Urteil wegen Veruntreuung – Le Pen darf fünf Jahre lang nicht bei Wahlen antreten

Stand: 31.03.2025 15:36 Uhr Das Urteil ist ein politischer Paukenschlag in Frankreich: Wegen der Veruntreuung von EU-Geldern darf die rechtsnationale Politikerin Le Pen bei der kommenden Präsidentschaftswahl nicht antreten. In Umfragen lag sie vorne.Die französische Rechtsnationalistin Marine Le Pen ist in einem Betrugsprozess schuldig gesprochen worden und darf dem Urteil zufolge bei der nächsten Präsidentschaftswahl 2027 nicht antreten. Ein Gericht in Paris urteilte, dass Le Pen für fünf Jahre das passive Wahlrecht entzogen wird. Sie darf damit bis 2030 nicht für ein politisches Amt in Frankreich kandidieren. In dem Prozess ging es um die Veruntreuung von EU-Geldern.Das von der Richterin verhängte Verbot gilt ab sofort. Einzige Chance auf eine Kandidatur Le Pens im Jahr 2027 wäre ein rasches Berufungsurteil, mit dem das Kandidaturverbot wieder gekippt würde. Le Pens Anwalt kündigte bereits Berufung an, Parteisprecher Laurent Jacobelli sagte, Le Pen bleibe weiter “kämpferisch”.Zwei Jahre Haft mit FußfesselDie Richterin Bénédicte de Perthuis begründete das sofortige Amtsverbot mit einem drohenden “Rückfallrisiko”. Sie verwies zudem auf eine “erhebliche Störung der öffentlichen Ordnung, die es bedeuten würde, wenn sich eine in erster Instanz verurteilte Person zur Präsidentschaftswahl stellt”.Zusätzlich zum Entzug des passiven Wahlrechts wurde Le Pen auch zu zwei Jahren Haft mit Fußfessel verurteilt. Zwei weitere Jahre Haft setzte das Strafgericht zur Bewährung aus. Außerdem wurde eine Geldstrafe von 100.000 Euro verhängt. (…) Für Le Pens Partei Rassemblement National ist das Ergebnis des Prozesses ein Desaster. Der vorübergehende Verlust des passiven Wahlrechts ist in Frankreich eine gängige Strafe, wenn Politiker wegen Korruption und Untreue verurteilt werden. Dennoch gilt es aufgrund der großen Beliebtheit von Le Pen als heikel – auch moderate Politiker hatten Bedenken angemeldet, da es das Narrativ befeuern könnte, das Urteil sei politisch motiviert, um Le Pen als Präsidentin zu verhindern.Entsprechend fielen die ersten Reaktionen des Rassemblement National aus: “Heute ist es nicht nur Marine Le Pen, die zu Unrecht verurteilt wird: Es ist die französische Demokratie, die hingerichtet wird”, sagte der RN-Vorsitzende Jordan Bardella.Die Generalsekretärin der französischen Grünen EÉLV Marine Tondelier begrüßte dagegen das Urteil: “Wenn man allen anderen eine Lektion in Sachen Vorbildlichkeit erteilt, muss man damit beginnen, diese Lektion bei sich selbst anzuwenden.”

