Mit dem Fuß habe er den AfD-Plakataufsteller erwischt – unabsichtlich, wie ein 36-jähriger Mann betonte. Das bestätigte jetzt das Landgericht Osnabrück. Und auch eine üble Beleidigung konnte dem Osnabrücker nicht nachgewiesen werden. Vor dem Landgericht Osnabrück wurde der Freispruch für einen 36-jährigen Mann vom Vorwurf der Sachbeschädigung und Beleidigung bestätigt. Am Ende glaubte nicht einmal mehr die Anklagebehörde, dass die Tatvorwürfe belegt werden könnten. Plakat mit der Aufschrift: „AfD – Jetzt Mitglied werden“ Die vermeintliche Tat soll sich am 6. September in Nortrup ereignet haben. Der 36-jährige Mann war mit dem Rad in der Gemeinde unterwegs und registrierte nach eigener Aussage plötzlich einen Stand, der dort normalerweise nicht sei. Bei dem unerwarteten Hindernis handelte es sich um einen Informationsstand der AfD. Der 36-Jährige geriet nach eigener Darstellung ins Schlingern und erwischte schließlich mit Fuß oder Pedale einen Plakataufsteller mit der Aufschrift „AfD – Jetzt Mitglied werden.“ Nach dem unabsichtlichen Zusammenstoß hätten Parteimitglieder ihn angebrüllt, der 36-Jährige hatte Angst und fuhr davon. Das wiederum ließen die Politiker nicht mit sich machen. Ein Mitglied der Partei nahm mit seinem Wagen die Verfolgung auf, holte den Fahrradfahrer einige Zeit später ein, bremste ihn nach dessen Darstellung aus und machte ein Foto von dem 36-Jährigen. So gelang es der Partei, den Radfahrer später zu identifizieren und anzuzeigen.
Verbindungen der AfD zu China – Ehemaliger Krah-Mitarbeiter wegen Spionage verurteilt
Im Prozess gegen Jian G. hat der AfD-Politiker Krah als Zeuge angegeben, nichts von der Agententätigkeit seines Ex-Mitarbeiters gewusst zu haben. Über die Verurteilung sei er gleichwohl nicht überrascht. Der ehemalige Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah, Jian G., ist wegen Spionage für China zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden sah die geheimdienstliche Agententätigkeit des Deutschen in besonders schwerem Fall gemäß § 99 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) als erwiesen an (Urt. v. 30.09.2025, Az. 4 St 1/25). Als Mitarbeiter in Krahs damaligem Abgeordnetenbüro im Europäischen Parlament soll G. von 2019 bis 2024 Informationen gesammelt und teilweise vertrauliche Dokumente an chinesische Stellen weitergereicht haben. Außerdem habe er persönliche Informationen über AfD-Führungspersonal zusammengetragen sowie chinesische Dissidenten ausgespäht. Angeklagter wies Vorwürfe zurück In seinem letzten Wort hatte G. die Vorwürfe zurückgewiesen. “Ich habe nicht für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet und bin unschuldig”, sagte er beim vorletzten Verhandlungstermin in der vergangenen Woche. Sein Anwalt forderte einen Freispruch mangels hinreichender Beweise. Der Generalbundesanwalt (GBA) hatte eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren gefordert. Mitangeklagt war auch Yaqi X. Der Chinesin wurde vorgeworfen, als Mitarbeiterin eines Logistikunternehmens am Flughafen Leipzig Daten zu Fracht, Flügen und Passagieren geliefert haben. Sie hatte im Prozess die Weitergabe von Informationen eingeräumt, aber bestritten, von der Agententätigkeit gewusst zu haben. Das Gericht verurteilte sie zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Separates Verfahren gegen Krah Gegen Krah ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden in einem separaten Verfahren wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen. Der Bundestagsabgeordnete hatte als Zeuge in dem Prozess angegeben, nichts von der Agententätigkeit und der Mitgliedschaft seines ehemaligen Mitarbeiters in Chinas Kommunistischer Partei gewusst zu haben.
