„#Judenpresse, #Judenpack“ – #Staatsanwaltschaft #Braunschweig nach eingestelltem Verfahren in der Kritik

Die Empörung über die Einstellung von Ermittlungen gegen einen Braunschweiger Neonazi wächst – und damit auch der Druck auf die niedersächsische Landesregierung, in dem Fall einzuschreiten. Im Fall der Einstellung von Ermittlungen wegen Volksverhetzung gegen einen Braunschweiger Neonazi erhöhen jüdische Organisationen den Druck auf die Landesregierung. Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) möge intervenieren, fordert der Landesverband der Jüdischen Gemeinden. „Ich habe den Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig mit diesem Vorgang überfordert ist, und darf Sie bitten, die entsprechenden Schlüsse daraus zu ziehen“, schreibt Präsident Michael Fürst an die SPD-Politikerin. Fürst ist Jurist. Die Einstellungsverfügung hält er „nicht nur für falsch, sondern auch für skandalös“. Wie berichtet, hält die Staatsanwaltschaft Braunschweig Pöbeleien wie „Judenpresse“, „Judenpack“ und „Feuer und Benzin für euch“ am Rand einer rechtsextremen Versammlung nicht für einen Fall von Volksverhetzung. Mittlerweile liegen mindestens drei Beschwerden dagegen bei der Generalstaatsanwaltschaft: Fürst hat einen Berliner Anwalt beauftragt, Rechtsmittel einzulegen. Eine weitere Beschwerde stammt vom Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Niedersachsen. Eine dritte hat das jüdische Ehepaar Gottschalk aus Laatzen verfasst. Es ist bereits die zweite Beschwerde der Gottschalks in dem Fall. Bereits 2021 hatte die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen den Braunschweiger Neonazi Martin Kiese eingestellt. Die Generalstaatsanwaltschaft ordnete auf die Beschwerde hin eine erneute Prüfung an – jetzt die erneute Einstellung: Kiese habe mit „Judenpresse“ und „Judenpack“ nicht die in Deutschland lebenden Juden gemeint, sondern die anwesenden Medienvertreter. Journalisten könnten aber nicht Ziel einer Volksverhetzung sein. Das lässt der pensionierte Jurist Joachim Gottschalk nicht gelten: Bei einer öffentlichen Verbreitung von Judenhassausrufen sei es es nicht erforderlich, dass Juden diese Äußerungen unmittelbar hören. Es reiche, dass sie öffentlich zugänglich sind.

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Bundesverfassungsgericht: TuS Appen durfte NPD-Funktionär Lennart Schwarzbach ausschließen

Lennart Schwarzbach war vom TuS Appen wegen seiner NPD-Mitgliedschaft ausgeschlossen worden. Der rechtsextremistische Funktionär zog bis vor das Bundesverfassungsgericht – und scheiterte auch dort.

via shz: Bundesverfassungsgericht: TuS Appen durfte NPD-Funktionär Lennart Schwarzbach ausschließen

siehe auch: BVerfG weist Verfassunsgbeschwerde ab Sport­ve­rein durfte NPD-Funk­tionär aus­sch­ließen. Nach erfolgloser Klage gegen den Ausschluss aus seinem Sportverein, hat sich ein NPD-Mitglied an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Der Ausschluss sei nicht zu beanstanden, so das BVerfG. Ein NPD-Funktionär aus Schleswig-Holstein, der von seinem Sportverein ausgeschlossen wurde, ist mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert. Das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit gebe einem Verein grundsätzlich das Recht, über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern selbst zu bestimmen, teilte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am Dienstag mit. Trete ein privater Amateur-Breitensportverein extremistischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Bestrebungen entgegen, sei das nicht zu beanstanden (nun veröffentlichter Beschl. v. 02.02.2023, Az. 1 BvR 187/21). Der Kläger ist laut Gericht langjähriges NPD-Mitglied und war Landesvorsitzender seiner Partei. Der Verein hatte mehrfach erfolglos versucht, ihn auszuschließen. Schließlich wurde 2018 in die Satzung eine neue Regelung (§ 2) eingefügt, wonach nur Mitglied sein könne, wer sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekenne. Und weiter: “Mitglieder von extremistischen Organisationen gleich welcher politischen Ausrichtung, sowie Mitglieder rassistisch und fremdenfeindlich organisierter Organisationen oder religiöser Gruppierungen, wie z.B. der NPD und ihre Landesverbände, können nicht Mitglied des Vereins werden.” Nach § 7 der Satzung können Mitglieder, die gegen die Satzung verstoßen oder sich vereinsschädigend verhalten, aus dem Verein ausgeschlossen werden. Ein solches Verhalten liegt dann vor, wenn ein Vereinsmitglied Mitglied einer in § 2 der Satzung genannten oder vergleichbaren Organisation ist. 2019 folgte der Ausschluss des NPD-Funktionärs.

