Bayerns Verfassungsschutz beobachtet die Landes-AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall und informierte darüber öffentlich. Die Partei klagte dagegen – und unterlag. Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD im Freistaat als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Das entschied das Verwaltungsgericht München. Der AfD-Landesverband hatte gegen den Freistaat Bayern geklagt, nachdem der Verfassungsschutz angekündigt hatte, die Partei auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. Die Klage der AfD richtete sich sowohl gegen die Beobachtung durch den bayerischen Verfassungsschutz als auch dagegen, dass darüber öffentlich informiert wurde. Der Vorsitzende der 30. Kammer am Verwaltungsgericht München, Michael Kumetz, sagte dazu, die Anhaltspunkte seien hinreichend und derart gewichtig, dass auch die Öffentlichkeit informiert werden könne. Er begründete dies etwa mit Äußerungen, die sich gegen Muslime und andere Menschen mit Migrationshintergrund richteten oder aktuelle deutsche Gerichte mit jenen aus der NS-Zeit verglichen. “Eine Beobachtung nur einzelner Kreisverbände würde zu kurz greifen”, sagte Kumetz.
via zeit: Verwaltungsgericht München: Bayerischer Verfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall beobachten