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siehe auch: Berufsverbot für Le Pen Die Dynastie der Le Pens ist Vergangenheit. Ein Gericht greift in die Präsidentschaftswahl ein – darf es das? Mit dem Urteil endet der Familienbetrieb der Le Pens. Das Erbe tritt ein rechter Macron an: Jordan Bardella. Aus. Vorbei. Sie wird wohl nicht Präsidentin der stolzen Republik Frankreich. Wahrscheinlich geht sie in die Geschichte als die Frau ein, die von einem Gericht an der Erfüllung ihres Traums gehindert wurde. Das Urteil ist ein Schock – vor allem für die Rechte. Umfragen zufolge ist Marine Le Pen die beliebteste Politikerin Frankreichs. Ohne je regiert zu haben, prägt sie das politische System und entscheidet schon jetzt im Parlament darüber, wie lange der Premierminister und seine Minderheitsregierung überleben dürfen. (…) Das Betrugssystem, das Marine Le Pen zum Verhängnis geworden ist, hatte der Vater eingeführt und die Tochter übernommen. Es bestand darin, mit Geldern des Europäischen Parlaments Angestellte der Partei in Paris zu bezahlen. Zu diesem Zweck wurden sie offiziell Assistenten der rechten Abgeordneten, auch wenn sie keinen Fuß auf Brüsseler Boden setzten. So tauchte der Lebensgefährte Marine Le Pens als parlamentarischer Sekretär auf. Besonders absurd war der Einfall, den Leibwächter des Vaters zum Assistenten zu ernennen. Marine Le Pen stritt die besonders grelle Korruption keineswegs ab. Sie argumentierte, die Partei sei wichtiger als das Individuum und deshalb stünden Mitglieder eigentlich im Dienst der Partei, egal wo sie gerade im Parlament säßen. Für die Scheinbeschäftigungen verurteilte sie das Gericht zusätzlich zu vier Jahren Haft, von denen zwei zur Bewährung ausgesetzt sind und die anderen beiden mit elektronischer Fußfessel abgebüßt werden können.

Geldstrafe und Fahrverbot – Armin Laschet mit 97 in Tempo-50-Zone erwischt

Weil er sich verfolgt gefühlt haben soll, hatte der ehemalige CDU-Chef Laschet bei einer Autofahrt deutlich das Tempolimit überschritten. Das hat nun rechtliche Konsequenzen. Der ehemalige CDU-Vorsitzende Armin Laschet ist im vergangenen Jahr mit fast 100 Kilometern pro Stunde in Aachen geblitzt worden. Das berichtet die »Bild«-Zeitung. Laschet muss deshalb 428,50 Euro Strafe zahlen, erhält zwei Punkte in der Flensburger Kartei für Verkehrssünder und muss für einen Monat seinen Führerschein abgeben. Der Vorfall ereignete sich laut dem Bericht im vergangenen Juli. Laschet habe sich nach eigener Aussage bedroht gefühlt. Unbekannte Männer hätten ihn beim Einsteigen in sein Auto beobachtet und anschließend mit ihrem Fahrzeug verfolgt. Laschet meldete sich bereits am nächsten Tag bei der Polizei. Er habe sich an frühere Morddrohungen erinnert gefühlt und habe deshalb an einer Ampel Vollgas gegeben, gab Laschet bei der Polizei an. Sein Anwalt habe deshalb gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erhoben. »Aufwühlende Begebenheit« »Das war eine aufwühlende Begebenheit, die mich sehr bewegt hat«, sagte Laschet laut Bericht. Die Behörden konnten die angeblichen Verfolger aber nicht identifizieren. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren sei daher nicht eingeleitet worden, so eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

via spiegel: Geldstrafe und Fahrverbot Armin Laschet mit 97 in Tempo-50-Zone erwischt

