Ein Facharbeiter in der Eisen- und Stahlindustrie hatte vermeintliche trans Menschen als “Missgeburten” bezeichnet und den Tod gewünscht. Jetzt erhielt er dafür eine Geldstrafe. Das Duisburger Landgericht hat am Mittwoch laut der “Westdeutschen Allgemeinen Zeitung” (Bezahlartikel) in zweiter Instanz einen 43-jährigen Hüttenwerker nach einem queer­feindlichen Facebook-Kommentar zu einer Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro (100 Tagessätze zu je 90 Euro) verurteilt. Der Mann hatte zugegeben, am 12. August 2023 ein Foto mit Dragqueens geteilt zu haben. Dazu hatte er geschrieben: “Wenn so eine Missgeburt nur in der Nähe meiner Kinder kommt, hat er sein Recht auf Atmen verloren”. Der Angeklagte, der übrigens keine Kinder hat, war bereits im März vom Amtsgericht Duisburg zu dem gleichen Strafmaß wegen Volks­verhetzung verurteilt worden.Gegen das Strafmaß hatte die Staatsanwaltschaft Einspruch erhoben und eine härtere Strafe gefordert – nämlich sechs Monate Haft auf Bewährung. Grund seien nicht einschlägige Vorstrafen des Angeklagten und seine menschenverachtende Gesinnung gewesen. Das Gericht verwarf die Forderung jedoch. Der Angeklagte hatte bereits in erster Instanz die Geldstrafe akzeptiert. Der Angeklagte hatte laut dem WAZ-Bericht wohl aus Transphobie gehandelt, aber – wie auch die Justiz – in erster Instanz nicht gemerkt, dass das Bild keine trans Menschen, sondern Dragqueens zeigte. “Das Bild zeigt keine Transsexuellen. Das sind Varietékünstler”, sagte der vorsitzende Richter am Landgericht.

via queer: Urteil bestätigt Queer­feindlicher Kommentar auf Facebook: Duisburger zu 9.000 Euro Geldstrafe verurteilt