Wegen Betätigung für #Identitäre Bewegung – #Bun­des­wehr­soldat ver­liert Dienst­grad und Bezüge – #KickHimOut

Wer als Soldat den Ethnopluralismus unterstützt, verstößt gegen die Pflicht zur Verfassungstreue, so das BVerwG. Ob sich das Urteil verallgemeinern lässt, ist unklar. Ein neues Gesetz soll die Entlassung von Extremisten beschleunigen. Deutsche Soldaten müssen die freiheitliche demokratische Grundordnung anerkennen und durch ihr “gesamtes Verhalten für ihre Einhaltung eintreten”. So bestimmt es § 8 Soldatengesetz (SG). Diese Pflicht zur Verfassungstreue verletze, wer sich in Deutschland für die Identitäre Bewegung betätigt, entschied der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) mit am Dienstag veröffentlichtem Urteil (v. 19.04.2024, Az. 2 WD 9.23).  Damit wiesen die Leipziger Richter die Berufung eines früheren Oberleutnants der Reserve gegen ein Urteil des Truppendienstgerichts zurück. Sie bestätigten die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme gegen ihn. Diese beinhaltet bei einem inzwischen ausgeschiedenen Zeitsoldaten den Verlust noch offener Übergangsleistungen. Der Soldat war 2018 suspendiert worden, 2019 aus dem Dienst ausgeschieden und ist nicht mehr berechtigt, einen militärischen Dienstgrad zu führen. Bis März 2021 hatte er Übergangsgebührnisse erhalten, die Übergangsbeihilfe von insgesamt gut 23.000 Euro wurde einbehalten. Die Übergangsbeihilfe wird als einmalige Leistung zusätzlich zu den monatlichen Übergangsgebührnissen ausgezahlt. Sie entspricht einer Art “Abfindung” für Zeitsoldaten. Sie nach der Entlassung zu streichen, hielt das BVerwG für angemessen. (…) Der Verfassungsschutz stuft die Identitäre Bewegung Deutschland seit 2019 als gesichert rechtsextremistisch ein. Die Beobachtung als Verdachtsfall begann bereits 2016 – und auch der 2. Wehrdienstsenat des BVerwG hält nun fest, dass die Identitären “bereits 2015/2016 verfassungswidrige Ziele” verfolgten. Ihre “weltanschauliche Ausrichtung ist […] seit der Vereinsgründung im Jahr 2012 im Wesentlichen konstant”, teilt das Gericht mit. Die Bewegung sei “in zweierlei Hinsicht mit den Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar”.   Erstens erachte sie nicht alle deutschen Staatsbürger als gleichwertig. Stattdessen nehme sie “eine gleichheitswidrige Unterscheidung in Deutsche ‘erster’ und ‘zweiter Klasse'” vor. Maßgeblich dafür sei die “ethnisch-kulturelle Identität einer Person”. In diesem Zusammenhang spielt auch das Konzept der “Remigration” eine Rolle. (…) Zweitens steht die Identitäre Bewegung “für ein identitäres Demokratieverständnis im Sinne Carl Schmitts”, in welchem “Parlamentarismus und Mehrparteiensystem diskreditiert und abgelehnt” werden. Gehe es nach dem Willen der Identitären, so würden Parteien und Parlament abgeschafft. Darin sieht das Leipziger Gericht einen “klaren Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung”.

via lto: Wegen Betätigung für Identitäre Bewegung Bun­des­wehr­soldat ver­liert Dienst­grad und Bezüge

“Gesichert rechtsextrem”: Thüringer AfD scheitert mit Klage gegen Verfassungsschutz

Angeblich falsch zitiert: Die Thüringer AfD ist mit einer Klage gegen den Landesverfassungsschutz gescheitert. Das Gericht sah keinen Anlass für eine Richtigstellung. Die Veröffentlichung dreier Textpassagen über die Thüringer AfD im Landesverfassungsschutzbericht 2021 war nach Ansicht eines Gerichts rechtlich zulässig. Die Textteile müssten weder gestrichen noch öffentlich richtiggestellt werden, urteilte das Verwaltungsgericht Weimar. Damit wurde eine Klage der AfD abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD hatte nicht gegen die allgemeine Einstufung der Partei als “gesichert rechtsextrem” in dem Bericht geklagt, sondern gegen drei bestimmte Passagen. In diesen wurden die zitierten Posts der beiden Landessprecher Björn Höcke und Stefan Möller aus ihrer Sicht verzerrt und verkürzt wiedergegeben. Sie standen in dem Bericht unter den Überschriften “Islamfeindschaft: Verstöße gegen die Menschenwürde”, “Angriffe auf das Rechtsstaatsprinzip” und “Geschichtsrevisionismus”.

