Querdenken-Anhänger für Übergriff auf Polizei verurteilt

Das Amtsgericht verurteilt einen 23-jährigen Auszubildenden zu neun Monaten auf Bewährung plus Geldauflagen. Er hatte bei einem Protest gegen Corona-Maßnahmen in Kempten die Polizei angegriffen. Sein Vater kommt glimpflicher davon. Wegen Angriffs auf Polizeibeamte, Widerstand und Körperverletzung verurteilt das Amtsgericht Kempten einen 23-Jährigen Teilnehmer eines verbotenen, aber dennoch abgehaltenen sogenannten »Spaziergangs« aus dem Querdenken-Milieu am 27. Dezember 2021 in Kempten. (…) Demnach bekam der Auszubildende eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, die zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt wird. Zudem muss er 1600 Euro Geldauflage, 400 Euro Schmerzensgeld und die Verfahrenskosten tragen. Sein Vater, der ebenfalls gegen die Polizei vorging, muss 15 Tagessätze zu je 100 Euro, insgesamt also1500 Euro zahlen.

via allgäu rechtsaußen: Querdenken-Anhänger für Übergriff auf Polizei verurteilt

judges desk with gavel and scales
Photo by Sora Shimazaki on Pexels.com

Nazi Sympathizer and Ex-Army Reservist Who Stormed U.S. Capitol Will Spend the Next Four Years Behind Bars for Jan. 6 Felony

A former Army Reservist with a history of neo-Nazi rhetoric and imagery will spend the next four years in prison following his felony conviction in connection with the siege of the U.S. Capitol, a federal judge ruled on Thursday. The sentence, though one of the heaviest to date on the Jan 6 docket, is a little more than two years shorter than prosecutors requested following his conviction for felony obstruction of an official proceeding and multiple misdemeanors. Timothy Hale-Cusanelli, who once held a “Secret” security clearance, came to symbolize for many how extremists penetrated the U.S. military and joined the attack on the U.S. Capitol. Court papers showed him posing as Adolf Hitler, sporting the genocidal dictator’s mustache and mannerisms. His defense attorney insisted the images misrepresented Hale-Cusanelli, whom the lawyer claimed was spoofing coronavirus lockdowns as authoritarian. Playing down his client’s white supremacist associations at every turn, Hale-Cusanelli’s defense attorney asserts that the images and quotations were taken out of context. But a wealth of other evidence showed the ex-Army reservist voicing, embracing and signaling support for the Nazi regime. A government informant quoted Hale-Cusanelli saying Hitler should have “finished the job” and expressing other virulently antisemitic and racist sentiments. Government investigators found 34 co-workers willing to speak about Hale-Cusanelli “having extremist or radical views pertaining to the Jewish people, minorities, and women.” (…) Prosecutors say that Hale-Cusanelli used tactical hand signals and commands as he and other rioters entered the building. “Days after the incident, Hale-Cusanelli told a friend that being in the Capitol was ‘exhilarating,’ he was hoping for a ‘civil war,’ and that the ‘tree of liberty must be refreshed with the blood of patriots and tyrants,’” the Justice Department’s press release notes.

via lawandcrime: Nazi Sympathizer and Ex-Army Reservist Who Stormed U.S. Capitol Will Spend the Next Four Years Behind Bars for Jan. 6 Felony

#Berlin / Anti-AfD-Kundgebung – Repression schiefgegangen – #polizeigewalt #polizeiproblem

