#Urteil des #Landgerichts #Darmstadt – Zehn Jahre #Haft für 15-Jährigen wegen #Mord an Obdachlosem

Ein Obdachloser wurde mitten in Darmstadt mit Schlägen und Tritten getötet. Nun ist ein Jugendlicher in dem Fall verurteilt worden – zur höchstmöglichen Strafe. Im Prozess um einen zu Tode geprügelten Obdachlosen hat das Landgericht Darmstadt einen 15-Jährigen zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Es sprach den Schüler des Mordes aus niedrigen Beweggründen, Raub und gefährlicher Körperverletzung schuldig. Er erhielt die mögliche Höchststrafe im Jugendstrafrecht. Der 15-Jährige habe am 15. November 2023 zusammen mit seinem 18-jährigen Bruder einen Obdachlosen nachts gegen 2.15 Uhr auf dem zentralen Luisenplatz in einem Wartehäuschen zunächst überfallen, schilderte das Gericht in der Urteilsbegründung den Tatablauf. (…) Der Ältere schlief daraufhin stark betrunken ein, der Jüngere griff erneut den Obdachlosen an. Im Überwachungsvideo war zu sehen, dass der Jugendliche den Mann minutenlang schlug und trat. Eine Polizeistreife nahm den 15-Jährigen unmittelbar nach der Tat neben dem am Boden liegenden Mann fest. Dieser erlag einen Tag später seinen schweren Verletzungen.

via spiegel: Urteil des Landgerichts Darmstadt Zehn Jahre Haft für 15-Jährigen wegen Mord an Obdachlosem

siehe auch: Höchststrafe für Obdachlosen-Mörder: Justiz macht guten Job. Transparenz statt verschlossener Türen: Das Darmstädter Landgericht hat die Öffentlichkeit die ganze Brutalität des 15 Jahren alten Obdachlosen-Mörders spüren lassen. Die Prozessführung war vorbildlich für eine oft gescholtene Justiz. Abscheulich, unmenschlich, gefühlskalt – das sind nur einige der Adjektive, die der Vorsitzende Richter Marc Euler am Freitag bei der Urteilsbegründung im Darmstädter Obdachlosen-Mordprozess am Landgericht verwendete. Der 15-jährige Hauptangeklagte wurde des Mordes schuldig gesprochen und bekam die Höchststrafe. Zehn Jahre muss der Jugendliche in Haft, und wer das Video der brutalen Tötung gesehen hat, wird zustimmen: Das ist richtig so.

#Auslieferung trotz #BVerfG-#Verbots – Ein beunruhigender Vorgang – #FreeMaja

Während das Bundesverfassungsgericht noch über den Fall beriet, wurde Maja T. nach Ungarn ausgeliefert. Dass Behörden ein Verfahren am obersten Gericht missachten, sei beunruhigend, meint Gigi Deppe. Es kommt am Bundesverfassungsgericht häufiger vor, dass Fälle sehr schnell entschieden werden müssen. Gerade bei Abschiebungen und Auslieferungen gehen die Anträge oft in letzter Minute ein. (…) Solche Beratungen unter Zeitdruck sind für die Richterinnen oder Richter am Bundesverfassungsgericht kein Vergnügen. Noch weniger Vergnügen empfinden sie aber sicherlich, wenn die deutschen Behörden einfach missachten, was gerade beim obersten Gericht beraten wird. Zeitdruck bestand ganz sicher nicht. Das Mitglied einer mutmaßlich linksextremistischen Gruppe, Maja T., saß in deutscher Haft. Die Behörden hätte ohne weiteres noch ein, zwei Tage abwarten können, wie die Entscheidung aus Karlsruhe ausfällt. Schon der Anwalt hatte nachts gegen drei Uhr die Beamten im Gefängnis darauf aufmerksam gemacht, dass er noch einen Eilantrag beim Verfassungsgericht stellen würde. Um 8.30 Uhr hatte das Verfassungsgericht selbst in Berlin Bescheid gegeben, dass es noch berät, dass also noch mit der Auslieferung zu warten sei. Trotzdem ging alles weiter wie geplant. (…) Der Vorgang ist beunruhigend, weil er belegt, dass es doch Behörden in Deutschland gibt, die rechtsstaatliche Vorgänge missachten. Ohne Not wurde hier jemand in einer Nacht- und Nebelaktion außer Landes gebracht – eine non-binäre Person, die als solche in ungarischen Gefängnissen gefährdeter ist als andere.Aber ganz unabhängig vom konkreten Fall: Wir können einpacken, wenn es Schule macht, dass Verfahren beim Bundesverfassungsgericht nicht zu beachten sind.