via lto: Verbindungen der AfD zu China Ehemaliger Krah-Mitarbeiter wegen Spionage verurteilt
Entscheidung über Landesverband – AfD in Hessen darf als Verdachtsfall eingestuft werden
2022 stufte der Verfassungsschutz in Hessen die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall ein. Dagegen ging die Partei vor. Erfolglos, wie nun der Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschied. In Hessen darf das Landesamt für Verfassungsschutz den Landesverband der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden, wie das Gericht mitteilte. Bestätigt wurde damit unter anderem eine vorhergehende Entscheidung im Eilverfahren des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom November 2023. Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte vor rund drei Jahren die Einstufung vorgenommen, dass die AfD in Hessen ein rechtsextremer Verdachtsfall ist. Im November 2023 entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden, dass die hessische AfD beobachtet werden darf. Die AfD war unter anderem deshalb vor den Verwaltungsgerichtshof gezogen. Strittig war auch, inwieweit diese Einstufung als Verdachtsfall öffentlich gemacht werden darf. Das Verwaltungsgericht stellte unter anderem fest, dass die AfD für einen sogenannten ethnischen Volksbegriff eintrete. Das sei im Ergebnis zutreffend, erklärte der Verwaltungsgerichtshof. Die Reichweite der Meinungsfreiheit der AfD sei dabei beachtet worden. Es seien genügend Aussagen gefunden worden, die sich gegen die Menschenwürde von Ausländern richteten.
via spiegel: Entscheidung über Landesverband AfD in Hessen darf als Verdachtsfall eingestuft werden
#MASSNAHMENBESCHWERDE – Aus dem Bett geholt, abgetastet und überwacht: Opfer von #Hausdurchsuchung gewinnt gegen #Polizei – #polizeiproblem #polizeigewalt
Ein Polizeieinsatz in einer Grazer WG war teils rechtswidrig. Beamte hatten einen Mann gesucht, der einem Burschenschafter die Kappe von Kopf gerissen hatte. Es war ein Polizeieinsatz, der mehrere Personen schockiert zurückließ. Mitte März brachen mehrere Dutzend Polizeibeamte um fünf Uhr morgens die Wohnungstür zu einer WG in Graz auf und “beamtshandelten” unter anderem eine junge Frau, die schlafend im Bett gelegen war und mit dem Grund für den Einsatz nichts zu tun hatte. Neben der Cobra waren auch Hundeführer dabei. Der Anlass war ein Vorfall am 25. Jänner in Graz, bei dem ein 60-jähriger FPÖ-Lokalpolitiker und Burschenschafter nach dem Besuch des Grazer Akademikerballs von einem jungen Mann attackiert wurde. Konkret riss der Mann dem Burschenschafter seine Kappe vom Haupt. Der Ballbesucher stürzte in der Folge und brach sich mehrere Rippen. Vom Vorfall gibt es auch Aufnahmen aus Überwachungskameras. Da Stunden davor eine Demo gegen den Ball stattgefunden hatte, suchte die Polizei auch im Umfeld von Aktivistinnen nach dem mutmaßlichen Täter. Jene Frau, die vom Polizeieinsatz aus dem Bett gerissen wurde, hatte, wie eine weitere Person in der Wohngemeinschaft, das Pech, in derselben Wohnung mit zwei Verdächtigen zu wohnen. Sie sprang aus dem Bett, nur mit einer Unterhose bekleidet, und musste sich auf den Boden legen, während die Polizei Nachschau hielt, ob sich eine weitere Person in ihrem Bett oder ihrem Zimmer befand. Was nicht der Fall war. Später durfte sie sich ein T-Shirt anziehen, und eine Polizeibeamtin wurde gerufen, die sie untersuchen, das heißt, abtasten musste. Die Frau will schon da gefragt haben, warum man sie untersuche, wenn sie doch gerade mit nichts als einer Unterhose vor den Beamten am Boden gelegen war. Wo sollte sie denn eine Waffe versteckt haben, fragte auch ihr Anwalt Clemens Lahner, der die Frau am Mittwoch in Graz vor dem Landesverwaltungsgericht vertrat. Denn die Anfang 30-Jährige hatte eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Amtshandlung eingebracht. Konkret richtete sich die zweiteilige Beschwerde dagegen, dass sie sich auf den Boden legen und durchsuchen lassen sowie dass sie sich überwachen lassen musste. Eine weitere Beschwerde wurde beim Oberlandesgericht gegen den Hausdurchsuchungsbefehl der Staatsanwaltschaft eingebracht. Eine Verhandlung dort ist noch ausständig. Morgengrauen Die Erlebnisse der Frau in ihrem Schlafzimmer waren aber nach der Abtastung durch eine Beamtin noch nicht zu Ende. Sie wurde vor die Wahl gestellt, im Morgengrauen sofort ihre Wohnung zu verlassen oder in ihrem Zimmer zu bleiben. Sie entschied sich für Letzteres. Ein Polizist blieb daraufhin etwa eine Stunde im Türrahmen stehen und beobachtete sie. Als um 5.50 Uhr ihr Handywecker abging, kontrollierte er auch ihr Handy. Laut der Frau wurde ihr auf ihre Nachfrage, warum sie unter Beobachtung stehe, gesagt, weil man nicht wolle, dass sie Beweismittel vernichte. Doch die Polizisten durchsuchten ihr Zimmer am Ende überhaupt nicht. Vor Gericht stritten die Polizisten ab, dass die Frau jemals am Boden gelegen habe. Für die Richterin am Landesverwaltungsgericht stand es in diesem Fall Aussage gegen Aussage. Die Tatsache, dass die Beschwerdeführerin abgetastet wurde, bestätigte die Beamtin nicht nur, sondern gab auf Nachfrage auch zu, dass sie die Frau nicht gefragt hatte, ob sie mit dem Vorfall im Jänner überhaupt etwas zu tun hatte.
