Mit dem Fuß habe er den AfD-Plakataufsteller erwischt – unabsichtlich, wie ein 36-jähriger Mann betonte. Das bestätigte jetzt das Landgericht Osnabrück. Und auch eine üble Beleidigung konnte dem Osnabrücker nicht nachgewiesen werden. Vor dem Landgericht Osnabrück wurde der Freispruch für einen 36-jährigen Mann vom Vorwurf der Sachbeschädigung und Beleidigung bestätigt. Am Ende glaubte nicht einmal mehr die Anklagebehörde, dass die Tatvorwürfe belegt werden könnten. Plakat mit der Aufschrift: „AfD – Jetzt Mitglied werden“ Die vermeintliche Tat soll sich am 6. September in Nortrup ereignet haben. Der 36-jährige Mann war mit dem Rad in der Gemeinde unterwegs und registrierte nach eigener Aussage plötzlich einen Stand, der dort normalerweise nicht sei. Bei dem unerwarteten Hindernis handelte es sich um einen Informationsstand der AfD. Der 36-Jährige geriet nach eigener Darstellung ins Schlingern und erwischte schließlich mit Fuß oder Pedale einen Plakataufsteller mit der Aufschrift „AfD – Jetzt Mitglied werden.“ Nach dem unabsichtlichen Zusammenstoß hätten Parteimitglieder ihn angebrüllt, der 36-Jährige hatte Angst und fuhr davon. Das wiederum ließen die Politiker nicht mit sich machen. Ein Mitglied der Partei nahm mit seinem Wagen die Verfolgung auf, holte den Fahrradfahrer einige Zeit später ein, bremste ihn nach dessen Darstellung aus und machte ein Foto von dem 36-Jährigen. So gelang es der Partei, den Radfahrer später zu identifizieren und anzuzeigen.
Urteil in Passau: AfD-Abgeordneter Ralf Stadler soll 26.400 Euro wegen Volksverhetzung zahlen
Der bayerische AfD-Landtagsabgeordnete Ralf Stadler ist vor dem Amtsgericht Passau unter anderem wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 26.400 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Stadler will es nicht hinnehmen, wie Read more