Wegen Sturheit: Mutmaßlicher #Reichsbürger landet in #Arrestzelle – #lockHimUp

Mehrfach erging an ihn die Aufforderung, sich zu setzen. Doch weil ein Mann aus Drebber sich weigerte, den Gepflogenheiten vor Gericht und den Anweisungen der Richterin zu folgen, wurde gegen ihn eine Ordnungshaft verhängt. Dabei ging es eigentlich nur um ein Verkehrsdelikt. Einen ungewöhnlichen Verlauf nahm eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Diepholz wegen eines verbotswidrigen Überholvorganges am 12. August 2022 im Stadtgebiet von Diepholz. Als der sich offenbar der Reichsbürgerszene zuzuordnende Betroffene vehement weigerte, den Anordnungen des Gerichts Folge zu leisten, wurde gegen ihn zunächst ein Ordnungsgeld verhängt. Als dieses nicht fruchtete, wurde eine Ordnungshaft angeordnet und vollstreckt. Erst danach konnte ein geordneter Sitzungsablauf erfolgen. (…) Denn der Betroffene lehnte es beharrlich ab, sich im Gerichtssaal zu setzen. Auch mehrere entsprechende Aufforderungen der verhandlungsführenden Richterin ignorierte der Mann. Wegen dieses ungebührlichen Verhaltens wurde zunächst ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro gegen ihn verhängt. Der Betroffene zeigte sich von dieser Maßnahme vollkommen unbeeindruckt und blieb weiter stehen. Nunmehr erließ die Richterin das Ordnungsmittel der Haft. Der Betroffene wurde für circa eine Stunde in die Arrestzelle des Amtsgerichtes verbracht. Diese einschneidende Maßnahme kommentierte der Mann mit den Worten: „Ich setze mich nicht, dann stehe ich halt eine Stunde in der Zelle.“ Ob der Betroffene seine Ankündigung tatsächlich wahr machte, ist nicht bekannt. Jedenfalls nahm er bei Fortsetzung des Termins nach Aufforderung endlich Platz, allerdings „nur unter Vorbehalt“, wie er es sagte. Der weitere Sitzungsablauf verlief ohne größere Störungen. (…) Er wurde schließlich zu einer Geldbuße von 120 Euro verurteilt. Damit kam dem 51-jährigen Drebberaner das wegen seines gegenüber dem Gericht grob ungebührlichen Verhaltens verhängte Ordnungsgeld von 150 Euro teurer zu stehen, als der eigentlich verhandelte Verkehrsverstoß

via kreiszeitung: Wegen Sturheit: Mutmaßlicher Reichsbürger landet in Arrestzelle

Urteil im Trans-Mordfall in Münster :Offensichtlicher (Selbst-)Hass – #

Das Gericht wollte in dem tödlichen Angriff auf Malte C. keine Queerfeindlichkeit erkennen. Es ist ein Fehler, diese Motivlage auszublenden. Das Urteil lautete erwartungsgemäß: 5 Jahre Jugendstrafe samt Unterbringung in einer therapeutisch orientierten Entziehungsanstalt verhängte das Landgericht Münster gegen den Mann, der vor gut einem halben Jahr den trans Mann Malte C. beim CSD in Münster so aggressiv geschlagen hatte, dass dieser zu Boden fiel und dabei tödliche Verletzungen erlitt. Der Täter, so formulierte das Gericht eindrücklich, müsse von seiner Drogen- und Alkoholsucht abgebracht werden, um nach der Freiheitsstrafe überhaupt als ein gewaltfrei zurechnungsfähiger Mensch leben zu können. Das ist problematisch, weil der aus Tschetschenien geflüchtete Mann nach allem, was die gutachterliche Expertise enthüllt, ein schwuler Mann ist. Aus Gründen des in seiner Geburtsheimat mörderisch grassierenden Hasses auf vor allem männliche Homosexuelle legte er sich einen emotionalen Panzer zu, bereit zu jedweder Aggression im Moment von Gefahr.

via tza: Urteil im Trans-Mordfall in Münster :Offensichtlicher (Selbst-)Hass

#Landgericht bestätigt #Geldstrafe gegen AfD-Politiker #TorstenCzuppon – #Luegner #LockHimUp #amtsmissbrauch #polizeiproblem