Ein Aktivist steht wegen Angriffs eines Polizisten vor Gericht, doch der Vorwurf erweist sich als konstruiert Bei der Anti-AfD-Kundgebung im Juni 2021 nahm die Polizei viele Teilnehmer*innen fest und zeigte sie an – anscheinend mit konstruierten Vorwürfen. Foto: dpa/Annette Riedl Ein Mann läuft über den Asphalt neben einer Gruppe Polizisten, die eine junge Frau abführt. Plötzlich schert einer der Polizisten aus, stößt den Mann nach hinten, er taumelt zurück, der Polizist kommt hinterher und ergreift ihn, sodass sie beide zu Boden stürzen. Die Szene stammt aus einer Handyaufnahme vom 6. Juni 2021 auf dem Elsterwerdaer Platz in Biesdorf (Marzahn-Hellersdorf) während einer Anti-AfD-Kundgebung. Und sie beweist, dass der Mann und Kundgebungsteilnehmer, der nicht namentlich genannt werden will, den Polizisten nicht attackiert hat. Basierend auf Vorwürfen des Polizisten stand der Aktivist wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vor Gericht, wurde aber am Dienstag im Amtsgericht Tiergarten freigesprochen. Als die Richterin das Urteil verkündet, klatscht das Publikum. Ein Dutzend Unterstützerinnen hat sich in den engen Verhandlungsraum gezwängt, um der Verhandlung zu folgen und ihre Solidarität mit dem Angeklagten auszudrücken. Einige von ihnen waren selbst auf der Kundgebung in Biesdorf, um gegen den AfD-Landesparteitag zu protestieren. Vor dem Gerichtsgebäude im Vorfeld des Prozesses fordern sie deshalb im Rahmen einer kleinen Kundgebung nicht nur einen Freispruch in diesem Verfahren, sondern Konsequenzen für den gesamten Polizeieinsatz vom 6. Juni. Denn Beamte der elften Einsatzhundertschaft gingen eine halbe Stunde lang massiv gegen die antifaschistischen Kundgebungsteilnehmerinnen vor. Ausgelöst wurde der Einsatz, so vermuten es Beteiligte, von Parolen gegen den SPD-Abgeordneten im Abgeordnetenhaus Tom Schreiber, der als Innenpolitiker just an jenem Tag bei der Polizei hospitierte. Von den über 50 Teilnehmer*innen wurde etwa ein Drittel anschließend ergriffen und abgeführt und die Versammlung vom Anmelder aufgelöst, weil die Sicherheit der Anwesenden nicht mehr gewährleistet war. Die Anzeigen gegen die Festgenommenen lauteten Beleidigung, Gefangenenbefreiung, tätlicher Angriff, Widerstand. (…) E. beteuert aber, er habe den Schlag gesehen und gespürt. Als ihm dann die beiden weiteren Videos gezeigt werden, wird er kleinlaut. »Von wem ging die Aktion aus?«, fragt die Richterin. »Von mir«, räumt er ein. »Aber er hat deutlich seinen rechten Arm gehoben«, versucht er sich noch zu verteidigen, aber die Richterin sieht bei dem Aktivisten höchstens eine Reaktion auf E. und kein Anzeichen für einen Angriff. Selbst der Staatsanwalt sagt am Ende frei heraus: »Das Video zeigt eindeutig, dass an den Tatvorwürfen nichts wahr ist.«

via nd: Berlin Anti-AfD-Kundgebung Repression schiefgegangen

#Amtsgericht #Gemünden: #Querdenker postete mehrfach #Hakenkreuz in #Telegram-Gruppe – #querdenkersindterroristen

Laut Strafbefehl sollte der Beschuldigte 12.000 Euro wegen des Hochladens von drei Bildern mit Hakenkreuzfahnen zahlen. Das Urteil fiel demgegenüber milde aus. Fast 4000 Euro kostet einen Mann das dreifache Hochladen von Bildern mit Hakenkreuzfahnen in eine Gruppe des Nachrichtendienstes Telegramm. Da der Verurteilte laut seinem Verteidigter derzeit arbeitssuchend ist, dürfte das viel Geld für ihn sein. Der ursprüngliche Strafbefehl der Staatsanwaltschaft hatte allerdings 12.000 Euro vorgesehen. Gegen den Mann, der sich laut der Staatsanwaltschaft in der Querdenker-Szene engagierte und eine Telegram-Gruppe mit dem Stadtnamen Marktheidenfeld im Titel nutzte, wurde in Abwesenheit verhandelt. Warum er nicht zur Verhandlung erschien, blieb im Dunkeln.

via mainost: Amtsgericht Gemünden: Querdenker postete mehrfach Hakenkreuz in Telegram-Gruppe

