LG Leipzig stellt Verfahren ein Rechts­ex­t­re­mistin Lie­bich ent­geht wei­terer Haft­strafe

Die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich muss nach einer Auseinandersetzung während einer Demo gegen Corona-Maßnahmen nicht in Haft. Das LG Leipzig hat das Verfahren eingestellt. Ins Gefängnis muss sie wegen einer anderen Sache trotzdem. Fast fünf Jahre nach einer Auseinandersetzung mit einem Reporter bei einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen in Leipzig ist das Verfahren gegen die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich vorläufig eingestellt worden. Die 54-Jährige musste sich mit drei Mitangeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in dem Berufungsverfahren vor dem Landgericht (LG) Leipzig verantworten. Auflagen wurden Liebich vom Gericht nicht erteilt. Erst vor anderthalb Monaten war Liebich vom Oberlandesgericht (OLG) Naumburg in Sachsen-Anhalt wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten rechtskräftig verurteilt worden. Im vorliegenden Fall hatte das Amtsgericht Leipzig Liebich 2023 – damals noch als Sven Liebich – wegen gefährlicher Körperverletzung zu sieben Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Die drei mutmaßlichen Mittäter, darunter eine Frau, erhielten Bewährungsstrafen. Alle vier hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt. LG: Geschehen bei Demo war unübersichtlich  In dem Berufungsverfahren hatte der Vorsitzende Richter zuvor den rechtlichen Hinweis gegeben, dass auch eine Verurteilung in einem minderschweren Fall infrage käme.

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Dienstverbot wegen rechtsextremer TikTok-Videos

Hintergrund: Eine Hamburger Steueranwärterin (Beamtenverhältnis auf Widerruf) ist wegen rechtsextremer Inhalte in sozialen Medien vorläufig vom Dienst suspendiert worden. Auf der Plattform TikTok veröffentlichte sie unter einem Pseudonym ein Video, in dem sie zu dem als rechtsextrem eingestuften Lied „Türke, Türke“ tanzte. Das Video trug den Titel „Nur die wahren kennen den Text auswendig“ – der Songtext war zwar nicht hörbar, aber aus den Kommentaren leicht zu identifizieren. Weitere Beiträge auf ihrem Profil – das sie teils sogar mit dienstlichem Bezug („[Beamtin]“) versehen hatte – zeigten u.a. einen Ausschnitt des Liedes „Deutsche Wut“ der Neonazi-Band Landser sowie das Tragen eines Fred-Perry-Poloshirts als Erkennungszeichen der rechten Szene. Eine Kollegin meldete diesen TikTok-Auftritt anonym dem Dienstherrn, woraufhin der Beamtin am 31.01.2025 vorläufig die Führung der Dienstgeschäfte verboten und die sofortige Vollziehung dieser Maßnahme angeordnet wurde. Gegen das Dienstgeschäftsverbot legte die Anwärterin Widerspruch ein und suchte im Eilverfahren Rechtsschutz – ohne Erfolg. Gerichtliche Entscheidung: Sofortige Suspendierung rechtmäßig Das Verwaltungsgericht Hamburg hat den Eilantrag der Beamtin abgelehnt und das vorläufige Dienstverbot bestätigt. Nach § 39 BeamtStG kann Beamtinnen aus zwingenden dienstlichen Gründen die Ausübung der Dienstgeschäfte untersagt werden. Diese hohe Schwelle sah das Gericht hier als überschritten an, da der TikTok-Auftritt geeignet sei, das Vertrauen in die Unparteilichkeit der Verwaltung zu erschüttern und den innerdienstlichen Frieden zu gefährden. Als dienstliche Gründe führte das VG insbesondere an: erhebliche Konflikte innerhalb der Behörde (andere Beschäftigte könnten die Zusammenarbeit mit der Anwärterin verweigern – eine Kollegin habe dies bereits getan); die Gefahr, dass sie Bürgerinnen mit Migrationshintergrund nicht mit der gebotenen Neutralität behandeln würde; sowie drohende Vertrauens- und Imageschäden für die Finanzverwaltung. Angesichts dieser Umstände überwog das öffentliche Interesse an der sofortigen Entfernung der Beamtin vom Dienst das Interesse der Antragstellerin an einer Weiterbeschäftigung deutlich. Mit anderen Worten: Die Integrität der Verwaltung und der Schutz des Dienstbetriebs waren wichtiger als das persönliche Fortkommen der Beamtin. Das VG Hamburg betonte in diesem Zusammenhang, dass der öffentliche Dienst auf die Loyalität und Integrität seiner Mitglieder angewiesen ist. Wenn – wie hier – verfassungsfeindliche Bezüge öffentlich und eindeutig mit einer Beamtenperson verknüpft sind, ist ein sofortiges Einschreiten des Dienstherrn nicht nur zulässig, sondern geboten. Die Wahrung des Vertrauens der Allgemeinheit in eine unparteiische und verfassungstreue Verwaltung wiegt schwerer als das individuelle Interesse der Beamtin an ihrer Beschäftigung. Folglich durfte (und musste) die Dienstbehörde hier schnell handeln. Verstoß gegen Wohlverhaltens- und Verfassungstreuepflichten Das Gericht stellte klar, dass die Anwärterin durch ihr Social-Media-Verhalten grundlegende beamtenrechtliche Pflichten verletzt hat. Insbesondere liege ein Bruch der außerdienstlichen Wohlverhaltenspflicht (§ 34 Abs. 1 S. 3 BeamtStG) vor. Beamtinnen und Beamte müssen sich auch außerhalb des Dienstes so verhalten, dass Achtung und Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt werden. Vor allem ist jeglicher Anschein zu vermeiden, man identifiziere sich mit verfassungsfeindlichem Gedankengut. Schon das Erwecken eines solchen Anscheins, rechtsextreme oder menschenverachtende Einstellungen zu teilen, kann dienstrechtlich sanktioniert werden – selbst wenn keine strafbare Handlung vorliegt.