via tagesschau: Auslieferung trotz BVerfG-Verbots Ein beunruhigender Vorgang

siehe auch: NACH ANGRIFFEN IN BUDAPEST – Auslieferung mutmaßlich linksextremistischer Person nach Ungarn untersagt – aber zu spät – #FreeMaja Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitag die Auslieferung einer 23-jährigen, mutmaßlich linksextremistischen Person nach Ungarn untersagt. Jedoch hatte die Auslieferung zu dem Zeitpunkt bereits stattgefunden. Die Generalstaatsanwaltschaft soll laut Gericht in Karlsruhe frühzeitig über eine anstehende Entscheidung zur Zulässigkeit der Auslieferung informiert worden sein. Das Bundesverfassungsgericht untersagt am Freitag die Auslieferung der mutmaßlich linksextremistischen Person Maja T. nach Ungarn – da war die Auslieferung aber schon passiert. Nach ARD-Recherchen war die zuständige Generalstaatsanwaltschaft frühzeitig über einen anstehenden Gerichtsentscheid zur Auslieferung informiert.

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„Arglistig getäuscht“ – AfD-Mitarbeiter erschlich sich deutschen Pass – #LügenAfD

In seinem Einbürgerungsantrag gab ein früherer AfD-Mitarbeiter an, nur die ukrainische Staatsangehörigkeit zu besitzen. 2022 wurde er Deutscher. Doch ein Jahr später entdeckten Beamte bei einer Flughafenkontrolle seinen russischen Pass, er verlor die deutsche Staatsangehörigkeit. Der Fall landete vor Gericht. Die Berliner Behörden haben den Ex-Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten zu Recht ausgebürgert. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin von Mitte Juni hervor, die dem „Spiegel“ vorliegt. Demnach habe Wladimir Sergijenko die Behörden „arglistig“ getäuscht und sich die deutsche Staatsangehörigkeit „erschlichen“, indem er im Einbürgerungsverfahren seinen russischen Pass verschwieg. In seinem Antrag hatte Sergijenko 2019 angegeben, nur die ukrainische Staatsangehörigkeit zu besitzen. Im November 2022 wurde er Deutscher. Ein Jahr später nahm der Berliner Innensenat die Einbürgerung dann wieder zurück, nachdem Beamte der Bundespolizei und des Zolls bei einer Kontrolle am Hamburger Flughafen seinen russischen Reisepass gefunden hatten.

via welt: „Arglistig getäuscht“ – AfD-Mitarbeiter erschlich sich deutschen Pass

siehe auch: Deutschen Pass erschlichen Ex-Mitarbeiter von AfD-Abgeordnetem zu Recht ausgebürgert. Der Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Eugen Schmidt soll in engem Austausch mit einem Oberst des russischen Inlandsgeheimdiensts FSB gestanden haben. Bei der Einbürgerung in Deutschland hat der mutmaßliche Spion gelogen. Der Ex-Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten ist nach Ermittlungen wegen russischer Einflussnahme ausgebürgert worden. Das berichtet der “Spiegel”, der sich auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin von Mitte Juni beruft. Wladimir Sergijenko habe die Behörden “arglistig” getäuscht und sich die deutsche Staatsangehörigkeit “erschlichen”, indem er im Einbürgerungsverfahren seinen russischen Pass verschwiegen hatte.

NACH ANGRIFFEN IN BUDAPEST – Auslieferung mutmaßlich linksextremistischer Person nach Ungarn untersagt – aber zu spät – #FreeMaja

Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitag die Auslieferung einer 23-jährigen, mutmaßlich linksextremistischen Person nach Ungarn untersagt. Jedoch hatte die Auslieferung zu dem Zeitpunkt bereits stattgefunden. Die Generalstaatsanwaltschaft soll laut Gericht in Karlsruhe frühzeitig über eine anstehende Entscheidung zur Zulässigkeit der Auslieferung informiert worden sein. Das Bundesverfassungsgericht untersagt am Freitag die Auslieferung der mutmaßlich linksextremistischen Person Maja T. nach Ungarn – da war die Auslieferung aber schon passiert. Nach ARD-Recherchen war die zuständige Generalstaatsanwaltschaft frühzeitig über einen anstehenden Gerichtsentscheid zur Auslieferung informiert. (…) Wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte, gaben die Richter dem Antrag der sich als non-binär identifizierenden Person Maja T. auf Erlass einer einstweiligen Anordnung statt. Zu diesem Zeitpunkt hatte deren Auslieferung von Maja T. nach Ungarn der Mitteilung des Gerichts zufolge aber schon stattgefunden. Die Auslieferung war zuvor vom Kammergericht Berlin zunächst bewilligt worden. (…) Am Freitag gegen 10:50 Uhr beschloss das Bundesverfassungsgericht nach eigenen Angaben, die Übergabe von Maja T. an die ungarischen Behörden einstweilen zu untersagen. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin werde angewiesen, eine Rückführung nach Deutschland zu erwirken, heißt es in der Mitteilung. Wenig später habe die Generalstaatsanwaltschaft das Gericht aber darüber informiert, dass Maja T. bereits um 10 Uhr am Freitag an die ungarischen Behörden übergeben worden sei. Anwalt Sven Richwin hatte dem MDR zuvor erklärt, dass die Ereignisse sich gerade “etwas überschlagen” würden. Das Kammergericht habe Donnerstag am späten Nachmittag die Auslieferung für zulässig erklärt. Das Landeskriminalamt (LKA) versuche “seit 3 Uhr in einer Nacht- und Nebelaktion Maja nach Ungarn zu überstellen”. Und weiter: “Das LKA versucht derzeit, den Rechtsschutz zu unterlaufen.”