via standard: MASSNAHMENBESCHWERDE Aus dem Bett geholt, abgetastet und überwacht: Opfer von Hausdurchsuchung gewinnt gegen Polizei
AfD-Politiker aus Marl muss seine Schusswaffen abgeben
Kommunalpolitiker darf wegen Drohungen gegenüber einer anderen Person im Ältestenrat einer Stadt keine Jagdwaffen mehr besitzen Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen urteilte jetzt zu Ungunsten eines AfD-Politikers. Das Ratsmitglied in Marl und Kreistagsmitglied in Recklinghausen darf keine Schusswaffen mehr besitzen. Der Kommunalpolitiker war schon im rechten politischen Spektrum der UBP aktiv, bevor es die AfD gab. Später wechselte er dorthin und zerstritt sich aber mit der Kreistagsfraktion. Daraufhin gründete er einen AfD-Ableger im Kreistag. Die Recklinghäuser Polizei hatte dem Mann verboten, weiterhin Waffen zu besitzen. Dagegen klagte er. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat nun mit Urteil vom 18. September 2025 entschieden. Das Polizeipräsidium Recklinghausen durfte dem Kommunalpolitiker gegenüber dessen Recht zum Besitz von Jagdwaffen als Jäger widerrufen, weil er wegen Drohungen anderen Personen gegenüber waffenrechtlich unzuverlässig ist. Der Kläger, Mitglied im Rat der Stadt Marl und Mitglied des Kreistages in Recklinghausen, war als Jäger im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis zum Besitz von Jagdwaffen. Das Landgericht Essen hat ihn wegen versuchter Nötigung zum Nachteil eines anderen Ratsmitglieds mit Urteil vom 18. April 2023 zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt (66 Ns 122/22), das OLG Hamm hat die dagegen gerichtete Revision zurückgewiesen (III – 5 ORs 52/23). In einer nichtöffentlichen Sitzung des Ältestenrates der Stadt Marl hatte er ein anderes Ratsmitglied bedroht, um zu erreichen, einen ihm unliebsamen Antrag von der Tagesordnung zu streichen. Er drohte subtil mit der Veröffentlichung unwahrer ehrverletzender Behauptungen und stellte ebenso subtil mögliche Gewalt durch ihm bekannte Dritte in Aussicht. Das Polizeipräsidium Recklinghausen widerrief gegenüber dem Kläger daraufhin das Recht, Jagdwaffen zu besitzen. Er sei waffenrechtlich unzuverlässig. Bei leicht erregbaren oder in Erregung unbeherrschten, jähzornigen oder zur Aggression oder Affekthandlungen neigenden Personen bestehe die Gefahr missbräuchlicher Verwendung von Waffen. Die Waffen – zwei Pistolen (Pistole Glock, Pistole H + K) und drei Gewehre (Drilling, Bockflinte, Mauer 98) – gab der Kläger vorläufig ab.