via jura.cc: Dienstverbot wegen rechtsextremer TikTok-Videos

VG Berlin weist Klage von Eltern ab Die “Pro­gress-Pride”-Flagge ist keine poli­ti­sche Indok­tri­nie­rung – #Pridemonth

In den Räumlichkeiten einer Berliner Grundschule hängt eine selbstgemalte, sogenannte Progress-Pride-Flagge. Sie ist als Schutzsymbol für betroffene Personen gedacht. Die Eltern einer Schülerin störten sich hieran zu Unrecht, so das VG Berlin. Anzeige Eine selbstgemalte “Progress-Pride”-Flagge darf im Hort einer Grundschule hängen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin entschieden (Urt. v. 25.06.2025, Az. VG 3 K 668/24). Die Eltern einer Grundschülerin hatten geklagt. Sie stören sich an der etwa DIN A3 großen selbstgemalten Fahne, die zusätzlich zu der wohl bekannteren einfachen Regenbogenfahne auf der linken Seite noch einen Keil in den Farben rosa, hellblau, weiß, schwarz und braun sowie ein gelbes Dreieck mit lila Kreis aufzeigt. Bezeichnet wird diese Version als “Progress-Pride”-Flagge in der interinklusiven Version. (…) Vor der 3. Kammer des VG Berlin blieb die Klage indes ohne Erfolg. Das staatliche Neutralitätsgebot verlange nicht, dass im erzieherischen Bereich auf die Darstellung wertender Inhalte verzichtet werde, so das VG. Es sei vorliegend noch nicht die Grenze zur “politischen Indoktrinierung” überschritten. Die Flagge sei insbesondere vereinbar mit verfassungsrechtlichen und auch schulgesetzlichen Vorgaben, soweit diese “das Selbstverständnis bestimmter Gruppen und deren Recht zur freien Identitätsbildung” symbolisiere. Nicht zu beanstanden sei auch die Entscheidung, mit der Flagge ein Schutzsymbol für betroffene Personen im Hort zu setzen.

via lto: VG Berlin weist Klage von Eltern ab Die “Pro­gress-Pride”-Flagge ist keine poli­ti­sche Indok­tri­nie­rung

hands joined against progress pride flag
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CROWN SEEKING 14-YEAR SENTENCE IN NEO-NAZI TERRORISM CASE

In a two-day sentencing hearing, experts testified about the impact of Patrick Macdonald, the man once known as Dark Foreigner, and his work for the Atomwaffen Division. Patrick Macdonald sits behind his lawyer in a mostly empty court gallery. Despite being the focus of the legal proceedings taking place, he has been silent throughout.  With his two-day sentencing hearing on terrorism charges coming to a close, the man once known to the world only by the name Dark Foreigner addresses the court in a final statement. Reading quickly from prepared comments, he apologized for his work supporting neo-Nazi movements.

