White Supremacist Sentenced for Burning Cross in Black Family’s Yard

“This cross burning was an abhorrent act that used a traditional symbol of hatred and violence to stoke fear and drive a Black family out of their home.” – US Department of Justice. Axel Cox, a white supremacist in Mississippi, was sentenced to 42 months in prison for a federal hate crime after pleading guilty to unlawfully intimidating his Black neighbors. The incident occurred last year when Cox burned a cross in the front yard of their home, violating the Fair Housing Act and prompting an investigation by the Department of Justice. In a bold display of racism, Cox built a large cross and set it alight while hurling racial slurs at his black neighbors in order to force them out of the neighborhood, according to reports from federal prosecutors. Two pieces of wood were wedged together before dousing it with oil and setting it ablaze for all within view to see – leaving no doubt as to the motives behind this act. “This cross burning was an abhorrent act that used a traditional symbol of hatred and violence to stoke fear and drive a Black family out of their home,” said Assistant Attorney General Kristen Clarke of the Justice Department’s Civil Rights Division. “While one might think cross-burnings and white supremacist threats and violence are things of the past, the unfortunate reality is that these incidents continue today. This sentence demonstrates the importance of holding people accountable for threatening the safety and security of Black people in their homes because of the color of their skin or where they are from.”

via theblackwallstrtimes: White Supremacist Sentenced for Burning Cross in Black Family’s Yard

“#Reichsbürger”-Nähe: #OVG bestätigt Rauswurf von #Hauptkommissar – #polizeiproblem #terror

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen hat den Rauswurf eines Kriminalhauptkommissars aus der Polizeidirektion Hannover endgültig bestätigt. Der Mann gilt als Anhänger der “Reichsbürger”-Ideologie. Der 59-Jährige habe immer wieder die rechtliche Existenz der Bundesrepublik Deutschland geleugnet und gegen seine Verfassungstreuepflicht verstoßen, hieß es am Dienstag. Bereits im April 2022 hatte das Verwaltungsgericht Hannover entschieden, dass die Polizeidirektion den Mann aus Alfeld (Landkreis Hildesheim) aus dem Dienst entfernen darf. Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) begrüßte das Urteil. (…) Der 59-Jährige sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Er soll gemeinsam mit anderen Personen aus der “Reichsbürger”-Szene einen gewaltsamen Umsturz in Deutschland geplant haben.

via ndr: “Reichsbürger”-Nähe: OVG bestätigt Rauswurf von Hauptkommissar

siehe auch: Entfernung von „Reichsbürger“ aus Beamtenverhältnis rechtens. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat bestätigt: Wer Verschwörungstheorien verbreitet und sich wie ein „Reichsbürger“ verhält, darf nicht mehr Beamter bleiben. Die Entfernung eines 59 Jahre alten Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen seines „reichsbürgertypischen“ Verhaltens ist rechtskräftig. (…) Aus Sicht des OVG hat der Beamte ein schweres Dienstvergehen begangen, das den Ausspruch der disziplinarrechtlichen Höchstmaßnahme rechtfertige. Der Polizist hatte laut OVG unter anderem bei dem für ihn zuständigen Landkreis die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beantragt und dabei als Geburtsstaat „Preußen“ angegeben. Er habe auch Verschwörungstheorien verbreitet. In öffentlicher Rede habe er staatliche Institutionen und Organe verunglimpft.(…) Nach dpa-Informationen sitzt der 59-Jährige derzeit in Untersuchungshaft. Er wurde im Dezember im Zuge einer Großrazzia verhaftet, bei der bundesweit Objekte durchsucht und 25 mutmaßliche „Reichsbürger“ festgenommen wurden. Der frühere Polizist gehört zu den Verdächtigen, denen vorgeworfen wird, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein, die das politische System in Deutschland stürzen wollte.

a photo of a police car
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#BVerfG zum #linksunten.indymedia-Verbot – Eine vertane Chance