#Holocaust-Vergleiche werden strenger geahndet – #stolpersteine

Stolpersteine erinnern an Opfer des Nationalsozialismus – und dürfen nicht von Corona-Leugnern missbraucht werden, heißt es in einem neuen Präzedenzurteil. Helene und Jakob Stern waren ein jüdisches Ehepaar aus Bayern. (…) . Zwei Stolpersteine erinnern heute an sie. Sie sind ins Pflaster vor dem Gebäude eingelassen. Und hier zündete neulich eine Aktivistin der “Querdenker”-nahen Partei “Die Basis” Kerzen an und legte einen Zettel aus, eingepackt in eine Klarsichtfolie. “Es begann immer mit Ausgrenzung!”, stand da in großer Schrift. Und: “Die roten Kerzen stehen für geimpfte, die weißen für ungeimpfte Mitmenschen. Nur gemeinsam können wir die Spaltung überwinden.” Die Botschaft: So wie damals mit den Juden, so gehe die Gesellschaft heute mit jenen Menschen um, die sich nicht gegen das Corona-Virus impfen lassen würden. Es ist nicht das erste Mal, dass bei Corona-Protesten geschmacklose Vergleiche gezogen werden. Es gab schon Judensterne mit der Aufschrift “Ungeimpft”, oder auch zynisch-sarkastische Parolen wie “Impfen macht frei” auf Demonstrationen. Aber hier hat nun die Justiz im Saarland eine neue Grenze gezogen. Die Justiz hat in einem Präzedenzurteil erstmals klargestellt: Auch Stolpersteine sind strafrechtlich vor solchem Missbrauch geschützt. Wer diese kleinen Gedenkorte benutze, um “die Einschränkungen durch die Corona-Maßnahmen mit dem durch die Nationalsozialisten begangenen Holocaust an Millionen jüdischen Mitbürgern” gleichzustellen, der begehe eine Verharmlosung des Holocaust, strafbar als Volksverhetzung nach Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs. (…) Dass die Gleichsetzung von Corona-Maßnahmen mit dem Holocaust eine Volksverhetzung darstellen kann, haben zuletzt auch schon andere Gerichte geurteilt, etwa das Bayerische Oberste Landesgericht – aber noch nie in Bezug auf Stolpersteine. Die Täterin in St. Ingbert, eine IT-Unternehmerin und ehemalige Bundestagskandidatin der “Basis”, hatte dagegen zunächst Einspruch eingelegt, sie hat diesen dann aber am 7. September zurückgenommen. So ist die Entscheidung nun rechtskräftig. Das Gericht hat 50 Tagessätze Geldstrafe verhängt.

via sz: Holocaust-Vergleiche werden strenger geahndet

https://twitter.com/LoveGuerillero/status/1571591847738212354

#Revision zu #Fretterode-#Urteil eingelegt :„Nicht im Ansatz plausibel“ – #terror

Für einen brutalen Angriff auf zwei Journalisten bekamen zwei Neonazis ein mildes Urteil. Staatsanwaltschaft und Nebenklage legen Revision ein. Das Urteil verursachte einen bundesweiten Aufschrei. Die Deutsche Journalistenunion äußerte sich „empört und fassungslos“. Der Rechtsstaat dürfe so nicht mit Jour­na­lis­t*in­nen umgehen. Der Deutsche Journalistenverband sprach von einem „haarsträubenden Gerichtsurteil“ und einem „fatalen Signal in Richtung der rechten Szene“. Zuvor hatte das Landgericht Mühlhausen zwei Neonazis zu äußerst milden Strafen für einen brutalen Angriff auf zwei Journalisten im Jahr 2018 im Thüringer Fretterode verurteilt. Am Freitag erklärten nun Staatsanwaltschaft und Nebenklage, dass sie dagegen Revision einlegen werden. „Wir wollen das Urteil vom Bundesgerichtshof rechtlich überprüfen lassen“, sagte Staatsanwalt Benedikt Ballhausen der taz. Anders als das Gericht ziehe man die Glaubwürdigkeit der angegriffenen Nebenkläger nicht in Zweifel. Auch habe das Gericht die politische Motivation der Angreifer „nicht hinreichend berücksichtigt“. Sven Adam, Anwalt eines der angegriffenen Journalisten, sprach ebenso von einem „unfassbaren und lächerlichen Urteil“. Noch befinde man sich in Gesprächen und rechtlicher Prüfung. Das Ziel aber sei klar, so Adam zur taz: „Wir wollen uns der Revision der Staatsanwaltschaft anschließen.“ Die beiden Journalisten hatten im April 2018 ein Neonazi-Treffen auf dem Anwesen der Thüringer NPD-Größe Thorsten Heise in Fretterode dokumentiert. Daraufhin liefen von dem Gespräch sein Sohn Nordulf H. und dessen Bekannter Gianluca B. auf sie zu, verfolgten sie mit ihrem Auto und versuchten sie von der Straße zu drängen. Als die Journalisten sich in einem Straßengraben festfuhren, sollen der 23- und 28-Jährigen sie mit einem Schraubenschlüssel, Baseballschläger, Messer und Reizgas attackiert, das Auto zertrümmert und eine Kamera geklaut haben. Die Opfer erlitten eine Stichverletzung am Oberschenkel, eine blutende Kopfwunde und Prellungen. Der PKW war ein Totalschaden. Nach einjähriger Verhandlung verurteilte das Landgericht Mühlhausen Gianluca B. dafür zu einem Jahr auf Bewährung und Nordulf H. zu einer Jugendstrafe von 200 Arbeitsstunden. Die Angeklagten hätten die Opfer nicht als Journalisten, sondern als Angehörige der linken Szene identifiziert, erklärte die Richterin. Dafür spreche, dass sie bei dem Angriff als „Zecken“ tituliert wurden – was in den Augen des Gerichts allerdings ein geläufiger Begriff sei und noch keinen Rückschluss auf die politische Gesinnung der Täter zulasse.