#Hakenkreuz gepostet: #AfD-Aktivist #JohannesNormann verurteilt

Schuldig gesprochen, aber keine Strafe. Der AfD-Ak­ti­vist Jo­han­nes Nor­mann hat am 23. Ju­ni 2022 über Twit­ter ei­nen Post wei­ter­ge­lei­tet, auf dem ein Ha­ken­k­reuz zu se­hen ist. In ei­ner Ver­hand­lung vor dem Amts­ge­richt Al­zenau sprach Rich­ter Tors­ten Kem­me­rer den nicht vor­be­straf­ten 54-jäh­ri­gen Möm­b­ri­ser schul­dig, dass er ein Sym­bol ver­fas­sungs­feind­li­cher Or­ga­ni­sa­tio­nen ver­b­rei­tet hat­te. Den­noch kam der Mann oh­ne Stra­fe da­von. Mit seinem Urteil blieb Kemmerer zwischen den Anträgen von Anklage und Verteidigung: Normanns Anwalt Thomas Filler hatte auf Freispruch plädiert. Staatsanwalt Jürgen Bundschuh forderte, den gegen Normann erlassenen Strafbefehl aufrechtzuerhalten und den Mömbriser zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 15 Euro zu verurteilen (…) Seinen Ursprung hatte der jetzt vor Gericht gelandete Tweet in Niedersachsen und war wohl als gezielte Provokation gedacht. Enthält er doch den Zusatz »Bin mal auf den Shitstorm gespannt?«. Die Reaktion kam prompt: Ein Leser machte einen Screenshot von dieser Seite und erstattete Anzeige. Das Original war da aber schon nicht mehr online: Nachdem Normann die Nachricht weitergeleitet hatte, war sie wieder aus dem Netz verschwunden. Normann selbst kann sich seiner Darstellung nach auch nicht mehr an sie erinnern. »Höchstens neutral« und ohne Likes oder Kommentar habe er die Nachricht retweeted. (…) Die Urteilsbegründung von Amtsrichter Kemmerer kommentiert Normann mit einem Lachen. Ernst wird er erst wieder, als ihm für sein respektloses Verhalten ein Ordnungsgeld angedroht wird. Kemmerer wehrt sich darin auch gegen die Unterstellung, ein Amtsrichter könne politisch gesteuert werden. Dem Angeklagten hält er zugute, dass er ohne nachzudenken aus einer Dummheit heraus gehandelt habe. Eine Strafe sei in einem solchen Fall nicht zwingend erforderlich. Nicht zu erkennen sei allerdings, dass Normann aus der Sache gelernt habe.

via main-echo: Hakenkreuz gepostet: AfD-Aktivist Johannes Normann verurteilt

screenshot Nitter

#Hakenkreuz gepostet: #AfD-Aktivist #JohannesNormann verurteilt

Schuldig gesprochen, aber keine Strafe. Der AfD-Ak­ti­vist Jo­han­nes Nor­mann hat am 23. Ju­ni 2022 über Twit­ter ei­nen Post wei­ter­ge­lei­tet, auf dem ein Ha­ken­k­reuz zu se­hen ist. In ei­ner Ver­hand­lung vor dem Amts­ge­richt Al­zenau sprach Rich­ter Tors­ten Kem­me­rer den nicht vor­be­straf­ten 54-jäh­ri­gen Möm­b­ri­ser schul­dig, dass er ein Sym­bol ver­fas­sungs­feind­li­cher Or­ga­ni­sa­tio­nen ver­b­rei­tet hat­te. Den­noch kam der Mann oh­ne Stra­fe da­von. Mit seinem Urteil blieb Kemmerer zwischen den Anträgen von Anklage und Verteidigung: Normanns Anwalt Thomas Filler hatte auf Freispruch plädiert. Staatsanwalt Jürgen Bundschuh forderte, den gegen Normann erlassenen Strafbefehl aufrechtzuerhalten und den Mömbriser zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 15 Euro zu verurteilen (…) Seinen Ursprung hatte der jetzt vor Gericht gelandete Tweet in Niedersachsen und war wohl als gezielte Provokation gedacht. Enthält er doch den Zusatz »Bin mal auf den Shitstorm gespannt?«. Die Reaktion kam prompt: Ein Leser machte einen Screenshot von dieser Seite und erstattete Anzeige. Das Original war da aber schon nicht mehr online: Nachdem Normann die Nachricht weitergeleitet hatte, war sie wieder aus dem Netz verschwunden. Normann selbst kann sich seiner Darstellung nach auch nicht mehr an sie erinnern. »Höchstens neutral« und ohne Likes oder Kommentar habe er die Nachricht retweeted. (…) Die Urteilsbegründung von Amtsrichter Kemmerer kommentiert Normann mit einem Lachen. Ernst wird er erst wieder, als ihm für sein respektloses Verhalten ein Ordnungsgeld angedroht wird. Kemmerer wehrt sich darin auch gegen die Unterstellung, ein Amtsrichter könne politisch gesteuert werden. Dem Angeklagten hält er zugute, dass er ohne nachzudenken aus einer Dummheit heraus gehandelt habe. Eine Strafe sei in einem solchen Fall nicht zwingend erforderlich. Nicht zu erkennen sei allerdings, dass Normann aus der Sache gelernt habe.