via zeit: “Gesichert rechtsextrem”: Thüringer AfD scheitert mit Klage gegen Verfassungsschutz

a.o. Bundesparteitag der Alternative für Deutschland am 4./5. Juli 2015 in Essen, Gruga Halle

Brothers jailed for role in violent disorder

Two brothers who were at the forefront of rioting outside a hotel in Rotherham earlier this month have been jailed. Luke and Paul Sissons were involved a range of violent incidents at the Holiday Inn Express, in Manvers, on 4 August. Video played to the court showed an attack on a police dog van and violent confrontations with riot officers, with Luke Sissons telling a one officer: “I hate immigrants.” They were both jailed for three years at Sheffield Crown Court. The Holiday Inn Express, which housed more than 200 asylum seekers, was extensively damaged in the violence with windows being smashed. Paul Sissons, who is a tunnelling team leader on the HS2 project, was filmed over a period of nearly four hours. He was pictured in a mob shouting at police and chanting “Tommy Robinson”, before rocking a police van with officers and a dog inside. Sissons, 37, of Two Gates Way, Barnsley, was then filmed throwing missiles at a group of cornered officers. A final video showed him kicking at a police shield, something the judge described as “vicious”.

via bbc: Brothers jailed for role in violent disorder

Rioter who threw bricks and bin at police jailed

A man who threw bricks and a wheelie bin at police during a riot has been jailed A man who threw objects including bricks and a wheelie bin at police during a riot has been jailed. Rory Allington-Mott, 34, pleaded guilty to violent disorder and was jailed for three years and three months at Liverpool Crown Court. He had travelled from his home in Newport, Shropshire, to take part in the disorder in Southport on 30 July. Merseyside Police Assistant Chief Constable Paul White said it was “only right” that Allington-Mott received one of the longest prison terms issued by the courts so far, following the disorder. He added that Allington-Mott had played a “leading role” in the violence.

via bbc: Rioter who threw bricks and bin at police jailed

siehe auch: Judge tells smirking dad ‘you shake your head’ as he jails him Rory Allington-Mott winked as he was led down to the cellsRory Allington-Mott, 34 and of High Street in Newport, was jailed for three years and three months(Image: Merseyside Police) A racist thug smirked and shook his head as a judge scorned him for the “repulsive” views that saw him target a mosque with bricks during a riot. Liverpool Crown Court was told today, Friday, that Rory Allington-Mott played a “leading role” during the violent disorder on both Sussex Road and St Luke’s Road on July 30 this year. Martyn Walsh, prosecuting, told the court the 34-year-old, of High Street in Newport, was part of a violent mob that targeted a mosque chanting “who the f*** is Allah” just an hour after a peaceful vigil was held in memory of three young girls killed in a mass stabbing at a Taylor Swift-themed dance party the previous day.

Australien – Social-Media-App für Frauen schloss trans Frau aus: 10.000 Dollar Entschädigung

Eine Frauen-App wollte Roxanne Tickle wegen ihrer Geschlechtsidentität nicht akzeptieren. Die trans Frau klagte – und darf sich nun über eine Entschädigungszahlung freuen. Ein australisches Bundesgericht in Sydney hat am Freitag entschieden, dass eine Social-Media-App für Frauen nicht willkürlich trans Frauen ausschließen darf. Geklagt hatte Roxanne Tickle, die seit 2017 als Frau lebt und 2019 eine geschlechtsanpassende Operation durchgeführt hatte. Sie war im Februar 2021 der Frauen-Plattform “Giggle for Girls” beigetreten. Ihre Mitgliedschaft wurde aber im September des gleichen Jahres wegen ihrer Geschlechtsidentität gekündigt. Richter Robert Bromwich erklärte, die Klägerin sei wegen ihres Geschlechts indirekt diskriminiert worden. Nach australischem Recht sei sie eine Frau – und müsse daher auch so behandelt werden. Daher muss “Giggle for Girls” der trans Frau eine Entschädigung in Höhe von 10.000 Dollar (6.100 Euro) bezahlen sowie Gerichts- und Anwaltskosten erstatten. Richter Bromwich wies allerdings Tickles Forderung nach einer Entschuldigung durch das Portal zurück. Diese hätte, so der Jurist, keinerlei Wert, da sie nicht aufrichtig wäre.