Das BVerfG hat die Beschwerden von fünf Freiburgern nicht zur Entscheidung angenommen, die das BMI zu den Betreibern einer verbotenen Internetplattform zählt. Eine zentrale Frage der Pressefreiheit im Netz bleibt damit vorerst unbeantwortet. Mit nur 17 Randnummern fällt die Entscheidung deutlich kürzer aus als sich das vier Männer und eine Frau aus Freiburg erhofft haben dürften. Knapp drei Jahren hatten sie auf die Entscheidung gewartet, die eine grundsätzliche Frage des Presserechts betrifft. Doch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerden der Freiburger nicht zur Entscheidung angenommen, die laut Bundesinnenministerium (BMI) für den Betrieb der als linksextremistisch eingestuften Plattform “linksunten.indymedia” verantwortlich sein sollen (Beschl. v. 01.02.2023, Az. 1 BvR 1336/20). (…) Die Freiburger sind in diesen der Meinung, bei der linksunten.indymedia handele es sich um ein Nachrichten- und Kommunikationsportal, für welches auch der Schutz der Pressefreiheit aus dem Grundgesetz (GG) gelte. Das Verbot sei ausschließlich mit Medieninhalten begründet worden, so die Beschwerdeführer. Die Darstellung des BMI und des BVerwG, man habe mit dem auf das Vereinsrecht gestützten Verbot nicht vorrangig die Internetplattform, sondern die dahinter stehende Personenvereinigung treffen wollen, halten die Betroffenen für vorgeschoben. Die Verfassungsbeschwerden rügten deshalb eine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG), der Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG) und hilfsweise der Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 GG). BVerfG lässt Ausführungen zur Pressefreiheit im Netz offen Der Kammer des Ersten Senats fehlt es laut Beschluss jedoch an einer ausreichend substantiierten Begründung zu den laut den Freiburgern unrechtmäßig verletzten Grundrechten. Das Gericht findet klare Worte, offenbar hatten die Beschwerden nicht den richtigen Angriffspunkt formuliert: “Hier stützen die Beschwerdeführenden ihre Rügen jedoch im Wesentlichen darauf, dass nicht das Bundesverwaltungsgericht, sondern die Verbotsverfügung ihre Grundrechte verletze. Eine mögliche Grundrechtsverletzung gerade durch die gerichtlichen Entscheidungen wird damit nicht substantiiert.“ Die Beschwerden machten nicht deutlich, dass die Entscheidung des BVerwG die Betroffenen in ihren Grundrechten verletzt, so das BVerfG. Damit wurde die Chance verpasst, zu einer ganzen Reihe spannender und richtungsweisender Verfassungsrechtsfragen zu entscheiden.

via lto: BVerfG zum linksunten.indymedia-Verbot Eine vertane Chance

#OVG #Berlin-#Brandenburg – Keine Aus­kunft zu #Schrö­ders Lobby-Akti­vi­täten

Das Portal “Frag den Staat” versucht seit Monaten, Informationen über die Lobby-Aktivitäten von Altkanzler Schröder zu erhalten. Vor dem OVG scheiterte die Plattform jetzt, weil das Altkanzler-Büro gar nicht mehr besetzt ist. Die Internetplattform “Frag den Staat” wird keine Auskunft zu möglichen Lobbyaktivitäten aus dem Büro von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) erhalten. Das geht aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg hervor, welcher der dpa vorliegt. Die Richter schlossen sich der Auffassung des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin an, wonach das Büro derzeit nicht besetzt sei und den Antrag deswegen nicht bearbeiten könne. Daher gehe der Auskunftsanspruch zurzeit ins Leere, so das OVG (Beschl. v. 09.02.2023, Az. OVG 6 S 68/22). Der Altkanzler steht wegen seines Engagements für russische Energiekonzerne und seiner Nähe zu Präsident Wladimir Putin in der Kritik. Deshalb hat ihm auch der Bundestag die Finanzmittel für sein Altkanzlerbüro und die dazugehörigen Mitarbeiterstellen gestrichen. Schröder geht gerichtlich gegen diese Entscheidungen vor.