Weil er Zeugen zu Unrecht wegen Verleumdung angezeigt hatte, ist Torsten Czuppon zu einer Geldstrafe von 30.000 Euro verurteilt worden. Seine Revision scheiterte nun. Der thüringische AfD-Landtagsabgeordnete Torsten Czuppon ist wegen strafrechtlicher Verfolgung Unschuldiger erneut zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Erfurt bestätigte die Entscheidung aus der ersten Instanz und verwarf damit die Berufung sowohl von Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung. Die Richterinnen und Richter sahen es als erwiesen an, dass Czuppon vor seiner Abgeordnetenzeit als Polizeibeamter eine Strafanzeige gegen Unschuldige stellte und diese damit einer Straftat bezichtigte. Demnach soll Czuppon bei einer Veranstaltung in der KZ-Gedenkstätte Buchenwald ein T-Shirt der Marke Thor Steinar getragen haben – diese ist in rechtsextremen Kreisen beliebt. Die Gedenkstätte wertete dies als Verstoß gegen ihre Hausordnung und erstattete Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Czuppon hingegen bestritt, ein Thor-Steinar-T-Shirt getragen zu haben, und erstattete gegen zwei Zeugen des Vorfalls Anzeige wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung.

via zeit: Landgericht bestätigt Geldstrafe gegen AfD-Politiker Torsten Czuppon

PROZESS UM PRO-PUTIN-SYMBOL : Geldstrafe für „Z“ auf dem T-Shirt

Ein russischstämmiger Deutscher muss 1500 Euro Strafe zahlen, weil er mit einem „Z“ auf dem T-Shirt am Arbeitsplatz in Hessen erschienen ist. Das Geld geht an eine Organisation, die auch Ukrainern hilft. as „Z“ gilt seit dem russischen Überfall auf die Ukraine als strafbewehrtes Symbol der Unterstützung des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges, wenn es in der Öffentlichkeit gezeigt wird. Daher muss ein russischstämmiger Deutscher nun 1500 Euro an die gemeinnützige Initiative „Deutschland hilft“ überweisen. Er hatte ein schwarzes T-Shirt mit einem großen weißen „Z“ an seinem Arbeitsplatz in einem Ort bei Wiesbaden getragen. Zwar gibt es laut Amtsrichterin Carina Steinhauser noch keine obergerichtlichen Urteile dazu, aber im Gerichtsbezirk Wiesbaden werde das Zurschaustellen des „Z“ in der Öffentlichkeit als Straftat bewertet, weil es gemäß Strafrecht „geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“. Das gelte auch in einem Unternehmen mit fünf Dutzend Mitarbeitern. Gegen die Zahlung der Geldauflage hat die Amtsrichterin mit Zustimmung von Staatsanwältin und Verteidigerin das Verfahren eingestellt. T-Shirt als Antwort auf ukrainische Flagge Der 49 Jahre alte Wiesbadener, der als Elektriker bei einem Elektronikunternehmen in Walluf beschäftigt ist, lebt seit 1992 in Deutschland und ist deutscher Staatsbürger. Seine Informationen über die Welt und aktuelle Entwicklungen bezog er allerdings vorwiegend aus russischen Medien. Er habe daher geglaubt, dass in der Ukraine Nazis an die Macht gekommen seien, sagte der geständige Angeklagte im Gerichtssaal.

via faz: PROZESS UM PRO-PUTIN-SYMBOL : Geldstrafe für „Z“ auf dem T-Shirt

Anti-AfD-Protest – Weiterer »Lauch«-Prozess gegen Berliner Aktivisten eingestellt – #polizeigewalt #polizeiproblem #TomSchreiber

