Junger Rechtsextremer in Wien zu zwei Jahren Haft verurteilt – #terror

Der junge Mann muss sich unter anderem wegen Wiederbetätigung, kriminelle Vereinigung und Verhetzung verantworten. Der Anklage zufolge habe der 21-Jährige zu Anschlägen auf Juden und „ethnischer Säuberung“ aufgerufen. Er selbst beteuert, sich von der Neonazi-Gruppierung „Feuerkrieg Division“ abgewendet zu haben. Ein ehemaliges Mitglied der rechtsterroristischen „Feuerkrieg Division“ (FKD) ist am Montag am Wiener Landesgericht zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Davon sind acht Monate unbedingt. Der mittlerweile 21-Jährige wurde der nationalsozialistischen Wiederbetätigung, der kriminellen Vereinigung, der Verhetzung und der Aufforderung zur mit Strafe bedrohten Handlungen für schuldig befunden. (…) Der Angeklagte hatte sich im Alter von 17 der gewaltaffinen, rechtsterroristischen Neonazi-Gruppierung angeschlossen. Europaweit umfasste diese bis zu 70 junge, oft noch jugendliche Männer. Die Gruppierung propagierte einen „Rassenkrieg“ und „weißen Jihadismus“ und befürwortete Attentate auf Synagogen und Moscheen. Trotz antisemitischer Einstellung jüdische Einrichtungen gesichert Ungeachtet seiner in Chats belegten antisemitischen Einstellung war der Bursch im Rahmen eines mehrmonatigen Assistenzeinsatzes beim Bundesheer zum Objektschutz bei jüdischen Einrichtungen in Wien-Leopoldstadt abgestellt. Wie aus einem Bundesheer-Bericht hervorging, den der Richter am Ende der Verhandlung verlas, sicherte der junge Rechtsextreme, dem von der Anklage auch die Leugnung des Holocaust vorgeworfen wird, zwischen 4. und 31. Juli 2022 mit einer geladenen Waffe im Auftrag der Republik unter anderem eine jüdische Volksschule, einen jüdischen Kindergarten sowie Gebäude der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG). Während seines Assistenzeinsatzes gehörte der Angeklagte der Kaderpräsenzeinheit (KPE) Garde an. (…) Bei einer Hausdurchsuchung im Mai 2023 waren bei dem jungen Mann aus Wien-Favoriten neben einschlägigem Propagandamaterial und NS-Devotionalien auch Schusswaffen, eine schusssichere Weste, ein Messer und eine Gasmaske sichergestellt worden. Laut Anklage rief er von Dezember 2019 bis zum Februar 2020 in Chats zu Anschlägen gegen jüdische Einrichtungen und Minderheiten und „ethnischen Säuberungen“ in Europa auf, verbreitete Anleitungen zum Bombenbauen und Herstellen von Schusswaffen.