via lto: OVG Berlin-Brandenburg Keine Aus­kunft zu Schrö­ders Lobby-Akti­vi­täten

#Polizei entsperrt #Smartphone: #Landgericht billigt erzwungenen #Fingerabdruck

Die Polizei darf einen Fingerabdruck abnehmen, um ein Mobiltelefon zu entsperren, hat das Landgericht Ravensburg entschieden. Es hagelt Kritik von Anwälten. Dank biometrischer Erkennungsmethoden ist ein IT-Gerät wie ein Smartphone oder ein Laptop mit dem Auflegen eines Fingers oder dem Blick in die Kamera sekundenschnell entsperrt – ganz ohne Passworteingabe. Was für den Nutzer bequem ist, macht sich auch die Justiz zunehmend zunutze. So hat das Landgericht Ravensburg jetzt geurteilt, dass die Polizei im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Maßnahme den Fingerabdruck eines Verdächtigen entnehmen, damit eine Vorlage mit dem biometrischen Merkmal anfertigen und diese als Sesam-Öffne-dich für ein Mobiltelefon verwenden darf (Az.: 2 Qs 9/23 jug.).

via heise: Polizei entsperrt Smartphone: Landgericht billigt erzwungenen Fingerabdruck

Gericht entzieht AfD-Landtagsabgeordnetem den Waffenschein

Der Abgeordnete Zacharias Schalley sitzt für die AfD im Landtag. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat nun entschieden, dass er keine Waffen mehr besitzen darf. Von Christoph Ullrich Schalley hatte beim Verwaltungsgericht gegen den Entzug seiner Waffenbesitzkarte geklagt. Seine Einwände erkannte das Gericht allerdings nicht an und berief sich auf das im Jahr 2020 verschärfte Waffenrecht. (Az.: 22 K 7087/20) Gericht äußert Zweifel an Zuverlässigkeit Eine Gerichtssprecherin sagte der Nachrichtenagentur dpa, das Gericht habe berechtigte Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit des AfD-Abgeordneten. Dabei ging es wohl nicht nur um Schalleys Engagement in der AfD und ihrer Jugendorganisation, der Jungen Alternative. Beide werden vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Mit ins Gewicht fielen laut dpa wohl auch seine Rollen beim Leverkusener Verein Publicatio und dem Arcadi-Magazin. Beide werden vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft und auch in Berichten der Behörde erwähnt. Für beide soll der AfD-Politiker aktiv gewesen sein.

via wdr: Gericht entzieht AfD-Landtagsabgeordnetem den Waffenschein

siehe auch: VG Düsseldorf AfD-Poli­tiker darf keine Waffe besitzen Es gebe entsprechend einer WaffG-Verschärfung berechtigte Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit des AfD-Abgeordneten, befand das Gericht. Behörden hatten einem AfD-LAndtagsabgeordneten den Waffenbesitz untersagt. Das war rechtens, wie nun das VG Düsseldorf auf Grundlage einer Waffengesetzverschärfung entschieden hat. Einem AfD-Landtagsabgeordneten aus NRW haben Behörden rechtmäßig den Waffenbesitz untersagt. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf entschieden (Urt. v. 07.03.2023, Az. 22 K 7087/20). Die Klage des AfD-Politikers gegen den Entzug seiner Waffenbesitzkarte war am Dienstag erfolglos geblieben, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mitteilte. Das Gericht berief sich in seiner Entscheidung auf das 2020 verschärfte Waffenrecht. Es gebe berechtigte Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit des AfD-Abgeordneten, befand das Gericht, weswegen ihm der Waffenbesitz untersagt werden könne. Entsprechend hatte bereits das VG Köln in einem ähnlichen Fall entschieden. Waffengesetzverschärfung fügt Unzuverlässigkeitsannahme ein Mit dem 3. Waffenrechtsänderungsgesetz wurde mit Wirkung zum 20. Februar 2020 das bisher geltende Waffenrecht verschärft. Seitdem legt auch die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung die Annahme nahe, dass die Person als unzuverlässig im Sinne des Waffengesetzes (WaffG) gilt (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 c) WaffG). Eine individuelle verfassungsfeindliche Betätigung der Betroffenen braucht es seit der Gesetzesverschärfung damit nicht mehr.