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screenshot Nitter

HARTE DROHUNG VORM CHEMNITZER FRAUENKNAST: NEONAZI MUSS GELDAUFLAGE ZAHLEN

Linksextremistin Lina E. (28), aktuell wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung vor dem Oberlandesgericht Dresden, polarisiert bei Linken und Rechten zugleich. Die rechte Szenegröße Sven L. fuhr im Mai 2021 mit Bekannten zum Chemnitzer Frauenknast, wo E. in U-Haft sitzt, und stiftete Mitinsassen zu Gewalttaten gegen die Leipzigerin an. Der Fall landete am Amtsgericht Chemnitz. “Gebt Lina E. eine Abreibung. Sie darf nie wieder dieses Gefängnis als lebende Person verlassen”, schrie Sven E. durch einen Leitkegel in Richtung JVA. Drei Begleiter waren ebenfalls vor Ort, filmten die Aktion. (…) Auf dem Video zu hören ist, wie Insassen zurückrufen, den Wortlaut wohl aber nicht verstehen konnten. Lina E.s Anwälte wandten sich besorgt ans Gericht und werteten den Aufruf als “Morddrohung”. Das Quartett kam mit einem blauen Auge davon. Sven L. muss 1200 Euro Geldauflage zahlen, dann wird das Verfahren gegen ihn eingestellt.

via tag24: HARTE DROHUNG VORM CHEMNITZER FRAUENKNAST: NEONAZI MUSS GELDAUFLAGE ZAHLEN

HARTE DROHUNG VORM CHEMNITZER FRAUENKNAST: NEONAZI MUSS GELDAUFLAGE ZAHLEN

Linksextremistin Lina E. (28), aktuell wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung vor dem Oberlandesgericht Dresden, polarisiert bei Linken und Rechten zugleich. Die rechte Szenegröße Sven L. fuhr im Mai 2021 mit Bekannten zum Chemnitzer Frauenknast, wo E. in U-Haft sitzt, und stiftete Mitinsassen zu Gewalttaten gegen die Leipzigerin an. Der Fall landete am Amtsgericht Chemnitz. “Gebt Lina E. eine Abreibung. Sie darf nie wieder dieses Gefängnis als lebende Person verlassen”, schrie Sven E. durch einen Leitkegel in Richtung JVA. Drei Begleiter waren ebenfalls vor Ort, filmten die Aktion. (…) Auf dem Video zu hören ist, wie Insassen zurückrufen, den Wortlaut wohl aber nicht verstehen konnten. Lina E.s Anwälte wandten sich besorgt ans Gericht und werteten den Aufruf als “Morddrohung”. Das Quartett kam mit einem blauen Auge davon. Sven L. muss 1200 Euro Geldauflage zahlen, dann wird das Verfahren gegen ihn eingestellt.

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#Amtsgericht verurteilt 49-Jährigen wegen #Widerstand gegen #Vollstreckungsbeamten

Reichsbürger wehrte sich auf einem Geretsrieder Parkplatz mit Händen und Füßen gegen die Festnahme durch ein Spezialeinsatzkommando (SEK). Wegen seiner Eskapaden wurde ein Wolfratshauser Reichsbürger in Handschellen am Amtsgericht vorgeführt. Bei der Auseinandersetzung am 18. August 2022 brach sich ein Polizist die Hand. Wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung verurteilte ihn das Amtsgericht deshalb zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. Als Auflage muss der Mann 5.000 Euro an die Polizeigewerkschaft zahlen. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Der Angeklagte entschuldigte sich für den Vorfall und gab sich geläutert. „Ich habe mich von einer Art Sekte beeinflussen lassen“, umschrieb der kräftig gebaute Mann seinen Kontakt zur Reichsbürgerszene. Er habe „fragwürdige Websites“ im Internet angeklickt und sich von den Inhalten infizieren lassen – aber sich von einer verfassungsfeindlichen Weltanschauung mittlerweile verabschiedet. Das war im Sommer des Vorjahres laut Anklageschrift noch ganz anders. Damals bestanden zwei Haftbefehle (aufgrund nicht bezahlter Geldstrafen wegen Beleidigung beziehungsweise Hausfriedensbruch) gegen den Wolfratshauser, die nach einer vorangegangenen Observation am 18. August 2022 vollstreckt werden sollten. „Ein Zugriff in seiner Wohnung hätte aufgrund seiner Kontakte zur Reichsbürgerszene ein hohes Gefahrenpotenzial bedeutet“, erklärte ein Polizeibeamter vor Gericht. Deshalb verfolgte das SEK das Zielobjekt bis zu einem Parkplatz an der Geretsrieder Jeschkenstraße.

via merkur: Amtsgericht verurteilt 49-Jährigen wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten