LG Erfurt erlässt einstweilige Verfügung – AfD muss Jour­na­listen zur Wahl­party zulassen

Die AfD Thüringen wollte nur einen kleinen Kreis ausgewählter Journalisten bei ihrer Wahlparty dabeihaben. Dagegen zogen mehrere Medienhäuser mit Erfolg vor das LG Erfurt, das schon einen Tag später über den Eilantrag entschied. Am 1. September wählen die Thüringerinnen und Thüringer einen neuen Landtag. Die AfD geht mit Spitzenkandidat Björn Höcke ins Rennen. In jüngeren Umfragen steht die Partei auf Platz eins mit Werten um die 30 Prozent. Grund genug, um nach der Wahl eine Wahlparty zu veranstalten, wie es bei den Parteien so üblich ist. Zu ihrer Wahlparty wollte die AfD Thüringen allerdings nur einen ausgewählten Kreis an Journalistinnen und Journalisten zulassen. Gegenüber der dpa begründete die AfD dies damit, man habe nicht genügend Platz für alle. Es seien bereits 50 Plätze für Journalisten vorgesehen, die seien belegt.  Journalisten des Magazins Der Spiegel, der Springer-Marken Bild und Welt sowie der taz wollten sich auch für die Wahlparty akkreditieren, ihre Anträge wurden aber abgelehnt. Deshalb hatten sie am Mittwoch beim Landgericht (LG) Erfurt einen Eilantrag gegen die AfD Thüringen gestellt. Vertreten wurden sie dabei von Rechtsanwalt Dr. Christoph Partsch. Generell ist umstritten, ob und aus welcher Rechtsgrundlage Journalisten einen Anspruch auf Teilnahme an Parteiveranstaltungen herleiten können. Der Eilantrag stützte sich schlicht auf die Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG i.V.m. dem Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG, wie Partsch gegenüber LTO berichtet. Bereits am Donnerstag hat das LG – wegen Dringlichkeit nach § 937 Zivilprozessordnung ohne mündliche Verhandlung – die beantragte einstweilige Verfügung erlassen: Die AfD Thüringen muss den Antragstellern demnach in gleichem Umfang wie anderen Medienvertretern Zugang zur Wahlparty gewähren. Insbesondere muss sie wie beantragt jeweils einen Journalisten der Redaktionen Bild und Welt zulassen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird gegenüber dem AfD-Vorstand, bestehend aus Björn Höcke und Stefan Möller, ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft angedroht (Beschl. v. 22.08.2024, Az. 9 O 941/24).

via LTO: LG Erfurt erlässt einstweilige Verfügung – AfD muss Jour­na­listen zur Wahl­party zulassen

Rechtsextreme Tat in #Oberhausen : #Haftstrafen nach #Anschlag auf Linke – #terror

Ein rechtsextremes Pärchen verwüstete mit einem Sprengsatz das Linkenbüro in Oberhausen. Ein Gericht verurteilte es nun zu einer Haftstrafe. Ein rechtsextremes Pärchen aus Oberhausen ist am Dienstag zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren und vier Monaten vor dem Landgericht Duisburg verurteilt worden. Das polizeibekannte Duo hatte im Juli 2022 einen Sprengstoffanschlag auf das damalige Zentrum der Partei „Die Linke“ in der Innenstadt von Oberhausen verübt und dieses komplett zerstört. Glücklicherweise kam bei der nächtlichen Sprengung niemand zu Schaden. Nach der Tat wurde schnell ein politisches Motiv vermutet. Denn bereits 2020 hatte es zwei kleinere Anschläge auf das Linken-Zentrum gegeben. Bei dem Anschlag im Juli 2022 entstand bei der Linken schließlich ein Sachschaden von 6.000 Euro. Auch angrenzende Geschäfte wurden damals in Mitleidenschaft gezogen. Insgesamt soll sich laut Gerichtsurteil der Schaden auf 19.000 Euro summiert haben. Während die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft Duisburg zwischenzeitlich bereits mangels Hinweisen auf konkrete Täter eingestellt waren, steht jetzt ein Urteil des Landgerichts Duisburg. Und das nur, weil die Polizei durch einen Zufall bei einer anderen Ermittlung dem Pärchen auf die Schliche gekommen war. (…) Der Hauptangeklagte Thomas L. wurde nun zu drei Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe wegen der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion mit Sachschaden verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und elf Monate gefordert. Das Gericht minderte die Strafe um sieben Monate und setzt obendrein den Haftbefehl außer Vollzug. (…) Die Freundin von Thomas L., Nina S., wurde, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, zu zwei Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah bei Nina S. eindeutig eine Mittäterschaft als erwiesen, die auch nicht durch ihr Geständnis gemindert werde – und auch nicht dadurch, dass sie sich angeblich in Haft gut führe und an einem Aussteigerprogramm teilnimmt. Nina S. war bereits vor vier Jahren auf Videoaufzeichnungen nahe des Linken-Zentrums gesehen worden. Damals ereigneten sich zwei Brandanschläge auf den Treffpunkt.

via taz: Rechtsextreme Tat in Oberhausen :Haftstrafen nach Anschlag auf Linke

siehe auch: Rechtsextreme nach Bombenanschlag auf Linke-Zentrum verurteilt Landgericht verhängt Freiheitsstrafen für Attentat auf Parteizentrale in Oberhausen. Das Landgericht Duisburg hat ein rechtsextremes Pärchen aus Oberhausen zu Freiheitsstrafen von drei Jahren und vier Monaten bzw. zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Die beiden hatten im Juli 2022 einen nächtlichen Sprengstoffanschlag auf das damalige Zentrum der Partei Die Linke in der Innenstadt von Oberhausen verübt. Die Einrichtung wurde dabei komplett zerstört, es entstand rund 6000 Euro Sachschaden. Die angrenzenden Geschäfte wurden ebenso in Mitleidenschaft gezogen, insgesamt soll sich der Schaden auf 19 000 Euro beziffern.

OVG-Eilbeschluss: Waffenentzug für AfD-Mitglieder rechtens

In zwei Eilverfahren hat das Oberverwaltungsgericht NRW entschieden, dass AfD-Mitgliedern Waffen entzogen werden dürfen – weil die Partei vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall geführt wird.  Die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung reicht aus, um von einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit auszugehen. Das gelte auch für den Fall der AfD, wenn es sich nur um einen Verdachtsfall handelt. Darauf hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in zwei Eilverfahren hingewiesen, sagte eine Sprecherin. Die Parteimitglieder hatten geklagt, weil ihre Erlaubnis zum Waffenbesitz von den Behörden widerrufen worden war. Im Fall eines der Kläger komme noch hinzu, dass er nicht nur bloßes Mitglied der Partei sei, sondern diese auch noch als Funktionsträger unterstütze.

via wdr: OVG-Eilbeschluss: Waffenentzug für AfD-Mitglieder rechtens

Glock 26 with Night Sights
Von KEN – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Link

Staatsgerichtshof Bremen weist Wahlbeschwerden zurück – AfD durfte von Bür­ger­schafts­wahl aus­ge­sch­lossen werden

Bei der Bremer Bürgerschaftswahl im Mai 2023 wollte die AfD mit zwei Listen antreten. Deshalb wurde sie von der Wahl ausgeschlossen. Das war rechtmäßig, hat der örtliche Staatsgerichtshof nun entschieden. Die Bürgerschaftswahl vom Mai 2023 für die Wahlbereiche Bremen und Bremerhaven ist gültig. Das hat der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen entschieden (Urt. v. 16.08.2024, Az. St 12/23 und St 15/23). Der Ausschluss der AfD von der Wahl war rechtmäßig, wie der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung sagte. Mehrere AfD-Mitglieder waren dagegen vorgegangen. Der Staatsgerichtshof sah allerdings keine Wahlfehler und wies die Beschwerden zurück.  Die AfD war nach dem Landesparteitag im Mai 2022 so zerstritten, dass gleich zwei Landesvorstände Vorschläge mit Bewerberinnen und Bewerbern eingereicht hatten. Erlaubt ist aber nur eine Liste pro Partei. Der Landeswahlausschuss wies damals sämtliche Wahlvorschläge der AfD zurück. Einzelne AfD-Mitglieder und der Bremer AfD-Landesverband hatten dagegen Einsprüche eingelegt. Im Dezember 2023 hatte sich das Wahlprüfungsgericht damit befasst und den Ausschluss der AfD nicht beanstandet. Die Parteimitglieder akzeptierten die Entscheidung nicht und gingen in die nächste Instanz vor den Staatsgerichtshof. Auch dort hatten sie jetzt keinen Erfolg. “Unerlässlich, dass jede Partei nur einen Wahlvorschlag einreicht” Die Zulassungsbedürftigkeit von Wahlvorschlägen stehe im Einklang mit der Parteienfreiheit und der Wahlfreiheit, so der Staatsgerichtshof. Der Vorsitzende Richter erklärte, die Zulassung einer Landesliste solle “die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und eine gewisse Ernsthaftigkeit der Wahlvorschläge” gewährleisten. Auch die Vorschrift, dass Wahlvorschläge von Parteien nur gültig sind, wenn sie von deren Landesvorstand unterschrieben sind, verfolge ein legitimes Ziel. Es sei unerlässlich, dass jede Partei nur einen Wahlvorschlag einreiche, damit die Parteien ihre Rolle für die politische Willensbildung wahrnehmen könnten.