Amtsgericht Ebersberg : “Verkehrsminister” auf der Anklagebank

Ein scheinbar ehemaliges Mitglied der sogenannten Reichsbürger-Szene muss sich in Ebersberg vor Gericht verantworten. Dort wird deutlich, dass der 62-Jährige offenbar noch immer mit dem Gedankengut der fiktiven Regierung sympathisiert. Dem Titel nach hohe Polit-Prominenz musste sich am Dienstag vor dem Ebersberger Amtsgericht verantworten: Angeklagt war niemand geringeres als ein ehemaliger Verkehrsminister. Dieser jedoch übte sein Amt im “Bundesstaat Bayern” aus, eine dem Reichsbürger-Milieu nahen Scheinregierung. Weil er sich nicht nur die vermeintlichen Ausweisdokumente dieser Organisation besorgt hatte, sondern auch aktiv an deren Erstellung mitgewirkt haben soll, war der 62-jährige Nürnberger wegen Urkundenfälschung und Amtsanmaßung angeklagt. Damit aber nicht genug, denn bei einer Hausdurchsuchung des Mannes im Frühjahr 2017 fand die Polizei gleich eine ganze Reihe an Schusswaffen. Für die meisten davon hatte der Angeklagte zwar die notwendige Erlaubnis, ein alter Revolver, ein Springmesser und die als “Würgeholz” bekannten Nunchakus waren jedoch illegal in seinem Besitz. Auf dem Mann aufmerksam geworden waren die Behörden 2016 im Rahmen von Ermittlungen gegen die Szene bei einer größeren Razzia im nördlichen Landkreis Ebersberg. Dabei haben die Polizisten auch Hinweise auf den Nürnberger gefunden, der innerhalb der Organisation als Verkehrsminister durchaus eine Führungsrolle inne hatte. Kurios ist, dass der Angeklagte im echten Leben tatsächlich als Kfz-Sachverständiger arbeitet. (…) Dieser nämlich nutze das “letzte Wort” vor Gericht dazu, sich an eine Gruppe von Berufsschülern zu wenden, die den Prozess auf den Zuschauerplätzen verfolgte. Es gebe sehr wohl einen Staatsangehörigkeitsausweis, den sogenannten “gelben Schein” nämlich, erklärte der 62-Jährige. Dieser aber werde nur an bestimmte Berufsgruppen wie Politiker, Ärzte und Juristen verteilt. “Ihr seid im Grunde genommen also alle staatenlos”, so der Angeklagte in Richtung der verdutzten Schüler. Dem jedoch hielt der Staatsanwalt entgegen, der einzige gelbe Schein, den er besitze sei sein Impfausweis. Und auch Richterin Vera Hörauf wusste spätestens durch diese Ausführungen, woran sie beim Angeklagten ist. “Das ist Reichsbürgertum in reinster Form”, sagte die Vorsitzende. Es sei wirklich hanebüchen, was man hier vor Gericht manchmal zu hören bekomme. Eine mögliche Distanzierung zu der Szene könne sie jedenfalls beim Angeklagten nicht erkennen – und auch im Fall der illegalen Waffen befand Hörauf den Mann für schuldig. Sie verurteilte ihn deshalb zu einer Geldstrafe über 9100 Euro.

via sz: Amtsgericht Ebersberg : “Verkehrsminister” auf der Anklagebank