Erst rief Björn Höcke die verbotene SA-Losung in Merseburg, dann nutzte er sie in Gera – in abgewandelter Form. Für den ersten Auftritt gab es bereits eine Geldstrafe, nun wurde eine weitere verhängt. Einmal wurde er bereits zu einer Geldstrafe verurteilt. Nun folgt ein weiteres Urteil: Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ist auch in einem zweiten Prozess wegen der Verwendung einer verbotenen Naziparole schuldig gesprochen worden. Das hat das Landgericht in Halle entschieden. Das Gericht verurteilte den 52-Jährigen zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 130 Euro – insgesamt 16.900 Euro. Schon im Mai war Höcke wegen des gleichen Spruchs zu einer Geldstrafe verurteilt worden, er ging in Revision. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer vor dem Urteil am Montag eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe von acht Monaten für Höcke gefordert. Ihr Prozessvertreter sprach sich zudem dafür aus, dem Politiker für die Dauer von zwei Jahren abzusprechen, öffentliche Ämter zu bekleiden. Höckes Verteidigung forderte in ihrem Schlussvortrag hingegen einen Freispruch. Höcke selbst sieht sich als unschuldig. Im Prozess hatte er betont, dass er die Verwendung der Losung nicht für strafbar halte. Der Spruch wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazipartei NSDAP.
via spiegel: Nach Auftritt in Gera AfD-Rechtsextremist Höcke erneut für Nutzung einer SA-Parole verurteilt
siehe auch: Zweites Urteil gegen AfD-Politiker :Erneut Geldstrafe für Höcke Das Landgericht Halle hat Björn Höcke verurteilt, weil er die SA-Parole wiederholt hat. Diesmal konnte er nicht behaupten, nichts gewusst zu haben. Das Landgericht in Halle hat Björn Höcke zu einer weiteren Geldstrafe verurteilt. Der Thüringer AfD-Chef sei schuldig, Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation verwendet zu haben. Er hatte im Dezember 2023 bei einer Parteiveranstaltung in Gera den Anfang der SA-Parole „Alles für Deutschland“ gesagt. Sein Publikum vervollständigte sie. Als Strafe setzte das Gericht 130 Tagessätze zu je 130 Euro fest – insgesamt 16.900 Euro. Damit wäre Höcke vorbestraft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Vorsitzende Richter Jan Stengel begründete, Höcke habe die Parole bewusst verwendet, obwohl ihm klar gewesen sein musste, dass sie potenziell strafbar sei. Zu dem Zeitpunkt lief bereits ein Verfahren wegen der Verwendung der SA-Parole gegen ihn. Ein Video zeigt den Vorfall, um den es am Montag ging: Höcke stand in Gera im Lokal Waldhaus auf einer kleinen Bühne und hielt eine Rede. Gegen Ende beschwerte er sich, weil er wegen der SA-Parole vor Gericht musste. Mit einer animierenden Armbewegung wiederholte er dabei die ersten zwei Worte, „Alles für …“, und machte dann eine Pause. Das Publikum vervollständigte daraufhin, „… Deutschland!“, und Höcke lachte kurz auf. In Halle verwies Richter Stengel auch auf das Video. Es zeige, dass Höcke nicht versucht habe, die Vollendung der verbotenen Parole zu unterbinden. Stattdessen sei „mimische Zustimmung“ zu erkennen, sagte Stengel laut Deutscher Presse-Agentur. Höcke habe die Grenzen des Sagbaren ausgetestet. Die Geldstrafe sei verhältnismäßig.