via queer: Australien Social-Media-App für Frauen schloss trans Frau aus: 10.000 Dollar Entschädigung

#Strafmaß deutlich höher als beantragt – #Hitlergruß und #Drogenbesitz – #MelanieMüller zu #Geldstrafe verurteilt

Hat Sängerin Melanie Müller den Hitlergruß auf einem Konzert gezeigt? Das Amtsgericht Leipzig sagt ja und verhängt eine Geldstrafe, deutlich höher als von der Staatsanwaltschaft beantragt. Schlagersängerin Melanie Müller (36) ist wegen Zeigens des Hitlergrußes zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Wegen des Hebens des rechten Armes habe sich die Angeklagte des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gemacht, sagte Richter Lucas Findeisen vom Amtsgericht Leipzig. Zudem verurteilte das Gericht die frühere RTL-Dschungelkönigin wegen Drogenbesitzes und verhängte eine Gesamtstrafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro, insgesamt also 80.000 Euro. (…) Laut Gericht hatte Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Bei dem Strafmaß ging das Gericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte 95 Tagessätze à 60 Euro gefordert – also 5.700 Euro. Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch in beiden Anklagevorwürfen plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung äußerte sich auf Nachfrage nicht dazu, ob Rechtsmittel eingelegt werden.

via rp online: Strafmaß deutlich höher als beantragt Hitlergruß und Drogenbesitz – Melanie Müller zu Geldstrafe verurteilt

siehe auch: Prozess gegen Sängerin Melanie Müller Keine unbedachte Geste, keine unschuldige Tanzbewegung Melanie Müller hat bei einem Konzert den Hitlergruß gezeigt, urteilt das Amtsgericht Leipzig – und verhängt eine Geldstrafe, die weit über der Forderung der Staatsanwaltschaft liegt. Denn auch ein zweiter Vorwurf sei erwiesen. Ihr Publikum grölt »Sieg Heil«, mehrere Männer heben den rechten Arm zum Hitlergruß. So ist es auf einem Handyvideo zu sehen, das an diesem Freitag im Saal 201 des Amtsgerichts Leipzig gezeigt wird. Das Video ist bei einem Auftritt der Partysängerin Melanie Müller entstanden, um sie geht es vor Gericht. Müller wurde einst als RTL-»Dschungelkönigin« und durch ihre Teilnahme an anderen Reality-TV-Formaten bekannt. In der Nacht auf den 18. September 2022 trat sie auf dem Oktoberfest der »Rowdys Eastside« auf, einer Leipziger Rocker-Gruppe. Als ihr Publikum die Naziparolen grölte und die Hitlergrüße zeigte, setzte sie den Aufritt fort, so zeigt es das Video. Entsetzt wirkte sie nicht. Im Gegenteil: Auf einem zweiten Video ist zu sehen, wie die 36-Jährige selbst den rechten Arm mehrmals in die Höhe streckt. Für das Amtsgericht Leipzig ist die Sache klar: Müller hat den Hitlergruß gezeigt, außerdem Beihilfe zur Verwendung verbotener Nazikennzeichen durch ihr Publikum geleistet. Unter anderem deshalb wird Müller an diesem Freitag zu einer Gesamtstrafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro verurteilt, also zu einer Geldstrafe von insgesamt 80.000 Euro. Das ist weit mehr, als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte: Staatsanwalt Thomas Schmelzer hatte eine Geldstrafe von 5700 Euro beantragt, die Verteidigung Freispruch gefordert (…) Richter Findeisen betont, dass ein Schuldspruch wegen des Verwendens verbotener NS-Kennzeichen nach Paragraf 86a Strafgesetzbuch nicht bedeute, dass Müller selbst »dem rechten Milieu« zuzuordnen sei: »Das unterstellt Ihnen hier auch niemand.« Doch nach Überzeugung des Gerichts hat Müller als Entertainerin »die vorherrschende rechte Dynamik des Publikums aufgegriffen und sich zu eigen gemacht«. Ihre Armbewegung könne weder als unbedachte Geste noch als unschuldige Tanzbewegung gewertet werden. Die »Sieg Heil«-Rufe im Zelt gepaart mit Hitlergrüßen seien zu massiv gewesen, als dass Müller davon nichts mitbekommen haben könne. Es lägen auch keine Anhaltspunkte vor, dass sie ihren Auftritt tatsächlich wie behauptet abgebrochen habe. Vielmehr habe Müller damals selbst zum Publikum gesagt, sie hoffe, dass es »unter uns« bleibe, weil sie sonst ihren Job verliere. Ihrer Vorbildfunktion nicht gerecht geworden Zu ihren Gunsten wertet das Gericht, dass die Sängerin zum Tatzeitpunkt »sicherlich angetrunken gewesen sein dürfte« und in der Folge einen Reputationsverlust erlitten habe. Zu ihren Lasten spreche, dass ihr als öffentliche Person eine »Vorbildfunktion« zukomme. Weil in Müllers Wohnung auch noch 0,69 Gramm Kokain und eine Ecstasy-Tablette gefunden wurden, fließt in das Urteil ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz mit ein