Mann muss sich vor Amtsgericht Bocholt verantworten

Ein 30-Jähriger stand vor dem Amtsgericht Bocholt, weil er vor einer Bocholter Grundschule ein Kind rassistisch beleidigt hat. Wenn zwei sich streiten … rastet der Dritte aus: Wegen ausländerfeindlicher Beleidigungen vor einer Bocholter Grundschule musste sich jetzt ein 30-Jähriger vor dem Amtsgericht Bocholt verantworten – und zwar vor dem Jugendrichter. Denn der ist auch zuständig, wenn es um erwachsene Angeklagte geht, aber Kinder oder Jugendliche Opfer der Tat waren. Was war passiert? Im Juni vergangenen Jahres hatte der Angeklagte sein Kind von der Schule abholen wollen, als er mitbekam, wie es sich mit einem Jungen stritt, offenbar ein Kind aus einer Zuwandererfamilie. Daraufhin soll der Erwachsene den Jungen beschimpft und ihn angeschrien haben: „Geh‘ dahin zurück, wo du herkommst!“ Und zu seinem Kind soll er gesagt haben: „Ausländer sind sowieso alle doof.“ Der Mann nahm vor Gericht keine Stellung zu den Anklagepunkten. Sein Rechtsanwalt erklärte für ihn, sein Mandat gebe zu, das so gesagt zu haben. Diese „unreflektierten Äußerungen“ seien Folge einer Impulskontrollstörung, die bei dem Mann auch medizinisch diagnostiziert sei (…) „Fremdenfeindliche Äußerungen gegenüber einem kleinen Kind, so was ist nicht zu tolerieren.“ Zahlt der Mann die vom Jugendrichter auferlegten 300 Euro an die Nähgruppe Rhede, wird das Verfahren endgültig eingestellt.

via bbv.net: Mann muss sich vor Amtsgericht Bocholt verantworten

Ex-Stadtrats-Kandidat der AfD wegen #Volksverhetzung in #Mühldorf vor #Gericht – So lautet das #Urteil

Wegen extrem hasserfüllter, antisemitischer Äußerungen musste sich ein früherer AfD-Stadtratskandidat nun in Mühldorf vor Gericht verantworten. Was das Ganze mit dem Zentralrat der Juden zu tun hat und welche Strafe der Mühldorfer jetzt bekommen hat. Für seine antisemitische Hasstirade suchte sich ein 59 Jahre alter Mühldorfer im Internet ein besonderes Forum aus: die Facebook-Seite des Zentralrats der Juden. „Wir Deutschen“, schrieb er im vergangenen Mai, seien seit mehr als hundert Jahre „Opfer einer jüdischen Politik, die ihresgleichen sucht“. Der Mann, von Beruf Rettungsassistent, musste sich nun wegen Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Mühldorf verantworten. Der Angeklagte reagierte auf eine Mitteilung des Zentralrats der Juden über die Eröffnung des Platzes der Hamas-Geiseln in Berlin. Sie endete mit dem Appell des Zentralrats, es müsse mehr solche Veranstaltungen geben. „Warum?“, fragte der Mühldorfer in seinem Kommentar. „Um die deutschen Mitmenschen und Mitbürger weiter zu demütigen?“ Der Angriff der Hamas am 7. Oktober 2023 sei „nicht aufgeklärt“. Immerhin einmal war der Angeklagte auch schon in Mühldorf politisch in Erscheinung getreten. Er kandidierte im Jahr 2020 für den Stadtrat. Seine Partei: die AfD. Als er nun wegen der antisemitischen Hetze auf der Anklagebank Platz nehmen musste, gab er sich als Unschuldslamm. Erst ließ er seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Jörg Zürner, vortragen, es handle sich um ein Missverständnis. Er selbst fügte den anwaltlichen Ausführungen hinzu, er habe lediglich das israelische Vorgehen nach dem Hamas-Terror im Allgemeinen und Benjamin Netanjahu im Besonderen kritisieren wollen. „Das war blöd formuliert“, sagte er. Meinungsfreiheit sei ein hohes Gut, da könne man auch Fehler machen. (…) Laut Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte im vergangenen Juli auf seiner eigenen öffentlich zugänglichen Facebook-Seite mit dem Konterfei Hitlers und dem Hakenkreuz auf dessen Arm Werbung für einen YouTube-Film gemacht. In dem wurde laut Untertitel „die etwas andere Geschichte über den Zweiten Weltkrieg“ erzählt. Darin wird der Nationalsozialismus nicht nur weitgehend von jeder Schuld freigesprochen, sondern durchaus verherrlichend dargestellt. (…) Sein antisemitisches Vergehen aber räumte der Rettungsassistent nach einer Beratung mit seinem Anwalt ein. Es war also doch kein Missverständnis. Entsprechend dem Antrag der Staatsanwältin und des Verteidigers verurteilte ihn Richterin Dr. Angela Miechielsen zu einer Geldstrafe von 3600 Euro, das sind 90 Tagessätzen à 40 Euro. Damit ist er nicht vorbestraft

via ovb online: Ex-Stadtrats-Kandidat der AfD wegen Volksverhetzung in Mühldorf vor Gericht – So lautet das Urteil

VG #Magdeburg: Mitglieder der AfD in Sachsen-Anhalt sind waffenrechtlich unzuverlässig

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg hat am 25. März 2025 die Klagen zweier Mitglieder der AfD Sachsen-Anhalt sowie eines ehemaligen Mitglieds der AfD Sachsen-Anhalt gegen den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse abgewiesen. Zur Begründung ihrer Entscheidungen teilte die Kammer Folgendes mit: Die Kammer sei zu dem Schluss gelangt, dass den Klägern die waffenrechtliche Zuverlässigkeit fehle, da sie Mitglieder der AfD Sachsen-Anhalt seien bzw. die AfD Sachsen-Anhalt unterstützt hätten. Die AfD Sachsen-Anhalt sei eine Vereinigung, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gerichtete Bestrebungen verfolge. Aus den Unterlagen der Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung, welche die Materialsammlung einer Vielzahl an Zitaten von u.a. Vorstandsmitgliedern der AfD Sachsen-Anhalt, Landtags- und Bundestagsabgeordneten der AfD Sachsen-Anhalt sowie einzelnen Gebietsverbänden der AfD Sachsen-Anhalt enthalte, werde in einer Gesamtschau deutlich, dass die AfD Sachsen-Anhalt nach außen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber den elementaren Grundsätzen der Verfassung einnehme. Die AfD Sachsen-Anhalt – so die Kammer weiter – untergrabe die in Art. 1 Abs. 1 GG universell garantierte Menschenwürde fortlaufend, indem sie den Gedanken des sog. „Ethnopluralismus“ fördere und verbreite. Sie richte sich auch fortlaufend gegen den Kerngehalt der Menschenwürde, indem sie Ausländer pauschal herabwürdige und ihnen pauschal negative Eigenschaften zuschreibe. Auch wende sich die AfD Sachsen-Anhalt kämpferisch-aggressiv gegen das Demokratieprinzip aus Art. 20 Abs. 2 GG. Die Materialsammlung belege, dass die Partei die parlamentarisch-repräsentative Demokratie fortlaufend verächtlich mache. Maßgebliche Akteure der AfD Sachsen-Anhalt würden durch ihre Äußerungen nicht nur Machtkritik üben, sondern mit systematischen Beschimpfungen, Verdächtigungen und Verunglimpfungen von Repräsentanten und Institutionen des Staates das Vertrauen der Bevölkerung in die parlamentarische Staatsverfassung als Ganzes in Frage stellen.

via recht und politik: VG Magdeburg: Mitglieder der AfD in Sachsen-Anhalt sind waffenrechtlich unzuverlässig

siehe auch: AfD-Klagen gegen Entzug von Waffenerlaubnissen abgewiesen. Die Waffenbehörden in Sachsen-Anhalt überprüfen die Zuverlässigkeit von AfD-Mitgliedern, die im Besitz von Waffenerlaubnissen sind. Nun ist dazu ein Verwaltungsgerichtsurteil gefallen. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat die Klagen von zwei AfD-Mitgliedern sowie eines ehemaligen AfD-Mitglieds aus Sachsen-Anhalt gegen den Entzug ihrer Waffenerlaubnisse abgewiesen. Die Kammer sei zu dem Schluss gekommen, dass den Klägern die waffenrechtliche Zuverlässigkeit fehle, da sie AfD-Mitglieder seien oder die Partei unterstützt hätten, teilte das Gericht mit. Zur Begründung hieß es, die AfD in Sachsen-Anhalt sei eine Vereinigung, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland gerichtete Bestrebungen verfolge. (…) Aus den Unterlagen der Verfassungsschutzbehörde werde deutlich, dass die AfD Sachsen-Anhalt nach außen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber den elementaren Grundsätzen der Verfassung einnehme, erklärte das Verwaltungsgericht. Sie richte sich unter anderem immer wieder „gegen den Kerngehalt der Menschenwürde, indem sie Ausländer pauschal herabwürdige und ihnen pauschal negative Eigenschaften zuschreibe.“ Außerdem mache sie die Demokratie und staatliche Institutionen verächtlich. Gut 100 AfD-Mitglieder mit Waffenerlaubnissen In den verhandelten Fällen habe das Gericht keine Ausnahme von der „regelmäßig anzunehmenden waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit“ von AfD-Mitgliedern und Unterstützern gesehen. Dafür wäre es nach Meinung der Kammer notwendig, „dass sich das einzelne Mitglied beziehungsweise der Unterstützer beharrlich von Verhaltensweisen und Aussagen anderer Mitglieder, die das Auftreten der AfD Sachsen-Anhalt prägten, distanziere“. Das sei bei den Klägern nicht erkennbar gewesen

Aktenzeichen: 1 A 149/23 MD; 1 A 191/23 MD; 1 A 201/23 MD

Bundesverfassungsgericht: AfD-Antrag zu Stiftungsgeld verworfen

Im Rechtsstreit um staatliche Fördergelder für die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) hat das Bundesverfassungsgericht einen Antrag der AfD auf Nachzahlung verworfen. Die Partei wollte in Karlsruhe erreichen, dass an die DES für die Haushaltsjahre 2019, 2020 und 2021 sogenannte Globalzuschüsse nachträglich gezahlt werden. Der Antrag sei unzulässig, entschied nun der Zweite Senat. Alle im Bundestag vertretenen Parteien haben ihnen nahestehende Stiftungen. Diese leisten politische Bildungsarbeit im In- und Ausland, sind im Bereich politischer Forschung und Beratung tätig und vergeben Stipendien für hochbegabte Studentinnen und Studenten. Die finanzielle Förderung aus dem Bundeshaushalt beträgt mehrere hundert Millionen Euro jährlich. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2023 entschieden, dass die bis dahin gängige, jahrzehntelange Förderpraxis nachgebessert werden muss. Der Ausschluss der DES von der staatlichen Förderung habe die AfD im Jahr 2019 in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt, urteilten die Richterinnen und Richter. Zur Rechtfertigung eines solchen Eingriffs brauche es ein gesondertes Parlamentsgesetz, an dem es bislang fehlte. (Az. 2 BvE 3/19)