via neue glafdbecker zeitung: AfD-Politiker aus Marl muss seine Schusswaffen abgeben
Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen – AfD-Kandidat Paul unterliegt vor den Verfassungsgerichten
17.09.2025 Nach den Verfassungsgerichtsentscheidungen steht fest: Am kommenden Sonntag, 21. September 2025, tritt Paul nicht zur Wahl an. Foto:picture alliance/dpa/Revierfoto | Revierfoto. Er will Oberbürgermeister in Ludwigshafen werden, doch nun steht fest: Er wird endgültig nicht zur Wahl zugelassen. Das steht fest, nachdem AfD-Mann Joachim Paul auch vor den Verfassungsgerichten gescheitert ist. AfD-Politiker Joachim Paul darf bei der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am kommenden Sonntag nicht antreten, wie jetzt nach mehreren Gerichtsentscheidungen feststeht. Seine Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz und dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) scheiterten, wie die Gerichte jeweils mitteilten. Das BVerfG nahm seine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an (Beschl. v. 16.09.2025, Az. 2 BvR 1399/25). Er habe sich weder ausreichend mit den bisherigen ablehnenden Entscheidungen der anderen Gerichte auseinandergesetzt noch habe er dargelegt, gegen welche Rechte und wie die Gerichtsentscheidungen konkret gegen diese verstoßen sollen. Die von ihm angeführten Art. 38 Abs. 1 S. Grundgesetz (GG) und Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG beträfen Wahlen zu Volksvertretungen, er hingegen wolle an einer Bürgermeisterwahl teilnehmen, so die Bundesverfassungsrichter. Der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz wies eine Beschwerde Pauls zurück und hielt sie teilweise für unzulässig und im Übrigen für unbegründet. (…) Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) lehnten Anträge von Paul gegen die Entscheidung ab. Nun scheiterte er auch mit Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz. Diese Entscheidungen waren absehbar, denn die Rechtsprechung ist sich im Hinblick auf gerichtliche Wahlzulassungen vor der Wahl darin einig, dass diese nur in absoluten Ausnahmefällen möglich sind.
siehe auch: Entscheidung aus Karlsruhe OB-Wahl in Ludwigshafen: AfD-Politiker Paul scheitert auch vor Bundesverfassungsgericht Mehrere Gerichte haben sich inzwischen mit dem Fall Joachim Paul beschäftigt, der für die AfD bei der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen dabei sein will. Die jüngsten Entscheidungen kommen aus Karlsruhe und Koblenz. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde des AfD-Politikers Joachim Paul nicht angenommen. Wie das Gericht am Mittwoch dem SWR mitteilte, ist der Eilantrag unzulässig. BVG nimmt Antrag von Paul nicht an 00:0000:52 Paul habe nicht ausreichend begründet, dass seine Grundrechte verletzt worden seien, so das Gericht in einem Beschluss vom 16. September.
Urteil bestätigt – Queerfeindlicher Kommentar auf Facebook: Duisburger zu 9.000 Euro Geldstrafe verurteilt
Ein Facharbeiter in der Eisen- und Stahlindustrie hatte vermeintliche trans Menschen als “Missgeburten” bezeichnet und den Tod gewünscht. Jetzt erhielt er dafür eine Geldstrafe. Das Duisburger Landgericht hat am Mittwoch laut der “Westdeutschen Allgemeinen Zeitung” (Bezahlartikel) in zweiter Instanz einen 43-jährigen Hüttenwerker nach einem queerfeindlichen Facebook-Kommentar zu einer Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro (100 Tagessätze zu je 90 Euro) verurteilt. Der Mann hatte zugegeben, am 12. August 2023 ein Foto mit Dragqueens geteilt zu haben. Dazu hatte er geschrieben: “Wenn so eine Missgeburt nur in der Nähe meiner Kinder kommt, hat er sein Recht auf Atmen verloren”. Der Angeklagte, der übrigens keine Kinder hat, war bereits im März vom Amtsgericht Duisburg zu dem gleichen Strafmaß wegen Volksverhetzung verurteilt worden.Gegen das Strafmaß hatte die Staatsanwaltschaft Einspruch erhoben und eine härtere Strafe gefordert – nämlich sechs Monate Haft auf Bewährung. Grund seien nicht einschlägige Vorstrafen des Angeklagten und seine menschenverachtende Gesinnung gewesen. Das Gericht verwarf die Forderung jedoch. Der Angeklagte hatte bereits in erster Instanz die Geldstrafe akzeptiert. Der Angeklagte hatte laut dem WAZ-Bericht wohl aus Transphobie gehandelt, aber – wie auch die Justiz – in erster Instanz nicht gemerkt, dass das Bild keine trans Menschen, sondern Dragqueens zeigte. “Das Bild zeigt keine Transsexuellen. Das sind Varietékünstler”, sagte der vorsitzende Richter am Landgericht.