Melanie Müller - 2024110191927 2024-04-19 Radio Regenbogen Award 2024 - Sven - 1D X MK II - 0346 - AK8I4602 (cropped).jpg
Von Sven Mandel – Sven Mandel, CC BY-SA 4.0, Link – #LockHerUp

#LGFrankfurt sieht Angriff auf die #Menschenwürde – #NiUS darf trans Frau nicht “Mann” nennen – #reichelt #inyourface

LG Frankfurt sieht Angriff auf die Menschenwürde NiUS darf trans Frau nicht “Mann” nennen. Eine trans Frau darf nicht im Frauenfitnessstudio trainieren, berichtete im Mai das Nachrichtenportal NiUS – und bezeichnete sie dabei als Mann. Dagegen wehrt sie sich nun erfolgreich vor Gericht. Für NiUS-Chef Julian Reichelt ein Déjà-vu. Im März wollte eine transidente Frau Mitglied in einem Erlanger Frauenfitnessstudio werden. Die Frau hat ihren Geschlechtseintrag vor Jahren auf “weiblich” ändern lassen, sie nimmt Hormone, aber eine operative Geschlechtsangleichung hat nicht stattgefunden. Nachdem die Frau ihrerseits auf ihre Transgeschlechtlichkeit hingewiesen hatte, verwehrte ihr die Betreiberin eine Mitgliedschaft. Nur cis Frauen dürften hier trainieren, also solche, bei denen zugeschriebenes Geschlecht und geschlechtliche Identität übereinstimmen. Daneben auch trans Frauen zum Trainingsbetrieb zuzulassen, widerspreche dem Studiokonzept als Schutzraum für Frauen. Auch ein Kompromiss fand sich nicht. Der Fall erlangte bundesweite Aufmerksamkeit, nachdem die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sich mit einem Schreiben an das Fitnessstudio eingeschaltet und zum Versuch einer gütlichen Streitbeilegung eine Entschädigung von 1.000 Euro vorgeschlagen hatte. Neben LTO berichteten auch andere Medien, zuerst allerdings das von Ex-Bild-Chef Julian Reichelt geführte Nachrichtenportal “NiUS” in einem Artikel vom 30. Mai mit der Überschrift: “Regierung will 1000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio, weil es einen Mann nicht in Dusche lassen will.” Dem Bericht folgten weitere NiUS-Artikel, auch hier war stets von einem Mann die Rede, der sich Zugang zu dem Fitnessstudio habe verschaffen wollen. Die falsche Anrede einer (trans) Frau als Mann oder umgekehrt nennt man Misgendern. Das ist keine zulässige Meinungsäußerung, sondern ein Angriff auf die Menschenwürde, entschied nun das Landgericht (LG) Frankfurt am Main. Mit dem Eilbeschluss (v. 18.07.2024, Az. 2-03 O 275/24), der LTO vorliegt, untersagte das LG NiUS einstweilen nicht nur die falsche Anrede, sondern auch die Verbreitung eines Fotos und des Klarnamens der Betroffenen. Die Begründung fällt knapp aus. Hinsichtlich des Misgenderns begnügte sich das Gericht mit der Feststellung: “Die Bezeichnung einer Frau als Mann und die Verwendung des männlichen Geschlechts bzw. Pronomens in Bezug auf eine Frau stellen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und einen Angriff auf ihre Menschenwürde dar.” Längere Ausführungen sind wohl auch deshalb nicht nötig, weil das LG Frankfurt selbst sowie das dortige Oberlandesgericht (OLG) im vergangenen Jahr bereits einen ähnlichen Fall entschieden hatten.

via lto: LG Frankfurt sieht Angriff auf die Menschenwürde NiUS darf trans Frau nicht “Mann” nennen