In der Verhandlung am Montag zweifelte die Richterin an Tom Schreibers Beleidigungs-Vorwürfen gegen den angeklagten Antifaschisten. Die Erleichterung im Hochsicherheitssaal B218 des Amtsgerichts Tiergartens ist groß am Montagmorgen. Denn der Prozess gegen den Antifaschisten Torsten K. wegen Beleidigung wurde eingestellt. Der Angeklagte nahm dafür eine Auflage von 80 Sozialstunden an. Damit geht der dritte Prozess zu Ende, der vermeintliche Straftaten von Kundgebungsteilnehmer*innen verhandelt, die am 6. Juni 2021 in Biesdorf gegen den dort stattfindenden AfD-Landesparteitag protestierten. Der Prozess geht auf eine Anzeige durch den innenpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus Tom Schreiber zurück. Der Innenpolitiker hatte 2021 eine Einsatzhundertschaft der Berliner Polizei zu dem Anti-AfD-Protest begleitet. Als Schreiber von den Demonstrierenden erkannt wurde, kam es zu Rufen und Unmutsbekundungen gegen ihn. Unter anderem riefen ihm Anwesende »Du Lauch!« entgegen – eine Beleidigung, die sich laut Schreiber in der Rigaer Straße etabliert hätte, als er ebenfalls bei der Polizei hospitierte und Personenkontrollen dort begleitete. Als Reaktion auf die Parolen soll Schreiber mehrmals in die Menge gezeigt haben. Polizeikräfte zersprengten daraufhin gewaltsam die Gegenkundgebung. Von den über 50 Teilnehmer*innen wurden laut des antifaschistischen Bündnisses »Kein Raum der AfD«, das den Gegenprotest organisiert hatte, über zehn Personen ergriffen und abgeführt. »Sie wurden teilweise so stark verletzt, dass sie ärztliche Behandlung brauchten«, heißt es in einer Pressemitteilung. Die Versammlung wurde daraufhin vom Anmelder aufgelöst, weil die Sicherheit der Anwesenden nicht mehr gewährleistet war. Acht Anzeigen gegen Festgenommene gingen anschließend bei der Polizei ein, die Vorwürfe lauteten Beleidigung, Gefangenenbefreiung, tätlicher Angriff und Widerstand. Torsten K., der deshalb am Montag vor Gericht stand, sieht sich auch nach der Prozesseinstellung falsch beschuldigt. »Andere haben sich unflätig geäußert, aber nicht von meiner Seite«, erzählt er »nd«. Vielmehr hätte er versucht, die Anwesenden zu beruhigen, um eine Eskalation zu vermeiden. Er ärgert sich über Schreibers Anzeige und die Anklage. »Ich will dem ja nichts, ich finde es nur ein bisschen albern, wenn man wegen so einem Scheiß vor Gericht muss.« Lieber wäre ihm ein Freispruch gewesen, »aber wenn wir jetzt in Berufung gegangen wären, wäre das ziemlich teuer geworden«. Neben den Prozess- und Anwaltskosten wären auch die Kosten eines Gutachtens auf ihn zugekommen. Er gibt sich deshalb mit der Auflage zufrieden – »das ist das kleinste Übel«.

via nd: Anti-AfD-Protest Weiterer »Lauch«-Prozess gegen Berliner Aktivisten eingestellt

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Von <a href=”//commons.wikimedia.org/wiki/User:Judgefloro” title=”User:Judgefloro”>Judgefloro</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC0, Link – Symbolbild

Inhaftierte Richterin und mutmaßliche Reichsbürgerin Mal­sack-Win­ke­mann vor­läufig des Dienstes ent­hoben

Die bei einer Großrazzia gegen die Reichsbürgerszene inhaftierte Berliner Juristin Birgit Malsack-Winkemann darf vorerst nicht weiter als Richterin tätig sein. Außerdem muss sie auf die Hälfte ihrer monatlichen Bezüge verzichten.  Die im Zuge einer Razzia in der Reichsbürgerszene verhaftete Juristin und frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann darf vorerst nicht weiter als Richterin tätig sein. In einem Eilverfahren hat das Richterdienstgericht des Landes Berlin Malsack-Winkemann vorläufig des Dienstes enthoben und die Einbehaltung der Hälfte ihrer monatlichen Bezüge angeordnet. Das Gericht folgte damit einem entsprechenden Antrag der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung (Beschl. v. 15.03.2023, Az. DG 1/23).   Malsack-Winkemann steht seit 1996 im Dienst des Landes Berlin und saß von 2017 bis 2021 als Abgeordnete für die AfD im Deutschen Bundestag. Im März 2022 kehrte sie als Richterin an das Landgericht (LG) Berlin zurück. Im Dezember 2022 wurde die Richterin dann bei einer bundesweiten Razzia gegen die Reichsbürgerszene verhaftet. Der Generalbundesanwalt wirft ihr vor, einer terroristischen Gruppe angehört zu haben. Die Gruppe habe die staatliche Ordnung in Deutschland stürzen und durch eine eigene ersetzen wollen – Malsack-Winkemann sei dabei als Justizministerin in einer neuen Regierung vorgesehen gewesen. Die Richterin sitzt seit der Festnahme in Untersuchungshaft.  Gegen Malsack-Winkemann laufen aktuell mehrere Verfahren. Bereits im Juni 2022 strengte Berlins Justizsenatorin Lena Kreck (Die Linke) ein Verfahren gegen die Ex-AfD-Abgeordnete an, bei dem es um die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand ging. Das Richterdienstgericht hatte den Antrag der Justizsenatorin im Oktober abgelehnt, Malsack-Winkemann durfte an das Landgericht zurückkehren. Die Justizsenatorin legte dagegen Berufung ein, das Verfahren ist noch nicht rechtskräftig entschieden. Die Bezüge der Richterin wären von dem Verfahren jedoch nicht betroffen. Disziplinarverfahren endet wohl mit Entfernung aus dem Richteramt Neben dem Verfahren über die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand läuft gegen sie am LG Berlin ein Disziplinarverfahren, das noch nicht abschlossen ist. Soll nach Abschluss des Verfahrens auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder auf Aberkennung des Ruhegehalts erkannt werden, ist gemäß § 34 Disziplinargesetz Berlin (DiszG) eine Disziplinarklage zu erheben, über die das Richterdienstgericht am Verwaltungsgericht (VG) Berlin entscheidet.