via die presse: Junger Rechtsextremer in Wien zu zwei Jahren Haft verurteilt

Urteil gegen #Knockout51 : Haftstrafen für Rechtsextreme – #terror

Jahrelang verübte der Neonazi-Schlägertrupp Knockout51 Gewalt. Nun wurde die Führung zu Haftstrafen verurteilt – nicht aber für einen Terrorvorwurf. Es ist ein Urteil, dass unter den zahlreich anwesenden Rechtsextremen im Publikum des Oberlandesgerichts Thüringen für beste Stimmung sorgt. Zwar verkündet der Vorsitzende Richter Martin Giebel am Montag Haftstrafen bis zu drei Jahren und zehn Monaten für das Führungsquartett der rechtsextremen Kampfsportgruppe Knockout51. Aber die Bundesanwaltschaft hatte fast doppelt so hohe Strafen verlangt. Zudem hebt Giebel die U-Haft von Anführer Leon Ringl auf – und teilt gegen die Bundesanwaltschaft aus. „Konstruiert“ und „lebensfern“ seien deren Terrorvorwürfe gewesen. Der Angeklagte Eric K. grinst, die Neonazis im Publikum tun es ihm gleich. „Na bitte“, bemerkt einer zufrieden. Es ist das vorläufige Ende einer jahrelangen Gewaltserie in Thüringen. Schon vor gut fünf Jahren gründete sich Knockout51 um Anführer Leon Ringl in Eisenach, der dort auch die Szenekneipe Bulls Eye betreibt. Rund 20 Mitglieder soll die Gruppe gehabt haben, auch eine „Jugend“. Trainiert wurde im „Flieder Volkshaus“, der Thüringer Parteizentrale der Ex-NPD, jetzt „Heimat“. Auch ein Waffenlager soll es dort gegeben haben. Die Gruppe führte „Kiezstreifen“ durch, Migranten wurden in Chats als „Drecksvieh“ beschimpft, auf einem Foto wurde mit Hitlergruß posiert, das örtliche Linken-Büro mit Steinen attackiert. Und immer wieder wurden Menschen schwer verprügelt, teils bis zur Bewusstlosigkeit, weil sie vermeintlich Linke, Polizisten oder Drogenkonsumenten waren. Das Ziel, so die Anklage: einen „Nazi-Kiez“ zu errichten. Daneben fuhr die Gruppe aber auch in andere Bundesländer, um am Rande von Coronademos linke Gegendemonstrierende oder Polizisten anzugreifen. In Tschechien wurden Schießtrainings abgehalten. Ringl baute sich eine Deko-Waffe scharf um, versuchte auch mit einem 3D-Drucker eine halbautomatische Maschinenpistole herzustellen. Langer Streit um Terrorvorwurf Jahrelang ging dieses Treiben so – bis die Bundesanwaltschaft den Fall übernahm und im April 2022 Ringl und drei Mitbeschuldigte festnahm. Seit August vergangenen Jahres stand das Quartett nun vor dem Oberlandesgericht in Jena. Die Anklage führte die Bundesanwaltschaft, die Knockout51 spätestens seit 2021 als terroristische Vereinigung sah. Denn ab da habe die Gruppe – nachdem Autonome zuvor zwei Mal versucht hatten, Ringl anzugreifen – gezielt Auseinandersetzungen mit Linken gesucht, um diese mit Messern zu töten oder einem Auto zu überfahren. Den Terrorvorwurf aber hatte das Oberlandesgericht schon zu Prozessbeginn nicht zugelassen, sondern nur den einer kriminellen Vereinigung

via taz: Urteil gegen Knockout51 :Haftstrafen für Rechtsextreme

siehe auch: OLG Jena zu “Knockout 51” Keine ter­r­o­ris­ti­sche Ver­ei­ni­gung. Das OLG in Jena hat vier führende Mitglieder der rechtsradikalen Kampfsportgruppe Knockout 51 zu Haftstrafen bis zu rund vier Jahren verurteilt. Anders als die Bundesanwaltschaft sah das OLG keine “terroristische Vereinigung”. Die Kampfsportgruppe Knockout 51 hatte wenig mit Sport zu tun und viel mit Kampf. Knockout 51 war eine Gruppe von zehn bis 20 Rechtsextremisten, die ab März 2019 versuchten, in Eisenach-West einen “Nazikiez” zu etablieren. Anführer war Leon R., der sowohl das Training als auch die ideologischen Schulungen leitete. Die Gruppe traf sich im “Flieder Volkshaus”, der Eisenacher NPD-Zentrale. Das 51 im Namen steht für das Eisenacher Autokennzeichen EA. Der Staatsschutzsenat des Thüringer Oberlandesgerichts (OLG) stellte jetzt fest, dass Knockout 51 eine kriminelle Vereinigung gem. § 129 Strafgesetzbuch war (Urt. v. 01.07.2024, Az. 3 St 2 BJs 4/21). Ihr Zweck war die Begehung von Körperverletzungsdelikten gegen Linke, Migranten und Polizisten. Es handelte sich um eine “Kampfgruppe nationalsozialistischer Prägung”, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Giebel. Man habe sich als eigene Ordnungsmacht etablieren wollen, die Drogenkonsum und die Anwesenheit von “Assis” unterbindet. Die Mitglieder trugen schwarze Pullover und T-Shirts mit dem weißen Aufdruck “knockout 51”.

