt werden, wenn der Bewerber persönlich ungeeignet sei. Dies sei in der Regel bei vorsätzlich begangenen Straftaten der Fall, die mit einer noch nicht getilgten Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet worden seien, hieß es. Der Student sei jedoch nicht vorbestraft. Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst könne ihm deswegen nicht versagt werden.

via zeit: Gericht: Rechtsextremer Jura-Student darf ins Referendariat