via mdr: NACH ANGRIFFEN IN BUDAPEST Auslieferung mutmaßlich linksextremistischer Person nach Ungarn untersagt – aber zu spät

siehe auch: Nach Auslieferung nach Ungarn Bundesverfassungsgericht verfügt Rückholung von Maja T. Ein Mitglied einer mutmaßlich linksextremen Gruppe ist über Nacht nach Ungarn ausgeliefert worden. Nun hat das Bundesverfassungsgericht verfügt, dass Maja T. zurückgeholt werden muss. Der Fall wirft Fragen auf. (…) Eilantrag gegen AuslieferungWährenddessen versuchte T.s Anwalt Sven Richwin, die Auslieferung im letzten Moment zu stoppen. Um 7:38 Uhr stellte er einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Gegen 10:50 Uhr gab es dort eine Eilentscheidung. Das Gericht wies die Generalstaatsanwaltschaft Berlin und das sächsische Landeskriminalamt an, die Auslieferung vorerst nicht durchzuführen.Offenbar befand sich Maja T. aber zu diesem Zeitpunkt bereits in Ungarn. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin wurde T. bereits um 10 Uhr den ungarischen Behörden übergeben. Das Verfassungsgericht verfügte deshalb auch, dass Maja T. nach Deutschland zurückgeführt werden müsse. Darum müsse sich die Generalstaatsanwaltschaft Berlin jetzt kümmern. Ob solch eine Rückführung überhaupt noch möglich ist, ist fraglich. (…) Die Karlsruher Entscheidung erging offenbar zu spät, also erst nachdem Maja T. schon in Ungarn angekommen war. Die Frage ist allerdings: Warum haben die Justizbehörden in Berlin, die Eilentscheidung aus Karlsruhe nicht abgewartet? Denn nach Informationen der ARD-Rechtsredaktion hatte Karlsruhe um 8:30 Uhr telefonisch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin informiert, dass in Karlsruhe ein Eilantrag des Anwalts von Maja T. vorliegt. Hätte Berlin die Auslieferung dann nicht noch stoppen müssen?Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin stellt sich auf den Standpunkt, dass Maja T. nicht mehr auf deutschem Staatsgebiet war, als Berlin von dem Eilverfahren Kenntnis hatte. Die Auslieferung hätte deshalb nicht mehr aufgehalten werden können. Auch die Rückführung aus Ungarn sei nicht möglich; Eilantrag beim BVerfG erfolgreich Aus­lie­fe­rung von Maja T. nach Ungarn rechts­widrig. Die Generalstaatsanwaltschaft liefert eine deutsche Person über Nacht nach Ungarn aus, obwohl sie wusste, dass Rechtsmittel gegen eine Auslieferung anstehen. Das BVerfG reagierte mit klaren Anweisungen an die Berliner. Die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) Berlin hat eine non-binäre Person mit deutscher Staatsangehörigkeit in der Nacht nach Ungarn überstellt. Noch in der selben Nacht hatte der Berliner Anwalt Sven Richwin die Staatsanwaltschaft informiert, dass er Rechtsschutz beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen die Auslieferung beantragt. Die Behörde hielt dies nicht von einem schnellen Vorgehen ab. Das BVerfG hat die Auslieferung am Freitagmorgen um 11 Uhr untersagt. Da hatte die Staatsanwaltschaft mit Hilfe des Landeskriminalamtes die Auslieferung bereits vollzogen.

https://twitter.com/MartinaRenner/status/1806734380452167795

RECHTSEXTREME PRÜGELATTACKEN: URTEIL GEGEN MAX UND MORITZ SCHREIBER!

