Ein niedersächsischer AfD-Politiker wollte die Vornamen von Tatverdächtigen bei den Ausschreitungen zum Jahreswechsel 2022/23 erfahren. Das brachte ihm Rassismusvorwürfe ein. Nun ist der Mann vor Gericht gescheitert. Niedersachsens Landesregierung muss die Vornamen von deutschen Tatverdächtigen bei den Silvesterkrawallen nicht nennen. Das hat der niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg entschieden . Ein AfD-Landtagsabgeordneter hatte zuvor geklagt, weil er die Namen erfahren wollte. In der Silvesternacht 2022/23 war es damals zu Ausschreitungen in dem Bundesland gekommen, bei denen mehrere Einsatzkräfte angegriffen worden waren. Einige Landespolitiker warfen der AfD-Landtagsfraktion Rassismus vor. AfD-Innenpolitiker Stephan Bothe wollte von der niedersächsischen Landesregierung per Anfrage die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen erfahren. Die Landesregierung antwortete, die Vornamen von 19 deutschen Tatverdächtigen seien bislang nicht öffentlich bekannt

via spiegel: Silvesterkrawalle in Niedersachsen Landesregierung muss Vornamen von Tatverdächtigen nicht nennen