via antigate.ca: CROWN SEEKING 14-YEAR SENTENCE IN NEO-NAZI TERRORISM CASE

Self-proclaimed skinhead convicted of threatening pregnant Black woman faces at least 38 years in prison

Orange County Dist. Atty. Todd Spitzer makes a statement in Sacramento Superior Court at CSU Sacramento. (Randall Benton / Associated Press) By Andrew J. Campa Staff Writer Follow June 25, 2025 6:51 PM PT Tyson Theodore Mayfield was convicted of two felonies, including a hate crime, and will spend at least 38 years in prison. Orange County Dist. Atty. Todd Spitzer appealed an judge’s early sentence of five years. A swastika-tattooed man was convicted Monday of berating and menacing a pregnant Black woman and threatening the life of her unborn child and now faces at least 38 years in prison after the Orange County district attorney appealed an earlier sentence he called too “lenient.” The case began nearly seven years ago, when Tyson Theodore Mayfield, a self-proclaimed skinhead, berated and menaced a pregnant Black woman waiting for her bus on a Fullerton bench, according to prosecutors. The then-42-year-old Mission Viejo man clenched his fists and threatened the life of the woman’s unborn child, according to a criminal complaint. The woman, known as Jane Doe in court documents, fled and called Fullerton police, who didn’t locate the man. She soon returned to the bench and so did Mayfield, who threatened her again amid a barrage of racial slurs, according to court documents. This time, Doe tucked into a nearby restaurant and called the police, who found and apprehended Mayfield. That arrest and a guilty plea on two felony counts and one misdemeanor count initially resulted in a five-year sentence. After a series of court disputes and pressure from groups, including the Orange County district attorney’s office, Mayfield will serve at least 38 years, according to prosecutors.

via latimes: Self-proclaimed skinhead convicted of threatening pregnant Black woman faces at least 38 years in prison

AfD Göttingen verliert Konto bei VR-Bank Mitte – Sparkasse Göttingen muss nach Gerichtsbeschluss jetzt das Konto führen – #KickThemOut

Die VR-Bank Mitte hat dem Göttinger AfD-Kreisverband offenbar das Konto gekündigt. Die Sparkasse muss nach Klage der AfD nun das Konto der Partei führen. Die „Omas gegen Rechts“ hatten zuvor von der VR-Bank Mitte eine „finanzielle Brandmauer“ gefordert. Die VR-Bank Mitte hat dem AfD-Kreisverband Göttingen offenbar das Vereinskonto gekündigt. Wie der Vorsitzende des Kreisverbandes, Justin Vogel, gegenüber dem Tageblatt angibt, sei die Kündigung ohne Angabe von Gründen erfolgt. Nach seinen Angaben beruft sich die Bank dabei auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine ordentliche Kündigung ohne Begründung ermöglichen. VR-Bank-Mitte-Vorstand Björn Henkel wollte die Kontokündigung auf Anfrage weder bestätigen noch dementieren. Aufgrund des Bankgeheimnisses gebe die Bank „keinerlei Auskunft über Kundenbeziehungen“. Auf der entsprechenden Internetseite des AfD-Kreisverbandes wird aktuell ein Konto bei der Sparkasse Göttingen geführt. Diese hatte sich zunächst gegen eine Kontoeröffnung für den AfD-Kreisverband gewehrt. Das Geldinstitut begründete dies nach Vogels Angaben gegenüber dem Kreisverband mit dem Hinweis auf einen drohenden Reputationsverlust. Der AfD-Kreisverband klagte daraufhin vor dem Verwaltungsgericht Göttingen – mit Erfolg. „Aufgrund eines rechtskräftigen Beschlusses des Verwaltungsgerichts Göttingen sind wir verpflichtet, der AfD eine Kontoführung zu ermöglichen“, sagte Sparkassen-Sprecherin Carolin Puls. Das Gericht habe sich dabei auf Paragraf 5 des Parteiengesetzes berufen, der die Gleichbehandlung aller politischen Parteien vorschreibt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die AfD im Mai als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft.