Kaum zum neuen Heidenauer Stadtrat gewählt, schon muss Neonazi Max Schreiber (37) von den Freien Sachsen vor den Richter. Gefährliche Körperverletzung, Volksverhetzung und Nötigung sind nur einige der Vorwürfe in den zwei Anklagen. Gemeinsam mit seinem Bruder Moritz (34) steht der 37-Jährige deshalb seit rund zwei Wochen vor dem Dresdner Amtsgericht. Heute gab es ein Urteil. Insgesamt werden Max Schreiber acht Delikte zu Last gelegt, die meisten im Zusammenhang mit corona- und asylkritischen Demos, die der Gerüstbauer seit rund zwei Jahren regelmäßig in Heidenau und Dresden organisiert. (…) Letztlich wurde der 37-Jährige wegen Nötigung, gefährlicher Körperverletzung, versuchter Sachbeschädigung, Amtsanmaßung und unangemeldeten Demos zu einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Die Strafe wurde auf zwei Jahre Bewährung ausgesetzt. Sein Bruder Moritz bekam wegen wegen Nötigung, gefährlicher Körperverletzung, und versuchter Sachbeschädigung insgesamt 10 Monate Haft, die ebenfalls auf zwei Jahre Bewährung ausgesetzt wurden

via tag24: RECHTSEXTREME PRÜGELATTACKEN: URTEIL GEGEN MAX UND MORITZ SCHREIBER!

#EuGH bestätigt #Aufhebung der #Immunität – Weg frei für #Ermitt­lungen gegen Ex-AfD-Abge­ord­neten – #NiolausFest

Gegen den Ex-AfD-Europapolitiker Nicolaus Fest darf wegen seiner Äußerungen über den ehemaligen Grünenpolitiker Volker Beck strafrechtlich ermittelt werden. Der EuGH wies am Mittwoch eine Klage Fests gegen die Aufhebung seiner Immunität ab. Der kürzlich aus der AfD ausgeschlossene Europaabgeordnete Nicolaus Fest ist mit dem Versuch gescheitert, aufgrund seines Immunitätsstatus als EU-Parlamentarier strafrechtliche Ermittlungen gegen ihn wegen Beleidigung des früheren Bundestagsabgeordneten Volker Beck zu verhindern. Eine entsprechende Klage des ehemaligen AfD-Politikers gegen das Europäische Parlament wies der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch ab. (Urt. v. 26.06.2024, RS T-305/23). Fest hatte Beck im September 2021 auf Twitter als “notorischen Lügner und Pädophilen” bezeichnet. Beck hatte den früheren AfD-Mann deshalb u.a. wegen Beleidigung nach den §§ 186 ff. Strafgesetzbuch (StGB) angezeigt. Auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Berlin hob das EU-Parlament daraufhin im März 2023 die Immunität des Abgeordneten auf. (…) Hintergrund der mutmaßlich beleidigenden Äußerungen Fests ist ein Text Becks aus dem Jahr 1988. In dem Text stellte sich Beck zwar gegen die Forderung nach Streichung der Strafbestimmungen des sexuellen Missbrauchs (§ § 174, 176 StGB) – eine Position, die in den 80er-Jahren bei den Grünen und in der Schwulenbewegung diskutiert wurde –, zeigte sich sich aber gleichwohl offen für eine Diskussion über eine teilweise Entkriminalisierung von gewaltfreiem Sex mit Kindern. Allerdings hatte sich Beck in den Folgejahren davon mehrfach distanziert. Unter anderem in einem Interview mit dem Deutschlandfunk sagte er im September 2013: “Wir haben damals einem Irrtum aufgesessen, das war ein Fehler, den bedauere ich und ich entschuldige mich auch bei allen, die sich da zurecht drüber aufregen.”

via lto: EuGH bestätigt Aufhebung der Immunität Weg frei für Ermitt­lungen gegen Ex-AfD-Abge­ord­neten

Prozess in #Tschechien – Mann verletzt seine Frau schwer mit #Feuerwerkskörper – 18 Jahre Haft – #LockHimUp

In Tschechien ist ein Mann wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Der Angeklagte hatte seiner Frau mit einem Böller schwere Verletzungen zugefügt. Die brutale Tat sorgte für Entsetzen. Weil er einen Feuerwerkskörper in die Vagina seiner Ehefrau gesteckt und angezündet hat, ist ein Mann in Tschechien zu 18 Jahren Freiheitsstrafe mit verschärfter Bewachung verurteilt worden. Das Landgericht in Pilsen sprach den Ukrainer am Donnerstag des versuchten Mordes schuldig, wie die Agentur CTK berichtete. Die Richter sahen es demnach als erwiesen an, dass der Mann im September 2023 seine aus der Republik Moldau stammende Frau zunächst mit Klebeband gefesselt und dann attackiert hatte. Das Opfer erlitt bei der Explosion des Böllers schwerste Verletzungen. Die Frau blutete stark aus bis zu vier Zentimeter tiefen Wunden. Eine Notoperation durch Spezialisten im Universitätskrankenhaus in Pilsen rettete ihr das Leben.

via spiegel: Prozess in Tschechien Mann verletzt seine Frau schwer mit Feuerwerkskörper – 18 Jahre Haft