OLG Hamm – #Hit­ler­gruß auch mit linkem Arm strafbar

Der ausgestreckte Arm zum Hitlergruß ist strafbar– egal mit welcher Extremität. Damit ist ein Mann vor dem OLG Hamm gescheitert, der glaubte, eine Strafbarkeit beim Zeigen des Grußes mit dem linken Arm umgehen zu können. Auch wer den Hitlergruß mit dem linken Arm zeigt, macht sich strafbar. Das stellte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm mit einem aktuellen Beschluss klar und bestätigt damit die Verurteilung eines 51-jährigen Mannes aus Bremen (Beschl. v. 25.06.2024 , Az. 4 ORs 71/23). Dieser hatte laut Mitteilung am Rande eines G7-Treffens 2022 in Münster die Geste gegenüber Demonstranten aus dem linken Spektrum gezeigt, aber nach eigener Aussage absichtlich zu Provokationszwecken den linken Arm benutzt, weil er dies nicht für verboten hielt. Er selbst räumte ein, dass dies eine “Dummheit” gewesen sei. Sowohl Amts- und Landgericht Münster hatten ihn jedoch wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§§ 86, 86a Strafgesetzbuch (StGB)) schuldig gesprochen. Der nicht vorbestrafte und im Wesentlichen geständige Mann sollte laut Landgerichtsurteil eine Geldstrafe von insgesamt 600 Euro zahlen (Tagessätze und Höhe hat LTO bei Gericht angefragt und werden hier ggf. ergänzt). Dagegen legte er Revision ein, die das OLG Hamm mit Beschluss vom 25. Juni allerdings als unbegründet verwarf, wie es nun mitteilte.

via lto: OLG Hamm Hit­ler­gruß auch mit linkem Arm strafbar

Verwaltungsgericht München: Bayerischer Verfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall beobachten

Bayerns Verfassungsschutz beobachtet die Landes-AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall und informierte darüber öffentlich. Die Partei klagte dagegen – und unterlag. Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD im Freistaat als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Das entschied das Verwaltungsgericht München. Der AfD-Landesverband hatte gegen den Freistaat Bayern geklagt, nachdem der Verfassungsschutz angekündigt hatte, die Partei auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. Die Klage der AfD richtete sich sowohl gegen die Beobachtung durch den bayerischen Verfassungsschutz als auch dagegen, dass darüber öffentlich informiert wurde. Der Vorsitzende der 30. Kammer am Verwaltungsgericht München, Michael Kumetz, sagte dazu, die Anhaltspunkte seien hinreichend und derart gewichtig, dass auch die Öffentlichkeit informiert werden könne. Er begründete dies etwa mit Äußerungen, die sich gegen Muslime und andere Menschen mit Migrationshintergrund richteten oder aktuelle deutsche Gerichte mit jenen aus der NS-Zeit verglichen. “Eine Beobachtung nur einzelner Kreisverbände würde zu kurz greifen”, sagte Kumetz.

via zeit: Verwaltungsgericht München: Bayerischer Verfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall beobachten

Verwaltungsgericht Düsseldorf – AfD-Mit­g­lieder gelten als waf­fen­recht­lich unzu­ver­lässig

Zwei Ehepartner, die beide Mitglied der AfD sind, haben zu Hause über 200 Waffen anhäuft. Diese müssen sie jetzt abgeben, hat das VG Düsseldorf entschieden, weil die zwei wegen ihrer Parteimitgliedschaft als unzuverlässig einzustufen seien. Mitglieder einer Partei, die im Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen steht, sind nach geltendem Waffenrecht als unzuverlässig einzustufen (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 Waffengesetz) – und zwar auch dann, wenn die Partei nicht verboten wurde, so das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf in zwei Verfahren (Urt. v. 19.06.2024, Az. 22 K 4836/23 und 22 K 4909/23). Die zwei miteinander verheirateten AfD-Mitglieder, um die es in diesen Fällen geht, müssen ihre Schusswaffen und die dazugehörige Munition damit im Ergebnis abgeben. Im Fall des Ehemanns sind es 197 Waffen, im Fall der Ehefrau 27 Stück. Sie hatten sich vor dem VG gegen den Widerruf ihrer waffenrechtlichen Erlaubnisse wehren wollen. Das Parteienprivileg aus Art. 21 Grundgesetz (GG) werde durch diese strenge Auslegung des Waffenrechts nicht verletzt, so das VG weiter. Die waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung erfolge nämlich personenbezogen; vor etwaigen faktischen Nachteilen für Parteien schütze Art. 21 GG Parteien gerade nicht.

via lto: Verwaltungsgericht Düsseldorf AfD-Mit­g­lieder gelten als waf­fen­recht­lich unzu­ver­lässig

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Von Göran Schmidt LSH 22549 (lm_dig2389), Gemeinfrei, Link – symbolbild

Nach Auftritt in Gera – AfD-Rechtsextremist Höcke erneut für Nutzung einer SA-Parole verurteilt