via göttinger tageblatt: AfD Göttingen verliert Konto bei VR-Bank Mitte – Sparkasse Göttingen muss nach Gerichtsbeschluss jetzt das Konto führen

siehe auch: Volksbank kündigt AfD das Konto in Duderstadt. Die VR Bank Mitte mit Sitz in Duderstadt hat dem Kreisverband der AfD im Landkreis Göttingen das Konto gekündigt. Die Kündigung sei ohne Angaben von Gründen erfolgt. Die Sparkasse Duderstadt führt laut Medienberichten das Konto weiter. Die „Omas gegen Rechts“  forderten eine „finanzielle Brandmauer“ gegenüber dem AfD-Kreisverband Göttingen. Sie hatten 2024 die VR-Bank Mitte in Duderstadt aufgefordert, das dort geführte AfD-Spendenkonto zu kündigen. (…) Dass Banken der AFD Konten kündigen, ist kein Einzelfall. Bereits im Januar 2025 hatte die Volksbank Düsseldorf-Neuss sämtliche Konten der nordrhein-westfälischen AfD sowie ihrer Landtagsfraktion geschlossen. Auch in anderen Bundesländern, wie Berlin und Baden-Württemberg, kam es zu ähnlichen Fällen. Die Banken berufen sich auf das Bankgeheimnis und äußern sich nicht öffentlich zu den Gründen. Die AfD hingegen spricht von einem „ideologisch motivierten und undemokratischen Vorgehen“. Die AfD sieht sich durch die Kündigungen in ihrer politischen Arbeit behindert. Parteivertreter bezeichnen das Vorgehen als gezielte Strategie, um die Partei finanziell und organisatorisch zu schwächen. In Göttingen kündigte der Kreisverband an, rechtliche Schritte zu prüfen und notfalls auf die Sparkasse auszuweichen – eine Bank, die laut Gesetz verpflichtet ist, sogenannte Basiskonten auch für politische Parteien bereitzustellen.

Telegram-Beitrag mit Hakenkreuz geteilt: Geldstrafe für Hamburger AfD-Politikerin

Die Fraktionschefin der AfD in der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte, Nicole Jordan, soll wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eine Geldstrafe zahlen. Ein Amtsgericht der Hansestadt verwarf am Donnerstag nach Angaben eines Gerichtssprechers den Einspruch der Politikerin gegen einen entsprechenden Strafbefehl, weil sie nicht zur Verhandlung erschien. Laut Staatsanwaltschaft hatte Jordan im April 2022 in ihrem für politische Mitteilungen genutzten Profil in dem Messengerdienst Telegram einen Beitrag eines Nutzers geteilt, in dem ein Gesundheitspass der NS-Jugendorganisation Hitlerjugend mit Hakenkreuz abgebildet war. Dessen Verwendung ist verboten. Zur Höhe der Geldstrafe lagen zunächst keine offiziellen Angaben vor. Einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft zufolge ging es um 40 Tagessätze, deren Umfang wurde nicht genannt. Laut Medienberichten sollte sich die Höhe auf 80 Euro belaufen, was einer Summe von 3200 Euro entspräche.

via stern: Telegram-Beitrag mit Hakenkreuz geteilt: Geldstrafe für Hamburger AfD-Politikerin

siehe auch: AfD-Politikerin teilt NS-Vergleich – Geldstrafe verhängt. Weil sie auf Telegram einen Post mit NS-Symbolik zu den Corona-Maßnahmen teilte, muss eine Hamburger AfD-Politikerin 40 Tagessätze zahlen. Zunächst hatte sie Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, erschien dann aber nicht vor Gericht. Mit einem Foto im Messenger-Dienst Telegram zieht ein Nutzer eine Parallele zwischen den Corona-Maßnahmen und der NS-Diktatur. Eine Hamburger AfD-Politikerin teilt den Post und bekommt dafür eine Geldstrafe. Wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen muss die Hamburger AfD-Politikerin Nicole Jordan (50) eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zahlen. Sie habe gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt, sei aber zu der Verhandlung am Donnerstag am Amtsgericht Hamburg-Harburg nicht erschienen, teilte ein Gerichtssprecher mit. Wegen ihres Ausbleibens sei der Einspruch verworfen worden. Die AfD-Fraktionsvorsitzende in der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft am 7. April 2022 einen Post eines anderen Nutzers auf Telegram geteilt haben, in dem ein Gesundheitspass der Hitlerjugend mit Hakenkreuz abgebildet war. In dem Beitrag seien die staatlichen Corona-Maßnahmen kritisiert worden.