Der Berliner AfD-Bezirksverordnete Kai Borrmann hatte eine Schwarze Frau in einem Restaurant beleidigt, ihr später ins Gesicht geschlagen und in den Arm gebissen. Ein Gerichtsurteil gegen ihn ist nach CORRECTIV-Informationen jetzt rechtskräftig. Der Berliner Lokalpolitiker Kai Borrmann ist nach CORRECTIV-Informationen jetzt rechtskräftig wegen Körperverletzung und Beleidigung verurteilt. Borrmann beleidigte im August 2021 zwei Schwarze Frauen am Nachbartisch in einem Restaurant mehrfach mit dem N-Wort. Übereinstimmenden Zeugenaussagen zufolge schlug er später auf der Straße einer der Frauen ins Gesicht und biss ihr bei einem folgenden Gerangel in den Unterarm. Das zuständige Gericht verurteilte ihn im Februar 2023 in erster Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe. Sowohl Borrmann als auch die Staatsanwaltschaft waren in Berufung gegangen, jeweils beschränkt auf die Rechtsfolgen. Die Berufungshauptverhandlung fand am 10. April 2024 vor dem Berliner Landgericht statt. Im Ergebnis hat das Landgericht die Berufung des Angeklagten verworfen. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht den Angeklagten zu einer Gesamtgeldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. AfD-Politiker wurde gewalttätig – kein Einzelfall Borrmann habe vor Gericht keine Reue gezeigt, Fotos des Verfahrens zeigen ihn breit lächelnd. Er ist weiterhin Bezirksverordneter in Berlin-Mitte, er sitzt dort für die AfD im Ausschuss für Schule und Kultur. CORRECTIV hatte kürzlich zu 48 AfD-Mandatsträgerinnen, -trägern und Mitarbeitern auf Kreis-, Landes- und Bundesebene recherchiert, die in der jüngeren Vergangenheit mit Gewalttaten aufgefallen sind, darunter mit direkter körperlicher Gewalt, psychischer Gewalt, einer Form der Beihilfe zu Gewalt oder gewaltnahem Verhalten. 28 dieser Politikerinnen und Politiker wurden der Recherche zufolge von einem Gericht zumindest erstinstanzlich verurteilt, oder es wurden Strafbefehle gegen sie erlassen – 14 davon sind trotzdem noch immer in ihrem politischen Amt tätig. Unter diesen 14 Politikerinnen und Politikern sind zwei Bundestagsabgeordnete und drei Landtagsabgeordnete. Gegen mindestens fünf weitere AfD-Mandatsträger wird zurzeit ermittelt. Bei den Fällen geht es teils um brutale körperliche Angriffe, teils verbale Gewalt wie Beleidigungen oder Volksverhetzung und indirekte Gewalt wie Beihilfe, Waffenbesitz oder Missbrauch des Gewaltmonopols qua Amt. Juristisch gesehen handelt es sich dabei meist um „Vergehen“. So auch bei Kai Borrmann.

via correctiv: Berliner AfD-Politiker wegen Gewalttat rechtskräftig verurteilt

human fist
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