via lto: Inhaftierte Richterin und mutmaßliche Reichsbürgerin Mal­sack-Win­ke­mann vor­läufig des Dienstes ent­hoben

Schöffin in Erfurt wegen rechtsextremer Kontakte aus dem Amt entlassen

Eine Schöffin in Erfurt darf ihr Ehrenamt bei Gericht nicht länger ausüben, weil sie eine rechtsextreme Veranstaltung angemeldet haben soll. Das entschied das Oberlandesgericht in Thüringen. Auch für Schöffen gelte das Mäßigungsgebot für Richter. Anzeige Das Thüringer Oberlandesgericht hat eine wegen Kontakten zur rechtsextremen Szene umstrittene Schöffin am Landgericht Erfurt ihres Amtes enthoben. Die Schöffin habe gegen das auch für ehrenamtliche Richter geltende Mäßigungsgebot verstoßen, begründeten die Jenaer Richter ihren Beschluss (Az. S AR 5/23). Ein Schöffe sei nach den Vorgaben des Gerichtsverfassungsgesetzes des Amtes zu entheben, wenn er seine Amtspflichten gröblich verletzt habe.

via welt: Schöffin in Erfurt wegen rechtsextremer Kontakte aus dem Amt entlassen

siehe auch: Thüringer OLG sieht Verstoß gegen das Mäßigungsgebot In rechts­ex­t­remen Kreisen ver­keh­rende Schöffin ihres Amtes ent­hoben. Die nunmehr enthobene Schöffin soll u.a. eine rechtsextreme Demonstration angemeldet und an einem NPD-Netzwerktreffen teilgenommen haben Weil sich eine Schöffin in rechtsextremen Kreisen und gegen die Corona-Politik öffentlich engagierte, wurde sie nun durch das Thüringer Oberlandesgericht ihres Amtes enthoben. Sie habe damit gegen das Mäßigungsverbot verstoßen, so der Senat. Der 1. Strafsenat des Thüringer Oberlandesgerichts (OLG) hat mit nun veröffentlichtem Beschluss vom 09. März 2023 (Az. S AR 5/23) entschieden, dass eine Schöffin des Landgerichts (LG) Erfurt ihres Schöffenamtes enthoben wird. Sie habe durch ihre umstrittenen politischen Aktivitäten gegen das auch für Schöffen geltende Mäßigungsverbot verstoßen. Das Mäßigungsgebot stellt einen beamtenrechtlichen Grundsatz dar und ist für Richter in § 39 Deutsches Richtergesetz (DRiG) normiert. Es verlange von Richtern und auch von ehrenamtlichen Richtern, dass sie alles unterlassen müssen, was nach außen den Eindruck der Voreingenommenheit oder Unsachlichkeit entstehen lassen kann, führt der Senat in seiner Entscheidung an. Das Gebot werde dann verletzt, wenn das Verhalten und die Meinungen eines Richters bei aktuellen politischen Auseinandersetzungen aus objektiver Sicht das Vertrauen in eine neutrale Justiz erschüttern könnten. Dies gelte vor allem dann, wenn ein außerdienstliches Verhalten Auswirkungen auf die dienstliche Tätigkeit des Richters haben kann.