Einer Lehrerin wurden die Bezüge gekürzt, nachdem sie an der Verfassung zweifelte. Ihre Klage dagegen ist nun gescheitert. Es sei unmöglich, den Staat zu leugnen und für ihn zu arbeiten, argumentierte das Gericht. Eine Lehrerin und selbst erklärte »Reichsbürgerin« klagte gegen die Kürzung ihrer Dienstbezüge – und ist nun vor Gericht gescheitert. Es sei unmöglich, die rechtliche Existenz eines Staates zu leugnen und sich gleichzeitig für diesen einzusetzen, argumentierte die Disziplinarkammer in ihrem Urteil. Das Gericht wies die Klage auf Aufhebung der Disziplinarmaßnahme wegen »reichsbürgertypischen Verhaltens« ab, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Die Klägerin arbeitet in Baden-Württemberg als verbeamtete Lehrerin. Nachdem ein Bußgeldverfahren gegen sie eröffnet worden war, schickte sie ein Schreiben an das Landratsamt, in dem sie die Gründungsurkunden der Bundesrepublik und des Bundeslands Baden-Württemberg einforderte. Dabei bezog sie sich auf das Bürgerliche Gesetzbuch von 1896, also eine Norm, die vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland Bestand hatte. Daraufhin wurde ein Disziplinarverfahren gegen sie eingeleitet, weil die Lehrerin mit dem Schreiben gegen die Verfassungstreuepflicht verstoßen habe. Ihre Dienstbezüge wurden für drei Jahre um ein Zehntel gekürzt.
via spiegel: Urteil in Baden-Württemberg Lohnkürzungen gegen »Reichsbürger«-Lehrerin sind rechtmäßig
siehe auch: VG Sigmaringen zur Verfassungstreuepflicht von Lehrern – Bezüge wegen “reichsbürgertypischen Verhaltens” zu Recht gekürzt. Eine mutmaßliche “Reichsbürgerin”, die als Lehrerin arbeitet, zweifelt die Gründung der BRD an. Ihre Bezüge werden daraufhin gekürzt. Dagegen hat sie vor dem VG Sigmaringen geklagt – ohne Erfolg. Einer Lehrerin, die der Reichsbürgerszene zugeordnet wird, sind zu Recht die Bezüge gekürzt worden. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen entschieden (Az. DL 12 K 2486/24). Die Lehrerin hatte ein Schreiben an das Landratsamt geschickt, sich darin über ein Bußgeld beschwert und “reichsbürgertypisches Verhalten” an den Tag gelegt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. So habe sie in dem Schreiben unter anderem die Gründungsurkunden der Bundesrepublik und des Landes Baden-Württemberg verlangt. Außerdem habe die im Jahr 1984 geborene Frau Bezug genommen auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aus dem Jahr 1896 und damit auf eine Norm vor der Existenz der Bundesrepublik Deutschland. “Mit diesen Handlungen geht die Leugnung der Existenz der Bundesrepublik Deutschland einher”, sagte der Gerichtssprecher. “Reichsbürger” erkennen keinen Rechtsstaat an Das Regierungspräsidium Tübingen als Disziplinarbehörde hatte der Frau dann vorgeworfen, mit dem Schreiben gegen ihre Verfassungstreuepflicht verstoßen zu haben. Ihr Dienstbezüge wurden in der Folge für die Dauer von drei Jahren gekürzt. Dagegen klagte sie vor dem VG Sigmaringen. Dieses wies die Klage auf Aufhebung der Disziplinarmaßnahme nun wegen reichsbürgertypischen Verhaltens ab. Es sei unmöglich, die rechtliche Existenz eines Staats zu leugnen und sich gleichzeitig für diesen einzusetzen, so das VG.