Erst rief Björn Höcke die verbotene SA-Losung in Merseburg, dann nutzte er sie in Gera – in abgewandelter Form. Für den ersten Auftritt gab es bereits eine Geldstrafe, nun wurde eine weitere verhängt. Einmal wurde er bereits zu einer Geldstrafe verurteilt. Nun folgt ein weiteres Urteil: Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ist auch in einem zweiten Prozess wegen der Verwendung einer verbotenen Naziparole schuldig gesprochen worden. Das hat das Landgericht in Halle entschieden. Das Gericht verurteilte den 52-Jährigen zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 130 Euro – insgesamt 16.900 Euro. Schon im Mai war Höcke wegen des gleichen Spruchs zu einer Geldstrafe verurteilt worden, er ging in Revision. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer vor dem Urteil am Montag eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe von acht Monaten für Höcke gefordert. Ihr Prozessvertreter sprach sich zudem dafür aus, dem Politiker für die Dauer von zwei Jahren abzusprechen, öffentliche Ämter zu bekleiden. Höckes Verteidigung forderte in ihrem Schlussvortrag hingegen einen Freispruch. Höcke selbst sieht sich als unschuldig. Im Prozess hatte er betont, dass er die Verwendung der Losung nicht für strafbar halte. Der Spruch wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazipartei NSDAP.

via spiegel: Nach Auftritt in Gera AfD-Rechtsextremist Höcke erneut für Nutzung einer SA-Parole verurteilt

siehe auch: Zweites Urteil gegen AfD-Politiker :Erneut Geldstrafe für Höcke Das Landgericht Halle hat Björn Höcke verurteilt, weil er die SA-Parole wiederholt hat. Diesmal konnte er nicht behaupten, nichts gewusst zu haben. Das Landgericht in Halle hat Björn Höcke zu einer weiteren Geldstrafe verurteilt. Der Thüringer AfD-Chef sei schuldig, Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation verwendet zu haben. Er hatte im Dezember 2023 bei einer Parteiveranstaltung in Gera den Anfang der SA-Parole „Alles für Deutschland“ gesagt. Sein Publikum vervollständigte sie. Als Strafe setzte das Gericht 130 Tagessätze zu je 130 Euro fest – insgesamt 16.900 Euro. Damit wäre Höcke vorbestraft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Vorsitzende Richter Jan Stengel begründete, Höcke habe die Parole bewusst verwendet, obwohl ihm klar gewesen sein musste, dass sie potenziell strafbar sei. Zu dem Zeitpunkt lief bereits ein Verfahren wegen der Verwendung der SA-Parole gegen ihn. Ein Video zeigt den Vorfall, um den es am Montag ging: Höcke stand in Gera im Lokal Waldhaus auf einer kleinen Bühne und hielt eine Rede. Gegen Ende beschwerte er sich, weil er wegen der SA-Parole vor Gericht musste. Mit einer animierenden Armbewegung wiederholte er dabei die ersten zwei Worte, „Alles für …“, und machte dann eine Pause. Das Publikum vervollständigte daraufhin, „… Deutschland!“, und Höcke lachte kurz auf. In Halle verwies Richter Stengel auch auf das Video. Es zeige, dass Höcke nicht versucht habe, die Vollendung der verbotenen Parole zu unterbinden. Stattdessen sei „mimische Zustimmung“ zu erkennen, sagte Stengel laut Deutscher Presse-Agentur. Höcke habe die Grenzen des Sagbaren ausgetestet. Die Geldstrafe sei verhältnismäßig.

a.o. Bundesparteitag der Alternative für Deutschland am 4./5. Juli 2015 in Essen, Gruga Halle

Supreme Court Upends Hundreds of Capitol Riot Cases

In a ruling that will have implications for one of Donald Trump’s criminal cases, the high court ruled that the feds must narrow their use of obstruction charges.The Supreme Court has upended hundreds of prosecutions related to the Capitol riot—including one of former President Donald Trump’s criminal cases—by ruling Friday that the feds need to narrow their usage of the charge of obstructing an official proceeding. In a 6-3 ruling, the justices significantly weakened the statute under which more than 330 rioters had been charged. Trump has also been charged with obstruction in his criminal case in Washington, D.C., related to his efforts to overturn his 2020 election loss. However, while it’s a win for rioters, it’s unclear how exactly the ruling will affect their prosecutions as the justices’ reading of the statute still gives prosecutors some wiggle room. The vast majority of rioters were also hit with other charges, like assaulting police officers, and most have been convicted and served their time.

via daily beast: Supreme Court Upends Hundreds of Capitol Riot Cases