via lto: Staatsgerichtshof Bremen weist Wahlbeschwerden zurück AfD durfte von Bür­ger­schafts­wahl aus­ge­sch­lossen werden

Cardigan neo-Nazi jailed for #terrorism offences after trial

A NEO-NAZI from Cardigan has been jailed for terrorism offences following a trial in London. Gareth Waite, 47, was convicted of six offences under the Terrorism Act following a three-week trial at Woolwich Crown Court on May 15. Following an investigation led by Counter Terrorism Policing Wales, Waite was found guilty of four offences of disseminating a terrorist publication and two offences of possession of material of a kind likely to be useful to a person committing or preparing an act of terrorism. He had also previously pleaded guilty to one offence of supporting a proscribed organisation, relating to his support for National Action.

via western telegraoph: Cardigan neo-Nazi jailed for terrorism offences after trial

Meta beats censorship lawsuit by RFK Jr’s anti-vaccine group

Meta Platforms (META.O), opens new tab defeated an appeal by Children’s Health Defense, an anti-vaccine group founded by Robert F. Kennedy Jr., challenging its censorship of Facebook posts that spread misinformation about vaccines’ efficacy and safety. In a decision on Friday, the 9th U.S. Circuit Court of Appeals in Pasadena, California, said the nonprofit did not show that Meta worked with or was coerced by federal officials to suppress views challenging “government orthodoxy” on vaccines. Children’s Health Defense sued in 2020, saying that Meta had violated its constitutional rights by flagging “vaccine misinformation” as false, and taking away its right to advertise on Facebook. Meta’s actions included prohibiting users from sharing claims that COVID-19 vaccines don’t work, and referring viewers of Children’s Health Defense posts to the World Health Organization for facts about COVID-19. Circuit Judge Eric Miller, appointed to the court by Republican former President Donald Trump, wrote for the appeals court that Meta was a “purely private” company with a First Amendment right not to use its platform to promote views it found distasteful. “Meta evidently believes that vaccines are safe and effective and that their use should be encouraged,” Miller wrote. “It does not lose the right to promote those views simply because they happen to be shared by the government.” The court also rejected Children’s Health Defense’s claims against the Poynter Institute and Science Feedback, which help Meta evaluate the accuracy of Facebook content. Kennedy, an independent U.S. presidential candidate, helped argue Children’s Health Defense’s appeal. Meta removed, opens new tab the group’s accounts from Facebook and Instagram in August 2022.

via reuters: Meta beats censorship lawsuit by RFK Jr’s anti-vaccine group

Man who violently fought cops gets 2nd longest Jan. 6 sentence: 20 years – #LockHimUp #terror

David Dempsey came prepared for battle, prosecutors said. He pleaded guilty earlier this year to two counts of assaulting police with dangerous or deadly weapons. David N. Dempsey came to the Jan. 6, 2021, attack on the U.S. Capitol well prepared and well experienced in committing violence at political rallies. Dempsey wore a bullet-proof tactical vest, a black helmet, a gaiter to obscure most of his face, and he brought a spare gaiter and shirt that he changed into during the riot.Before climbing up over rioters on the steps of the Capitol, he gave an interview in front of the gallows constructed nearby and rattled off the names of prominent Democrats he hated. “They don’t need a jail cell,” Dempsey said. “They need to hang from these.” Dempsey then repeatedly attacked police officers in the lower West Terrace tunnel for more than an hour, throwing poles and deploying bear spray at the line of officers protecting the Capitol. He then sprayed bear spray directly inside the mask of one officer, who testified that he thought he might die, and used a crutch to smash one officer’s head, giving him a concussion. Senior U.S. District Judge Royce C. Lamberth sentenced Dempsey, 37, to 20 years in prison Friday, the second-longest sentence of the approximately 950 defendants sentenced so far (…) “Your conduct on January 6 was especially egregious,” Lamberth told Dempsey. “You didn’t make a split-second decision to use violence. You did not get carried away in the moment. You have a long and well-documented history of inflicting violence on political opponents.” (…) The judge also weighed Dempsey’s lengthy criminal history in California for burglary, drug dealing, evading police and “assault with a caustic chemical,” for spraying bear spray at anti-Trump protesters in 2020, one of multiple attacks he allegedly launched at political rallies.

via washington post: Man who violently fought cops gets 2nd longest Jan. 6 sentence: 20 years