via msn: Bundesverfassungsgericht: AfD-Antrag zu Stiftungsgeld verworfen

siehe auch: Antrag vor dem BVerfG erfolglos Keine Wie­der­gut­ma­chung für AfD-nahe Stif­tung. Im Haushaltsplan 2019 hat der Bundestag die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung von der staatlichen Förderung ausgeschlossen. Das war rechtswidrig, hat das BVerfG festgestellt. Wiedergutmachung gibt es aber nicht, entschied es nun. Per Beschluss (v. 19.02.2025, Az. 2 BvE 3/19) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Antrag der AfD auf Erlass einer nachträglichen Vollstreckungsanordnung abgelehnt. Die Karlsruher Richter hielten den Antrag nach § 35 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) schon für unzulässig.  Die AfD hatte versucht, Nachzahlungen in Höhe von jeweils 900.000 Euro für die Jahre 2019, 2020 und 2021 für die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) zu erhalten. Die DES war bisher von der staatlichen Stiftungsförderung ausgeschlossen. Dem jetzigen Antrag liegt ein Urteil des BVerfG vom 22. Februar 2023 zugrunde. Damals hatten die Verfassungshüter festgestellt, dass die bisherige Praxis zur staatlichen Finanzierung von parteinahen Stiftungen verfassungswidrig war. Deren Finanzierung wurde bis 2023 lediglich jährlich im Haushaltsplan festgeschrieben. Eine Stiftung erhielt dann sogenannte staatliche Globalzuschüsse, wenn die Partei, der sie nahestand, mindestens zweimal in Folge mit Fraktionsstärke im Bundestag vertreten war. Ein formelles Gesetz zur Finanzierungsregelung jedoch fehlte (…) Vollstreckt werden können laut BVerfG nur Tenor und tragende Gründe der Sachentscheidung. Entscheidend sei also, dass die geforderte Vollstreckungsanordnung nicht weiter geht als die Hauptsacheentscheidung aus 2023. Die Vollstreckung sei akzessorisch und dürfe die Sachentscheidung nicht ändern oder erweitern.  Hier liegt der juristische Knackpunkt: Die AfD beantragte nämlich eine monetäre Wiedergutmachung für die Jahre 2019, 2020 und 2021 für die DES, konkret 900.000 Euro Nachzahlung pro Jahr. In diesen Jahren hatte die Stiftung keine Zuschüsse erhalten.  Das BVerfG wies den Antrag nun für alle drei Jahre ab. Für die Jahre 2020 und 2021 fehle es bereits an einer Hauptsacheentscheidung, da für diesen Zeitraum im Urteil aus 2023 eine Abweisung wegen Verfristung erfolgte. Für das Jahr 2019, für das die AfD im Organstreit erfolgreich war, sei aber lediglich die Verfassungswidrigkeit der Finanzierungspraxis festgestellt worden, so das BVerfG. Daraus folge keine Verpflichtung einer Nachzahlung für den Staat. Der Bundestag sei durch die Entscheidung aus 2023 nur angehalten worden, künftige Verfassungsverstöße zu vermeiden. Der Antrag der AfD ist laut Karlsruher Richter also auf eine Änderung der Hauptsacheentscheidung gerichtet, was nicht statthaft ist. Somit sei der AfD-Antrag unzulässig.

Vile Nazi-saluting racist jailed for posting holocaust-ridiculing content online – #GAB

A race-hate extremist has been jailed for 22 months for posting vile holocaust-ridiculing and Nazi salute videos “intended to incite racial hatred”. Damion Bennett, 30, was arrested following a Counter Terrorism Policing North West (CTPNW) probe after he uploaded the “threatening, abusive and insulting” material to “free speech” forum GAB. At Manchester’s Minshull Street Crown Court on Wednesday Bennett, of Offerton, in Stockport, Greater Manchester, admitted three offences of distributing, showing or playing a recording intending to stir up racial hatred. Judge Tina Landale also ordered that two mobile phones and a computer tower containing offending material be destroyed. The court heard how Bennett posted three videos in January and February 2023 on the online platform GAB, an alternative mainstream social media platform. The defendant was arrested on 3rd April 2024 at his home address on suspicion of distributing material intending to incite racial hatred and accepted the videos he had posted were ‘threatening, abusive and insulting’. After Bennett was jailed, Counter Terrorism Policing North West said the content on his GAB account was “extremely threatening”. Detective Supt Ben Cottam, senior investigating officer for CTPNW, said: “GAB was founded in 2016 and launched publicly in 2017 and claims to promote free speech and individual liberty; however researchers and journalists have found that antisemitism is prominent in the site’s content. “Bennett created a GAB account with the username @Damo94 in November 2022, where he began posting images, memes and videos which were assessed to be extremist material synonymous with a far-right mindset.

via msn: Vile Nazi-saluting racist jailed for posting holocaust-ridiculing content online