via taz: Revision zu Fretterode-Urteil eingelegt :„Nicht im Ansatz plausibel“

#Skandal-#Urteil im #Fretterode-#Prozess: Thüringer #Justiz schützt #Pressefreiheit nicht – Betroffene #Journalisten werden im Stich gelassen

Heute, am 15.09.22 wurde am Landgericht Mühlhausen, etwa viereinhalb Jahre nach dem brutalen Übergriff durch zwei bewaffnete Neonazis auf zwei Journalisten in Fretterode und über einem Jahr nach Prozessbeginn ein Urteil gesprochen. Die beiden Angeklagten, Gianluca B. und Nordulf H., wurden wegen Sachbeschädigung in Tateinheit mit gef. Körperverletzung verurteilt. B. erhält eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung, H. lediglich 200 Arbeitsstunden gemeinnützige Arbeit. Trotz der enormen Brutalität des gezielten Angriffs, bei dem die Journalisten zunächst von den Neonazis mit dem Auto gejagt und dann mit Messer und schwerem Schraubenschlüssel angegriffen wurden, wodurch diese erhebliche Verletzungen davontrugen und der Tod in Kauf genommen wurde, bleiben die Täter mit milden Strafen auf freiem Fuß. Das offensichtliche rechte Tatmotiv im Sinne von Pressefreiheit wurde nicht anerkannt. Hierzu erklärt Franz Zobel, Projektkoordinator von ezra, der Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Thüringen: „Das Urteil lässt nicht nur die angegriffenen Journalisten im Stich, sondern ist eine Gefahr für die Pressefreiheit, in einer Zeit, in der pressefeindliche Angriffe durch rechte Täter zunehmen. Darüber hinaus ist es ein fatales Signal an die Angeklagten und die dahinterstehende militante Neonazi-Szene. Skandalös ist auch die Urteilsbegründung der vorsitzenden Richterin, die die Täter-Opfer-Umkehr der Verteidigung fortschreibt, indem sie zum Beispiel von gegenüberstehenden ideologischen Lagern spricht und den Betroffenen damit zusätzlich den Status als Journalisten aberkennt.“ Das Strafverfahren gegen die beiden Täter, das mit dem heutigen Urteil einen Abschluss findet, war von Anfang an durch inkonsequentes Handeln der Ermittlungsbehörden und Justiz gekennzeichnet. Unter anderem wurden nach der Tat durch Aussagen der Staatsanwaltschaft die Glaubwürdigkeit der Betroffenen in Frage gestellt. Notwendige Hausdurchsuchungen wurden nicht durchgeführt und während der Observierung des PKWs der Täter kurz nach der Tat konnten ungestört Gegenstände entnommen werden. Außerdem ließ der Beginn der Hauptverhandlung dreieinhalb Jahre auf sich warten.

via ezra: Skandal-Urteil im Fretterode-Prozess: Thüringer Justiz schützt Pressefreiheit nicht – Betroffene Journalisten werden im Stich gelassen

siehe auch: Opfer aus #Göttingen schwer verletzt – #Neonazis attackieren #Journalisten: #Strafen weit unter Forderung der Anklage – heftige #Kritik – #Fretterode #justizversagen #Heise #terror Im seit mehr als einem Jahr laufenden Prozess um einen Angriff auf Journalisten in Thüringen ist nun das Urteil gefallen. Das Strafmaß gegen zwei Männer aus der rechtsextremen Szene überrascht viele – und sorgt für heftige Kritik. Im Prozess um einen Angriff auf Journalisten sind zwei Männer aus der rechtsextremen Szene in Thüringen zu Strafen verurteilt worden, die deutlich niedriger blieben als von der Anklage gefordert. Bei dem Übergriff 2018 in der Region Fretterode waren zwei Journalisten aus Göttingen schwer verletzt worden. Die Vorsitzende Richterin sagte am Donnerstag bei der Urteilsbegründung, die Kammer habe nicht feststellen können, dass es sich bei der Tat um einen gezielten Angriff auf Journalisten gehandelt habe. Der jüngere der beiden Männer wurde zum Ableisten von 200 Arbeitsstunden verurteilt, der ältere Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die auf Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil sorgte für Kritik.