2022 stufte der Verfassungsschutz in Hessen die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall ein. Dagegen ging die Partei vor. Erfolglos, wie nun der Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschied. In Hessen darf das Landesamt für Verfassungsschutz den Landesverband der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden, wie das Gericht mitteilte. Bestätigt wurde damit unter anderem eine vorhergehende Entscheidung im Eilverfahren des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom November 2023. Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte vor rund drei Jahren die Einstufung vorgenommen, dass die AfD in Hessen ein rechtsextremer Verdachtsfall ist. Im November 2023 entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden, dass die hessische AfD beobachtet werden darf. Die AfD war unter anderem deshalb vor den Verwaltungsgerichtshof gezogen. Strittig war auch, inwieweit diese Einstufung als Verdachtsfall öffentlich gemacht werden darf. Das Verwaltungsgericht stellte unter anderem fest, dass die AfD für einen sogenannten ethnischen Volksbegriff eintrete. Das sei im Ergebnis zutreffend, erklärte der Verwaltungsgerichtshof. Die Reichweite der Meinungsfreiheit der AfD sei dabei beachtet worden. Es seien genügend Aussagen gefunden worden, die sich gegen die Menschenwürde von Ausländern richteten.

via spiegel: Entscheidung über Landesverband AfD in Hessen darf als Verdachtsfall eingestuft werden